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Viele Mini-Steinschläge in der Windschutzscheibe - Wechsel durch Versicherung abgedeckt?

Themenstarteram 3. Dezember 2018 um 8:38

Hi,

bevor ich bei meiner Versicherung anfrage, wollte ich mal eure Erfahrungen oder vielleicht auch euer Wissen dazu erfragen...

Meine Frontscheibe ist schon ein paar Jahre alt und hat durch überwiegenden Autobahnanteil viele kleine Steinschläge. Keiner davon so groß, dass man ihn direkt erkennen könnte oder dass ein Riss daraus entstehen könnte.

Jedoch habe ich gerade jetzt bei direkter Einstrahlung tiefstehender Sonne oftmals das Problem, dass die Scheibe durch die vielen kleinen Einschläge wie ein Sternenhimmel aussieht. Und ja, sie ist von außen und innen geputzt :)

Zählt sowas bei der KFZ-Versicherung auch schon als Steinschlagreparatur und ist damit durch die Teilkasko abgedeckt? Oder muss man das selbst zahlen?

Beste Antwort im Thema

Auch wenn Versicherer oftmals meinen, Verträge und die diesen zu Grunde liegenden Bedingungen seien Schall und Rauch und von ihnen zu ignorieren, gilt immer das, was vereinbart wurde.

Wenn Glasbruch erst ab einer bestimmten Intensität versichert sein soll, muss es auch so in den Bedingungen formuliert werden.

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Hallo,

ohne wirklich zu wissen, wie deine Schaube ausschaut (und selbst auf einem Bild ist das eher kritisch), kann man dir nicht helfen.

Im Zweifelsfall ruf deine Versicherung an/schreib ne Mail, vereinbare einen Termin beim Glasmenschen zur Beratung (von dem die Versicherung auch etwas weiß, idealerweise schriftlich mit der VS abklären) und dieser wird dann in Absprache mit deiner VS weiter verfahren.

Meine Meinung: Wenn diese wirklich extrem störend sind und es sich um Steinschläge handelt, hast du gute Chancen, vor allem, wenn sich diese im Sichtfeld befinden. Eine neue Scheibe sollte eine VS günstiger kommen als ein neues Auto, weil du im Graben liegst.

Versichert ist Glasbruch.

Viele kleine Steinschläge sind nicht automatisch auch Glasbruch, also ist das kein Versicherungsfall.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Dezember 2018 um 10:16:55 Uhr:

Versichert ist Glasbruch.

Viele kleine Steinschläge sind nicht automatisch auch Glasbruch, also ist das kein Versicherungsfall.

Genau so ist es. :)

Prinzipiell richtig, aber auch bei Steinschlägen, die kein Glasbruch sind und nicht repariert werden können/dürfen, wird oft die Scheibe ausgetauscht. Bei entsprechender Größe der Steinschläge natürlich. Darum ist die Absprache mit einem Fachmann (oder zumindest jemand, der dazu befähigt ist) unter Absprache mit der Versicherung ein guter Schritt in die richtige Richtung.

Bei Glasbruch stellt sich so eine Frage natürlich garnicht erst, dann wird sofort getauscht.

Eine Reparatur vieler kleiner Steinschläge lohnt sich sicher nicht.

Eine Scheibe die einige Jahre alt und verkratzt ist lasse ich nie reparieren.

Das Sichterlebenis nach dem Tausch, vor allem bei Dunkelheit spricht für sich.

Ich habe das bisher immer so gehalten:

Der Versicherung einen Steinschlag in der Scheibe gemeldet und auf deren Reaktion gewartet.

Es gab bisher nie Diskussionen ob der Tausch erforderlich ist.

Die Versicherung wollte weder ein Foto noch hat sie einen Sachveständigen geschickt.

Ich glaube ich hatte noch nie ein Auto das ich mit der ersten Scheibe in Zahlung gegeben habe.

Was einige tun ist nicht die Fragestellung.

Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.

Die Sandstrahleffekte, die fast jede ältere Frontscheibe aufweist, oder Kratzer, sind kein Glasbruch und daher nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt.

Zitat:

@Patty2202 schrieb am 3. Dezember 2018 um 09:38:07 Uhr:

Zählt sowas bei der KFZ-Versicherung auch schon als Steinschlagreparatur und ist damit durch die Teilkasko abgedeckt? Oder muss man das selbst zahlen?

Das war die Ausgangsfrage und die fachlich richtige Antwort ist: Nein, denn nicht der Steinschlag ist das versicherte Risiko sondern der Glasbruch - und bei diesen Mikrosteinschlägen handelt es sich um oberflächliche Abplatzungen.

Erst der Steinschlag, den man ohne nötige Lichtverhältnisse sieht, an welchem man deutlich erkennen kann - da ist was auf die Scheibe aufgeschlagen und hat die obere Glasschicht durchbrochen ist ein versicherter Glasbruch.

Die Diskussion ist nicht nötig, ob tausende kleine Beschädigungen störend sein können. Das ist jedem klar.

Und das man einfach in die Werkstatt geht, die die Scheibe tauschen und drauf schreiben Glasbruch - ist auch nicht die Frage gewesen und wird vermutlich auch in den meisten Fällen klappen.

 

Meine Versicherung hat bislang klaglos alle Glasschäden bezahlt, darunter auch einen Schaden wie vom TE beschrieben. Ich fahre den Wagen in die Werkstatt, unterschreibe eine Abtrittserklärung und den Rest klärt die Werkstatt mit der Versicherung. Ob das mit jeder Versicherung so problemlos geht, kann ich natürlich nicht sagen.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 3. Dezember 2018 um 14:49:53 Uhr:

und bei diesen Mikrosteinschlägen handelt es sich um oberflächliche Abplatzungen.

Wenn es Abplatzungen sind, ist ein Stück aus dem Glas gebrochen, also Glasbruch, demzufolge bedingungsgemäß versichert.

Kratzer dagegen sind nicht versichert.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 3. Dezember 2018 um 14:56:35 Uhr:

Meine Versicherung hat bislang klaglos alle Glasschäden bezahlt, darunter auch einen Schaden wie vom TE beschrieben. Ich fahre den Wagen in die Werkstatt, unterschreibe eine Abtrittserklärung und den Rest klärt die Werkstatt mit der Versicherung. Ob das mit jeder Versicherung so problemlos geht, kann ich natürlich nicht sagen.

Genau so geht es!

Der TE fragt "wollte ich mal eure Erfahrungen oder vielleicht auch euer Wissen dazu erfragen"

Wissenschaftliche Abhandlungen wann ein Glasbruch vorliegt oder wann es noch ein tiefer Kratzer ist dürften dazu kaum geeignet sein.

Ich gehe davon aus, dass Versicherer eine Definition haben, wann ein Glasbruch bedingungsgemäß mitversichert ist. Diese lassen sich aus den AKB nicht erlesen, weil es dort nicht definiert wird.

Aber ich kann mir gut vorstellen, wenn jemand mit lediglich oberflächlichen Abplatzern sein FZG einer Versicherung vorstellen würde, dass diese die Ersatzpflicht ablehnen würden - das ist eine Beschädigung (und obendrein noch eine sehr störende, vor allem, weil es ja mit den Jahren schnell viel wird) - aber ich denke, wenn man es genau nimmt, wird das nicht als Bruch gewertet werden. Ich denke, dass dort tatsächlich der bekannte Steinschlag oder andere Vorgänge gemeint sind, die dazu führen, dass mindestens eine der 2 Glasschichten des Verbundsicherheitsglases durchschlagen sind.

Themenstarteram 3. Dezember 2018 um 14:48

Interessante Diskussion - vielen Dank schon mal!

Zusammenfassend würde ich also sagen, es liegt im Ermessen der Versicherung, ob sie dies 1. genauer prüfen und 2. wenn ja, auch durchgehen lassen.

Auch wenn Versicherer oftmals meinen, Verträge und die diesen zu Grunde liegenden Bedingungen seien Schall und Rauch und von ihnen zu ignorieren, gilt immer das, was vereinbart wurde.

Wenn Glasbruch erst ab einer bestimmten Intensität versichert sein soll, muss es auch so in den Bedingungen formuliert werden.

Ich glaube die richtige Frage ist die der Definition des Wortes Bruch - sprich: Wenn auch oberflächliche Abplatzungen der gängigen Definition des Wortes Bruch gleichgestellt sein würden, müssten wohl diese im Begriff Bruch zusätzlich mit eingeschlossen / also benannt sein.

Das müsstest Du als Wortjongleur, was ein Jurist ja nun mal von berufs wegen ist ja am besten wissen.

Bricht das Glas, gibt es einen Sprung oder ein Loch - die Größe ist hierbei in der Tat relevant, um den Bruch des Glases (in seiner kompletten Dicke) von der oberflächlichen Abplatzung (das Glas ist in seiner Substanz nur "oberflächlich" beschädigt) abgrenzen zu können.

Aber um mal wieder in die Realität zurück zu kommen: in der täglichen Praxis flattern doch eh nur die RGen der WSen ein mit dem Hinweis Glasbruch und das prüft kein Mensch

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