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Vollkasko bei der Überführungsfahrt

Themenstarteram 22. Juni 2024 um 12:21

Hallo,

ich habe meinen vollkaskoversicherten PKW verkauft.

Nächste Woche ist Übergabe.

Vereinbart ist, dass der Käufer die 100 km bis zu seiner Zulassungsstelle mit meiner Zulassung fährt.

Die Haftpflicht geht ja ab der Übergabe auf ihn über.

Jedoch: Wie ist das mit der Vollkasko?

Gruß Lupo

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9 Antworten

Die geht ebenfalls mit über. Deine SF-Klassen sind allerdings ab der Übergabe sicher. Lade dir von deiner Zulassungsstelle die "Veräußerungsanzeige" runter und fülle diese mit Datum und Uhrzeit der Übergabe aus und unterschreibt beide.

Themenstarteram 22. Juni 2024 um 12:59

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Juni 2024 um 14:51:50 Uhr:

Die geht ebenfalls mit über.

Was mich wundert.

Denn unter Umständen weiß der Käufer nicht, dass der PKW vollkaskoversichert ist.

(Das ist bei der Haftpflicht anders.)

Das bedeutet unter Umständen, dass der Käufer nicht weiß, dass er ab der Übergabe - jedenfalls bis auf weiteres- Versicherungsnehmer einer Vollkasko ist.

Übersehe ich da was?

Es ist gesetzlich u.a. im § 95 VVG so geregelt.

Zitat:

@Lupo77 schrieb am 22. Juni 2024 um 14:59:16 Uhr:

 

Denn unter Umständen weiß der Käufer nicht, dass der PKW vollkaskoversichert ist.

... und würde ich ihm dann auch nicht auf die Nase binden. Der soll den Hobel schön vorsichtig nach Hause fahren.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 22. Juni 2024 um 16:26:32 Uhr:

Zitat:

@Lupo77 schrieb am 22. Juni 2024 um 14:59:16 Uhr:

 

Denn unter Umständen weiß der Käufer nicht, dass der PKW vollkaskoversichert ist.

... und würde ich ihm dann auch nicht auf die Nase binden. Der soll den Hobel schön vorsichtig nach Hause fahren.

Hä, die Versicherung geht auf den Käufer über. Der kann damit machen was er will

Auch die Kasko???

Der § 95 VVG gilt in der gesamten Sachversicherung. Kommt aber nur selten zum Tragen, weil die Käufer oft ohne Unfall eine andere Versicherung wählen.

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