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Vollkasko was ist tatsächlich versichert?

Themenstarteram 30. März 2016 um 15:26

Hi all,

 

Für meine Neu-Maschine habe ich ein Vollkakso abgeschlossen. Diese ist relativ günstig. Mit dem Hintergedanken wenn ich mal rutsche oder ähnliches, dann bin ich abgesichert, weil Neu-Maschine kostet ja auch was.

So nun hatte ich die Wahl, entweder mit Freundin sich beschäftigen oder die Versicherungs AKB lesen --> lesen ;-)

Unter dem Punkt "was ist bei Vollkakso versichert" muss ich lesen:

"Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Beispiele für nicht versicherte Ereignisse:

- Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug bremst und verursacht ein Schaden am Fahrzeug.

- Ein Bedienungsfehler des fahrers ist die alleinige Ursache eines Schadens am Fahrzeug."

So jetzt komm ich ins schmunzeln. Hier im BT hatten wir ja schon einmal die Diskussion wegen Bitumen und daraus folgendem Unfall. Hier war es ja zu einer Verhandlung gekommen, wo der Fahrer die Schuld erhielt nicht "angemessen" gefahren zu sein.

Sprich laut Versicherung Bedienungsfehler ---> kein greifen der Vollkakso.

Ebenso könnte man es aufSteine, Kies, Nässe etc. auslegen?

Was ist Versichert? "richtige" Unfälle mit z.B. einen anderen Fahrzeug.

Ich Frage mich jetzt ob überhaupt die Vollkasko für Motorrad lohnt. Fahrfehler kann man ja immer irgendwie angreiden (zu schnell etc.)?!

Wie seht ihr das und was steht evtl. bei euch drin?

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30 Antworten

Dann wären ja alle Alleinunfälle nicht versichert. Meine Stürze in 30 Jahren waren alle "Alleinunfälle".

Ob sich das lohnt?

Themenstarteram 30. März 2016 um 15:43

Ich weiß jetzt nicht ob ich was falsch Verstehe oder sowas in der Art.

 

@lew

 

Hast du vollkasko? Weil ich denke, das Pech hatte ich zwar noch nicht, aber wenn ich ein Unfall baue dann eher weniger mit einem anderen Verkehrsteilnehmer?!

am 30. März 2016 um 16:01

Was für komische Versicherungen steuert ihr an??

Vollkasko zahlt alles, dafür hat man sie ja.

Frauchen letztes Jahr nen Betonpfosten mitgenommen, nach obiger AGB hätte die VK nicht zahlen müssen.............hat aber anstandslos die 6.000,- EUR rausgerückt.

Ein Wegrutschen ist kein Bedienungsfehler, Bedienungsfehler ist wennst bei 200 kmh meinst auf den Rückwärtsgang zu schalten und den mit aller Gewalt reindrückst. Halt Sachen die in der Bedienungsanleitung deines Fahrzeuges steht, wie Auto ohne ausreichend Öl laufen zu lassen. Im Endeffekt grob fahrlässige Handlungen und Vorsatz.

Dein erster Auszug ist mangelnde Ladungssicherung, also ein klarer Verstoß.

Weiß nicht, wo du da rausliest, dass ich keine Geld bekomme, wenn ich das Mopped im Graben versenke. Ist weder ein Bedienungsfehler, noch n Verstoß gegen die Ladungssicherung.

Themenstarteram 30. März 2016 um 16:08

Ich lese das als Fahrfehler. Daher frag ich :-)

 

Ich habe wörtlich abgeschrieben. Könnt ja mal bei euch schauen was da steht?

am 30. März 2016 um 16:10

Bedienungsfehler ungleich Fahrfehler

So scheiße Beamtendeutsch auch zu verstehen ist, so eindeutig ist auch. Da gibts nicht viel zum Reininterpretieren. Steht da Bedienungsfehler ist auch genau nur das gemeint.

Wohl wegen dieser Ausschlüsse war die Versicherung auch so günstig.

Aber jede Versicherung kann sich ihre eigenen Bedingungen ausdenken.

am 30. März 2016 um 16:17

Die steht scheinbar bei jeder Versicherung drinnen, was meine Googlesuche grad bestätigt. Aber wie gesagt, es geht nur um Bedienfehler und nicht um Fahrfehler. Das sind zwei Paar Schuhe.

http://www.versicherungspraxis24.de/.../?...

Bedienungsfehler? Bei 200 km/h in den ersten Gang schalten und Kupplung kommen lassen, Rad rutscht weg, Totalschaden.

Fahrfehler? Bei 200 km/h aus der Kurve geflogen. Totalschaden, aber versichert - auchj wenn du die Entschädigung nicht mehr selbst kassieren kannst.

am 30. März 2016 um 16:28

Zweiteres wiederum wäre auf der normalen Landstraße grob fahrlässig und die Versicherung ist auch wieder raus ;)

Themenstarteram 30. März 2016 um 17:18

Zitat:

@DerZombie schrieb am 30. März 2016 um 18:17:11 Uhr:

Die steht scheinbar bei jeder Versicherung drinnen, was meine Googlesuche grad bestätigt. Aber wie gesagt, es geht nur um Bedienfehler und nicht um Fahrfehler. Das sind zwei Paar Schuhe.

http://www.versicherungspraxis24.de/.../?...

Danke für den link. Das erklärt dann auch die schnelle Zahlung der 6.000 Eur.

 

Im Zweifel lieber den Unfall mit einem Stein o.ä. Gegenstand in Verbindung bringen. Aber nicht Bitumen :-/

am 30. März 2016 um 17:37

Was willst ständig mit den Bitumen?? Da kriegst die Kohle genauso von der VK erstattet.

Zitat:

@DerZombie schrieb am 30. März 2016 um 18:10:42 Uhr:

Bedienungsfehler ungleich Fahrfehler

So scheiße Beamtendeutsch auch zu verstehen ist, so eindeutig ist auch. Da gibts nicht viel zum Reininterpretieren. Steht da Bedienungsfehler ist auch genau nur das gemeint.

Dann gäbe es zu diesem Thema nicht so viele Urteile, wenn das so eindeutig wäre.

Aber der Schaden bei einem Sturz auf plötzlich auftretender, glatter Fahrbahn ist kein Bedienfehler, sondern ein Unfall. Und der Begriff ist in der Tat klar definiert (s.u. fett markiert) : De VK zahlt.

Meine BMW (Wert: 11.000 Euro) ist auch vk-versichert. Aus eben solchen Gründen.

Hier wirds klarer:

Viele Halter schließen gerne für ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung ab, um umfassend abgesichert zu sein. Doch der Versicherungsschutz ist keinesfalls lückenlos. Dies gilt vor allem dann, wenn ein Schaden aufgrund der fehlerhaften Bedienung eines Fahrzeugs durch den Fahrer auftritt.

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist für viele Halter interessant, weil dadurch – im Unterscheid zur KFZ-Haftpflicht - Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert werden. Dabei zeichnet sich die Vollkaskoversicherung dadurch aus, dass hier neben Vandalismus auch Unfallschäden abgesichert sind.

Eine Absicherung gegen Unfallschäden bedeutet jedoch nicht, dass der Eintritt eines Schadens aufgrund eines Bedienungsfehlers abgesichert ist. Dies ergibt sich daraus, was nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) unter einem Unfall verstanden wird. Darunter fallen nur Ereignisse, die unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf ein Fahrzeug auswirken. Das bedeutet: Es sind keine Schäden versichert, die durch eine falsche Bedienung des Fahrzeugs auftreten.

Was das in der Praxis bedeutet wird an einem Fall deutlich, über den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte. Dort fuhr der Halter eines Passats mit seinem Fahrzeug rückwärts. Dabei verhakte sich die Kupplung des Anhängers. Dies hatte zur Folge, dass der Anhänger am rechten hinteren Kotflügel neben dem Tankdeckel des PKW aufschlug. Dadurch hinterließ er eine Delle von ungefähr 20 cm. Dadurch entstand dem Kfz-Halter ein Schaden in Höhe von 1.300 Euro. Diesen verlangte er von seiner Kaskoversicherung ersetzt. Doch diese verweigerte sich zu zahlen. Daraufhin zog der Halter vor Gericht und klagte.

Das Amtsgericht München wies jedoch die Klage des KFZ-Halters mit Urteil vom 07.09.2011 (Az. 343 C 11207/11) ab. Dies begründet das Gericht damit, dass der Schaden allein auf einem Fehler des Fahrers beruht. Dieser hat beim Rückwärtsfahren nicht aufgepasst. Dadurch ist die Ursache für den Unfall nicht von außen gekommen. Sie beruht ausschließlich auf einem Bedienungsfehler durch den Fahrer.

Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

In der Praxis werden Ansprüche gegen die Kaskoversicherung zuweilen auch dadurch geschmälert, dass ein Unfall grobfahrlässig seitens des Versicherungsnehmers durchgeführt wird. In welchem Umfang sich das auswirkt, richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Dies folgt aus § 81 Abs. 2 VVG. Besonders fatal wirkt sich hier häufig der übermäßige Genuss von Alkohol vor Antritt der Fahrt aus.

Quelle: Juraforum.de (hb)

Zitat:

@DerZombie schrieb am 30. März 2016 um 18:28:03 Uhr:

Zweiteres wiederum wäre auf der normalen Landstraße grob fahrlässig und die Versicherung ist auch wieder raus ;)

Fährst du etwa 200 auf einer normalen Landstraße???

am 30. März 2016 um 19:52

Ich hab das so aufgefasst, das du das so machst, weil auf der BAB find ich keine Kurven die mit 200 ein Risiko bergen, weil sonst wäre dort ein Tempolimit und somit wieder grob fahrlässig.

Ich könnt natürlich auch sagen, dein Beispiel war mehr wie schlecht.

@ Sammler

Ja es gibt viele Urteile dazu............aber nicht bei Unfällen.

In dem Fall, der der erste Google Treffer ist, kam noch die ungeschickte Schadensmeldung des Versicherten dazu. Mehr sag ich lieber ned dazu, will ja keinen anstiften oder mich strafbar machen.

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