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Vorgehensweise Autokauf und Inzahlungnahme des Alten bei Händler hinsichtlich An- und Abmeldung

Themenstarteram 19. Juni 2019 um 5:41

Liebe Community.

man schimpft mich zum Teil übervorsichtig, wobei ich aber wisse was ich tue. Hierbei hatte ich zuerst mit einigen Kniffen zu kämpfen. Habe nun aber eine Vorgehensweise die ich gerne mal mit den erfahrenen Autoeinkäufern hier teilen (und euch um Absegnung bitten) würde.

Letzten Freitag kaufte ich ein Auto, meiner geht in Zahlung. Alle Zulassungsrelevanten Dokumente bekomme ich innerhalb der nächsten Tage zugeschickt. Das Geschäft wurde in einem Autohaus eines Vertragshändlers durchgeführt.

Am 28.06 hole ich den Wagen ab. Die Entfernung vom Händler beträgt 110 km.

Meine Vorgehensweise:

1. Anmeldung des neuen Fahrzeugs in meinem Kreis (sobald ich alle Unterlagen vorliegen habe, eVB Nummer habe ich mir bereits von meiner Versicherung geben lassen, auch Nummernschilder habe ich bereits). Hier würde ich auch erwähnen, dass der alte Wagen am Tag xy verkauft wird.

2. Auf zum Händler und bei Übergabe die Nummernschilder am Auto anbringen (anbringen lassen)

3. Den alten Wagen dort stehen lassen und darauf hinweisen, dass man diesen bitte innerhalb weniger Tage abmeldet

4. Nach dem Wochenende zur Versicherung und eine neue Police auf das neue Nummernschild abschließen

Genau bei Punkt 3 habe ich aber etwas Bauchschmerzen, man liest allerhand Horrorstorries - eben, dass die Autos nicht abgemeldet werden und, und, und. Ich sehe aber auch nicht ein mir für teuer Geld ein Überführungskennzeichen machen zu lassen - würde ich aber tun wenn ihr mir dazu ratet (also zuerst Wagen abmelden und dann ein Überführungskennzeichen beantragen)

Besten DAnk für eure Infos vorab

Beste Antwort im Thema

Ich habe schon viele Autos gekauft und dabei fast immer einen Wagen in Zahlung gegeben und diesen angemeldet beim Händler stehen gelassen.

Ein einziges Mal ist es vorgekommen, dass der Händler den Wagen nicht zeitnah abgemeldet hat. Es war ein großer Mehrmarkenhändler und die Abmeldung ist im Chaos des täglichen Geschäftsbetriebs verschlampt worden. Auf meinen Anruf hin wurde es am Folgetag direkt erledigt und der Verkäufer (dessen persönliche Schuld es wahrscheinlich nicht wahr) hat sich tausend Mal entschuldigt.

Ich hatte allerdings den Verkauf sofort meiner Versicherung mitgeteilt und die hatte sich gemeldet, dass der alte Wagen noch nicht abgemeldet sei und mir eine Frist gesetzt das zu klären, nach deren Ablauf sie mir den neuen Wagen als Zweitwagen berechnen müsste. Hat mich aber nichts gekostet, obwohl formal über vier Wochen der alte und der neue Wagen parallel angemeldet waren.

Wenn es sich nicht um einen zwielichtigen, kleinen Kiesplatzhändler handelt, hätte ich demnach keine Bedenken. Bei einem namhaften Händler kann zwar auch mal was schief gehen (wie man sieht), aber das ist dann keine böse Absicht. Da muss man bei Privatverkäufen sicher mehr Sorgen haben. Und selbst dabei gibt es weit überwiegend keine Probleme.

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Ich habe schon viele Autos gekauft und dabei fast immer einen Wagen in Zahlung gegeben und diesen angemeldet beim Händler stehen gelassen.

Ein einziges Mal ist es vorgekommen, dass der Händler den Wagen nicht zeitnah abgemeldet hat. Es war ein großer Mehrmarkenhändler und die Abmeldung ist im Chaos des täglichen Geschäftsbetriebs verschlampt worden. Auf meinen Anruf hin wurde es am Folgetag direkt erledigt und der Verkäufer (dessen persönliche Schuld es wahrscheinlich nicht wahr) hat sich tausend Mal entschuldigt.

Ich hatte allerdings den Verkauf sofort meiner Versicherung mitgeteilt und die hatte sich gemeldet, dass der alte Wagen noch nicht abgemeldet sei und mir eine Frist gesetzt das zu klären, nach deren Ablauf sie mir den neuen Wagen als Zweitwagen berechnen müsste. Hat mich aber nichts gekostet, obwohl formal über vier Wochen der alte und der neue Wagen parallel angemeldet waren.

Wenn es sich nicht um einen zwielichtigen, kleinen Kiesplatzhändler handelt, hätte ich demnach keine Bedenken. Bei einem namhaften Händler kann zwar auch mal was schief gehen (wie man sieht), aber das ist dann keine böse Absicht. Da muss man bei Privatverkäufen sicher mehr Sorgen haben. Und selbst dabei gibt es weit überwiegend keine Probleme.

am 19. Juni 2019 um 8:13

Deine Vorsicht in allen Ehren, man wird oft genug übers Ohr gehauen aber bitte laß mal die Kirche im Dorf.

Die von Dir genannten 4 Punkte sind gängige Praxis beim Neukauf und Inzahlungsgabe des alten Autos.

Was sollte denn der Händler für eine Absicht haben das Auto endlos lange mit Schildern auf dem Hof zu haben? Es ist eh versichert wenn es da steht (Betriebshaftpflicht), Probefahrten machen die Kunden mit seinen roten Schildern und es kostet am Ende jede Menge unnützes Geld(versicherungsbeiträge, Steuer etc.). Sollte es ttsächlich mal zu Beschwerden deswegen kommen dann wird der Autohersteller selber großes interesse haben den Vertragshändler ordentlich zu Masregeln bis hin zum Entzug der Verkaufslizenz. Daran hat das Autohaus bestimmt kein Interesse.

Du machst ja mit dem AH einen Kaufvertrag und meldest den Verkauf deiner Versicherung und Zulassungsstelle. Das wars schon. Keine Fußangel, kein Kleingedrucktes, nix Fieses. Eben wegen der o.g. Problematik.

Und allgemein möchte ich Dir auf den Weg geben: man muß nicht Hosenträger UND einen Gürtel anziehen, erst recht nicht bei einer Latzhose. Eins reicht da völlig aus. Ich hoffe Du verstehst was ich meine.

In dem Sinne: Allzeit gute Fahrt mit dem neuen Auto.

Themenstarteram 19. Juni 2019 um 8:31

Zitat:

@StephanRE schrieb am 19. Juni 2019 um 10:13:37 Uhr:

aber bitte laß mal die Kirche im Dorf.

Die von Dir genannten 4 Punkte sind gängige Praxis beim Neukauf und Inzahlungsgabe des alten Autos.

Menschen sind schlecht und wenn du keine Erfahrungswerte auf dem Gebiet hast, dann fragt man sich halt doppelt und dreifach ob das alles so richtig ist. Bin ja schon stolz das ich von mir aus auf den richtigen Weg gekommen bin. Wäre aber genau so, wenn ich dir jetzt sagen würde "Programmier mir bitte ein DSGVO konformes shopsystem, ist ja mittlerweile gängige Praxis" Gut außer du bist Programmierer ;)

Natürlich etwas und absichtlich überspitzt dargestellt - sollten allerdings alle mit etwas mehr Vorsicht und Bedacht (gerade bei Thematiken die sie nicht kennen) handeln, gäbe es deutlich mehr freundlich gesinnte Gemüter ;)

Dennoch danke für deinen Beitrag, ich kann das schon verstehen ;)

am 19. Juni 2019 um 8:55

Dann haben wir uns ja verstanden. Und ich hoffe ich war etwas hilfreich.

Ein bischen Off Topic:

Sicherheit muß sein aber aben nicht immer doppelt oder gar dreifach. Davon auszugehen dass generall die Menschen schlecht sind ist viellicht nicht immer hilfreich. Klar z.B. der Autohändler ist letztendlich nur auf seine Kohle raus, insofern "schlecht" aber warum sollte er dabei betrügen? Das wäre nicht in seinem Sinn. Genau das meine ich.

Solche bedenken lähmen auch oft einfach. Man muß natürlich aufpassen aber deswegen garnix zu tun ist auch keine Lösung. Sowas nennt man Vertrauensvorschuß. Nicht zu verwechseln mit Naivität.

Um bei dem Beispiel zu bleiben:

Die Hose entweder mit Gürtel ODER Hosenträger sichern ODER eine Latzhose. Die hat das eben schon eingebaut, da muß man nicht noch zusätzlich was machen.

Themenstarteram 19. Juni 2019 um 9:48

Ich führe das mal auf meine Zeiten zurück, in denen ich im Controlling tätig war. Hier habe ich Beträge betreut, von denen man sich locker 2-3 Luxus Schlitten vor die Tür stellen könnte und habe die menschlichen Abgründe kennengelernt. Wie heißt es so schön? "Wenn's um Geld geht..."

Natürlich hätte das Autohaus gar keinen Vorteil und natürlich würde man auch nicht davon ausgehen, dass sowas passiert. Aber man schaut den Leuten halt nur vor den Kopf.

Daher betrachte ich persönlich meine Nachfrage hier eher als Gürtel, Hostenträger ODER Latzhose - nicht als alle 3 Dinge auf einmal ;)

Privat habe ich mein Auto auch schon ohne Abmeldung übergeben, aber mir das vertraglich innerhalb zweier tage zusichern lassen, inklusive des genauen Übergabezeitpunkts. Da bleibt als Restproblem nur, daß der Käufer vor der Ummeldung einen Unfall baut. Das wird dann selbst ohne Geldverlust blöd.

Beim Händler kann man den alten Wagen ja vorher abmelden und die letzte Fahrt zum Händler am gleichen Tag mit dem abgemeldeten Auto antreten. Das ist erlaubt und im Falle einer Kontrolle hat man die Ambeldebestätigung der Zulassungsstelle und den Kaufvertrag.

Ich habe vor, mir in den nächsten Tagen ein neues (gebrauchtes) Auto zu kaufen und das Alte in Zahlung zu geben.

 

Ich fahre also mit meinem aktuellen Auto zu diesem Autohaus und nehme im Tausch das Neue wieder mit. Das Auto ist aber ein paar Hundert Kilometer von mir entfernt.

 

Wie gehe ich jetzt richtig mit der Abmeldung und der Neuzulassung vor? Soll ich das Auto schon vorab abmelden oder macht das der Händler? Muss ich für den neuen Wagen ein Kurzzeitkennzeichen besorgen und dann in meinem Kreis richtig anmelden?

 

Danke für eure Hilfe!

Abmeldung macht der Händler. Für dein neues KFZ empfiehlt sich ein Kurzzeitkennzeichen. Dafür soll dir der Händler eine Kopie der Papiere schicken. Für die Versicherung solltest du deinen Versicherer fragen. Bei vielen kostet es nichts extra. So hab ich es auch immer gemacht.

Wenn Du sicher bist das Auto zu kaufen und es ein Händler ist, kann er Dir die papiere vorab zusenden. Dann kannst Du das Auto schon vorher anmelden und mit den Schildern zum Abholen fahren.

So habe ich das bei meinem Neuwagen auch gemacht. hab den bei einem EU-Importeur geakuft. Als das Auto auf seinem Hof stand hat er mir die papiuere zur Anmeldung zugeschickt und ich bin mit der Zulassung und den Schildern zu ihm gefahren (ca. 100 km weg).

Aber Achtung: Zur zeit haben viele Zulassubngsstellen geschlossen!!

Wenn möglich würde ich auch das Auto schon voll anmelden und dann mit den Schildern zum Autohändler fahren. Achte darauf, dass bei der EVB zur Anmeldung auch die Kaskoversicherung dabei ist. Teils ist nur die Haftpflicht enthalten, so dass man bei einem Unfall mit EVB vor schriftlicher Vertragsunterzeichnung Pech haben kann.

am 17. März 2020 um 16:49

Und keine kurzzeitkennzeichen wenn es nicht sein muss.

Die sind max. Teilkakso vers.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 16. März 2020 um 11:30:11 Uhr:

Wenn Du sicher bist das Auto zu kaufen und es ein Händler ist, kann er Dir die papiere vorab zusenden. Dann kannst Du das Auto schon vorher anmelden und mit den Schildern zum Abholen fahren.

So habe ich das bei meinem Neuwagen auch gemacht. hab den bei einem EU-Importeur geakuft. Als das Auto auf seinem Hof stand hat er mir die papiuere zur Anmeldung zugeschickt und ich bin mit der Zulassung und den Schildern zu ihm gefahren (ca. 100 km weg).

Aber Achtung: Zur zeit haben viele Zulassubngsstellen geschlossen!!

Ich bin jetzt mittlerweile soweit, dass ich den KV unterschrieben habe. Das Fahrzeug bekommt jetzt noch einen Service und die HU und dann kann ich es abholen. Meinen "Alten" bringe ich dann mit und tausche die Fahrzeuge sozusagen (Inzahlungnahme).

 

Ich möchte jetzt aber mein Kennzeichen behalten. Ich kann also keine neuen Kennzeichen mitbringen.Wenn der Händler das Auto dann erst abmeldet, kann ich die Kennzeichen ja nicht an das neue Auto anbringen und losfahren? Gibt es eine Möglichkeit ohne Kurzzeitkennzeichen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

am 8. April 2020 um 8:08

Zitat:

@AVDT schrieb am 8. April 2020 um 09:42:17 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 16. März 2020 um 11:30:11 Uhr:

Wenn Du sicher bist das Auto zu kaufen und es ein Händler ist, kann er Dir die papiere vorab zusenden. Dann kannst Du das Auto schon vorher anmelden und mit den Schildern zum Abholen fahren.

So habe ich das bei meinem Neuwagen auch gemacht. hab den bei einem EU-Importeur geakuft. Als das Auto auf seinem Hof stand hat er mir die papiuere zur Anmeldung zugeschickt und ich bin mit der Zulassung und den Schildern zu ihm gefahren (ca. 100 km weg).

Aber Achtung: Zur zeit haben viele Zulassubngsstellen geschlossen!!

Ich bin jetzt mittlerweile soweit, dass ich den KV unterschrieben habe. Das Fahrzeug bekommt jetzt noch einen Service und die HU und dann kann ich es abholen. Meinen "Alten" bringe ich dann mit und tausche die Fahrzeuge sozusagen (Inzahlungnahme).

Ich möchte jetzt aber mein Kennzeichen behalten. Ich kann also keine neuen Kennzeichen mitbringen.Wenn der Händler das Auto dann erst abmeldet, kann ich die Kennzeichen ja nicht an das neue Auto anbringen und losfahren? Gibt es eine Möglichkeit ohne Kurzzeitkennzeichen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Ja, Trailer.

am 8. April 2020 um 8:11

Die einzige Möglichkeit wäre das Auto am Abholung abzumelden. Dann kannst du mit dem entwertet Kennzeichen fahren. Die selben Kennzeichen für das neue Auto wirst du aber erst am nächsten Tag bekommen können. Es dürfen ja nie 2 Autos mit dem selben Kennzeichen fahren.

Mach es wie ich: ich habe einfach ein Kennzeichen genommen was statt 998 am end 99 hat der rest ist identisch.

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