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Vorrang an Kreisverkehren (Auto/Fußgänger)

Themenstarteram 22. August 2005 um 20:03

In letzter Zeit ging es hier ja viel um Radfahrer. Jetzt hab ich mal eine Frage zu Fußgängern.

Gegenstand meiner Frage ist ein innerstädtischer Kreisverkehr, bei dem Fußgänger und Autofahrer zusammentreffen und sich deren Wege kreuzen. Wer hat eurer Meinung nach Vorrang, Fußgänger oder Autofahrer? Und zwar zum einen beim Einfahren, zum anderen beim Ausfahren. Wenn ich versuche, die Regelung an Kreuzungen zu übertragen, würde ich sagen, beim Einfahren haben die Autos, beim Ausfahren die Fußgänger Vorrang. Aber ist das wirklich so? Ich bin mir nie sicher, wie ich mich "im Konfliktfall" verhalten soll und warte dann prinzipiell.

P.S. Kreisverkehre mit Zebrastreifen find ich Klasse! :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. August 2005 um 20:03

In letzter Zeit ging es hier ja viel um Radfahrer. Jetzt hab ich mal eine Frage zu Fußgängern.

Gegenstand meiner Frage ist ein innerstädtischer Kreisverkehr, bei dem Fußgänger und Autofahrer zusammentreffen und sich deren Wege kreuzen. Wer hat eurer Meinung nach Vorrang, Fußgänger oder Autofahrer? Und zwar zum einen beim Einfahren, zum anderen beim Ausfahren. Wenn ich versuche, die Regelung an Kreuzungen zu übertragen, würde ich sagen, beim Einfahren haben die Autos, beim Ausfahren die Fußgänger Vorrang. Aber ist das wirklich so? Ich bin mir nie sicher, wie ich mich "im Konfliktfall" verhalten soll und warte dann prinzipiell.

P.S. Kreisverkehre mit Zebrastreifen find ich Klasse! :)

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Einfahren Auto, ausfahren Fußgänger.

In der Fahrschule lernte ich was von 'in gleicher Richtung bewegend' ;)

also in der fs haben "wir" gesagt bekommen immer der schwächere hat vorrang (...) also hier der fußgänger beim ein-sowie beim ausfahren....

Themenstarteram 22. August 2005 um 20:32

Oh, dann wäre ich jetzt schon ein paar mal tot...

Beide Male die Fußgänger, würde ich sagen.

Ausnahme, wenn die Fußgänger ausdrücklich wartepflichtig sind (durch Schild "Vorfahrt achten") --- was aber ungeschickt ist, weil man als Autofahrer dieses Schild ja nicht sehen kann.

Fussgänger können kein Vorfahrt achten bekommen, sie können ja auch nicht fahren ;)

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Fussgänger können kein Vorfahrt achten bekommen

Das dachte ich auch immer, aber es ist an einem bestimmten Kreisverkehr genauso beschildert (mit dem Verkehrszeichen 205) --- und lt. Auskunft der Behörden auch genauso gemeint.

Ob das rechtlich zulässig ist, ist zweifelhaft --- aber bis auf weiteres müssen sich alle daran halten.

Es gibt da wohl eine Empfehlung, dass Radfahern im Kreis aus Sicherheitsgründen die Vorfahrt durch Schild zu nehmen ist. Für Fussgänger ist mir das neu.

Gruß Meik

http://www.fahrtipps.de/frage/kreisverkehr-vorfahrt.php

Fußgänger haben an Zebrastreifen grundsätzlich Vorfahrt. ;)

Ohne Zebrastreifen gelten die normalen Verkehrsregeln.

Aufgrund der Betriebsgefahr sieht es bei Unfällen für motorisierte Verkehrsteilnehmer selbst bei eigener Vorfahrt immer schlecht aus. :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Es gibt da wohl eine Empfehlung, dass Radfahern im Kreis aus Sicherheitsgründen die Vorfahrt durch Schild zu nehmen ist. Für Fussgänger ist mir das neu.

Wäre ja auch nicht das erste Mal, dass ein Schild falsch aufgestellt worden wäre.

Die Regelung an besagtem Kreisverkehr funktioniert in der Praxis auch schlecht: Die Autofahrer können ja nicht erkennen, dass die Fußgänger wartepflichtig sind --- und viele Fußgänger beziehen das Vorfahrt-achten-Schild wohl nicht auf sich.

Wenn zebrastreifen da sind haben natürlich die fußgänger vorrang egal ob ich in den kreisel ein oder ausfahre.

Wenn keine zebrastreifen da sind müssen die fußgänger warten, so es zumindest bei uns und auch.

Während der prüfung gibt es da keine diskussion wenn einer rüber will und kein zebrasteifen da ist, da wird gefahren, denn mit ner kreuzung hat ein kreisverkehr nichts zu tuen.

Oder haltet ihr auch einfach so an wenn ein fußgänger ohne fußgängerüberweg über die straße will?

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

denn mit ner kreuzung hat ein kreisverkehr nichts zu tuen.

Aber der einmündene Verkehr ist wartepflichtig, und die Fußgänger befinden sich quasi auf der Vorfahrtsstraße (d.h. dem Kreis).

Zitat:

Oder haltet ihr auch einfach so an wenn ein fußgänger ohne fußgängerüberweg über die straße will?

Wenn ich wartepflichtig bin, natürlich.

am 22. August 2005 um 23:01

Zitat:

Original geschrieben von ubc

Wenn ich wartepflichtig bin, natürlich.

Also nur an Zebrastreifen und roten Ampeln. Für den Fußgänger gelten doch nicht die Vorfahrtsregeln.

Wenn ich wegen Rechts-vor-Links anhalten muss, lasse ich alle Verkehrsteilnehmer auf der Straße durch, aber warte doch nicht auf einen Fußgänger der am Straßenrand steht. Der kann natürlich gerne loslaufen, wenn ich gerade stehe, aber das darf er nur, wenn er mich nicht an einer Weiterfahrt hindert. Das man auch auf die Bremse geht, wenn ein Fußgänger die Straße unumsichtig überquert, ist doch selbstverständlich. Daraus jetzt aber irgendwelche Regeln zu schlussfolgern halte ich für absurd.

Entscheidend ist doch, ob ich mich auf der Straße befinde (Fahrrad, Auto, Motorrad etc.) oder diese überquere (als Fußgänger). Nur für erstere gelten die Vorfahrtsregeln.

am 23. August 2005 um 5:02

Hi,

also ich muss mich mal der allerersten Meinung anschließen - reinzu Auto, raus dann Fußgänger.

Der Kreisverkehrfahrer "biegt" doch in dem Moment aus dem Kreisverkehr ab - wenn da ein Fußgänger rüberwill, hat er dann Vorrang.

Beim reinfahren siehts ja anders aus, da der Fußgänger für gewöhnlich vor dem "Abbiegen" in den Kreisverkehr drüberwill.

Gehen wir vom ganz normalen Kreisverkehr aus?

Sprich wer drin ist, hat Vorfahrt, ganz normale Verkehrsinseln noch davor.

Grüße

Schreddi

am 23. August 2005 um 6:53

Hi,

natürlich ist das so - allerdings muss der Fussgänger einen Bollerwagen mit sich führen und auf der Strasse laufen. Sonst ist es ganz genau so wie Maik beschrieben hat.

Glücklicherweise ist mein Fenster zu wenn einer von Euch Spezialisten vor mir im Kreisverkehr fährt und eine Vollbremsung wegen eines wartenden Fussgängers am Bürgersteig hinlegt ;)

cu

pp

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