ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. VW Jetta 1.6 54 PS Turboumbau trotz H-Kennzeichen?

VW Jetta 1.6 54 PS Turboumbau trotz H-Kennzeichen?

VW Jetta 1 (17)
Themenstarteram 30. Juni 2024 um 9:26

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem VW Jetta Diesel.

Er hat H-Kennzeichen, aber nur 54 PS.

Das erscheint mir allerdings Ein bisschen wenig zu sein daher möchte ich einen Turbo einbauen. Den 1,6 l Diesel. Jetta gab es ja auch mit Turbo ab Werk, Diese hatte dann 69 PS.

Daher stellt sich für mich die Frage verliere ich das H-Kennzeichen, wenn ich einen Turbo nachträglich einbaue? Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

Ähnliche Themen
11 Antworten

Solange es "zeitgenössisch" ist und die Abgasnorm nicht negativ beeinflusst, spricht nichts dagegen.

Ich suche noch eine Jetta 1 Fahrer, der VR6 mit H Kennzeichen eingetragen hat.

Warum?

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. Juni 2024 um 21:18:33 Uhr:

Warum?

Weil der Prüfer es nur eintragen will, wenn das schon ein Anderer eingetragen hat. Nachbar baut gerade H-Kennzeichen Jetta auf VR6 um.

Zitat:

Weil der Prüfer es nur eintragen will, wenn das schon ein Anderer eingetragen hat.

Gott bewahre uns vor solchen Deppen! keine Ahnung von nichts , aber einen Stempel! hoffentlich nicht mehr lange.

Motortalk: "Damit bekommst du niemals ein H Kennzeichen"

Turbogockel: Halt mein Bier :D :D

https://www.youtube.com/watch?v=aabNWbgoUek

hallo

VR6 : passt jedenfalls in die 10 jahre regel , kollidiert aber mit der regel das es den block nicht im typ17 gab

turbodiesel : gab es serie im jetta sowohl jetta 1 wie auch jetta 2 , ist keine hürde mit der H-nummer

Mfg Kai

Zitat:

@kathrin-kai schrieb am 03. Juli 2024 um 01:59:29 Uhr:

kollidiert aber mit der regel das es den block nicht im typ17 gab

von der Regel habe ich noch nichts gehört.

Eintragungsfähig ist alles, was innerhalb der ersten zehn Jahre möglich gewesen wäre und zeitgenössisch ist.

Ebenso was nicht zeitgenössisch ist, aber nachweisbar mindestens 30 Jahre her.

Moin Moin !

Zitat:

Eintragungsfähig ist alles, was innerhalb der ersten zehn Jahre möglich gewesen wäre und zeitgenössisch ist

Unsinn! Es gibt genaue Vorgaben, was geändert werden darf und was nicht.

Die Vorgaben sind im Laufe der Jahre mehrfach geändert worden, seit Jahren ist ausserdem noch eine Arbeitsanweisung für die PIs erlassen worden, die zwingend anzuwenden ist. Auch wenn diese nur für den internen Gebrauch erstellt wurde, kann man sie seit Jahren bereits im I-Net frei lesbar finden (ob das auch für die letzte Version gilt, weiss ich nicht).

Und danach gilt,

dass der Motor entweder nachweislich schon vor mindestens 30 jahren eingebaut wurde

oder

der Motor vom gleichen Hersteller stammt , ausserdem der Umbau in den ersten 10 jahren möglich und üblich gewesen ist (welche EZ hat der Jetta? ) und ausserdem die Leistungsdaten innerhalb der serienmässigen Motorisierungen liegen müssen (und damit fällt der VR6 enggültig raus).

mfG Volker

Zitat:

[welche EZ hat der Jetta? ) und ausserdem die Leistungsdaten innerhalb der serienmässigen Motorisierungen liegen müssen (und damit fällt der VR6 enggültig raus).

mfG Volker

Jetta ist aus 1982.

Moin Moin !

Schön , aber nützt auch nichts

MfG volker

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. VW Jetta 1.6 54 PS Turboumbau trotz H-Kennzeichen?