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Wandelung / Wandlung was wird erstattet ?
Moin,
was wird nochmal genau bei einer Wandelung / Wandlung dem Käufer zurückerstattet, im speziellen bei einer Finanzierung, werden da alle bereits gezahlten Raten zurück gezahlt? Und worauf sollte man noch achten?
Danke und Gruß
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20 Antworten
Bei meinem Scirocco habe ich damals alles zurückbekommen und musste nur die ca.9000 km zahlen!
Die Begrifflichkeit "Wandlung" bzw. "Wandelung" gibt es seit der Schuldrechtsfreform 2002 nicht mehr, es bedeutet vielmehr den - Rücktritt vom Kaufvertrag - !
Die gefahrenen Leistungen durch die Nutzung des Fahrzeuges durch DICH sind in Wertersatz zu bringen, das heißt im Klartext, die gefahrenen Kilometer hast Du zu zahlen.
Anders sieht es bei der Finanzierung aus, da ist es durchaus möglich, die entstandenen Zinsen wie auch weitere Unkosten erstattet zu bekommen.
Da Du aber sehr sparsam mit Infos umgehst wie z.B. wie lange in deinem Besitz, wann gekauft, wie finanziert, kann man da nichts weiter zu sagen.
Das Auto hab ich im Februar 2014 bekommen, gefahrene km 14500, Finanzierung über 48 Monate mit Anzahlung, monatliche Rate und Schlussrate...
Fast 1,5 jahre nach Kauf Rücktritt vom Kauf , mit 4 Jahres Finanzierung , wird bestimmt nicht ohne Probleme gehen , das ist doch ein Gebrauchtwagen
Zitat:
@Sokrates2 schrieb am 11. Mai 2015 um 09:33:33 Uhr:
Fast 1,5 jahre nach Kauf Rücktritt vom Kauf , mit 4 Jahres Finanzierung , wird bestimmt nicht ohne Probleme gehen , das ist doch ein Gebrauchtwagen
Warum soll es hier Probleme geben, VW bietet doch die Wandelung an. Da ist die größte Hürde doch genommen! Was ich nicht verstehe, der TE hat doch nach seiner Angabe schon eine Rücknahme durch, weiß er dann doch wie das damals ging?
@TE,
sofern du kein anderes Fahrzeug aus dem Konzern nimmst, gehst Du mit einem deutlichen MINUS hier aus.
Es wird u.a. die normale Abnutzungen der Verschleißteile in Anrechnung gesetzt, gleiches gilt für die Kilometer, wie bereits beschrieben.
VW bietet dir die Rücknahme an, richtig, aber zu deren Konditionen !! !!
Wie sieht es mit einem Tausch aus ? Würde die aus wirtschadftlicher Sicht besser stellen.
Zitat:
@Hapabla schrieb am 11. Mai 2015 um 10:37:39 Uhr:
...
Wie sieht es mit einem Tausch aus ? Würde die aus wirtschadftlicher Sicht besser stellen.
Verstehe ich nicht, gegen ein ähnlich ausgestattestes Auto mit ähnlicher Laufleistung tauschen, wie soll das gehen? Ich glaube das wird schwierig in eine neue Finazierung zu übernehmen ...
@Diabolomk : Jepp stimmt schon, nur ist das jetzt 1,5 Jahre her ... hab mir aber gestern Abend noch den Ablauf auf Papierlage angesehen, die Raten wurden komplett zurückerstattet und alles auf Anfang gesetzt. Ich konnte sogar das damalige Auto bis zur Auslieferung des neuen weiterfahren, was sich natürlich negativ auf das Abnutzungsentgelt auswirkt. Weiterer Nachteil ist auch, das VW, wie alle anderen auch, die Preise angehoben.
Ausserdem passte das Wandlungs Thema nicht mehr wirklich in den Stahlfegen Thread fand ich ...
Wie war das denn damals, war die Rückzahlung Anzahlung/Ratenerstattung höher als das an VW gezahlte Abnutzungsentgelt?
Klar wird der neue wieder durch Preissteigerung teurer, da kann man sicherlich mal mit dem Händler reden inwieweit er da nochmal extra was drauflegt als den üblichen Rabatt. Und auch bei VW kann man sicherlich noch etwas machen, oder? Auf der anderen Seite, du kannst jetzt MJ16 bestellen, da würd sich so mancher freuen, wenn das so "einfach" wäre. Zudem das Auto ja wieder neu ist und evtl. Sachen wie HU, Inspektion, Verschleißteile wieder weiter entfernt anstehen...
Das kann man auch prima googlen. Alles ist festgesetzt. Wenn man gut ist, bzw. einen guten Anwalt hat, kann man auch mehr raushandeln.
Fakt ist, Nutzungspauschale beläuft sich auf 0,67% des Kaufpreises je 1000 km.
Soweit ich weiß, ist das die einzige Summe, die vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird. Vorausgesetzt natürlich, dass das Fahrzeug bis dahin Unfallfrei und nur die normalen Abnutzungserscheinungen aufweist.
Richtig, aber nur dann, wenn der Käufer sich darauf einläßt, ein anderes Fahrzeug mindestens gleicher Güte zu erwerben. Sollte er sich aufgrund seiner mannigfaltigen Erfahrungen mit dem VAG Konzern gegen ein Produkt aus dem Hause entscheiden, so findet der Händler oder die Bank, je nach dem wer der Eigentümer ist genug Schäden, die nicht auf die normale Abnutzung schliessen lassen.
Hier viel auch schon das Wort - Rechtsanwalt -, den würde ich nur dann mit einer Prüfung der Sachlage beauftragen, wenn dir etwas nicht ganz koscher vorkommt.
Na, dann passt es ja gut das mit letzte Woche so ein blöder Radfahrer ins Aúto geschreddert ist, mit Unfallflucht und einer schönen Beule in der Tür ... geschätzter Schaden ca. 1000,- Euronen ... grrrr
Also mein Händler meinte damals das es eine Wandlung im egentlichen Sinne gar nicht gibt.
Es ist immer ein Rücktritt vom Kaufvertrag.
Ob man danach ein neues Auto da bestellt, oder nicht ist absolut gleich!
Es kommt natürlich auf den Sachverhalt an.
Bei mir bestand damals ein Mangel, den das Autohaus auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beheben konnte.
Leider hatte ich in meiner Unerfahrenheit damals die Sache mündlich mit dem Autohaus abgesprochen und dann ist ewig nichts passiert und ich wurde ständig hinghehalten.
Erst als die Sache absolut ausgeartet ist, habe ich das dann schriftlich eingereicht, dass ich nach mehr als 3 erfolglosen Reparaturversuchen am selben Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten will.
Es dauerte danach keine 3 Wochen und die Sache wurde absolut problemlos von VW abgesegnet.
Ich kann Dir auch nur dringend raten, mach die Sache schriftlich, überbringe dem Händler das Schreiben unter Zeugen und dann geht das Ding offiziell direkt über WV.
Und vermeide unbedingt (wie ich leider damals nicht) Streiterein und Ausraster, das bringt überhaupt nichts!
Warum willst Du denn wandeln?