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War das Nötigung?

Themenstarteram 13. April 2012 um 8:07

Hallo zusammen,

war gestern auf einer 4-Spurigen Straße in der Innenstadt unterwegs (2 Spuren in die Gegenrichtung, 2 in meine). Auf der rechten Spur bildete sich eine Schlange, da offenschtlich vorne jemand einparkte. Ich fuhr auf der linken Spur mit ca. 30km/h und überholte die Schlange, als plötzlich ein Auto ausscheren wollte. Ich habe gehuppt, das andere Auto auch aber es ist nichts passiert. In der Zwischenzeit war das einparkenden Auto wohl von der Fahrbahn weg und das Auto das ursprünglich ausscheren wollte fuhr los.

Ich wechselte auf die rechte Spur, wo von hinten das ausscherende Auto kam. Die Frau die in dem Auto saß regte sich ziemlich auf, mir war es egtl egal weil ja nichts passiert ist und ich auch niemanden gefährdet habe. Dummerweise hatte Sie ein Rentnerehepaar im Auto sitzen.

Weil sich die Frau dermaßen extrem aufgeregt hat frag ich mich nun ob ich eine Anzeige wegen Nötigung bekommen könnte indem man mir vorwirft ich hätte sie geschnitten beim Spurwechsel.

Kann man bei 30 km/h überhaupt jemanden zu einer Bremsung nötigen?

Wie lange würde es dauern bis ich die Anzeige erhalte, ab wann kann ich also wieder ohne Angst um meine Fahrerlaubnis in das Auto steigen?

Vielen DANK!

Beste Antwort im Thema

Ich empfehle einen Blick in §240 (1) StGB, in welchem der Begriff der Nötigung definiert wird. Kaum ein andere Begriff wird so häufig falsch verwendet.

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Man kann sicher auch mit 30 nötigen, aber wo ist das Problem? Du bist doch schon links, hast also auf der linken Spur Vorrang. Wenn dann einer ausschert vor dich, dann hat eher dieser DICH genötigt.

Seit wann ist es Nötigung, andere Autos auf einer 2. Spur zu überholen?!

Denk auch mal an den Wortlaut: Zu was sollst du die Tussi denn genötigt haben? Zum Bremsen? Ja, weil SIE einen Fahrfehler gemacht hat.

Ich erlebe das aber auch tagtäglich: Da fährt einer weiter und weiter, obwohl man längst sieht, dass die Spur gleich blockiert ist. Ich habe das längst gesehen und auf die andere Spur gewechselt, weil ich ja vorausschauend fahre. Nun will dieser Blindpenner aber das Recht haben, auch die Spur zu wechseln. Das geht dann aber nun mal nicht, wenn auf der freien Spur schon andere, nicht nur ich, fahren. Wenn Leute nun mal nur ein paar Meter vor ihrem Auto gucken, dann haben sie halt Pech und müssen manchmal bremsen und warten.

Deine Tussi meinte wohl auch, da IHRE Spur blockiert ist, darf sie einfach auf DEINE ziehen. Aber da irrt sie!

 

Chill ma! ;)

Ich empfehle einen Blick in §240 (1) StGB, in welchem der Begriff der Nötigung definiert wird. Kaum ein andere Begriff wird so häufig falsch verwendet.

Nach Deiner Schilderung hat die Frau beim Fahrspurwechsel nicht auf den Verkehr auf der Nebenspur (nämlich Dich) geachtet).

Da Du durch Hupen auf Dich aufmerksam gemacht hast, wurde ein Unfall vermieden.

Es ist also (wenn Deine Schilderung zutrifft) nichts passiert, was man Dir vorwerfen könnte, Du kannst also beruhigt weiterfahren. 

Hier gehts weniger um sexuelle Nötigung (StGB) als um Nötigung im Straßenverkehr! :p

Es sei denn, die Tussi wollte, dass der TE in sie reinbumst.

Themenstarteram 13. April 2012 um 8:16

Also was ich als problematisch sehe ist, das ich auf ihre Spur (die rechte) gewechselt bin nachdem ich ander Schlange vorbei war und sie, da sie ja wieder fahren konnte ggf. runterbremsen musste weil ich eingescherrt bin.

am 13. April 2012 um 8:17

Wo willst du jemanden genötigt haben? Du hast auf deiner Spur Vorrang und muss niemanden einfädeln lassen.

am 13. April 2012 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Ich empfehle einen Blick in §240 (1) StGB, in welchem der Begriff der Nötigung definiert wird. Kaum ein andere Begriff wird so häufig falsch verwendet.

Stimmt, das ganze läuft dann unter §315b StGB und aus eigener praktischer Erfahrung kann ich nur sagen:

a) wenn sie zügig schreibt 14 Tage, dann hast Du ne Anhörung und

b) besser gleich den Präventivschlag ausführen uns SIE anzeigen :D So werd ichs das nächste Mal jedenfalls machen, wenn mir wie in meinem Fall ein Oberlehreropi erst zeigen will wo der Hammer hängt und dann aus Frust ne Anzeige schreibt, weil´s ihm nicht gelungen ist ;)

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

Also was ich als problematisch sehe ist, das ich auf ihre Spur (die rechte) gewechselt bin nachdem ich ander Schlange vorbei war und sie, da sie ja wieder fahren konnte ggf. runterbremsen musste weil ich eingescherrt bin.

Du darfst bei einem Spurwechsel niemanden behindern und nur in ausreichend große Lücken wechseln.

Wenn du das hier missachtet hast, dann mag darin ein Fehler liegen, der hat dann aber nix mit dem vorherigen Ausscheren von ihr zu tun.

Oder bist du direkt nach dem Vorfall auf ihre Spur, vor ihre Karre gezogen, und wolltest sie womöglich ausbremsen oder sowas?!

Wenn zwischen euch etliche Autos waren, dann hast du aber wiederum nicht sie, sondern nur den direkt hinter dir fahrenden genötigt - wenn überhaupt.

Es bleibt dabei: Chill ma.

Ich wollte übrigens schon etliche Male Leute anzeigen - habs dann nie getan. Bin zu faul...

Themenstarteram 13. April 2012 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Ich empfehle einen Blick in §240 (1) StGB, in welchem der Begriff der Nötigung definiert wird. Kaum ein andere Begriff wird so häufig falsch verwendet.

Stimmt, das ganze läuft dann unter §315b StGB und aus eigener praktischer Erfahrung kann ich nur sagen:

a) wenn sie zügig schreibt 14 Tage, dann hast Du ne Anhörung und

b) besser gleich den Präventivschlag ausführen uns SIE anzeigen :D So werd ichs das nächste Mal jedenfalls machen, wenn mir wie in meinem Fall ein Oberlehreropi erst zeigen will wo der Hammer hängt und dann aus Frust ne Anzeige schreibt, weil´s ihm nicht gelungen ist ;)

was war denn bei dir?

Aber kann man bei 20-30 kmh überhaupt jmd im strafrechtlichen Sinne nötigen?

Wie lange dauert es maximal bis man den Anhörungsbogen bekommt?

Da wird nichts kommen.

 

Wie soll sie denn bei der Polizei argumentieren?

Dass Du nicht gebremst hast um sie reinzulassen?

 

So was hatte ich auch schon mal: Trulla kommt aus einer Nebenstraße, überfährt zwei Stopschilder (rechts und links) und fährt auf die Hauptraße, wo ich gerade fahre.

Um sie zu warnen, habe ich gehupt.

Durchs offene Dach und Fenster hörte ich nur "WIXER! ANZEIGE!"

Darauf warte ich bis heute.

 

Themenstarteram 13. April 2012 um 8:23

Nein, das ich sie NACH dem überholen beim Spurwechsel geschnitten habe :(

am 13. April 2012 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

Hallo zusammen,

war gestern auf einer 4-Spurigen Straße in der Innenstadt unterwegs (2 Spuren in die Gegenrichtung, 2 in meine). Auf der rechten Spur bildete sich eine Schlange, da offenschtlich vorne jemand einparkte. Ich fuhr auf der linken Spur mit ca. 30km/h und überholte die Schlange, als plötzlich ein Auto ausscheren wollte. Ich habe gehuppt, das andere Auto auch aber es ist nichts passiert. In der Zwischenzeit war das einparkenden Auto wohl von der Fahrbahn weg und das Auto das ursprünglich ausscheren wollte fuhr los.

Ich wechselte auf die rechte Spur, wo von hinten das ausscherende Auto kam. Die Frau die in dem Auto saß regte sich ziemlich auf, mir war es egtl egal weil ja nichts passiert ist und ich auch niemanden gefährdet habe. Dummerweise hatte Sie ein Rentnerehepaar im Auto sitzen.

Weil sich die Frau dermaßen extrem aufgeregt hat frag ich mich nun ob ich eine Anzeige wegen Nötigung bekommen könnte indem man mir vorwirft ich hätte sie geschnitten beim Spurwechsel.

Kann man bei 30 km/h überhaupt jemanden zu einer Bremsung nötigen?

Wie lange würde es dauern bis ich die Anzeige erhalte, ab wann kann ich also wieder ohne Angst um meine Fahrerlaubnis in das Auto steigen?

Vielen DANK!

Zuerst mal, nein dies war keine Nötigung von dir. Wärst du in sie reingefahren, hättest sie 100% schuld bekommen. Ich habe einen Kollegen, der das schon zwei mal hinbekommen hat, beim ausscheren beim Spurwechsel jemanden zu erwischen (und er schämt sich auch zurecht dafür :D).

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

Nein, das ich sie NACH dem überholen beim Spurwechsel geschnitten habe :(

Jetzt mal ausführlich: Du bist links, sie will nach links wegen Hindernis, beide hupen und bremsen, aber letztlich bleibst du vorne. Und dann? Ihr fahrt an dem Hindernis der rechten Spur vorbei und dann gehst du nach rechts? Wie kannst du sie da schneiden, sie war doch hinter dir?!

ich bin nicht sicher, ob du das Geschehen hier in ausreichender Vollständigkeit dargelegt hast... Wenn es nachher noch zu "Rangeleien" kam, kann das ganz anders aussehen. Also, wie wars nun wirklich?

am 13. April 2012 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von tunejunior

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

 

Stimmt, das ganze läuft dann unter §315b StGB und aus eigener praktischer Erfahrung kann ich nur sagen:

a) wenn sie zügig schreibt 14 Tage, dann hast Du ne Anhörung und

b) besser gleich den Präventivschlag ausführen uns SIE anzeigen :D So werd ichs das nächste Mal jedenfalls machen, wenn mir wie in meinem Fall ein Oberlehreropi erst zeigen will wo der Hammer hängt und dann aus Frust ne Anzeige schreibt, weil´s ihm nicht gelungen ist ;)

was war denn bei dir?

Aber kann man bei 20-30 kmh überhaupt jmd im strafrechtlichen Sinne nötigen?

Wie lange dauert es maximal bis man den Anhörungsbogen bekommt?

Ist mit Deiner Situation nur sehr bedingt vergleichbar, da es hier um eine Auf- und Abfahrtssituation auf einer AB ging und nicht um ein Hindernis auf einer innerörtlichen Straße. Und was am Ende bei rauskommen wird, kann ich Dir auch noch nicht sagen, da das Verfahren noch läuft.

Wie gesagt: bei mir lagen zwischen Vorfall und Anzeigeeingang am selben Tag bis zur Zustellung des Anhörungsbogens 14 Tage.

Und ich denke mal, WENN die Trulla ne Anzeige schreiben wollte, hat sie das noch amselben Tag auch gemacht. Ist wohl eher selten, dass sich das einer nach ner Woche noch überlegt...

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