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Warum keine LED H7 Zulassung für W245/T245? Bei der A Klasse sind sie zugelassen.

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 18. Dezember 2021 um 16:02

Die neue H7 LED von Osram ist für die A Klasse W169 ab Bj 2005 zugelassen. Hat jemand Kenntnisse warum bei der B-Klasse für die W245 Modelle keine Zulassung erfolgt. Hat mal jemand ausprobiert ob sie passen würden?

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34 Antworten

Das geht nicht ums passen, das geht auch darum das die Scheinwerfer das Licht anders rauswerfen, Reflektor usw.

Osram wird die Gutachtenpriorität anhand der zu erwarteten Verkaufszahlen und der darausfolgenden Amortisation des lichttechnischen Gutachtens festlegen. Daher gibt es noch keine Zulassung für den W245.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 18. Dezember 2021 um 17:12:49 Uhr:

Das geht nicht ums passen, das geht auch darum das die Scheinwerfer das Licht anders rauswerfen, Reflektor usw.

Wohl kaum! H7 ist H7, der Austausch dürfte keinerlei Auswirkungen auf die Streuscheibe haben. Bei der A-Klasse wird der Austausch vermutlich ebenfalls scheinwerferunabhängig sein, oder sind dafür andere Scheinwerfer vonnöten?

Entweder wie chrisr14 schon oben geschrieben hat, oder es gibt doch unterschiede.

Da du ja weist das H7 = H7 ist, wieso ist dann für die einzelnen Autos nochmal ne Zulassung nötig?

Wenn dem so wäre könnte ja die Zulassung für alle H7 gelten.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 18. Dezember 2021 um 18:14:31 Uhr:

Entweder wie chrisr14 schon oben geschrieben hat, oder es gibt doch unterschiede.

Da du ja weist das H7 = H7 ist, wieso ist dann für die einzelnen Autos nochmal ne Zulassung nötig?

Wenn dem so wäre könnte ja die Zulassung für alle H7 gelten.

H7 ist zunächst mal die Sockelform.

Es gibt auch H4-Lampen mit 85W oder gar 100W, die sind aber nicht zugelassen - obwohl man sie fahren könnte ;-)

Au Mann, alle möglichen Leute schreien in der BRD immer gleich, Teil wurde so nicht Zugelassen.

Siehe Neonröhrenumbau auf LED.

Die Scheinwerfer sag ich mal sind mit Glühobst zugelassen, alles ander bringt die Betriebserlaubnis zum erlöschen.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 18. Dezember 2021 um 19:03:49 Uhr:

Au Mann, alle möglichen Leute schreien in der BRD immer gleich, Teil wurde so nicht Zugelassen.

Siehe Neonröhrenumbau auf LED.

Die Scheinwerfer sag ich mal sind mit Glühobst zugelassen, alles ander bringt die Betriebserlaubnis zum erlöschen.

Sei froh, daß das in Deutschland (im Gegensatz zu manch anderer "Bananenrepublik") so ist - AUCH DU profitierst davon.

Hier möchte ich (als Berufskollege) mal eine Lanze für den TÜV hierzulande brechen, wenn ich sehe, was in Ländern wie (Noch-)'Groß'-Britannien ("MOT") oder selbst Tschechien z.T. die Prüfung 'gesiegelt' verläßt ....

Ja da hab ich auch schon so einiges gesehen, wo ein Schinken drunter hing, oder so.

Die Autodoktoren hatten eine China LED oder Glühobst könnte auch H7 gewesen sein, da war der Faden o. Leuchtkörper 4mm weiter vorne, daher lies sich das Licht absolut nicht einstellen.

Für mich persönlich kommt eine Umrüstung nicht in Frage, da dann die Scheinwerfer z.B. im Schnee nicht mehr warm werden und ich der Langlebigkeit noch nicht vertraue. Bei einem Verbrenner steht sowieso genügend Energie zur Verfügung, interessant ist das eher für Batterieautos, die ansonsten merklich an Reichweite einbüßen würden.

Hier aber ein interessanter Querverweis für das Nachfolgemodell:

https://www.motor-talk.de/.../...ampe-freigabe-fuer-w246-t7203272.html

Vielleicht bekommen wir ja in den nächsten Jahren eine Rückmeldung zur Haltbarkeit, wenn dann für den T245 die Freigabe vorliegt.

VG Rodo

Fa. Osram, schämmt euchL; der Beitrag ist von 2021 und bei euch tut sich nichts. Evtl. Bitte weiterleiten an die Fa.Osram; wenn jemand kann und mag.

Danke.

Zitat:

@rupa123 schrieb am 23. Juli 2023 um 16:02:05 Uhr:

Fa. Osram, schämmt euchL; der Beitrag ist von 2021 und bei euch tut sich nichts. Evtl. Bitte weiterleiten an die Fa.Osram; wenn jemand kann und mag.

Wie schon in dem anderen Thread - Mach's doch selbst!

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