Was haltet ihr von geringerem Kaskobeitrag durch Werkstattbindung?
Hallo,
bisher habe ich mich dem verweigert. Mein Daimler kommt nur in ´ne Daimlerwerkstatt!
Andererseits würde ich 90 € Versicherung sparen und das bei 120 € Beitragssteigerung ab 14.
Laut Huk24 gibt es fünf Jahre Garantie auf die Kaskoreparatur und es werden Originalteile verwendet.
Wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Gar nichts.
1. In meinem Fall gäbe es keine Mercedes Werkstatt in meiner Umgebung die einen Vertrag mit der HUK hat. Entsprechend würde mein Auto nicht bei Mercedes repariert werden. Dies erfährt man jedoch nur von den Werkstätten, die HUK gibt keine Auskunft über Partnerwerkstätten.
2. Wann weiß ich ob ich einen Kasko Schaden habe. Hab ich einen Unfall und vermeintlich nicht Schuld, so kann ich die Werkstatt ja wählen, weil die HP des anderen zahlt. Aber wer trifft die Einschätzung, wenn ich am Ende eine Mitschuld erhalten und meine Kasko einen Teil des Schadens tragen muss ? Dann hätte wieder die Werkstattbindung gegriffen.
Daher rate ich von einer Werkstattbindung ab.
Ähnliche Themen
34 Antworten
Gar nichts.
1. In meinem Fall gäbe es keine Mercedes Werkstatt in meiner Umgebung die einen Vertrag mit der HUK hat. Entsprechend würde mein Auto nicht bei Mercedes repariert werden. Dies erfährt man jedoch nur von den Werkstätten, die HUK gibt keine Auskunft über Partnerwerkstätten.
2. Wann weiß ich ob ich einen Kasko Schaden habe. Hab ich einen Unfall und vermeintlich nicht Schuld, so kann ich die Werkstatt ja wählen, weil die HP des anderen zahlt. Aber wer trifft die Einschätzung, wenn ich am Ende eine Mitschuld erhalten und meine Kasko einen Teil des Schadens tragen muss ? Dann hätte wieder die Werkstattbindung gegriffen.
Daher rate ich von einer Werkstattbindung ab.
Je jünger das Auto desto weniger Werkstattbindung...
Ab dem 6. Jahr würde ich es mir überlegen.
Für ältere Fahrzeuge, sagen wir mal ab 10 Jahre, könnte ich mir das möglicherweise vorstellen. Aber ich würde selbst dann nicht einen Vertrag mit Werkstattbindung abschließen. Warum? Weil ich im Fall des Falles nicht auch noch mit der Versicherung sprechen möchte, wann ich zu welcher Werkstatt gehen soll; diese Freiheit der Selbstentscheidung möchte ich mir nicht nehmen lassen.
Ich stelle mir z.B. vor, dass ich einen Marderschaden habe, gerade in Deutschland unterwegs bin. Da fährt man doch lieber zu einer Werkstatt eigener Wahl, läßt den Wagen checken und entscheidet dann, ob sofort eine Reparatur nötig ist, oder man z.B. noch nach Hause fahren kann und dann beim eigenen Händler vorfährt und dies z.B. gleich mit einer bald anstehenden Inspektion verbindet.
Bei finanzierten und Leasing Fahrzeugen muss man auf die Vertragsbedingungen achten bzw. darauf achten, dass man bei einer Versicherung mit Werkstattbindung keine Probleme bekommt.
Sollte man mit Werkstattbindung abgeschlossen haben und hält sich nicht daran, drohen höhere Selbstbeteiligung oder Übernahme eines Teils der Rechnung.
Dies alles wäre mir der ersparte Betrag nicht Wert. Ich muss allerdings zugeben, dass ich in einer hohen SF Klasse bin und insofern der Rabatt schon sehr hoch ist und sich somit der Effekt "mit Werkstattbindung" nicht rechnet.
Ich mache mir da eigentlich keine Sorgen und habe Werkstattbindung gewählt. Wenn die - egal was - nicht hinbringen zu reparieren, geh ich eben nochmal hin.
Ich weiß nicht inwiefern und bei welcher Art Reparatur das problematisch werden sollte. Letztendlich kann ich, wenn nicht gut repariert, sicherlich reklamieren.
Ich hatte dieses Jahr einen Hagelschaden an meinem Coupe und bin froh darüber, die Werkstattbindung ausgeschlossen zu haben. Du weißt nie, welche Hinterhofwerkstatt mit der Versicherung kooperiert. Am Ende landet dein Wagen bei ner Pfuscherwerkstatt die im ganzen Umkreis den schlechtesten Ruf hat, überspitzt gesagt.
Übrigens: Hast du dir schonmal ein neues Angebot berechnen lassen? Wenn du Glück hast, wird es sogar billiger als dein alter Vertrag, da es wieder andere Tarife gibt. Hab ich dieses Jahr auch gemacht: Aus 13 € Ersparnis wurden auf einmal 50 €, bei gleichen Versicherungsbedingungen (sollte man sich durchlesen).
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von hardy_G4
Am Ende landet dein Wagen bei ner Pfuscherwerkstatt die im ganzen Umkreis den schlechtesten Ruf hat, überspitzt gesagt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine Werkstatt lange mit einer Vers. kooperieren kann, wenn die Versicherung dadurch dauernd Theater und Reklamationen hätte.
Werkstattbindung besteht imho immer für Vertragswerkstätten. Du wirst nie in irgend nem komischen Hinterhof oder bei ATU landen.
Ich wurde bis jetzt immer in eine Vertragswerkstatt geschickt, außer bei Scheibenproblemen, da gibts wohl CarGlass als bundesweiten Partner, die mich allerdings sehr überrascht und überzeugt haben.
Bisher habe ich diesen ganzen Zirkaus mit den Rabatten nicht mitgemacht, hatte noch einen Altvertrag, der quasi gar keine Unterscheidung machte, sondern nur Altersklassen.
Die Hinterhofmentalität kommt vielmehr bei den Agenten vor Ort zu Tage, die dann nachträglich alles so zurecht biegen, daß die Versicherung zahlt.
Zahle wegen nichtgenutzter Rabatte wahrcheinlich 100 € mehr im Jahr, aber das ist mir die Freiheit wert.
Gruß
Hallo,
von wegen Vertragswerkstatt. Bei unseren Firmenwagen haben wir solche Sparverträge. Da saust man dann im Schadensfall ganz geschmeidig mit einem 34kW-Smart 600 km über die AB, während der 204er beim Hinterhof-Lackierer ein neues Türschloss bekommt. Toll. Auch 2 meiner Kollegen dürfen momentan sehr unterschiedliche, aber doch eher gemischte Erfahrungen machen.
Bei dem alten Audi meiner Frau haben wir auch dieses Sparmodell gewählt, da unsere Erfahrungen mit den tollen Audi-Vertragswerkstätten auch nicht so positiv waren. Beim 204er Jahrenswagen sparen wir uns (zunächst) diese Eskapaden; Wann immer etwas ist, geht er zum :-) unserer Wahl.
Gruß, Heiko
HIER ein Link dazu.
Hab da mal ne Frage zu.
Ich habe kürzlich auch einen Brief mit Beitragsanpassungen von der HUK bekommen. Drin enthalten ist eine Werkstattbindung, ich kann mich jedoch nicht erinnern diese letztes jahr schon gehabt zu haben.
Aber zur eigentlichen Frage:
Angenommen ich fahre ein Wildschwein oder Reh über den Haufen und mein Fz ist nicht mehr fahrbereit. Was sage ich denn dem Abschlepper zukünftig, wo er das Fz hinbringen soll? Muss ich da tatsächlich zuerst die Versicherung (ggf. mitten in der Nacht) anrufen und fragen, wo das Auto hingebracht werden darf? Kanns doch irgendwie auch nicht sein, oder?
Zitat:
Original geschrieben von benello
Ich mache mir da eigentlich keine Sorgen und habe Werkstattbindung gewählt. Wenn die - egal was - nicht hinbringen zu reparieren, geh ich eben nochmal hin.
Ich weiß nicht inwiefern und bei welcher Art Reparatur das problematisch werden sollte. Letztendlich kann ich, wenn nicht gut repariert, sicherlich reklamieren.
Sehe ich genauso, ich kenne die Werkstatt die hier mit der HUK den Vertrag hat. Es ist keine Vertragswerkstatt, sondern ein freier Karossieriebetrieb. Gibt es Qualitätsprobleme trete ich denen so lange a.d. Füße bis der Wagen Top in Ordnung gebracht ist.
PS: Der CLK ist jetztüber 5 Jahre alt, da sehe ich es nicht mehr so eng. Bei einem jungen Fahrzeug bis 4 Jahre würde ich keine Werkstrattbindung nehmen.
Ich hatte mal einen relativ heftigen VK-Schaden als mein damaliges FZ 5 Monate alt war.
Ich hab es dann in der hiesigen Werks NL (eine dr grössten in D) machen lassen. Hat zwar gedauert, war aber TipTop. Beim Verkauf Jahre später war das durchaus von Vorteil, als die Reparatur mit der damaligen Rechnung bis auf jedes Einzelteil nachweisen konnte. Zu schauen, ob alles fachgerecht gemacht wurde wäre im Nachhinein für einen Käufer zumindest umständlich gewesen. So hat er sich aber auf die Rechnung der Werks-NL verlassen und es war kein Problem.
Ich glaube nicht, daß ein ordentlicher freier Beitrieb das nicht genauso gut könnte, ich denke aber die Akzeptanz ist bei einem evtl. späteren Käufer u.U. nicht so gegeben. Daher würde ich es eher bei älteren FZ ab dem z.B. 6 Jahr machen.
Wenn man einen PartnerBetrieb der Vers. um die Ecke hat und der entsprechend gut arbeitet sieht das ggf. schon wieder anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Brummel
Aber zur eigentlichen Frage:
Angenommen ich fahre ein Wildschwein oder Reh über den Haufen und mein Fz ist nicht mehr fahrbereit. Was sage ich denn dem Abschlepper zukünftig, wo er das Fz hinbringen soll? Muss ich da tatsächlich zuerst die Versicherung (ggf. mitten in der Nacht) anrufen und fragen, wo das Auto hingebracht werden darf? Kanns doch irgendwie auch nicht sein, oder?
Die Versicherung hat mit grosser Wahrscheinlichkeit einen 24h Service, den Du anrufen mußt, und die Dir sagen wo es lang geht. Wenn Du Schutzbrief bei denen hast gilt das sowieso, da die Dir den Abschlepper schicken und diesen vermutlich auch instruieren was zu tun ist.
Schau mal in die Bedingungen.
"Haben Sie mit uns Kasko SELECT vereinbart, müssen Sie uns im Reparaturfall
nach A.2.6.3 a informieren und uns die Auswahl und Beauftragung
der Werkstatt überlassen"
"Zusätzlich beim Autoschutzbrief
Einholen unserer Weisung
E.4.1 Vor Inanspruchnahme einer unserer Leistungen müssen Sie unsere Weisungen
einholen, soweit die Umstände es gestatten. Außerdem müssen
Sie unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist."