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Welche Strafe bekommt man, wenn man ohne Fahrerkarte fährt

Themenstarteram 20. März 2013 um 19:31

Nur mal aus Intresse. Ich habe gehört, wenn man keine Fahrerkarte benutzt (gewerblich), dass dann der Führerschein eingezogen wird und die Strafen in 4stelliger Höhe ausfallen. Ist das so richtig?

Ich habe schon im Internet gesucht, aber nichts passendes gefunden.

Beste Antwort im Thema

Für das Fahren ohne Fahrerkarte sollte die Prügelstrafe eingeführt werden pro Minute die ohne gefahren wird einen Stockhieb.Anders scheinen es einige nie zu lernen.

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250 €  pro Tag

Themenstarteram 20. März 2013 um 20:14

Was ist mit den Führerschein? Behält man den?

Ja . Habe noch nie gehört , das wenn jemand ohne Karte oder füher ohne

Scheibe gefahren ist Füßgänger wurde .

Themenstarteram 20. März 2013 um 20:19

O.K., dann weiss ja bescheid.

am 20. März 2013 um 22:51

Es sind 250,00 € pro 24- Stundenzeitraum (also pro Schicht) für den Fahrer 250,- € (FPersV - § 23 Abs. 2 Nr. 7) und für den Unternehmer kostets es nichts, wenn er es nicht angeordent hat, hat er es angeordnet, sind es für ihn nochmal 750 €.

Das hat mit dem Füherschein garnichts zu tun und es wird weder der Füherrschein eingezogen, noch erfolgt ein Eintarg in die Flensburger Punktkartei.

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Nur mal aus Intresse. Ich habe gehört, wenn man keine Fahrerkarte benutzt (gewerblich), dass dann der Führerschein eingezogen wird und die Strafen in 4stelliger Höhe ausfallen. Ist das so richtig?

Ich habe schon im Internet gesucht, aber nichts passendes gefunden.

Hattest du noch nie eine Fahrerkarte oder nutzt du die Vorhandene einfach nicht?

Themenstarteram 21. März 2013 um 13:35

Es ist einfach für Kumpel. Ich möchte nicht, dass er von sein Arbeitgeber vera....t wird. Nicht mehr und nicht weniger.

Ja und hatte er schon mal eine Karte oder nicht?

Fahren ohne Karte ist immer Verarsche vom Chef, wenn man nicht gerade selbstständig ist (oder unter die Ausnahmen fällt)

am 21. März 2013 um 15:11

Es kommt ja auch noch darauf an ob man es vorsätzlich tut um sich einen Vorteil zu verschaffen.Wenn du deine Karte verloren hast oder wie auch immer musst du vor fahrtbeginn einen Ausdruck machen und alles auf der Rückseite dokumentieren. Name Führerscheinnummer usw.

Wenn du z.B die Karte zwischendurch ziehst und das Gerät auf Out stellst bist du fällig wie der Vorredner es schon beschrieben hat.

Fahren mit fremder Karte wird richtig hart bestraft. Einen Bekanntedn haben sie erwischt. Er hat 60 km vor zu Hause eine fremde Karte reingesteckt und wurde auch prombt erwischt.

Strafanzeige Gerichtsverhandlung usw. 3200€ Strafe 1 Monat Fahrverbot. Hier handelt es sich um Betrug im Auge des Gesetzes. Noch schlimmer wenn du einen Magnet setzt um das Gerät zu manipulieren. Also von all den Sachen rate ich Dir die Finger weg zu lassen.

Gruß

Themenstarteram 21. März 2013 um 18:19

Er hat keine Karte und soll trotzdem fahren. Übrigens fahre ich nicht.

am 21. März 2013 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Er hat keine Karte und soll trotzdem fahren. Übrigens fahre ich nicht.

Es gibt Ausnahmen das man auch ohne Karte fahren darf. Allerdings nur in Ausnahmefällen. Dann schon wie beschrieben.

Der Unternehmer befindet sich meiner Meinung nach auf ganz dünnem Eis. Ich würde mir mal überlegen ob man in einer solchen Firma weiter beschäftigt werden möchte.

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Er hat keine Karte und soll trotzdem fahren. Übrigens fahre ich nicht.

Sag deinem Kumpel er soll es lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es hagelt Geldstrafen und Punkte nebst FS-Verlust

So viel wird der Cheffe wohl nicht als Lohn zahlen um das zu risken

am 22. März 2013 um 5:41

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Er hat keine Karte und soll trotzdem fahren. Übrigens fahre ich nicht.

Wenn er keine Karte hat und dennoch fahren soll, ist das nochmal eine andere Dimension, als nur die Karte nicht zu stecken. Wenn er überhaupt keine Karte hat, darf er kein Fahrzeig mit digitalem Tachografen fahren. Da würde ihm auch kein Ausdruck vor Fahrtbeginn und nach Fahrtende etwas nutzen. Das gilt nur, wenn die Karte ode das Gerät nicht funktioniert.

Da ist dann nicht nur der Fahrer mit 250 € je 24 Stundenzeitraum dran, sondern auch der Unternehmer mit 750 €. Da der Unternehmer sich vorher davon überzeugen muss, dass eine Fahrerkarte vorliegt, ist das ganze auch noch vorsätzlich, das bedetet, das Bußgeld verdopplet sich für beide. Da der Unternehmer in der Folge keine Daten speichern kann, weil ja keine da sind, liegt bein ihm Tatmehrheit vor. Er zahlt also nochmal 75% seines Bußgeldes dafür, dass er nicht ordnungsgemäß die Daten der Fahrerkarte speichert. Da ist er dann bei einer Summe von rund 1300 € pro 24-Stunden Zeitraum. Ähnlich sieht es für den Fahrer aus. Da er keine Kontrolle ermöglicht, weil seine Fahrerkarte nicht mitführt (er hat ja keine) erhöht sich sein Bußgeld hier auch nochmal um 75%, also liegt er bei 437,50 € pro Arbeitstag.

Schon bei einem Kontrollzeitraum von 28 Tagen hat weder der Fahrer noch der Unternehmer etwas verdient, weil das für die Bußgeldhöhe in keinem Fall ausreicht.

Im Falle einer Kontrolle bleibt das Fahrzeug stehen, bis ein Fahrer mit Fahrerkarte da ist, der Fahrzeug weiter fährt.

Was ist das denn für ein Unternehmer, der sowas verlangt? Rate deinem Kumpel ab, dort zu arbeiten; der reitet sich doch selbst in die Schei...

am 22. März 2013 um 5:49

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Er hat keine Karte und soll trotzdem fahren. Übrigens fahre ich nicht.

Wenn er keine Karte hat und dennoch fahren soll, ist das nochmal eine andere Dimension, als nur die Karte nicht zu stecken. Wenn er überhaupt keine Karte hat, darf er kein Fahrzeig mit digitalem Tachografen fahren. Da würde ihm auch kein Ausdruck vor Fahrtbeginn und nach Fahrtende etwas nutzen. Das gilt nur, wenn die Karte ode das Gerät nicht funktioniert.

Da ist dann nicht nur der Fahrer mit 250 € je 24 Stundenzeitraum dran, sondern auch der Unternehmer mit 750 €. Da der Unternehmer sich vorher davon überzeugen muss, dass eine Fahrerkarte vorliegt, ist das ganze auch noch vorsätzlich, das bedetet, das Bußgeld verdopplet sich für beide. Schon bei einem Kontrollzeitraum von 28 Tagen hat weder der Fahrer noch der Unternehmer etwas verdient, weil das für die Bußgeldhöhe in keinem Fall ausreicht.

Im Falle einer Kontrolle bleibt das Fahrzeug stehen, bis ein Fahrer mit Fahrerkarte da ist.

Was ist das denn für ein Unternehmer, der sowas verlangt? Rate deinem Kumpel ab, dort zu arbeiten; der reitet sich doch selbst in die Schei...

Moin,

ich wiederspreche dir bezüglich der Karte.

Wenn deine Karte verloren gegangen ist oder du neu in einem Unternehmen anfängst und vorher nie eine Karte hattest darfst du fahren.Allerdings musst du nachweisen das eine Karte beantragt wurde.

Du musst natürlich vorher einen Ausdruck machen.Wenn die Karte da ist kannst du ja die Daten Nachtragen.

Zum Thema das der Chef das nicht will frage ich mich doch allen ernstes aus welchem Grund??

Aber solche Firmen gibt es immer wieder. Meist sind es kleine Unternehmen die sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen. Da geht es meist drunter und drüber. Dementsprechend sehen auch die Fahrzeuge aus. Zum Teil ohne SP Prüfung ohne TÜV usw. Gott sei Dank verschwinden solche Unternehmer immer mehr vom Markt.

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