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woher führerschein bestätigung? oder sowas

Themenstarteram 28. Juni 2006 um 16:17

Hallo liebe Talker.. ich find kein passenden ort für meine frage.. also muss ich euch damit nerven..

und zwar folgendes, ich habr voriges jahr im august mein schein bestanden, habe ihn jetzt fast komplett abgezahlt, habe mich mit meinem F-lehrer so geeinigt das er den lappen solang behält bis er das geld hatt, Das klappte bis jetzt echt super.

hielt mich aber nicht vom fahren ab ^^ einmal bin ich in einer police kotnrolle gekommen aber war überhaupt kein Problemm , hab das erhlich geschildert und somit haben sie nur geblinzelt *g*

jetzt hab ich aber doch ein Prob, ich wollte mir ein auto bei http://www.auto-miete.de/ für dieses wochenende mieten.. meine süße hat GB und wollte sie auf ein tripp entführen.. Problemm ist habe in der AGB gelesen das man sein Führerschein vorlegen muss :( doch den hat ja mein F-lehrer (fahrlehrer^^) und er ist im Urlaub!! sonst hätt ich einfach eine Kopie oder so verlangt.. was kann man da jetzt machen.. kann ich beim TÜV wo ich die Prüfung abgelegt hab ein bestätigungs schreiben organisieren? oder bei der Polizei? oder was kann ich jetzt machen :( Wollte den tripp unbedingt mit ihr machen..

schwankge zwischen VW Polo oder Golf5... ist halt eine dicke Preissache :(

hoffentlich kann mir jemand was dazu sagen.

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24 Antworten

Ich denke da wird es schlecht aussehen mit der Bestätigung.

Aber mal so nebenbei, war nicht so, dass man nen Leihwagen erst bekommt, wenn man aus der Probezeit raus ist...?!? Nen Kumpel wollte sich auch mal einen Leihen und da haben die zu ihm gesagt, dass er noch nciht langegenug seinen Lappen hat.

Themenstarteram 28. Juni 2006 um 16:24

nö.. dort steht nur mindestalter 19jahre und 1 jahr den lappen.. hab mein jetzt 10mon.. denke das regel ich schon vor ort.... brauch halt diese scheiss bestätigung

am 28. Juni 2006 um 16:25

würde mich auch schwer wundern, sonst könnst ja schon am tag wo du den lappen bestanden hast en auto mieten, meine auch das man erst aus der probezeit sein muss!!

jo also von sixt und europcar kenn ich es nur so das halt normale autos wie golf und co ab 21 zu mieten sind dann so sprinter und son zeusch mit 23 und "sportwage" und cabrios ab 25

Zum einen wird die Mietwagenfirma sicher keine Kopie eines Führerscheins akzeptieren,sonst könnte jeder dem man den Lappen abgenommen hat ja eine Kopie vorlegen.Zum Anderen hat der Fahrlehrer eigentlich kein Pfandrecht das es rechtfertigen würde deinen Lappen einzubehalten bis er bezahlt ist.Somit wird dir zu 99% die Führerscheinstelle auch nichts bescheinigen.

Es spricht aber Bände wenn der Fahrlehrer gezwungen ist den Schein als Pfand zu behalten damit er seine Kohle bekommt.

mein Tip,Füsse stillhalten und jeden Cent zusammenkratzen um den Schein zu bezahlen und nicht um das Geld für Angebereien zu verbraten.

Übrigens,wenn in den AGB 1 Jahr Führerscheinbesitz gefordert werden bedeutet das 1 Jahr und nicht 10 Monate,je nach Auto kann das sicher noch eine längere Dauer werden.

:D Aber ich würde das gerne mit ansehen wie ein Jungspund in die Vermietung kommt,ein Auto mieten will für das er den Schein nicht mal lange genug hat und dazu nur irgendeinen Wisch vorweisen kann und nicht den geforderten Führerschein.

PS:Hast du eine Kreditkarte,so was wird gerne verlangt.

am 28. Juni 2006 um 16:41

Hallo,

mal ganz davon abgesehen, die Regelung die dein Fahrlehrer und du getroffen haben ist so nicht zulässig, was dein Fahrlehrer am allerbesten wissen müsste!!!

Du bist verpflichtet beim fahren eines KFZ deinen Führerschein mitzuführen, lernt man auch so inner Fahrschule!

Dein Vorhaben kannst du dadurch jetzt auch vergessen, eine Bestätigung wirst du nicht extra bekommen...

Themenstarteram 28. Juni 2006 um 16:50

in der AG auf der seite steht man muss mind 19 sein..

ja misst dann wird das wohl nicht klappen :(

was sich dein fahrlehrer bei dieser höchst zweifelhaften sache gedacht hat, würde mich interessieren. der kann nicht einfach deinen lappen einbehalten, und dich fahren lassen...

am 28. Juni 2006 um 16:54

Das glaube ich nicht mit dem Fahrlehrer, das wäre ja ein Ding!

Jetzt mal nichts direkt gegen dich, aber wenn ich Mitarbeiter der Autovermietung wäre, würde ich dir auch kein Auto geben, wenn du versuchen würdest mit mir zu diskutieren, dass 10 Monate ja sowas wie ein Jahr ist und dann auch noch mit ner Bescheinigung kommst und keinen Führerschein an sich vorlegen kannst. Sorry, das würde ich sehr suspekt finden.

Mal davon abgesehen, hat es dich ja nicht vom Fahren abgehalten das du "keinen Führerschein" hast. Also musst du doch auch nen haben, oder zumindest zum Fahren eins bekommen haben. Wäre es nicht einfacher für dich, dir das wieder zu "besorgen" oder wie auch immer?

Zitat:

Original geschrieben von mGentleman

Das glaube ich nicht mit dem Fahrlehrer, das wäre ja ein Ding!

Es klingt sehr merkwürdigt, zumal du mit dem Fahrerlehrer ja hättest eine Art Vertrag abschließen können, dass er eine Einzugsermächtigung für dein Konto etc. hat. Denn der Führerschein ist DEIN Eigentum und kann nicht einfach so einbehalten werden als "Pfand".

Themenstarteram 28. Juni 2006 um 17:13

ja ihr habt recht.. ich sollte das aus meinen kopfstreichen.. war halt ein wunsch denken von mir.

ja weiß nicht.. mit meinem f lehrer, ihr habt da irgendwie recht... soll ich einfach sagen er soll ihn mir geben er hatt kein recht dazu ihn zu behalten ?

Na ja, so direkt mit der Tür ins Haus fallen würde ich an deiner Stelle damit bei ihm nicht. Denn immerhin hat es dich ja die letzten 10 Monate auch nciht gestört, das dein Fahrlehrer deinen Lappen hat.

Aber ich denke wenn du freundlich mit ihm redest und ihm erklärst, dass du ja die ganze Zeit immer das Geld bezahlt hast etc. und es auch weiterhin tun wirst, dann wird sich da sicherlich ne Lösung finden lassen.

Was is'n, wenn du einfach deine Mutter / Vater den Wagen leihen lässt. Die müssen dich dann nur als 2. Fahrer eintragen (damit alles seine Richtigkeit hat). Da brauchst du evtl nur deine Führerscheinnummer oderso.

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