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Wohnanhänger im Wohngebiet abgestellt

Themenstarteram 14. Mai 2018 um 11:51

Hallo Gemeinde,

ich wohne in einer ruhigen Wohnstaße in einem kleinem Vorort in der Nähe einer Großstadt.

Immer wieder kommt es vor, dass einige Mitbürger, die weder bei uns, und auch nicht in der

Straße wohnen, dort ihren Wohnanhänger abstellen, teilweise wird dadurch der Blick auf eine

Querstraße erschwert. Es gab mal eine Zeit, da hatten wir sieben Wohnanhänger auf max 200 Meter

Straße sowohl rechts (Parkbuchten) als auch links stehen. Wenn sich PKW begegnen, muß einer

in einer Lücke warten, um den anderen vorbei zu lassen. Gestern abend habe ich mal wieder

beobachtet, wie ein Fremder seinen Wohnwagen in unserer Straße abgestellt hat.

Ich habe mir Typ Farbe und Kennzeichen des Zugfahrzeuges gemerkt und werde heute abend noch

Fotos vom Wohnanhänger und vom Ventilstand der Reifen machen. Es ist ja lediglich eine Parkzeit

von zwei Wochen erlaubt, kurzfristiges Umsetzen auf einen anderen Platz ist ebenfalls verboten.

Mich ärgert diese Ansammlung von Wohnwagen sehr, es gibt genügend Plätze, wo man seinen

Anhänger gegen Gebühr abstellen kann. Diese Leute wollen ihren eigenen Anhänger nicht bei sich

auf der Straße stehen haben und stellen dann andere Parkplätze zu.

Ich bin sogar mal von einem Besucher gefragt worden, ob in den Wohnwagen einem gewissen Gewerbe

nachgegangen wird.

Diese Ansammlung reduziert auch den Wert der entsprechenden Wohnungen, wenn mal ein

Eigentümer verkaufen möchte.

Nun meine Frage: nutzt es was, wenn ich nach 14 Tagen das Ordnungsamt informiere? oder

interessiert die das gar nicht?

mich interessiert, welche Erfahrungen ihr gemacht habt.

danke und gruß

trollfahrer

Beste Antwort im Thema

Und wenn die Autobesitzer kein Geld für einen eigenen Abstellplatz haben, sollten sie sich das Auto verkneifen :D.

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Ich persönlich würde keine 14 Tage warten - es ist ja nicht das erste Mal

am 14. Mai 2018 um 12:03

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 14. Mai 2018 um 13:51:18 Uhr:

Nun meine Frage: nutzt es was, wenn ich nach 14 Tagen das Ordnungsamt informiere?

Du kannst jetzt schon das OA informieren, dann können die sich um Kennzeichen, Ventilstände und ähnliches kümmern. Ansonsten kannst du nach Ablauf der 14 Tage auch selbst Anzeige erstatten.

Pech, aber 14 Tage ist legal. Selbsthilfe: Rausfinden, wo die Halter wohnen und deren Straße dann zu parken.

Themenstarteram 14. Mai 2018 um 12:47

PeterBH: gute Idee, dann sag mir doch mal, wie ich raussfinde, wo der halter wohnt (ich arbeite nicht bei

der Zulassungsstelle) und vielleicht kannst du mir dann ja ein paar pkw's zum zuparken besorgen.

solche tipps wie von dir sind immer toll!

übrigens hatte ich schon erwähnt, dass 14 Tage parken erlaubt sind, das brauchst du nicht zu wiederholen,

ich bin noch nicht dement

"Gestern abend habe ich mal wieder beobachtet, wie ein Fremder seinen Wohnwagen in unserer Straße abgestellt hat" - einfaches Hinterherfahren wäre einen Versuch wert gewesen.

Stört es deine Nachbarn auch? Schon hab ihr einige Fahrzeuge zusammen.

Knut würde keine 14 Tage warten - und dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Daher - nicht an dich gerichtet - der Hinweis (§ 12 StVO).

Schön, dass du noch nicht dement bist. Bleib so.

Bitte selber keine Zeilenumbrüche tippen, davon bekommt man Augenkrebs.

https://www.motor-talk.de/forum/parken-in-siedlungen-t1066056.html

Gruß Metalhead

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 7:36

PeterBH: logisches Denken scheint ja nicht gerade Deine Stärke zu sein. Wieso sollte ich hinterherfahren?

ich habe geschrieben, dass ich gesehen habe, wie jemand dort seinen Wohnanhänger abgestellt hat,

war also live dabei und hätte nicht hinterherzufahren brauchen.

und was nutzt es, wenn andere Nachbarn das Parken auch stört? glaubst du, die haben ihre autos aus

jux und dollerei dort stehen? die brauchen ihre autos täglich

also eine bitte an dich: erst nachdenken und dann schreiben

am 15. Mai 2018 um 7:53

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 15. Mai 2018 um 09:36:02 Uhr:

also eine bitte an dich: erst nachdenken und dann schreiben

So motiviert man Forennutzer, sich eines (vermeintlichen) Problems anzunehmen.

Ich glaube, ich könnte dir den Gedanken erklären, mach es aber nicht.

Denn ich nage ja noch an dem Anschiss von "Bahnfrei" gestern - da könnte ich einen weiteren gleich am nächsten Tag noch nicht verkraften, um dann wieder eine Woche nicht schlafen zu können..

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. Mai 2018 um 14:21:34 Uhr:

Pech, aber 14 Tage ist legal. Selbsthilfe: Rausfinden, wo die Halter wohnen und deren Straße dann zu parken.

Naja, 14 Tage sind dann legal, wenn nicht der TB des behindernden und/oder gefährdenden Parkens erfüllt ist.

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 15. Mai 2018 um 09:36:02 Uhr:

 

und was nutzt es, wenn andere Nachbarn das Parken auch stört? glaubst du, die haben ihre autos aus

jux und dollerei dort stehen? die brauchen ihre autos täglich

Wenn Du dich allein über die abgestellten Wohnwagen in deiner Straße aufregst, ist das eine Sache, wenn es aber auch noch zwei, drei oder noch mehr Nachbarn zusätzlich stört, verleiht das der Angelegenheit mehr Nachdruck.

Ich würde mich da jetzt schon dahinterklemmen und den Vorfall beim Ordnungsamt melden.

Erlebe hier im Wohngebiet ähnliches... da stellt das in der direkten Nähe ansässige Gebrauchtwagenautohaus immer die Fahrzeuge ab, weil auf dem Hof kein Platz mehr vorherrscht.

Da habe Ich auch schon bereits 3x veranlasst, daß Autos abgeschleppt wurden.

Wir haben hier an der hübschen Stadtperipherie in den Wohngebieten auch immer mehr Probleme mit Wohnanhängern, Wohnmobilen und vor allem Betriebsfahrzeugen, weil viele Selbstständige und Klein(st)unternehmer ihren Betriebshof mittlerweile auf die öffentlichen Straßen verlegen (Anhänger, Baufahrzeuge, Kleinlaster, Transporter). Innenstädtisch ist das durch das Parkraummanagement nicht mehr möglich, und so werden die ganzen Kisten halt in den Wohngebieten abgestellt, die am nächsten und mit OePNV gut zu erreichen sind, und die gerade nicht mehr dem Parkraummanagement unterliegen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. Mai 2018 um 14:21:34 Uhr:

Pech, aber 14 Tage ist legal.

14 Tage sind legal, richtig !

Aber nur dann, wenn der Wohnwagen so bewegt wird, daß der Parkplatz für andere Verkehrsteilnehmer frei wird.

Ob da eine Fahrt um den Block ausreicht ?

am 15. Mai 2018 um 9:08

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 15. Mai 2018 um 10:56:08 Uhr:

Naja, 14 Tage sind dann legal, wenn nicht der TB des behindernden und/oder gefährdenden Parkens erfüllt ist.

Vieleicht besteht der Irrtum, dass das Behindern den eigenen Parkens, weil Parkraum besetzt, darunter fiele.

Rechtlich wird sich kaum was machen lassen, denn auch das 14-Tage-Parken lässt sich beliebig manipulieren und der Nachweis ist sehr aufwändig. Und selbstverständlich gilt das für jedes Parken - völlig egal, wo und wie lange.

Siehe die den Parkraum okkupierenden Werbeanhänger - asozial, aber rechtlich kaum gegen vorzugehen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Mai 2018 um 11:07:47 Uhr:

 

Ob da eine Fahrt um den Block ausreicht ?

Wie wir alle (bis auf Ausnahmen) wissen, reicht das nicht, wenn man sich auf den gleichen Platz stellt. 50 m weiter - anderes Thema und weise mal nach, dass nur um den Block gefahren wurde.

Es lebe die gute Nachbarschaft - das sollte man bei allem Handeln im Hinterkopf behalten. Gespräche pflegen so etwas am einfachsten.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Mai 2018 um 10:57:32 Uhr:

 

[.. da stellt das in der direkten Nähe ansässige Gebrauchtwagenautohaus immer die Fahrzeuge ab, weil auf dem Hof kein Platz mehr vorherrscht.

Ob einem Autohändler untersagt werden kann, zugelassene Autos im öffentlichen Verkehrsraum zu parken, weiß ich nicht. Woraus ergibt sich das? Ähnliches gilt für einige Flugplatz-Park-Firmen, die mit den abgestellten Autos Wohnviertelanlieger in Nähe des Flughafens zur Weißglut bringen.

Zitat:

@situ schrieb am 15. Mai 2018 um 11:08:30 Uhr:

 

Wie wir alle (bis auf Ausnahmen) wissen, reicht das nicht, wenn man sich auf den gleichen Platz stellt. 50 m weiter - anderes Thema und weise mal nach, dass nur um den Block gefahren wurde.

Das nachzuweisen sollte das kleinste aller Probleme darstellen. Eine Fahrt um den Block dauert ja keinen Tag, sondern ist höchstens in einer Minute erledigt.

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