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Wurde ich zurecht abgeschleppt?

Themenstarteram 10. August 2012 um 12:43

Moin,

Ich war in Dresden und wurde dort abgeschleppt ich versuche mal die Situation zu schildern und würde gern eure Meinung hören, ob das Abschleppen und/oder der Strafzettel rechtens ist.

Ich wollte in der Maternistr. parken die zu der Zeit eine Baustelle auf Höhe der Jugendherberge hatte. Ich fuhr die MAternistraße und kam aus Richtung der Rosenstraße, hatte das Sackgassenschild (wegen der Baustelle) gesehen und auf der linken Seite Autos parken sehen.

Ich habe ca. 20-30 meter vor der Baustelle umgedreht und mich hinter die parkenden Autos gestellt. Dort stand ein Parkplatzschild "mit Parkschein" die Front des Autos war genau auf Höhe dieses Schildes. Also habe ich einen Parkschein gelöst und hab das Auto stehen lassen. (Fr. ca 17 Uhr)

Am nächsten Morgen war das Auto weg. Ich bin die Straße einmal rauf und runter gelaufen und habe dann ein absolutes Halteverbot Schild gesehen, welches direkt vor der Baustelle stand und scheinbar das Halten und Parken auf der Seite verboten hat bis zu dem Schild Parken "mit Parkschein". Ich hätte also bis zur Baustelle vorfahren müssen um das Schild zu sehen.

Bei der Polizei angerufen, Auto wurde versetzt. Auto hab ich wieder aber nun kommt bald die Rechnung denke ich. Der Strafzettel ist schon da.

Was meint ihr war es rechtens mein Auto abzuschleppen? (Ich habe für mich ersichtlich auch nichts blockiert!)

Ich habe natürlich alles genau fotografiert hinterher wennn ihr mich nicht versteht reich ich gerne ein paar Bilder nach.

Gruß

Janes

PS: Am selben Tag noch stand da ein anderes Auto welches auch am nächsten Tag noch da stand..... nur mit Knöllchen.....

Beste Antwort im Thema

so heute war es soweit ich war beim anwalt. ich habe ihn alles geschildert und die bilder gezeigt, er meinte das wir gute chancen hätten da was zu machen, er setzt diese woche ein schreiben auf und schickt es zum "übeltäter" mit einer frist von 2 wochen zu reagieren. jetzt heißt es wohl abwarten und teechen schlürfen, ich gebe bescheid sobald ich was neues erfahre ;)

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Verbleibende Mindestdurchfahrtsbreite (3,05 Meter) bedacht ? Ob Schilder oder nicht. Wenn Du die nicht gewährleisten kannst darfst auch nicht parken.

Evt. kam ein Baustellenfahrzeug nicht durch oder wurde behindert und deshalb wurde dein Wagen versetzt.

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer

Evt. kam ein Baustellenfahrzeug nicht durch oder wurde behindert und deshalb wurde dein Wagen versetzt.

Freitag ab 17 Uhr? Samstagmorgen schon abgeschleppt. Das Vorgehen ist zumindest kurios, wenn keine Behinderung vorlag.

Themenstarteram 10. August 2012 um 13:12

Das Auto wurde zwischen 17 und 18 uhr geparkt und die Durchfahrtsbreite war genauso wie dort, wo parken erlaubt war.

EDIT: Parkschein wurde um genau 16:46 Uhr gekauft also etwas früher als mein Gedächtnis

Zitat:

Original geschrieben von VSky

Ich habe ca. 20-30 meter vor der Baustelle umgedreht und mich hinter die parkenden Autos gestellt. Dort stand ein Parkplatzschild "mit Parkschein" die Front des Autos war genau auf Höhe dieses Schildes. Also habe ich einen Parkschein gelöst und hab das Auto stehen lassen. (Fr. ca 17 Uhr)

Und damit standest Du, wenn ich Deine Schilderung richtig verstehe im absoluten Halteverbot

Zitat:

Am nächsten Morgen war das Auto weg. Ich bin die Straße einmal rauf und runter gelaufen und habe dann ein absolutes Halteverbot Schild gesehen, welches direkt vor der Baustelle stand und scheinbar das Halten und Parken auf der Seite verboten hat bis zu dem Schild Parken "mit Parkschein". Ich hätte also bis zur Baustelle vorfahren müssen um das Schild zu sehen.

Das ist in dem Fall dann leider Pech, so ärgerlich das auch ist. Hatte ich auch einmal gehabt, gewendet, Wagen abgestellt und nachher zum Glück allerdings nur ein Knöllchen dran. Straße machte eine Biegung und vor der Biegung stand das Halteverbotsschild :(

Zitat:

PS: Am selben Tag noch stand da ein anderes Auto welches auch am nächsten Tag noch da stand..... nur mit Knöllchen.....

Hatte der Wagen vielleicht nur ein Ticker, das er dort stehen durfte nur die Parkzeit abgelaufen war?

Gruss

Keeshond

Naja... einen Grund werden die schon gehabt haben. Auf manchen Baustellen wird auch nachts oder Samstag früh gearbeitet.

So rein aus deiner Schilderung heraus, stand der Wagen im Halteverbot, da gibt es nichts zu beschönigen.

Fotos wären natürlich hilfreich, um es besser beurteilen zu können.

am 10. August 2012 um 14:01

Du solltest wirklich mal eigene Bilder hier einstellen, denn mit Google Maps(Earth) sieht die Sachlage anders aus. Link ist ein eingeschränktes Halteverbot vorhanden und rechts darf man bis zur Jugendherberge parken(eingeschenktes Halteverbot und dann absoluter Halteverbot). Im Bereich der Jugendherberge ist dann das absolute Halteverbot aufgestellt. Von einem Parken mit Parkschein sehe ich auf dieser Straße nichts. Nur auf der Rosenstraße ist solch ein Schild vorhanden.

Aber mir ist nicht bekannt wie alt das Bild bei Google ist und ob es heute noch so aktuell ist.

Die Baustelle ist auch auf dem Google Bild (noch) nicht vorhanden.

Themenstarteram 10. August 2012 um 15:04

richtig laut Beschilderung stand ich im Halteverbot. Ich frage mich nur ob es rechtens ist, dass ich zu fuß oder mit dem Auto so, dass ich danach rückwärts zurückstoppen muss vorgehen muss um herauszufinden dass ein Halteverbot besteht und ob ich auch ohne, dass ich etwas blockiere dann abgeschleppt werden darf.

Da bin ich jetzt auch etwas ratlos.

Für mich ist da jetzt nicht eindeutig zu erkennen, wo das Halteverbot endet und die Parkzone beginnt, da keine weißen Linien eingezeichnet sind.

Das zeitlich befristete Halteverbot gilt zumindest schon mal in die andere Richtung. Demnach gilt das dauerhafte Halteverbot bis zu dem blauen Parken-Schild.

 

Stand vielleicht in dem Hauseingang, vor dem jetzt der C-Klasse steht, irgendwo ein Schild "Rettungsweg freihalten" oder ähnliches? Ansonsten fände ich in diesem Falle vesetzen/abschleppen schon ziemlich übertrieben.

 

Aber dazu würde ich dann eher die zuständige Behörde der Stadt Dresden befragen.

 

Viel Erfolg!

Themenstarteram 10. August 2012 um 15:50

Ich habe mir auch den Hauseingang nocheinmal angeschaut danach. Konnte da auch nichts finden. Ich werde mich mit der Stadt Bremen in Verbindung setzen. Mal sehen wie das weiter geht...

Danke für eure Meinungen

Du wurdest zu Recht abgeschleppt - der Wagen stand im Halteverbot. Dass Du das Schild nicht gesehen hast, weil Du aus der Gegenrichtung kamst und gewendet hast, macht die Sache zwar tragisch und entschuldbar, aber nicht besser. Du kannst ja auch nicht von der Stadt erwarten, dass sie alle 3 Meter das Schild aufstellt, da ja ein Verkehrsteilnehmer es durch ein Wendemanöver übersehen könnte. 

 

Dass ein anderer PKW später nur mit Knöllchen bedacht wurde, nutzt Dir persönlich wenig, erst hattest Du kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.

Themenstarteram 10. August 2012 um 16:22

Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass es im durchorganisierten mit Regeln gelähmten Deutschland erlaubt ist es so zu handhaben. Denn ich verstehe nicht wieso man davon ausgehen kann, dass ich die Sackgasse bis zum Ende fahre und rückwärts zurück fahre... denke auch dass ich einfach zahlen muss aber nachfragen werde ich auf jedenfall!

Zitat:

Original geschrieben von VSky

Ich habe mir auch den Hauseingang nocheinmal angeschaut danach. Konnte da auch nichts finden. Ich werde mich mit der Stadt Bremen in Verbindung setzen. Mal sehen wie das weiter geht...

Danke für eure Meinungen

Ich würds in Dresden versuchen, die Bremer wird es wohl nicht interessieren:p

Oder wurde dein Auto von Dresden nach Bremen versetzt?

Zum Thema, ich denke du musst bezahlen auch wenn ich finde das kurz vorm P Schild ein mit Halteverbotsschild mit Pfeil Richtung Baustelle nicht vekehrt gewesen wäre.

 

Gruß

zuerst dachte ich mir bei dem topic "klasse wieder so ein jammer thread"...aber das hats wirklich insich. meinem rechtsbefinden wurdest du zu unrecht abgeschleppt. ich würde da mir wirklich den einspruch auf dem ticket nicht verkneifen.

den meiner meinung nach kann man eine ausschilderung vor der baustelle ja nicht denken. und auch nicht erwarten das man erstmal komplett bis zur baustelle fährt, dort umdreht um dann die halteverbotsschilder zu sehen. wiegesagt meine meinung.

am 10. August 2012 um 16:46

moin moin,

ich hätte mich wohl auch den platz gestellt, wo die c-klasse (mit fahrradträger) steht.

gründe:

- es ist auf dem P-schild nicht angegeben, dass parken erst danach erlaubt ist (pfeil fehlt)

- das absolute halteverbot wird für mich augenscheinlich durch die garagen-/hofausfahrt unterbrochen

- es gibt keine markierungen für parkbuchten oder, dass es erst ab einer bestimmten linie erlaubt ist.

hätte auch ticket gelöst und auch guten gewissens dort geparkt

ein abschleppen war angesichts der nicht eindeutigen beschilderung/markierung sicher überzogen,denn

wenn man die bilder sieht, lag behinderung nicht vor.

@TE

ganz ehrlich, ich würde mit den bildern bewaffnet zur zuständingen behörde gehen und den mädels/jungs, sind ja nicht

die gleichen, die das knöllchen schreiben, das vorlegen und fragen wie du wissen solltest wo der parkplatz bereich anfängt.

erst auf die freundliche tour, sind sie "bockig" , musst du halt überlegen, ob Du widerspruch einlegst und sogar vielleicht RA

einschaltest.

willi

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