ForumE39
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E39
  7. Xenon nachträglich eingebaut, was sagt der TÜV

Xenon nachträglich eingebaut, was sagt der TÜV

BMW 5er E39
Themenstarteram 22. August 2014 um 20:30

Hi Leute

 

Ich habe meinen BMW 520 BJ 1997 auf Xenon umgerüstet. Dies sind Originalteile (wurde in einer Werkstatt die nur auf BMW spezialisiert ist).

 

Ich habe gehört das bei jedem Auto über die Fahrgestellnummer man nachweisen kann, mit welcher Ausstattung der Wagen ausgeliefert wurde (Xenon oder nicht).

 

Bohrt der TÜV da nochmal genauer nach? Komme ich damit durch beim TÜV ?

 

Habe gehört, dass nachträglich KEINE Xenon Scheinwerfer mehr eingebaut werden dürfen ( Wird auf keinen Fall mehr eingetragen)

Ähnliche Themen
20 Antworten

Hallo.

Wenn die Xenon Scheinwerfer Ordnungsgemäß verbaut wurden dann wird Dir der TÜV keine Probleme machen.

Wichtig ist das eine SWRA vorhanden ist, sonst ist das nicht erlaubt.

Zum Thema Fahrzeugausstattung,

ja die Möglichkeit besteht, aber solange alles Ordnungsgemäß verbaut wurde ist das kein Problem.

am 24. August 2014 um 8:28

Nicht nur die SWRA (Scheinwerferreinigungsanlage) sondern auch die automatische Leuchtweitenregulierung. Fehlt eins von beiden, kann der TÜV die Plakette verweigern.

Xenon nachzurüsten ist kein Problem, aber wenn die Scheinwerferreinigungsanlage und die Leuchtweitenregulieren fehlen, dann kann dir der TÜV die Plakette nicht nur verweigern, sie werden!

Es wird darauf hinauslaufen, dass du das Fahrzeug nochmals mit Halogenscheinwerfern vorführen musst.

Gruß Thomas

am 25. August 2014 um 8:23

Bei meinem sind die Xenon Scheinwerfer mit Waschanlage und automatischer Leuchtweiterregulierung eingebaut , da gibt es absolut keine Probleme beim Tüv .

Hallo Lupinio

SWRA (Scheinwerferreinigungsanlage) und ALWR (automatische Leuchtweitenregelung) sind bei Xenon Scheinwerfer gemaess STVZO (Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) vorgeschrieben. Somit kann der TUEV auch dieses nicht bemaengeln :-)

Gruss

wer_pa

am 25. August 2014 um 9:10

Hehe alles Klärchen wer_pa , man lernt ja halt nie aus :)

am 25. August 2014 um 20:28

Es sei den, die Xenonscheinwerfer sind nicht hell genug, dann benötigt man keine SWRA. Zu beobachten bei der Mercedes E-Klasse. Die neue hatte keine SWRA mehr, weil die Xenons zwar sehr gutes Licht, aber in er Spitze nicht hell genug waren. Daher brauchte Mercedes keine SWRA und konnte sich 1,50€ pro Fahrzeug sparen ;)

am 25. August 2014 um 20:31

Nach Auskunft der Verantwortlichen des Konzerns wurde uns erklärt, warum absofort auf die Scheinwerferreinigungsanlage verzichtet wird (zumindest bislang in der E-Klasse).

“Die Scheinwerferreinigungsanlage soll grundsätzlich dazu dienen die Blendung des Gegenverkehrs bei Verschmutzung zu reduzieren. “Aktuelle Untersuchungen zeigen jedoch, dass der Effekt der Scheinwerferreinigungsanlage sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Blendung hat. Damit ist der Einsatz einer Scheinwerferreinigungsanlage im Sinne der Verkehrssicherheit fraglich.” so ein Sprecher des Konzerns.

“Der Entfall der Scheinwerferreinigungsanlage bedeutet jedoch eine Gewichtseinsparung, bei vollem Behälter, von bis zu 6 kg. Damit wird eine CO2 Einsparung von ca. 0,5g/km erreicht. Deshalb haben wir uns im Sinne eines nachhaltigen ökologischen und ökonomischen Fahrzeugbetriebs für den Verzicht auf die Scheinwerferreinigungsanlage entschieden.” – so hieß es nun.

Ergänzend weist der Sprecher darauf hin, das die neue Leuchteinheit nicht schlechter geworden ist, im Vergleich zu Bi-Xenon: “Während beim Bi-Xenon die Lichtleistung direkt an der Lampe gemessen wird, wird laut aktuellen Vorschriften die LED-Lichtquelle inklusive des optische Systems (Linsen) als Modul zu definiert, an dem die Messung stattfindet. Somit bleibt die Lichtleistung an diesem Messpunkt unter den vorgeschriebenen 2000 Lumen und ein Verzicht auf die Scheinwerferreinigungsanlage inkl. Gewichtseinsparung ist möglich.”

Unabhängig davon spart der Konzern natürlich auch bei den Produktionskosten, auch müssen weniger Teile bevorratet werden – was wohl einer der Hauptgründe für den Entfall der Scheinwerferreinigungsanlage sein wird. Optional ist diese im neuen Facelift der E-Klasse (W212/ S212/ C207/ A207) nicht mehr erhältlich.

Quelle: http://....mercedes-benz-passion.com/.../

Zitat:

Original geschrieben von dseverse

Es sei den, die Xenonscheinwerfer sind nicht hell genug, dann benötigt man keine SWRA. Zu beobachten bei der Mercedes E-Klasse. Die neue hatte keine SWRA mehr, weil die Xenons zwar sehr gutes Licht, aber in er Spitze nicht hell genug waren. Daher brauchte Mercedes keine SWRA und konnte sich 1,50€ pro Fahrzeug sparen ;)

Was?

Xenon ohne SWRA? Sowas kenn Ich nur aus den USA.

am 25. August 2014 um 21:16

Bezieht sich, meines Wissens nach, auf LED Beleuchtung.

Zitat:

Original geschrieben von andi_sco

Bezieht sich, meines Wissens nach, auf LED Beleuchtung.

Bei den LED Scheinwerfern ist die SWRA auch Pflicht, oder?

am 26. August 2014 um 7:50

Siehe deservse, in seinem Beitrag steht es doch, es ist keine Pflicht bei LED.

“Während beim Bi-Xenon die Lichtleistung direkt an der Lampe gemessen wird, wird laut aktuellen Vorschriften die LED-Lichtquelle inklusive des optische Systems (Linsen) als Modul zu definiert, an dem die Messung stattfindet."

Zitat:

Original geschrieben von andi_sco

Siehe deservse, in seinem Beitrag steht es doch, es ist keine Pflicht bei LED.

“Während beim Bi-Xenon die Lichtleistung direkt an der Lampe gemessen wird, wird laut aktuellen Vorschriften die LED-Lichtquelle inklusive des optische Systems (Linsen) als Modul zu definiert, an dem die Messung stattfindet."

Komisch, denn alles LED Scheinwerfer die Ich sehe haben SWRA.

am 26. August 2014 um 19:50

Zeiten ändern sich

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E39
  7. Xenon nachträglich eingebaut, was sagt der TÜV