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Zahnriemen gerissen, Motorschaden?

Audi
Themenstarteram 23. Oktober 2009 um 11:20

Hallo

Gestern beim fahren in der Stadt ist ohne irgend ein geräusch oder rückeln einfach mein Motor ausgegangen, ich habe dann den ADAC angerufen und er meinte das der Keilrimmen gerissen ist, Den Keilrimmen hatte ich letztes Jahr im März wechseln lassen und jetzt das! Wie kann so was passieren, das Auto hat nach dem wechsel vom Keilrimmen grade mal 25000 km gefahren.

Ich habe für nächste Woche mit meinem Anwalt ein Termin vereinbart mal gucken was der Anwalt dazu sagt.Vielleicht kann ich klagen?

Was ich eigentlich fragen wollte, ist der Audi a4 8e 2,5l Bj 2002 ein freiläufer? Auch wenn das Auto keine geräusche gemacht hat, was kann alles kapput gehen?

Gruß

Qardan

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17 Antworten

Also wenn dein Keilriemen gerissen ist dann lässte dich zum Autohaus Schleppen wo du ihn hast wechseln lassen, die machen dir einen Neuen drauf und gut ist:rolleyes:

am 23. Oktober 2009 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von qardan

Hallo

Gestern beim fahren in der Stadt ist ohne irgend ein geräusch oder rückeln einfach mein Motor ausgegangen, ich habe dann den ADAC angerufen und er meinte das der Keilrimmen gerissen ist, Den Keilrimmen hatte ich letztes Jahr im März wechseln lassen und jetzt das! Wie kann so was passieren, das Auto hat nach dem wechsel vom Keilrimmen grade mal 25000 km gefahren.

Ich habe für nächste Woche mit meinem Anwalt ein Termin vereinbart mal gucken was der Anwalt dazu sagt.Vielleicht kann ich klagen?

Was ich eigentlich fragen wollte, ist der Audi a4 8e 2,5l Bj 2002 ein freiläufer? Auch wenn das Auto keine geräusche gemacht hat, was kann alles kapput gehen?

Gruß

Qardan

Den Weg zum Anwalt kannst du dir sparen!!

Du hast vor 1,5 Jahren den Keilriemen wechseln lassen und willst jetzt klagen?

Das Gericht wird sich über dich kaputt lachen ;)

am 23. Oktober 2009 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von qardan

Hallo

Gestern beim fahren in der Stadt ist ohne irgend ein geräusch oder rückeln einfach mein Motor ausgegangen, ich habe dann den ADAC angerufen und er meinte das der Keilrimmen gerissen ist, Den Keilrimmen hatte ich letztes Jahr im März wechseln lassen und jetzt das! Wie kann so was passieren, das Auto hat nach dem wechsel vom Keilrimmen grade mal 25000 km gefahren.

Ich habe für nächste Woche mit meinem Anwalt ein Termin vereinbart mal gucken was der Anwalt dazu sagt.Vielleicht kann ich klagen?

Was ich eigentlich fragen wollte, ist der Audi a4 8e 2,5l Bj 2002 ein freiläufer? Auch wenn das Auto keine geräusche gemacht hat, was kann alles kapput gehen?

Gruß

Qardan

Hallo

Ja was nu ?Zahriemen oder Keilriemen beim Keilriemen passiert ja net viel zahriemen sieht anders aus. Und es sollte bei dir kein Freiläufer sein .

Und das du gleich nen anwalt einschaltest sehe ich übertrieben.

Erst mal ursache ermitteln und mit der Werkstatt reden

Hi,

ich würde an deiner Stelle mich zunächst mit der Werkstatt die den Zahnriemen verbaut hat in Kontakt tretten.

Grund: Diese muss laut BGB eine 2 jährige Gewährleistung auf Teile und Arbeit geben.

Es wird sich sicherlich herausstellen bzw. beweisen lass, dass dies ein Materialfehler gewesen sein muss (ordnungsgemäßer Einbau vorausgesetzt).

Fals die Werkstatt diesbezüglich nicht einlenken möchte, sollte man diese auf die 2 Jahre Gewährleistung hinweisen, gegebenfalls schriftlich. Diese werden entwerder einlenken oder sich querstellen. Wenn keine Einigung absehbar oder erziehlbat ist, sollte ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.

Gruß Ex

P.S. ein Zahnriemenriss muss nicht zwingend einen kapitalen Motorschaden hervorrufen. Es kann oauch sein, dass nur wenig Teile betroffen bzw. beschädigt sind und sich somit "Kostengünstig" reparieren lassen.

Themenstarteram 23. Oktober 2009 um 13:21

sorry, leute ich habe mich vertippt, Zahnrimmen ist gerissen.

am 23. Oktober 2009 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von ExpeDitor

Hi,

ich würde an deiner Stelle mich zunächst mit der Werkstatt die den Zahnriemen verbaut hat in Kontakt tretten.

Grund: Diese muss laut BGB eine 2 jährige Gewährleistung auf Teile und Arbeit geben.

Es wird sich sicherlich herausstellen bzw. beweisen lass, dass dies ein Materialfehler gewesen sein muss (ordnungsgemäßer Einbau vorausgesetzt).

Fals die Werkstatt diesbezüglich nicht einlenken möchte, sollte man diese auf die 2 Jahre Gewährleistung hinweisen, gegebenfalls schriftlich. Diese werden entwerder einlenken oder sich querstellen. Wenn keine Einigung absehbar oder erziehlbat ist, sollte ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.

Gruß Ex

P.S. ein Zahnriemenriss muss nicht zwingend einen kapitalen Motorschaden hervorrufen. Es kann oauch sein, dass nur wenig Teile betroffen bzw. beschädigt sind und sich somit "Kostengünstig" reparieren lassen.

Der Geschädigte ist in der Beweispflicht und da musst du mir mal zeigen er das machen soll.

Wer sagt denn das in den 1,5Jahren niemand anderst an dem Zahnriemen gearbeitet hat... ?

Haste denn gleich die Kupplung beim fahren Gedrückt oder leer lauf drin gehabt?

Wie schnell warst denn wo er gerissen ist?

Und hast dann mitm Anlasser noch weiter versucht in zu Starten?

Dann kann mir dir evtl sagen über ein Forum was da alles so defect sein kann.

Gruß Thilo

Themenstarteram 23. Oktober 2009 um 17:29

Ich war mit 50-60 km unterwegs gewesen als der Motor aus ging, danach habe ich mit gedruckter Kupplung rollen gelassen. Ja dann habe ich versucht ein oder zwei mal zu starten, und der ADAC mensch auch einmal.

am 23. Oktober 2009 um 18:14

Da du ja im ADAC zu sein scheinst mal folgender Tipp: Schau auf der Seite vom ADAC nach einem ADAV-Vertragsanwalt in deiner Nähe. Dort hast Du eine kostenlose Erstberatung als Mitglied!

Leider wird dir der Anwalt zu 99% von einer Klage etc. abraten, da DU beweisen musst, dass Material- und/oder Arbeitsfehler vorlagen (vor 1,5 Jahren). Wie willst Du das bewerkstelligen? Schmeiss also nicht deinem Anwalt unnötig Geld in` Rachen, sondern schau beim ADAC nach.

Also werden auf alle fälle einige Ventile im Arsch sein, wenn du pech hast sind Kolben, Pleul, Kurbewelle evtl Zylinderkopf, usw. alles im Eimer.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von eurosky

Der Geschädigte ist in der Beweispflicht und da musst du mir mal zeigen er das machen soll.

Wer sagt denn das in den 1,5Jahren niemand anderst an dem Zahnriemen gearbeitet hat... ?

Das ist korrekt, dass der Geschädigte in der Beweispflicht ist. Jedoch lässt man solche Motorarbeiten nicht umsonst bei einer Fachwerkstatt machen und diese Arbeiten sind nicht gerade Kostengünstig. Somit kann man davon ausgehen, dass diese gewissenhaft ausgeführt wurde. Und wenn es wegen Materialfehler zu Schäden kommt sollte diese auch für diese Schäden aufkommen. Denn Sie hat auch gegenüber dem Teilelieferanten dieses Gewährleistungsrecht, welches sie weiderrum geltend machen kann.

Ich würde versuchen mit der Werkstatt einen Konsens zu treffen.

 

P.S. Ich habe nach fast 2 Jahren Lackierfehler an der Stoßstange nach einem Unfall beim :-) geltend gemacht und es hat geklappt.

Gruß Ex

Es sind definitiv 2 von 4 zylindern die ventile kaputt, nun kommt es drauf an welche ventile du hattest. Nehme an biemetall (kleines loch im kolben)

Kolben + zylinderkopf sind bechädigt.

Nun kommt es drauf an wie sehr beschädigt sie sind. Entweder Ersatzkolben und den Zylinderkopf schweißen + nachbearbeiten oder einfach mit kleinem leistungsverlust leben.

Auf alle fälle neue Ventile

Themenstarteram 5. November 2009 um 23:42

Erst mal ich bedanke mich an allem die mir mit gute tips geholfen haben, und kleiner zwischen bericht. Das Auto wird von dem Werkstadt abgeholt und wird auf denen kosten repariert, so hat erst mal mein anwalt geklärt.

Bevor ich zum Anwalt gegangen bin habe ich zu erst Werkstadt angerufen, mit dem hinweis das ich noch Hersteller Garantie drauf habe, darauf meinte der tüp von dem Werkstadt ich sol mit dem Zahnriemen Hersteller in Kontakt setzten, das war mir dann zu blöd da bin ich zum anwalt gegangen.

Zitat:

Original geschrieben von ExpeDitor

Zitat:

Original geschrieben von eurosky

Der Geschädigte ist in der Beweispflicht und da musst du mir mal zeigen er das machen soll.

Wer sagt denn das in den 1,5Jahren niemand anderst an dem Zahnriemen gearbeitet hat... ?

Das ist korrekt, dass der Geschädigte in der Beweispflicht ist. Jedoch lässt man solche Motorarbeiten nicht umsonst bei einer Fachwerkstatt machen und diese Arbeiten sind nicht gerade Kostengünstig. Somit kann man davon ausgehen, dass diese gewissenhaft ausgeführt wurde. Und wenn es wegen Materialfehler zu Schäden kommt sollte diese auch für diese Schäden aufkommen. Denn Sie hat auch gegenüber dem Teilelieferanten dieses Gewährleistungsrecht, welches sie weiderrum geltend machen kann.

Ich würde versuchen mit der Werkstatt einen Konsens zu treffen.

 

P.S. Ich habe nach fast 2 Jahren Lackierfehler an der Stoßstange nach einem Unfall beim :-) geltend gemacht und es hat geklappt.

Gruß Ex

ich sehe es genau SO!!!!Und Du hast Gute Chancen bei Gericht! Die Werkstatt wird sich sicher mit Dir einigen um noch mehr Kosten zu vermeiden, nach 25000Km darf kein Zahnriemen reißen egal wie auch immer, ich tippe aus dem Bau raus, A)Materialfehler, tendiere aber zu B)Einbaufehler so das er sich zerschliffen hat (gescheuert) hat, und ein Gutachter den Du dann eh brauchst (wird Dir vom Gericht vorgeschrieben) der findet das raus!

Bei meinen Schäden7Verstecketen Mängeln war das genau so, nach über einen Jahr haben die das herausgefunden, zugegebener maßen den Wagen vorne herum komplett zerlegt, dh. Motor Getriebe alles ausgebaut.....:D

 

Edit: sorry hatte deinen letzten Beitrag nicht gesehen... na sag ich ja, da geht denen der Stift!!!!!!

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