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Zusatzscheinwerfer für Tüv abbauen??

VW
Themenstarteram 2. November 2012 um 11:45

Hey leute kennt sich von euch einer in sachen Tüv und zusatzscheinwerfer aus? Habe auf meinen Bus vier Scheinwerfer gebaut nur für show.. sie gehen nicht übers Fernlicht an sondern über nen Extra Schalter. Mir hat jemand gesagt das wäre so erlaubt aber stimmt das??

wäre dankbar wenn jemand was genaues sagen kann.

Gruß Tobi

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20 Antworten

Klar kannst die Scheinwerfer drannlassen,

wenn die nur den Motorraum ausleuchten :D

 

Mach doch mal ein Foto von deiner Festbeleuchtung

 

Viktor

am 2. November 2012 um 12:58

wenn extra geschaltet, keine probleme beim tüv!lg krombi

am 2. November 2012 um 13:45

ich meine gehört zu haben, dass zusatzscheinwerfer so lange sie im straßenverkehr (und vor allem beim TÜV) die abdeckhaube drauf haben zulässig sind...

Zitat:

Original geschrieben von chevaka

ich meine gehört zu haben, dass zusatzscheinwerfer so lange sie im straßenverkehr (und vor allem beim TÜV) die abdeckhaube drauf haben zulässig sind...

Obiges gilt schon lange nicht mehr. Tenor heute: Was dran ist muss funktionieren- was funktioniert muss regelkonform sein.

Die Frage ist: Was hast du verbaut? Was hast du Original?

Faustregel: Max 3 Scheinwerfer-Paare. Ausnahme: eckiger Doppelscheinwerfer gilt als ein Paar.

Wenn du mehr wie 3 Scheinwerferpaare hast heißt es: Abmontieren oder dem Prüfer diese als Arbeitsleuchten verkaufen.

Was drann ist muß leuchten, was nicht da ist nicht.

Die müssen so geschaltet sein: Zusatzferscheinwerfer über Relais mit eingeschaltetem Fernlicht.

Zusatznebelscheinwerfer über einen Nebellampenschalter und Relais bei Abblend oder Standlicht. Sollen beim Umblenden auf Fernlicht ausgehen.

Man kann sich allerdings einen versteckten Umschalter einbauen, daß alle 6 (Fern, Zusatzfern & Nebellampen) leuchten, und bei blau/weißer Gefahr so schalten, daß es vorschriftsmäßig funktioniert.

Ein Kumpel dem ich diese Schaltung auch eingebaut hatte, und nicht umgeschaltet hatte, wurde von den damals noch grün/weißen mit 20 DM zur Kasse gebeten.

Thomas

Themenstarteram 2. November 2012 um 17:51

Also es sind dann jetzt drei paar Scheinwerfer sag ich mal die vier auf dem Dach sind extra geschaltet und nur als Show... Weil wegen A-Team bus??

Sind das so kleine Rechteckige auf ner Dachgepäckträgerleiste ?

Die könnte man ja wie gesagt, als Arbeits oder Suchscheinwerfer verkaufen. Falls Du mal als A - Team ein Einsatz im Dunkeln hast.

Hast mir leider die Lackieridee für den Bus von meinem Kumpel geklaut :D

Hast ein größeres Foto ?

Thomas

am 3. November 2012 um 15:08

In diesem Thread sind einige Fehler. Richtig ist:

Nicht alles, was angebaut ist, muß funktionieren. Wenn zB die Reflektoren der serienmäßigen Zusatzscheinwerfer vergammelt sind, können diese Scheinwerfer durch ordnungsgemäßes Abschließen funktionslos gemacht werden. Das ist zulässig.

Nebelscheinwerfer müssen nicht beim Umschalten auf Fernlicht ausgehen. Sie dürfen aber überhaupt nur eingeschaltet werden bei Sichtbehinderungen durch Nebel oder Schneefall, nicht, weil der Fahrer das schön findet.

Ein Suchscheinwerfer (max 35W) ist zulässig.

Zwei Arbeitsscheinwerfer zB auf dem Dach sind zulässig, dürfen aber während der Fahrt nicht eingeschaltet sein.

Zwei zusätzliche Fernscheinwerfer (mehr sind ja nicht erlaubt) dürfen auf dem Fahrzeugdach montiert sein. Die nach vorn gerichtete Lichtmenge ist begrenzt, wer das messen kann, weiß ich allerdings nicht.

Bei H4-Lampen dürfen Abblend- und Fernlichtfaden nicht gleichzeitig leuchten, weil die Lampe zu heiß wird.

Für weiteres guckt Ihr hier:

Lichttechnische Einrichtungen

Grüße

gerold

Zitat:

Original geschrieben von SeXSfuffzich

Nicht alles, was angebaut ist, muß funktionieren.

Wenn zB die Reflektoren der serienmäßigen Zusatzscheinwerfer vergammelt sind, können diese Scheinwerfer durch ordnungsgemäßes Abschließen funktionslos gemacht werden. Das ist zulässig.

Falsch! Hab ich erlebt: Alles was angebaut ist muss funktionieren.

Abklemmen und /oder Leuchtmittel entfernen reicht nicht aus. Aus-/Abbbau wird vom Prüfer bevorzugt.

Zitat:

Original geschrieben von SeXSfuffzich

Nebelscheinwerfer müssen nicht beim Umschalten auf Fernlicht ausgehen. Sie dürfen aber überhaupt nur eingeschaltet werden bei Sichtbehinderungen durch Nebel oder Schneefall, nicht, weil der Fahrer das schön findet.

Richtig!

Zitat:

Original geschrieben von SeXSfuffzich

Ein Suchscheinwerfer (max 35W) ist zulässig.

Zwei Arbeitsscheinwerfer zB auf dem Dach sind zulässig, dürfen aber während der Fahrt nicht eingeschaltet sein.

Nach EU- Norm auch mehr und stärker.

Zitat:

Original geschrieben von SeXSfuffzich

Zwei zusätzliche Fernscheinwerfer (mehr sind ja nicht erlaubt) dürfen auf dem Fahrzeugdach montiert sein. Die nach vorn gerichtete Lichtmenge ist begrenzt, wer das messen kann, weiß ich allerdings nicht.

Dazu kann ich gerade nix finden.

Zitat:

Original geschrieben von SeXSfuffzich

Bei H4-Lampen dürfen Abblend- und Fernlichtfaden nicht gleichzeitig leuchten, weil die Lampe zu heiß wird.

Richtig!

Zitat:

Original geschrieben von SeXSfuffzich

Für weiteres guckt Ihr hier:

Lichttechnische Einrichtungen

Wieder falsch! Maßgeblich ist der Stand der Verordnung am Tag der in Betrieb setzung. Von daher gilt beim T3 ein sogenannte Bestandsschutz.

Zu dem gelten beim T3 Ausnahmen. Eine davon ist, das bei eckigen Scheinwerfen, 4 Stück, diese nur als 1 Paar gerechnet werden.

Bedeutet im Klartext: bei den eckigen Scheinwerfern Leuchten 4x 60W Fernlicht- und das serienmässig. Zudem ließe sich 1 Paar Fernscheinwerfer ganz legal nachrüsten. Somit käme man auf 6x60W Fernlicht.

 

am 3. November 2012 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer

Maßgeblich ist der Stand der Verordnung am Tag der in Betrieb setzung. Von daher gilt beim T3 ein sogenannte Bestandsschutz.

Welcher Bestand soll denn hier geschützt werden? M.W. galten in den 80er Jahren keine entscheidend anderen Zulassungsvorschriften.

Zitat:

Zu dem gelten beim T3 Ausnahmen. Eine davon ist, das bei eckigen Scheinwerfen, 4 Stück, diese nur als 1 Paar gerechnet werden.

Bedeutet im Klartext: bei den eckigen Scheinwerfern Leuchten 4x 60W Fernlicht- und das serienmässig. Zudem ließe sich 1 Paar Fernscheinwerfer ganz legal nachrüsten. Somit käme man auf 6x60W Fernlicht.

Das sag ich doch?!

Zwei Fernscheinwerfer zusätzlich - auch auf dem Dach - sind erlaubt.

Grüße

gerold

 

am 3. November 2012 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von Schreckschraubaer

 

Falsch! Hab ich erlebt: Alles was angebaut ist muss funktionieren.

Abklemmen und /oder Leuchtmittel entfernen reicht nicht aus. Aus-/Abbbau wird vom Prüfer bevorzugt.

Was der Prüfer "bevorzugt", ist nicht relevant.

Guckst Du hier:

Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

Und da heißt es unter 5.22

"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann."

An einer aktuellen EU-Regelung kommt auch der Prüfer nicht vorbei.

Grüße

gerold

Hallo ,

ich würde auf die StVZo achten,macht der TÜV auch.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

Gruß

Peter

Themenstarteram 3. November 2012 um 21:16

wie gewünscht ein paar Bilder... werde mir dann wohl mal überlegen wofür ich die vier (Arbeitsscheinwerfer) brauche oder ich baue sie für den Tüv ab... Danke euch für die vielen Tips und hilfreichen links...

Gruß Tobi

p.s. an Thomas...

Hoffe die bilder sind groß genug.. aber Hey!!! Es kann nur einen geben;)

Das sieht doch ganz nett aus, auf dem Bild. Aber eine "hin- und herbau Variante" wäre mir zu umständlich. Ich stimme mich bei sowas mit dem TüVtler ab, dann gibt es garantiert keine Probleme. Man kann die anrufen, die sind immer recht freundlich wenn sie vorher gefragt werden.

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