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Zwei Schäden an Stoßstange + Kotflügel, wie angeben bei Vollkasko?

Themenstarteram 7. Juli 2024 um 18:36

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Ich habe an meinem E60 einen schaden mittig an der Stoßstange vorne, kleiner Riss zwischen den Nieren und die Nieren selbst sind kaputt. Nichts großes, Motorhaube ok bzw. hat nichts abbekommen. Vorne links ist noch ein Parkrempler, die Stoßstange ist recht groß zerkratzt und der Kotflügel hat minimale Kratzer am Anschlussstück zur Stoßstange.

Da mein Wagen Vollkaskoversichert ist würde ich den Schaden gerne in einem Regulieren, ein Schaden selbst Verursacht, der andere ist Fremdverschulded aber Gegner unbekannt (LKW wohl gegen die Stoßstange vorne gekommen mit seinem Unterfahrschutz daher der kleine Schaden an den Nieren).

Welchen Schaden soll ich der Versicherung melden, damit beides reguliert wird? Beim Schaden vorne Links muss ja noch der Kotflügel anlackiert werden, beim Schaden mittig nicht, da müsste aber die Stoßstange erneuert werden. Beim Lackschaden ersetzt man ja nicht die Stoßstange, oder? Geschliffen bzw. gespachtelt werden müsste diese aber schon...

Kommt dann ein Gutachter der Versicherung oder wie läuft das ab?

Vielleicht hat hier ja jemand eine Ahnung was am klügsten ist. Bevor ich die Werkstatt Frage wollte ich mal wissen was hier Sache ist...

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11 Antworten

Zwei Schäden, zweimal SB. Für einen E60 würde ich nach einer gebrauchten Stoßstange in der passenden Farbe suchen und diese selber montieren. Das dürfte deutlich günstiger sein, als die SB der VK und die anschließenden Mehrbeiträge durch die Hochstufung der VK.

Wann war denn der erste Schaden und wann der zweite?

Themenstarteram 7. Juli 2024 um 18:43

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 7. Juli 2024 um 20:40:24 Uhr:

Zwei Schäden, zweimal SB. Für einen E60 würde ich nach einer gebrauchten Stoßstange in der passenden Farbe suchen und diese selber montieren. Das dürfte deutlich günstiger sein, als die SB der VK und die anschließenden Mehrbeiträge durch die Hochstufung der VK.

Danke erstmal für die Antwort. Tatsächlich ist ein Schaden / Jahr frei ohne Hochstufung, SB sind 300€. Lohnen würde sich das Ganze also schon... Gebrauchte Stoßstange kostet ja auch Geld, muss dann ggf. Lackiert werden etc.

Würde das dann Bedeuten, dass nur ein Schaden reguliert wird? Dann wäre es ja sinnvoller die Stoßstange tauschen zu lassen und den Kotflügel aus eigener Tasche zu zahlen.

Themenstarteram 7. Juli 2024 um 18:44

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Juli 2024 um 20:41:35 Uhr:

Wann war denn der erste Schaden und wann der zweite?

Der eine Schaden ist schon lange her, damals habe ich es nicht für nötig empfunden diesen zu reparieren. Der andere ist kürzlich passiert, daher jetzt die Überlegung einmal alles zu machen.

Zwei Schäden, zweimal SB (doppelt :D). Ein Schaden frei ist ja gut und schön, im Hintergrund wird der Schaden trotzdem gezählt und bei einem VS-Wechsel weitergegeben.

 

Die Kratzer im Kotflügel wären mir bei einem E60 wurscht oder würde sie günstig beim Kosmetiker entfernen lassen.

Ich denke der Vorschlag von remarque4711 ist legal und wirtschaftlich sinnvoll. Eine gebrauchte Stoßstange wird 150,- bis 200,- kosten. Wenn sie nicht in Wagenfarbe ist, kommen noch ungefähr 350,- beim Lackbetrieb dazu. Zweimal SB sind auch 600,- €.

Wieso sollte der Tip nicht legal sein?

 

Der TE könnte die Schäden natürlich auch über die VK regulieren, diese dann zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen und nach einem Jahr wieder einschließen. Nach AKB geht das ja, aber wie die Versicherer das tatsächlich handhaben, weiß ich nicht.

Alles gut, du hast dich nur verguggt. :)

Themenstarteram 7. Juli 2024 um 20:12

Ich werde morgen mal zur Werkstatt des Vertrauens fahren und fragen wie die das Handhaben würden. Die VK ist eh quatsch beim E60, im nächsten Jahr wird der Wagen nur noch TK versichert werden.

Im Besten Fall kann die Werkstatt alles in einem Abwickeln, ansonsten lasse ich den mittigen Schaden regulieren und dann bleiben die 2cm kratzer am Kotflügel, ist auch nicht so schlimm. Aber dann zahle ich lieber 300SB und habe neuteile als eine Gebrauchte da anzubauen, was mit Lackieren eh teurer ist.

Trotzdem danke für die Infos!

Wenn du die VK sowieso kündigen willst, dann lass einen Schaden über diese regulieren. Ob sich beide Schäden über die VK lohnen, hängt von der Gesamtschadenhöhe ab.

Weitere Tips zum Versicherungsbetrug gibt es hier dann nicht.

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