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/!\ HILFE /!\Unfall bezahlt Teilkasko ?

Themenstarteram 30. Dezember 2004 um 16:20

Es ist passiert heute Mittag, ich habe einen Unfall gebaut und vorne rechts ist der Scheinwerfer kaputt die Motorhaube verbeult und der Blinker kaputt. Ich habe es so abgemacht mit dem Fahrer das wir die Polzei und meine Versicherung da raushalten, er war damit einverstanden, wir haben die personalien ausgetauscht. Ich habe einen bekannten der eine Werkstatt hat und das instandsetzt was bei ihm passiert ist ( hinten sehr kleine beule, Stoßfänger richten). Ich habe eine Teilkasko (150€ Selbstbe.) nun meine Frage: Bezahlt die Teilkasko den kompletten Schaden von MIR oder nur die Glasschäden sprich Scheinwerfer und Blinker? Wie muss ich die Sache vorgehen, ich will nicht unbedingt sagen das ich einen Unfall gemacht habe, sondern bekanntenkreis sachte das ich gegen einen Laternenpfeiler gebrettert bin sagen soll. Wäre super wenn Ihr mir irgendwie sofort helfen könntet.

Gruß Bekiro

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34 Antworten

Bei Teilkasko bezahlt Dir Deine Versicherung Dein eigenen verursachten Schaden überhaupt nicht.

Dazu müßtest Du schon Vollkasko haben.

gruss oppa

Themenstarteram 30. Dezember 2004 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von opa38

Bei Teilkasko bezahlt Dir Deine Versicherung Dein eigenen verursachten Schaden überhaupt nicht.

Dazu müßtest Du schon Vollkasko haben.

gruss oppa

Das stimmt garnicht da liegst du 100% falsch kann ich dir sagen. Sonst hätte man keine "Teilkasko" wie das Wort schon sagt man bezahlt einen "Teil"... bitte um erfahrene Leute hier reinzuschreiben!

Re: /!\ HILFE /!\Unfall bezahlt Teilkasko ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bekiro

nun meine Frage: Bezahlt die Teilkasko den kompletten Schaden von MIR oder nur die Glasschäden sprich Scheinwerfer und Blinker? Wie muss ich die Sache vorgehen, ich will nicht unbedingt sagen das ich einen Unfall gemacht habe, sondern bekanntenkreis sachte das ich gegen einen Laternenpfeiler gebrettert bin sagen soll.

Warum fragst du, wenn du opa38 antwortest, dass er 100%ig falsch liegt ?

Die Teilkasko zahlt im Prinzip deinen Schaden nicht. Nur kommt in deinem Fall die Teilkasko zum tragen, weil Glasbruch entstanden ist, also werden Scheinwerfer und Blinker ersetzt. Mehr nicht.

Und zum Laternenpfeiler bekommst du keinen Rat. Anleitungen zum Versicherungsbetrug gibts hier nicht. Es spricht hier nichts dagegen, der Versicherung die Wahrheit zu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Bekiro

Das stimmt garnicht da liegst du 100% falsch kann ich dir sagen. Sonst hätte man keine "Teilkasko" wie das Wort schon sagt man bezahlt einen "Teil"... bitte um erfahrene Leute hier reinzuschreiben!

*mitdemkopfschüttelt*

Lesen Deiner Vertragsbedingungen wäre vom Vorteil, bevor Du hier Halbwahrheiten vom Stapel läßt. :D

In den meisten Fällen gilt:

Die Teilkaskoversicherung versichert die Risiken:

Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoss mit Haarwild.

Nicht mehr und auch nicht weniger.....

Die Sache mit dem Glasbruch könnte auch noch kritisch werden.

Wenn es als Vandalismus ausgelegt wird, gibt es eh nix.

gruss oppa

Da hat Opa38 1000% recht.

TK zahlt bei Brand/Diebstahl/Hagel etc. den Schaden.

VK zahlt für selbsverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug , und nur diese.

Kannst deine Frage auch im VS Forum stellen , da wird dir das gleiche gepostet.

Gruß

capri

Themenstarteram 30. Dezember 2004 um 17:10

Okay die Teilkasko übernimmt es ja als Glasbruch was bei mir der Fall ist. Aber es gibt ja diese Kompaktschäden und ich weiss ja nicht genau ob es da reinfällt oder nicht ? Wie muss ich denn vorgehen Schadenzentrale habe ich noch nicht angerufen, weil ich erstma info´s reinholen wollte, weil ich darin keine erfahrung gemacht habe bis jetzt. :( Okay opa sorry für meine aussage...

bekiro! dir wird kener irgend etwas bezahlen! du musst dafür eine vollk. haben! glaube uns! egal was du erzählst, du bekommst nicht einen pfennig (ähhh,mist, Cent). und hier noch ein TIP:

Lüge nicht deine Versicherung an: manchmal checken die das nach. und dann "gute morgen"

zahle es selber!

 

gruß und sei froh, das dir nichts passiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bekiro

Aber es gibt ja diese Kompaktschäden und ich weiss ja nicht genau ob es da reinfällt oder nicht ? Wie muss ich denn vorgehen Schadenzentrale habe ich noch nicht angerufen, weil ich erstma info´s reinholen wollte, weil ich darin keine erfahrung gemacht habe bis jetzt.

Was für Kompaktschäden ???

Also einfach mal bei der Versicherung anrufen. Das muss übrigens unverzüglich gemacht werden. Und das auch dann, wenn der Schaden privat geregelt wird, denn weisst du, ob der Unfallgegner es sich nicht noch anders überlegt ? Dann der Versicherung einfach die WAHRHEIT mitteilen und den Schaden privat regeln und deine Kosten geltend machen. So einfach.

Zitat:

Original geschrieben von haihamburg

bekiro! dir wird kener irgend etwas bezahlen! du musst dafür eine vollk. haben! glaube uns! egal was du erzählst, du bekommst nicht einen pfennig (ähhh,mist, Cent).

Nicht ganz richtig, denn Glasschaden (Scheinwerfer und Blinker) wird bezahlt. Und das auch bei Selbstverschulden.

Sorry, ich korr. mich: Stimmt, Glas wird bezahlt. Hatte das damals wohl nicht in anspruch genommen, sondern selber gezahlt da sonst Versicherung steigt. ungünstigt bei meinem MB!

Falsch. Glasschäden werden nur dann von der TK bezahlt wenn diese durch unmittelbare Einwirkung von Sturm , Hagel oder durch einen Zusammenstoß mit Haarwild beschädigt werden.

Glasschäden durch selbsverschuldete Unfälle werden nicht bezahlt , hier ist grundsätzlich nur die VK für zuständig.

Warum sollte die VS steigen ? In der TK gibt es keine SF Klassen.SF Klassen gibt es nur in der VK und in der KH.

Ausserdem werden Kaskoschäden , egal ob TK oder VK , immer abzüglich der vereinbarten SB reguliert.

Gruß

capri

Ja? Das Heisst meine ANlage im Auto wird geklaut und ich bekomme den Zeitwert ersetzt, werde aber nicht hochgestufft ? Dann hat mich mein Versicherungsheini angesch....

Dann bekommt er ja nun doch keinen Cent ? Weil er ja keinen Keiler, somdern einen Pfeiler angefahren hat? Oder wie jetzt!

Genau so ist es !

In der TK wird niemals hochgestuft weil es keine SF Klassen gibt und Diebstahl ist definitiv ein TK Schaden.

Auch wenn Du VK versichert bist wird die VK nicht zurückgestuft.Diebstahl und alle damit unmittelbar am Fahrzeug entstandene Einbruchschäden werden über die TK abgewickelt.

Zitat:

Original geschrieben von capri17

Falsch. Glasschäden werden nur dann von der TK bezahlt wenn diese durch unmittelbare Einwirkung von Sturm , Hagel oder durch einen Zusammenstoß mit Haarwild beschädigt werden.

Glasschäden durch selbsverschuldete Unfälle werden nicht bezahlt , hier ist grundsätzlich nur die VK für zuständig.

Eben du liegst da richtig falsch.

Die Teilkasko ersetzt die Glasschäden abzgl. ggf. versicherter Eigenbeteiligung. Und das ist 100%ig.

@ haihamburg

die teilkasko berechnet sich schon auf 100%-Basis. Von daher wirst du bei Schäden, die die Teilkasko betreffen nicht hochgestuft.

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