ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 500€ Vertragsstrafe wg. Km-Überschreitung gerecht?!

500€ Vertragsstrafe wg. Km-Überschreitung gerecht?!

Themenstarteram 15. Juni 2007 um 13:47

Hallo, habe nach einem TK-schaden (bei dem das auto durch meine VU begutachtet wurde) einen brief erhalten, dass ich die angegebene KM-Leistung überschritten habe und daher nun eine Strafe i.H.v. 500€ zahlen soll!

Wie rechtfertigt sich denn bitte diese Höhe?! Zumal der jetzt eingetretene Schaden in keinerlei zusammenhang mit der laufleistung steht, da es sich um einen Diebstahlschaden handelt!

Und wie kann ich vorher wissen, was ich fahren werde?! ist ja wie Hellsehen.

Hatte bei vertragsabschluss 10TKM angegeben, dann kam aber aufgrund nicht vorhersehbarer umstände (musste das auto zu dienstlichen reisen quer durch europa einsetzen) nun eine laufleistung von rund 30TKM zustande.

einen fragebogen zu aktuellen angaben habe ich nie bekommen!

Ok, ich weiss es gibt verträge wo ich das von selbst angeben muss, aber WANN? mit dem tag, wo ich die laufleistung um 1km überschritten habe?

Vertragsabschluss war letztes Jahr im Mai: habe nun also in 1jahr und knapp 2 monaten 30TKM anstatt 10TKM gemacht.

wer sagt denn der Versicherung, dass ich nicht letztes jahr tatsächlich nur 10TKM gefahren bin und die 20TKM erst in diesem jahr?

gibt es hier eine möglichkeit sich dagegen zu wehren?

Danke und Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Wieso regst Du Dich denn so auf? In dem Vertrag steht das so drin und Du hast nicht daran gehalten.

Du könntest auch ein Strafverfahren wegen (versuchten?) Betrugs bekommen, dass ist auf jeden Fall teurer...

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten

in deinen bedingungen steht höchstwahrscheinlich drin was im falle einer überschreitung der jährlichen km-leistung anfällt...

und vielleicht kommst du mit 500 € sogar noch recht gut weg...

am 15. Juni 2007 um 14:24

Hiiiilfeee,

bin ich,

sind wir alle etwa schizophren????

 

Mods, bitte helft uns...

:D;)

Re: 500€ Vertragsstrafe wg. Km-Überschreitung gerecht?!

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Hatte bei vertragsabschluss 10TKM angegeben, dann kam aber aufgrund nicht vorhersehbarer umstände (musste das auto zu dienstlichen reisen quer durch europa einsetzen) nun eine laufleistung von rund 30TKM zustande.

einen fragebogen zu aktuellen angaben habe ich nie bekommen!

Einige Versicherungen fragen nach, der größte Teil aber nicht. Eine Pflicht der Versicherung ist es auf jeden Fall nicht. Es ist Deine Pflicht alles anzuzeigen, was eine Auswirkung auf den Beitrag hat. In Deinem Vertrag steht sicherlich: "Für die Berechnung wurde folgendes zugrunde gelegt...." oder so ähnlich.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ok, ich weiss es gibt verträge wo ich das von selbst angeben muss, aber WANN? mit dem tag, wo ich die laufleistung um 1km überschritten habe?

Zu dem Zeitpunkt wo abzusehen ist, dass Du mit der jährlichen Kilometerleistung nicht hinkommen wirst. Zurücksetzen kannst Du es am Jahresende immer noch.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Vertragsabschluss war letztes Jahr im Mai: habe nun also in 1jahr und knapp 2 monaten 30TKM anstatt 10TKM gemacht.

wer sagt denn der Versicherung, dass ich nicht letztes jahr tatsächlich nur 10TKM gefahren bin und die 20TKM erst in diesem jahr?

Das ändert auch nichts an der Sache. Auch für dieses Jahr stehen Dir nur 10.000 km zur Verfügung, die Du mit 20.000 km auch überschritten hättest. Darüber hinaus gelten die 10.000 km für ein ganzes Jahr. Bei den meisten Versicherungen ist ein Versicherungsjahr ein Kalenderjahr. Da Du den Vertrag letztes Jahr im Mai abgeschlossen hast, standen Dir für 2006 auch nur anteilig die Kilometer zur Verfügung, also rund 2/3 von 10.000 km. In den ca. 14 Monaten standen Dir also nur rund 11.700 km zu, die Du mit 30.000 km gut überschritten hast.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

gibt es hier eine möglichkeit sich dagegen zu wehren?

Ich denke nicht.

am 15. Juni 2007 um 16:13

Hi,

nun die Frage ist, ob hier tatsächlich eine Vertragsstrafe erhoben wude oder aber schlichtweg der Beitrag rückwirkend korrigierend mit 30.000 km p.a. statt 10.000 gerechnet wurde --> je nach Beitragshöhe können hier auch schnell solche Zahlen zustande kommen (zumal dann auch für das komplette Jahr 2007 mit verlangt wird)

Steht im Schreiben tatsächlich was von "Vertragsstrafe"?

Hast du nen persönlichen Ansprechpartner?

Grüße

Schreddi

PS: Der andere ist dann mal weg ;)

Themenstarteram 15. Juni 2007 um 16:19

Hallo Schreddi,

ja es handelt sich tatsächlich um eine echte "Strafe" steht auch so im Schreiben drin.

Und eine Nachbelastung für das aktuelle laufende jahr habe ich zusätzlich noch bekommen (hält sich aber im vergleich zu den 500€ sehr in grenzen), die nachzahlung anteilig auf dieses jahr beträgt nochmal rund 40€.

aber wodurch rechtfertigt sich denn so eine hohe strafe? der versicherung sind doch keinerlei nachteile daraus entstanden!selbst wenn ich für das letzte jahr noch nachzahlen würde, wäre der preis von 500€ gigantisch! denn die KM-leistung hat ja nur einen sehr bedingten anteil auf die gesamtsumme des versicherungsbeitrages. (für die 500€könnte ich mein auto fast 1jahr lang komplett TK versichern!!!)

Wieso regst Du Dich denn so auf? In dem Vertrag steht das so drin und Du hast nicht daran gehalten.

Du könntest auch ein Strafverfahren wegen (versuchten?) Betrugs bekommen, dass ist auf jeden Fall teurer...

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Wieso regst Du Dich denn so auf? In dem Vertrag steht das so drin und Du hast nicht daran gehalten.

Du könntest auch ein Strafverfahren wegen (versuchten?) Betrugs bekommen, dass ist auf jeden Fall teurer...

Genau so ist es. Hier ist zum Beispiel ein Auszug aus meinen Tarifbestimmungen:

Zitat:

Bei unrichtiger Angabe einer jährlichen Fahrleistung, welche die Zuordnung zu einer niedrigeren Fahrleistungsklasse bewirkt, oder bei unterlassener Anzeige einer die vereinbarte Fahrleistungsklasse übersteigenden Fahrleistung wird der Vertrag rückwirkend ab Beginn der laufenden Versicherungsperiode der zutreffenden Fahrleistungsklasse zugeordnet und der zu wenig entrichtete Beitrag wird nacherhoben. Zusätzlich wird als Vertragsstrafe ein einmaliger Zuschlag von 100 % auf den tarifgemäßen Beitrag für die laufende Versicherungsperiode erhoben. Die Vertragsstrafe ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er ohne Verschulden gegen seine Pflichten verstoßen hat. Die Vertragsstrafenregelung gilt anstelle der gesetzlichen Rechte des Versicherers bei Verletzung der Anzeigepflichten und Gefahrerhöhung gemäß §§ 16-30 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Versagung des Versicherungsschutzes).

am 15. Juni 2007 um 16:56

und mal ganz ehrlich , es handelt sich ja nicht um 2-3 tausend drüber, sondern um 20000 !! Das kann schon , von der Versicherung gesehen, als absichtliche Falschangabe bewertet werden.

buba

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

aber wodurch rechtfertigt sich denn so eine hohe strafe?

Bei einer geringen Strafe würde wohl kaum jemand die richtige Laufleistung angeben.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

der versicherung sind doch keinerlei nachteile daraus entstanden!

Kein Nachteil? Dein Schaden ist doch außerhalb der angebenen Laufleistung passiert.

Themenstarteram 15. Juni 2007 um 18:32

@fiesta:

ich reg mich ja nicht auf, sondern versuche nur die rechtmäßigkeit dahinter zu begreifen. ich wollte niemanden betrügen und mir nix erschleichen, ich bin einfach aufgrund unvorhergesehener ereignisse einfach über die KM-leistung gekommen ohne jemanden etwas böses zu wollen.

Da dies für mich ein völlig neues vorgehen ist, da ich bisher immer die KM-Leistung eingehalten habe, und ich ehrlich gesagt auch nicht nonstop an meine versicherung denke (wie gesagt, der abschluß ist über 1 jahr her und seither habe ich nie wieder etwas mit denen zu tun gehbat!) war ich mir nun keiner "schwerwiegenden" tat bewusst und dachte mir, ich gebs halt im nachhinein an, wenn sie mal einen nachfragebogen schicken.

 

Ok, kann ich wohl nix machen und werde das selbstverständlich so akzeptieren. dennoch hätte mein auto auch bei 20TKM weniger an dem tag auf dem entsprechenden parkplatz gestanden und es wäre eingebrochen worden, denn den räuber interessieren die KM nicht wirklich... ;)

 

Martin

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ok, kann ich wohl nix machen und werde das selbstverständlich so akzeptieren. dennoch hätte mein auto auch bei 20TKM weniger an dem tag auf dem entsprechenden parkplatz gestanden und es wäre eingebrochen worden, denn den räuber interessieren die KM nicht wirklich... ;)

Gut, dann spinnen wir mal weiter:

Hättest Du den Versicherungsvertrag so "genutzt" wie er abgeschlossen war, dann wäre er theoretisch nach 10.000 km ausgelaufen. Spätestens ein paar Wochen später hättest Du Besuch von der Zulassungsstelle bekommen und das Fahrzeug wäre entsiegelt wurden. Daraus folgend darf es nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Vielleicht hätte es ja dann in einer Garage oder abgesperrten Privatgelände gestanden und es wäre doch nicht zu einem Diebstahlschaden gekommen. ;)

Wie sagt man so schön. Aus Schaden wird man klug. Das passiert Dir garantiert nicht noch einmal.

Gruß

Rechtsgrundlage ist eine ganz normale Vertragsstrafe.

Üblich ist die Nachzahlung für das laufende Kalenderjahr sowie als Strafe meist zwischen 1/2 bis 1 Jahresprämie.

Nachzulesen in den Bedingungen.

 

Weiche Tarifmerkmale wie Fahrleistung, Fahreralter, Garage etc. gibt es schon seit Jahren.

Wer Nichts risikieren will kauft entsprechend großzügig (Fahrleistung und Fahrerkreis) ein.

Auf der Jahresrechnung steht meist die Frage ob die Angaben (Fahrleistung etc.) noch stimmen.

MartinSHL hätte in dem Moment wo seine Dienstreisen durch den Kontinent anstanden nachmelden müssen. Wer 10.000 km angibt und 30.000 km fährt, dem ist einfach nicht zu helfen...

 

Typischer Weise werden meist nur Verbesserungen gemeldet, die Verschlechterungen werden leider "übersehen".

Typischer Weise werden die Verstöße im Schadenfall bemerkt, nämlich dann wenn der Gutachter den Tacho abliest.

MartinSHL ist da kein Einzelfall.

Immerhin bekommt er offensichtlich trotz dreifacher km-Leistung seinen Schaden erstattet. Das ist doch positiv.

 

P.S.:

Zwischen 10 und 30.000 km stecken einige km-Klassen.

Da gibt es meist statt 15 bis 30 Prozent Nachlass für die niedrige Laufleistung noch einen Zuschlag von 10 bis 20 Prozent für hohe Laufleistung.

Wann wurde das Auto denn geklaut?

Im Februar?

40 EUR Nachzahlung erschienen mir sehr gering ... ;)

am 15. Juni 2007 um 21:51

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

PS: Der andere ist dann mal weg ;)

Hui,

das ging aber fix!

Is ja wie in VillaBacho hier...

:D:)

am 16. Juni 2007 um 7:57

welches Versicherungsunternehmen war das?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. 500€ Vertragsstrafe wg. Km-Überschreitung gerecht?!