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ABE für M Frontstoßstange Nachbau gültig?

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 29. Mai 2024 um 15:47

Guten Abend,

ich hätte eine Frage zur ABE für den M Frontstoßstangen Nachbau. Ich besitze einen e87 FL und wollte folgende Frontstoßstange erwerben:

https://www.jom.de/de/...pe-e87-5-trer-e88-cabrio-ab-baujahr-2004-2013

Die Herstellerwebsite von der Frontstoßstange hat die ABE hochgeladen. Dort ist aber auf der letzten Seite nur der e81/82 aufgelistet und nicht der e87, obwohl sie damit werben, dass es auch für den e87 kompatibel ist.

Meine Frage ist nun, ob das für meinen Wagen trotzdem ausreicht, was ich stark bezweifle? Ich habe den Hersteller auch schon angeschrieben und diese meinten, dass es für diese ABE eventuell eine Erweiterung gibt, sie wissen es aber nicht. Hat vielleicht jemand hier im Forum das gleiche Produkt und hat die ABE für den e87 oder kann mir sagen, ob ich mit der vorhandenen ABE trotzdem legal fahren darf?

Ich danke euch schon einmal im voraus für eure Ratschläge!

Grüße

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9 Antworten

Hä, der Hersteller weiß nicht ob seine ABE auf den e87 erweitert wurde??

Ich würde eher sagen: Der HÄNDLER weiß es nicht.

Finger weg von solchem Nachbaumüll.

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 21:51

Danke für deine schnelle Antwort! Weißt du eventuell was mich es kosten würde, wenn ich es beim TÜV o.ä. abnehmen/eintragen lassen würde? Eine Einzelabnahme muss ich nicht durchführen, weil es zu diesem Produkt ja schon ein Gutachten gibt, oder? Sorry für die vielen Fragen.

Gruß

Nö, bleibt ne Vollabnahme für das Teil, da keine ABE vorhanden

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 29. Mai 2024 um 18:25:47 Uhr:

Hä, der Hersteller weiß nicht ob seine ABE auf den e87 erweitert wurde??

Ich würde eher sagen: Der HÄNDLER weiß es nicht.

Finger weg von solchem Nachbaumüll.

Richtig.

Die ABE gilt eben nur genau für das Fzg-Modell, für das sie ausgestellt wurde und eben nicht für mögliche vergleichbare Fzge.

Da hätte der Hersteller eben mehr Geld in die Hand nehmen müssen, um die ABE entsprechend zu erweitern. Hat er aber nicht. Deshalb Finger weg!

Frag doch bei deinem Tüv mal nach ob die dir die Stoßstange mit dem Gutachten bei einem E87 eintragen.

Oder geh zu der Werkstatt deines Vertrauens. Vielleicht haben die einen Prüfer der mitspielt.

Vor ein paar Jahren war das kein Problem. Mittlerweile gibts da leider auch nur noch Bürokratie...

Zitat:

@xa.fr schrieb am 31. Mai 2024 um 18:08:44 Uhr:

Frag doch bei deinem Tüv mal nach ob die dir die Stoßstange mit dem Gutachten bei einem E87 eintragen.

Oder geh zu der Werkstatt deines Vertrauens. Vielleicht haben die einen Prüfer der mitspielt.

Vor ein paar Jahren war das kein Problem. Mittlerweile gibts da leider auch nur noch Bürokratie...

Das hat mit Bürokratie nichts zu tun und ein Prüfer hat auch nicht "mitzuspielen"!

Das Ding ist ohne ABE halt einfach NICHT zugelassen. Das Problem liegt beim Hersteller!

Ist doch völlig egal solang es jemand einträgt. Wird bei einer Kontrolle keinen Menschen interessieren was da vielleicht mal in dem Gutachten stand.

Bin am E36 6 Jahre mit ner Nachbau Stoßstange rumgefahren. Beim Kauf gab es weder Papiere dazu noch wusste der Verkäufer von wem die ist. Hat nie jemanden interessiert, weder beim Tüv noch bei Kontrollen.

Und ja ich weiß, darf man nicht mimimi...

Zitat:

@xa.fr schrieb am 2. Juni 2024 um 12:04:16 Uhr:

Ist doch völlig egal solang es jemand einträgt. Wird bei einer Kontrolle keinen Menschen interessieren was da vielleicht mal in dem Gutachten stand.

Bin am E36 6 Jahre mit ner Nachbau Stoßstange rumgefahren. Beim Kauf gab es weder Papiere dazu noch wusste der Verkäufer von wem die ist. Hat nie jemanden interessiert, weder beim Tüv noch bei Kontrollen.

Und ja ich weiß, darf man nicht mimimi...

Illegal bleibt illegal.

Da hilft es auch nicht, dass man jahrelang nicht erwischt wurde.

Solche Tipps sind für den A!

Klar, aber man müsste beim Gewindefahrwerk auch die Rad-/Reifenkombi mit den Winterreifen eintragen etc.

Wo kein Kläger da kein Richter...

Solange das ein Tüv Prüfer einträgt sehe ich keinen Grund warum man das nicht tun sollte.

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