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Ablauf eines Autokauf „aus der Ferne“

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 16:45

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche Eure Meinung

Auto: 7 Monate alt, Preis sehr gut (27.000€). Standort 600KM, Finanzierung, Brief bei der Bank.

Verkäufer möchte den Kreditvertrag erst ablösen, wenn der Kauf mit entsprechender Anzahlung zugesagt wird.

Also: Hinfahren (1.200KM) ggfs. Kaufvertrag mit Anzahlung. Später wieder dahin (600KM), Restbetrag zahlen, Auto mit Brief mitnehmen.

Wie seht Ihr folgenden Ablauf

1. DEKRA mit der Prüfung beauftragen

2. Nach Sichtung des Gutachtens: Kaufzusage (mit Vertrag und Anzahlung)

3. Verkäufer holt den Brief, Käufer holt ein Kurzzeit-KZ

4. Käufer mit dem Zug zum Verkäufer

5. Verkäufer und Käufer gemeinsam zur Bank des Käufers, Restbetrag bar auszahlen lassen und noch in der Bank dem Verkäufer gegen Brief übergeben

Edit: Käufer und Verkäufer sind Privatpersonen

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26 Antworten
am 4. Juni 2020 um 16:57

Problem könnte Punkt 3 werden. Wie bekommt man kurzzeitkennzeichen ohne Brief?

@StephanRE Den Brief bekommt ja der Käufer (w) nach dem KV und der geleisteten Anzahlung...; steht aber auch dort...;-)

Ein Auto nicht am Ort zu kaufen kann, wie die vielen Beiträge hier im Forum beweisen, ein Schuss in den Ofen sein.

Aus meiner Sicht gibt es nicht einen einzigen Grund ein Fahrzeug nicht am Ort oder in unmittelbarer Umgebung zu kaufen.

MfG kheinz

Weiteres Problem ist natürlich die Zeit dazwischen..., Stichwort Insolvenz...; gerade in der heutigen Zeit...

Würde ich vermutlich nicht machen...!

Entweder früh morgens hinfahren, sich das Auto genauestens anschauen (lassen: Durch Dekra o.Ä.), vor Ort KV machen, bezahlen und mitnehmen... Wird vermutlich wegen des Briefes (Bank) nicht gehen...; aber diese erhöhte Inso-Risiko muss ich einpreisen in den (günstigeren) Preis; dann noch die enorme Distanz/Zeit etc.; weiß nicht...

Edit: Das hier gilt für Kauf von Privat, war mir nicht ganz ersichtlich aus dem 1. Beitrag.

Eine übliche Möglichkeit die aber Vertrauen des Verkäufers in Käufer bzw. unser Rechtssystem erfordert:

Verkäufer informiert seine Versicherung + Zulassungsstelle über den voraussichtlichen Verkauf.

Du besorgst dir schonmal bei deiner Versicherung ne eVB.

Du fährst hin um den Kauf abzuwickeln, Vertrag (mit Datum und Uhrzeit!) wird Unterschrieben, Gleichzeitig Erklärung unterschreiben dass du unverzüglich das Fahrzeug im Heimatort ummeldest.

Geld und Papiere werden getauscht.

Du fährst mit dem Auto nach Hause und haftest dann eben für alles was du mit dem Auto so anstellst.

Fährst zur Zulassungsstelle und meldest das Auto um.

Zu 1+2: so billig kann kein gebrauchtes Auto sein, dass ich das nicht selbst vorher Sehen und probefahren möchte und irgendeiner Institution blind vertraue. Genauso würde ich nirgends in Vorkasse gehen. Vollständige Papiere gegen Geld. Wenn der noch eine Finazierung drauf hat die er nicht ablösen kann (wofür ich als Käufer herhalten soll mit einer Vorauszahlung) - dann ist das sein Problem das er lösen muss. Nicht ich als Käufer.

3: der Verkäufer müsste den Wagen dann auch schon abmelden, damit der Käufer die KZK bekommt.

5: den Brief braucht der Käufer schon bei Punkt 3

Also die Frage: um wieviel preiswerter muss das Fahrzeug sein, oder wie exotisch, dass ich mir diese Mühe mache? Meist hat es einen Grund, wenn

- ein Fahrzeug auffällig billiger ist als normal

- ein Fahrzeug vor Ablauf der Finanzierung verkauft werden soll

- der Verkäufer augenscheinlich den Wagen vor dem Geldfluss durch den Verkauf nicht ablösen und den Brief erhalten kann

Für mich wäre dann schon das Ende erreicht, es gibt Hunderttausende gebrauchte Autos, man muss sich da nicht nach den Problemen des Verkäufers richten. Und auch nicht am anderen Ende der Republik kaufen.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 17:25

Danke für den Hinweis auf 3. und Vertrauen des Verkäufers auf den Käufer.

Hier liegt unter Umständen der Hund begraben:

Ist der Verkäufer bereit dem Käufer nach Anzahlung den Brief für ein Kurzzeit-Kennzeichen zuzuschicken ?

Vermutlich ja, wenn die Anzahlung groß genug ist, was aber für den Käufer nicht ungefährlich ist.

Kann man mit Kopie des KFZ-Scheins ein Kurzzeit-Kennzeichen beantragen ?

Habe auf die Schnelle nix im Netz gefunden.

Nicht nur bereit - auch in der Lage? Mit Kopien läuft gar nix.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 17:32

2. Hund :-): der Verkäufer müsste den Wagen dann auch schon abmelden, damit der Käufer die KZK bekommt.

Ihr seid zu schnell. Ich komme mit den Antworten nicht mit :-)

Zitat:

@thaomi schrieb am 4. Juni 2020 um 19:25:50 Uhr:

Danke für den Hinweis auf 3. und Vertrauen des Verkäufers auf den Käufer.

Hier liegt unter Umständen der Hund begraben:

Ist der Verkäufer bereit dem Käufer nach Anzahlung den Brief für ein Kurzzeit-Kennzeichen zuzuschicken ?

Vermutlich ja, wenn die Anzahlung groß genug ist, was aber für den Käufer nicht ungefährlich ist.

Kann man mit Kopie des KFZ-Scheins ein Kurzzeit-Kennzeichen beantragen ?

Habe auf die Schnelle nix im Netz gefunden.

Das Fahrzeug kannst Du mit KZK auch am Ort des Verkäufers zulassen, musst nur die eVB Deiner Versicherung (am besten mit Vollkasko) vorlegen.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 17:41

Zitat:

Das Fahrzeug kannst Du mit KZK auch am Ort des Verkäufers zulassen, musst nur die eVB Deiner Versicherung (am besten mit Vollkasko) vorlegen.

Muss das Kfz nicht vorher abgemeldet sein ?

eVB für KZK und AKZ habe ich bereit.

Der Knackpunkt ist also: mit welchem KZ ich nach Hause fahre, oder ?

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 17:52

Danke an Euch allen.

KZK scheidet aus.

Bleibt nur noch die Möglichkeit, mit dem AKZ des Verkäufers nach Hause zu fahren und dann unverzüglich ummelden.

Wenn das der einzige Knackpunkt ist den Du siehst?

Meiner wäre eher, fährt/ist das Auto so wie versprochen/erwartet ... lohnt sich der Zeitaufwand für den Kauf ... bekommt der Verkäufer denn so schnell de Brief wenn ich mit Geld da stehe (der muss ja nicht bei einer Bank vor Ort liegen) ... leiste ich eine Vorauszahlung - welche Sicherheiten hab ich bis ich da bin (oder wird der gleich gepfändet und kann den Brief doch nicht auslösen) ...

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 4. Juni 2020 um 19:27:10 Uhr:

Nicht nur bereit - auch in der Lage? Mit Kopien läuft gar nix.

Nicht unbedingt. Bei mir hat die Zulassungsstelle auf Grund von Corona vieles auf Online umgestellt. Zitat Homepage der ZS:

Zitat:

Voraussetzungen
Das Fahrzeug
ist nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden
hat eine gültige Hauptuntersuchung
hat eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
hat eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
hat amtliche Kennzeichen mit Stempelplaketten, die über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen.
Zur Nutzung des Online-Services benötigen Sie:
Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
Ausweis-App2 (Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik)
geeignetes Smartphone (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte) oder
Kartenlesegerät (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte)
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
IBAN des Fahrzeughalters für das SEPA-Lastschriftverfahren der KFZ-Steuer (wird im Online-Service automatisch erteilt)

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