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An die Juristen (-kenner): Autokauf vom Händler, aber der weigert sich.. Wer hat Recht?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 11. November 2010 um 12:17

Hi Leute,

wie ja einige hier eventuell mitbekommen haben, habe ich vor gut 3 Wochen einen Golf V 2.0 TDI gekauft. Das Fahrzeug ist von einem Händler und hat eine 1-jahres Garantie. Der Händler ist allerdings eine Art "Hinterhof-Händler", sprich es ist kein Autohaus (weder klein noch groß). Die Garantie läuft über eine andere Firma XY und die hat er abgeschlossen.

Das Fahrzeug hat im April 2010 seine letzte Inspektion bekommen (inkl. TÜV etc.).

Bei der Probefahrt am Kauftag, sind mir und meinem Bruder laute Geräusche von den Reifen aufgefallen. Das erste woran wir gedacht haben sind natürlich die Radlgaer gewesen. Der "Händler" meinte aber daraufhin dass es 100%-ig die Reifen sind (Falken FK542, 225/40 R18). Dabei haben wir es belassen und haben ihm vertraut.

Im Endeffekt habe ich das Auto gekauft. Kurz nochmal zwischen geschoben, das Auto/der Händler ist ca. 800km von mir entfernt gewesen.

Nun habe ich vorgestern also am 09.11.2010 auf nagelneue Winterreifen (Uniroyal MS Plus 66, 225/45 R17) gewechselt und dachte endlich hören die Geräusche auf. Aber Nein die Geräusche sind immer noch da. Ich bin dann also zur nächsten freien Werkstatt gefahren der ist den Wagen Probegefahren und hat ihn anschließend auf die Bühne genommen. Diagnose: Radlager hinten links total kaputt, Radlager hinten rechts lässt bereits von sich grüßen.

Um sicher zu gehen war ich Heute nochmal bei VW und der hat mir die selbe Diagnose versichert.

Ich habe also den Händler angerufen und ihm ganz nett und sachlich die Lage geschildert in der Hoffnung dass er von sich aus mir endgegen kommt.

Seine Aussage: Also wie gesagt der Wagen hat ja erst in diesem Jahr TÜV bekommen, so schnell kann doch der Radlager nicht kaputt sein und dann noch beide. Wenn es so gewesen wäre dann hätte ich doch kein TÜV für den Wagen bekommen. Und in der abgeschlossenen Garantie bei Firma XY sind Radlager nicht enthalten.

Sein Angebot: Er besorgt mir Radlager für den Einkaufspreis.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich kann und möchte dieses Angebot nicht annehmen, ich mein er hat mir das Fahrzeug als Händler verkauft. Ich habe ihn auf das Geräusch angesprochen, er hat mir versichert es seien die Reifen. Ist er nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen?!

Was sagt ihr dazu? Was kann ich machen? Wäre ich im Falle einer gerichtlichen Einigung im Vorteil, also sollte ich zum Anwalt gehen, oder habe ich da eh keine Chance?

Wäre super nett, wenn ihr mir da behilflich sein könntet.

Vielen dank im voraus.

ayho

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ayho

Das Fahrzeug hat im April 2010 seine letzte Inspektion bekommen (inkl. TÜV etc.).

Nach 6 Monaten musst du Nachweisen das der Mangel bereits beim Verkauf bestanden hat. Wurde das Geräusch im KV vermerkt?

Da es ein Händler war kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, d.h. er muss den Mangel beheben. Problem ist, dass dein Händler 800km von dir entfernt ist, denn er wird es wohl nicht bezahlen, wenn du es woanders reparieren lässt.

Der Händler hat - unabhängig von der abgeschlossenen Garantie - eine Gewährleistungspficht. In den ersten 6 Monaten muss er beweisen, dass es bei Kauf noch nicht kaputt war. Kann er nicht und Du hast auch nen Zeugen, dass es da schon laut war.

Daher hast Du gute Chancen bei nem Anwalt.

ABER ich bin mir nicht sicher, ob ein Radlager unter Verschleissteil fällt. Wenn ja, Pech gehabt.

 

Das mit dem Tüv ist Blödsinn. Bei uns kam das auch innerhalb einer Woche und der Tüv´ler macht ja weder ne Probefahrt, noch dreht er am Rad :D

 

Stressfreier ist die Variante, dass er die Teile zuschickt und Du die möglichst günstig einbauen lässt. Wo auch immer ;)

Den wie Ricado1 schon sagt, kann der Verläufer verlangen, dass Du zur Reparatur zu ihm kommst :(

Die Versicherrung wird dir wohl eine Werkstatt in der nähe nennen können.

Ich würde das Angebot auch nicht annehmen ; Radlager vom Händler und dann selber machen lassen.

Der Händler kann natürlich sagen das er das Radlager selber tauschen möchte und Du dann ebend da hin must.

Zitat:

Original geschrieben von tachpostmann

Die Versicherrung wird dir wohl eine Werkstatt in der nähe nennen können.....

Die zahlt das Lager aber nicht (Baugruppengarantie) und so muss er sich mit dem Verkäufer einigen.

Hallo.

Also wie mein Vorredner sagte, gilt hier die Beweislastumkehr.

Im Einzelnen heist es, dass

-Ein gewerblicher Autoverkäufer muss eine einjährige Gewehrleistung geben. (Ob er sich dagegen mit einer Versicherung dagegen Absichert, geht dich nix an)

-In den ersten Sechs Monaten hat ER die Beweispflicht, dass die Sache Beim Verkauf nicht da war. Dass kann er nicht. (Beim TÜV kann man sowas nich merken, außer der Prüfer macht ne Probefahrt )

- In der zweiten Hälfte musst du Beweisen, dass der Schaden Beim Kauf schon da war.

Zumindest so habe ich es in der Schule gelernt (2006).

(Ich hatte so ein Problem mit einem hinteren Scheibenwischer. Zuerst wollte er(Ein kleines Autohaus) nix machen. Dann habe ich von diesem Gesetzt (Verbraucheschutzrecht) erfahren, bin zu Ihm, hab in zur Sau gemacht und promt hat er mir das Geld aus seiner eigenen Tasche gegeben, weil ich es selber repariert habe).

Also musst du herausfinden, ob dieser Händler wie ein Autohaus dran zu kriegen ist.

mit freundlichen Grüßen

KANAK

 

Hallo

 

http://www.koehler-klett.de/.../pauly_lueckD1702.pdf

 

 

Gruß

Themenstarteram 11. November 2010 um 17:29

@ seadart:

Es sind aber noch keine 6 Monate vergangne, würde ja heißen dass er beweisen muss dass das Radlager beim Verkauf heil gewesen ist? Im KV wurde nichts von dem Geräusch erwähnt.

@ Ricardo1:

Daran habe ich auch schon gedacht. Aber könnte ich nicht das Radlager als Ausrede benutzen? ich mein wär fährt schon mit einem kaputten Radlager 800km auf der Autobahn? ist das nicht lebensmüde?

@ faceman22:

Ja da hast du Recht, das wäre wohl die Stressfreiste Variante, allerdingds bietet er mir die Teile ja an zum Einkaufspreis, er bezahlt sie ja nicht für mich, verstehst du? Also mal angenommen ein Radlager kostet im freien Verkauf ca. 70€, dann liegt der Einkaufspreis vielleicht so bei 40€ und den bietet er mir an. Sprich ich müsste dann 2x 40€ (rechte, linke Seite) und denn Einbau bezahlen. Er würde mir keinesfalls entgegen kommen. Er macht ja keine miese daran wenn er sie zum selben Preis an mich weiterverkauft wie er sie selbst einkauft.

@ tachpostman:

Wie faceman22 bereits gesagt hat, die Versicherung übernimmt keine Schäden an den Radlagern.

am 11. November 2010 um 18:18

Also mal unter uns kurz und knapp:

Gehe zum Anwalt und lass dich beraten, dieser Kostet vielleicht bei der Erstberatung 50,00 Euro, wenn du eine Verkehrsrechtsschutz hast noch besser. Ich hatte mal ähnliches Problem, ohne Anwalt wäre das nicht zubewerkstelligen gewesen. So hast du Gewissheit und weißt welchen Weg du gehen kannst.

Häufig werden die Händler ruhiger und zuvorkommender wenn ein Brief vom Anwalt mit Auflistung der Rechtslage im Briefkasten liegt.

Ansonsten mal beim ADAC anrufen und die Sachlage erötern, dann weißt du evtl. auch schon mehr.

Wahrscheinlich kann der Anwalt auch aushandeln, dass du nicht 800 Km fahren musst, weil das Vertrtauen schon getrübt ist...

Wenn du aber den Streßfreien Weg gehen willst, dann nimm das Angebot vom Händler an..

Grüße

Hallo.

Ich würde aber aufpassen, das man kein Billig.... bekommt.

Er kauft es bei eBay für 20€ und verkauft es an dich für 40€.

 

Gruß

KANAK

Zitat:

Original geschrieben von ayho

 

@ faceman22:

Ja da hast du Recht, das wäre wohl die Stressfreiste Variante, allerdingds bietet er mir die Teile ja an zum Einkaufspreis, er bezahlt sie ja nicht für mich, verstehst du? Also mal angenommen ein Radlager kostet im freien Verkauf ca. 70€, dann liegt der Einkaufspreis vielleicht so bei 40€ und den bietet er mir an. Sprich ich müsste dann 2x 40€ (rechte, linke Seite) und denn Einbau bezahlen. Er würde mir keinesfalls entgegen kommen. Er macht ja keine miese daran wenn er sie zum selben Preis an mich weiterverkauft wie er sie selbst einkauft.

ok, verstanden.

sag dem händler, dass er von gesetz her gewährleistung auf das auto leisten muss.

entweder du gibst es dem anwalt oder er soll dir 2 radlager (markenware) kostenlos schicken und gut is.

so musst du nicht hin fahren und er muss nur das material zahlen. in meinen augen fair. aber der händler will halt lieber nix bezahlen....

Hat er ein Jahr Garantie wie du gepostet hast oder ein Jahr Gewährleistung gegeben?

Wäre ja mal grundsätzlich zu klären bevor weiter spekuliert wird. Weiterhin solltest du schauen, was diese Zusatzpolice abdeckt.

Aber Grundsätzlich würde ich mir nen Anwalt nehmen und der Forderung mal bisschen Nachdruck verleihen. Ein offizieller Brief wirkt oft Wunder.

Verkehrsrechtschutz hilft null (die VRS vom ADAC wollte damals son ähnliches Problem auch nicht übernehmen, meine PRS hats dann übernommen), da es einfaches Vertragsrecht ist, bräuchtest also ne Rechtschutzversichung für Privatrecht.

Wenn du nen Zeugen hast, ist das ja schon mal ein kleiner Vorteil für dich. Ab zum Anwalt, schlau machen, alles andere ist Zeitverschwendung, weil dich der Verkäufer zappeln lassen wird ...

Er hat 1 Jahr Gewährleistung UND eine Garantieversicherung. Die Vers. deckt aber das Radlager nicht ab, daher muss der @TE es über die Händlergewährleitung versuchen, die unabhängig von der Garatieversicherung besteht.

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

Er hat 1 Jahr Gewährleistung UND eine Garantieversicherung. Die Vers. deckt aber das Radlager nicht ab, daher muss der @TE es über die Händlergewährleitung versuchen, die unabhängig von der Garatieversicherung besteht.

Die Händlergewährleistung ist logo, was die Garantieversicherung abdeckt ist auch egal, solange er nicht zum Anwalt geht wird er nichts erreichen. ;)

Die Wiesenhändler stellen sich gerne mal stur, wenns um sowas geht. :D

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