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Androhung Zwangsabmeldung

Themenstarteram 2. Juni 2023 um 10:56

Hallo, mein Sohn hat den TÜV seines Autos um ca. 3 Monate überzogen, heute kam dann ein Brief der Stadt, dass er ein Bußgeld zahlen muss und bis zum 6.6.23 belegen muss, dass der Wagen wieder TÜV hat. Waren eben auch schon da, aber aufgrund von Mängeln und dem nächsten freien Termin bei unserer Werkstatt in 3 Wochen, wird das nichts mit dem TÜV bis zum 6.6., da er aber sowieso mein altes Auto übernehmen wollte, wollte ich wissen ob es irgendwelche Probleme geben könnte wenn ich das Auto ohne TÜV einfach verkaufe und der Stadt das so weitergebe? Mfg.

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16 Antworten

Natürlich kann man ein Auto auch ohne oder mit abgelaufenen TÜV verkaufen!!! Und du melest es ja wegen des Verkaufs eh ab! Also, kein Problem.

Der Nachweis, dass Du bei der HU warst und jetzt einen Monat Zeit hast, die Mängel zu beseitigen, reicht der Stadt vermutlich aus um die Zwangsmaßnahmen zurückzustellen.

Themenstarteram 2. Juni 2023 um 11:44

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Juni 2023 um 13:41:15 Uhr:

Der Nachweis, dass Du bei der HU warst und jetzt einen Monat Zeit hast, die Mängel zu beseitigen, reicht der Stadt vermutlich aus um die Zwangsmaßnahmen zurückzustellen.

Reicht der Stadt nicht. Die "freundliche" Dame am Telefon meinte wir müssen einen Nachweis erbringen, dass ich einen Termin für die Reparatur habe und das Auto, von der Werkstatt, aus dem Verkehr gezogen wird(???)

Also, sorry, aber kein Amt dieser Welt verschickt am 01. einen Brief, dass bis zum 06. dies und das zu machen ist.

Einfachster Weg, um die Sache aus der Welt zu schaffen: Den Karren abmelden.

Er hatte 3 Monate Zeit, die Karre reparieren zu lassen und jetzt wird gejammert. Ohne Worte

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Juni 2023 um 13:41:15 Uhr:

Der Nachweis, dass Du bei der HU warst und jetzt einen Monat Zeit hast, die Mängel zu beseitigen, reicht der Stadt vermutlich aus um die Zwangsmaßnahmen zurückzustellen.

Nur wenn die HU Prüfung im Monat der Fälligkeit absolviert und nicht bestanden wird, verlängert sich die Fälligkeit um einen Monat.

Der Monat,den man von der PO bekommt,sagt nur aus,dass innerhalb der Zeit lediglich eine Nachprüfung der Mängel erfolgt.

Auf das Verfahren wegen nicht fristgerechtr Vorführung zur HU hat das keinen Einfluss.

Eine Werkstatt kann nicht ein PKW aus dem Verkehr ziehen, also Endstempeln.

Wenn ihr beim TÜV wart, habt ihr einen Bericht mit Mängel und somit 4 Wochen zeit diese

abzustellen. Überachreitet ihr diese 4 Wochen, so ist eine neue TÜV Abnahme fällig

Tom

Bei der Maßnahme der Zulassungsstelle geht es ja um Gefahrenabwehr.

Da halte ich es für durchaus pragmatisch, wenn die auf die angedrohte Zwangsstillegung verzichtet, wenn und so lange eine Werkstatt zusichert, dass das Fahrzeug bis zur Reparatur in deren Obhut ist und nicht am Verkehr teilnimmt.

Die NU-Frist dagegen (die im Übrigen einen Monat beträgt und nicht vier Wochen) braucht die Zulassungsstelle nicht zu kümmern.

Die Werkstatt könnte zwar irgendetwas versichern und schreiben für die Zulassungsstelle,nur wenn der Halter kommt und den Wagen mitnimmt, hat sie keine Handhabe ihm am losfahren zu hindern. Deshalb werden die meisten Zulassungsstellen sich auf eine Bestätigung irgendeiner Werkstatt nicht einlassen und das Verfahren einstellen. Laufen Sie Ihren eigenen Fristen hinterher

Zitat:

@pg27002 schrieb am 2. Juni 2023 um 12:56:11 Uhr:

Hallo, mein Sohn hat den TÜV seines Autos um ca. 3 Monate überzogen, heute kam dann ein Brief der Stadt, dass er ein Bußgeld zahlen muss und

fehlt da nicht ein Teil der Geschichte? Normal kosten 3 Monate erstmal 25€

also muss ihn ja jemand angehalten , angeklingelt oder aufgeschrieben haben zb. Ordnungsamt.

dachte Er nun es passiert nichts weiter wenn er die Füsse still hält :confused:

 

Zitat:

@windelexpress schrieb am 2. Juni 2023 um 19:12:46 Uhr:

nur wenn der Halter kommt und den Wagen mitnimmt, hat sie keine Handhabe ihm am losfahren zu hindern.

naja das müssen sie nichtmal, die schicken den Stillegungsbescheid raus & damit ist das Ding offiziell aus dem Verkehr gezogen, die Plakette ist ja nur das sichtbare Zeichen auch wenn die dran ist nützt das wenig.

Sollte er dann bei einer Kontrolle auffallen> Bußgeldkatalog

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 2. Juni 2023 um 20:57:48 Uhr:

Zitat:

@pg27002 schrieb am 2. Juni 2023 um 12:56:11 Uhr:

Hallo, mein Sohn hat den TÜV seines Autos um ca. 3 Monate überzogen, heute kam dann ein Brief der Stadt, dass er ein Bußgeld zahlen muss und

fehlt da nicht ein Teil der Geschichte? Normal kosten 3 Monate erstmal 25€

also muss ihn ja jemand angehalten , angeklingelt oder aufgeschrieben haben zb. Ordnungsamt.

dachte Er nun es passiert nichts weiter wenn er die Füsse still hält :confused:

so wirds gewesen sein, Kopf in den Sand, nix unternommen, aber jetzt das große Geschrei, wenn die Behörde ernst macht. Dass der Karren TÜV braucht, war mit Sicherheit den Beteiligten schon etwas länger bekannt. Da war genug Zeit Entscheidungen zu treffen.

 

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 02. Juni 2023 um 19:0:21 Uhr:

Wenn ihr beim TÜV wart, habt ihr einen Bericht mit Mängel und somit 4 Wochen zeit diese

abzustellen. Überachreitet ihr diese 4 Wochen, so ist eine neue TÜV Abnahme fällig

Zunächst sind in der Aussage viele Ungereimtheiten.

1. Heißt es Hauptuntersuchung

2. Ist die Frist ein Monat, und nicht 4 Wochen

3. An sich hat man keinen Monat zur Mängelbehebung, sondern unverzüglich. Der Fahrzeughalter hat einen Monat Zeit zur Widervorstellung. Das ist ein gravierender Unterschied.

 

Zitat:

@pg27002 schrieb am 02. Juni 2023 um 12:56:11 Uhr:

wollte ich wissen ob es irgendwelche Probleme geben könnte wenn ich das Auto ohne TÜV einfach verkaufe und der Stadt das so weitergebe? Mfg.

Das wird eben dann zum Problem, wenn es nicht bis Dienstag abgemeldet wird.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 2. Juni 2023 um 14:09:00 Uhr:

Also, sorry, aber kein Amt dieser Welt verschickt am 01. einen Brief, dass bis zum 06. dies und das zu machen

Das geht sogar mit einer kürzeren Frist. Hatte mal vor knapp 20 Jahren einen Stilllegungsbescheid im Briefkasten, der 2 Tage später wirksam geworden wäre. Meine Tochter hatte sich von einem Versicherungsfritzen beschwatzten lassen. Die Zentrale der Versicherung hat nicht mitgespielt und eine erhöhte Rechnung ausgestellt. Meine Tochter nicht bezahlt. Ich als Halter bekam erst Kenntnis mit dem Stilllegundsbescheid. Ich konnte das abwenden mit neuer EBV bei der alten Versicherung. Nur durfte meine Tochter eine ganze Jahressumme ohne Gegenleistung an die dubiose Versicherung zahlen plus Kosten mit dem Stilllegungsbescheid. Lehrgeld!!!

Bei fehlendem Versicherungsschutz ist auch die sofortige Vollziehung angeordnet,da das Fahrzeug innerhalb der Nachhaftungsfrist außer Betrieb zu setzen ist.

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