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Auto verkaufen über Fernabsatz

Themenstarteram 19. April 2024 um 19:49

Hallo zusammen,

bin ziemlich neu hier und hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin.

Ich verkaufe meinen Mercedes SLK 200 über eine bekannte Plattform.

Dort hat dich ein Händler gemeldet und möchte mein Auto kaufen. Aufgrunddessen, dass der Händler in einer Stadt wohnt, die mehrere Hundert km von mir entfernt ist, möchte er das Auto von einem „Abholer“ von ihm abholen lassen, der mir das Geld auch übergeben soll und das Auto auch final begutachten soll bevor er mir das Geld dafür überreicht.

Nun meine Frage:

kann dieser „Abholer“ im Namen des Händlers das Auto von mir abkaufen? Wäre der Vertrag hierzu rechtens?

Oder muss der Händler direkt in den Vertrag aufgenommen werden? Ich nehme an, dass das ausreicht, dass wenn cih Ihm den Vertrag per E-Mail zuschicke, er es unterschreibt und es mir auch per E-Mail zurückschickt?

Wäre das dann kein „Fernabsatzgeschäft“ sodass der Händler dann Rechte die ihm durch dadurch evtl. zustehen (Rückgaberecht etc.)? Weil er ja persönlich das Wagen nicht begutachtet hat.

Wäre auf jegliche Hilfe dankbar mit einem Hinweis wie der Vertrag am besten hierzu aussehen sollte und ob dieser per E-Mail auch Gültigkeit besitzt.

Liebe Grüße,

Milan P.

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4 Antworten

Finger weg, bekannte Betrugsmasche.

Themenstarteram 19. April 2024 um 19:53

Wie wird denn hier betrogen?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. April 2024 um 21:51:37 Uhr:

Finger weg, bekannte Betrugsmasche.

hast mich rechts überholt ... wollte eben das Gleiche schreiben ;)

Fernabsatz kommt nur in Betracht, wenn es sich beim Verkäufer um einen Gewerbetreibenden und beim Käufer um eine Privatperson handelt.

 

Hier ist es aber genau umgekehrt...Käufer gewerblich udn Verkäufer privat.

 

Ich würde die Finger davon lassen. Mittelsmänner sind meist dazu da die Identität des "Täters" zu verschleiern.

Letztendlich wird dir dann gesagt, dass man das Fahrzeug schon mal mitnehme und das Geld überwiesen wird...danach könne man die Fahrzeugpapiere per Einschreiben zusenden.

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