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Unfall mit geparktem Auto was muss beachtet werden?

Themenstarteram 30. August 2023 um 11:32

Hallo,

Ich bin morgens aufgewacht und mein Auto vor meinem Haus steht aus Schrott. Eine Dame krachte hinein und überschlug sich, Gott sei Dank geht es ihr gut. Mein Auto ist ein Peugeot 206 1999 und ich bin im Moment ein armer Mann ?? Meine Versicherung hat mir sofort einen Anwalt beauftragt, heute hat er mir ein sachverständigengutachten zur kenntnisnahme über 1500 € geschickt, er sagte, der Gutachter habe das Auto mit 750 € bewertet und den Rest fürs Auto Vermietung. Da ich nun seit Jahren Tausende an Versicherungen bezahle, hatte ich gehofft, noch mehr zu bekommen, vor allem weil ich im Moment kein Auto habe und es schwierig ist, ein anderes günstiges, zuverlässiges Auto zu finden, und ich werde eine Zeit lange autolos bin. Gibt es Tricks, um mehr Geld von der Versicherung zu bekommen?

Für jeden Tipp bin ich sehr dankbar.

Ich habe eine Haftpflichtversicherung.

Vielen Dank fürs Lesen.

Auto1
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15 Antworten

also "tricksen" mit der Versicherung geht mMn immer schief - lass das, und dann schon mal gar nicht online diskutieren.... was du offiziell probieren kannst - weiß nicht, wie es mit Zeitwert usw. ist aber die Versicherung sollte doch dafür Sorgen, das du nicht schlechte als vor dem Unfall dastehst - also du brauchst ein lauffähiges Auto, was irgendwie deiner bisherigen Klasse entspricht.. DEINE Versicherung ist da vollkommen raus, das muß die Versicherung der Verursacherin bezahlen.... du solltest dich auf jeden Fall von deinem Anwalt beraten lassen, und nichts auf die ersten Angebote von Versicherungen und deren Anwälte geben.... einfach wird es sicher nicht... :-(

Zitat:

@Claus1122 schrieb am 30. August 2023 um 13:32:54 Uhr:

Meine Versicherung hat mir sofort einen Anwalt beauftragt

?

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 30. August 2023 um 13:50:49 Uhr:

Zitat:

@Claus1122 schrieb am 30. August 2023 um 13:32:54 Uhr:

Meine Versicherung hat mir sofort einen Anwalt beauftragt

?

Das habe ich auch gedacht. Wenn du noch nie in sowas verwickelt warst, beauftrage einen Anwalt mit der Abwicklung deiner Interessen. Die Kosten für Anwalt und DEINEN Gutachter muss die Gegnerische Versicherung übernehmen. Der Anwalt kann dir auch sagen, was das neben dem Wagenschaden noch zusteht. Leihwagen / Ausfallentschädigung usw. und auch ob das Gutachten realistisch ist.

 

Gruss

Hier um "Tricks" zu bitten, um mehr Geld zu erhalten, halte ich für mehr als grenzwertig.

Zumal eine Rechtsberatung bei MT nicht gestattet ist.

Ein Peugeot 206 BJ 1999 mit 1500€ bewertet ist doch super.

Diese Autos gibt es bis 1500€ ca.80 Stck mit teilweise 2 Jahren Tüv.

Mit der Versicherungsleistung soll ja ein gleichwertiger Ersatz beschaft werden.

Nimm das Geld und such einen Ersatzwagen.

Gruß Peter

Vor Corona war Dein 2006 (fast 25 Jahre alt!) sicherlich eher 500€ wert....

Klar, jetzt einen gebrauchten zu finden für dieses Geld wird schwer; aber möglich!

Tricksen heist in diesem Fall Versicherungsbetrug.

Anleitungen dazu gibt es hier nicht.

closed

Nachdem ich von kompetenten Forenmitgliedern auf einige Feinheiten hingewiesen wurde habe ich den Titel angepasst und wieder geöffnet.

Moorteufelchen

Hallo Claus,

deinen Text verstehe ich nicht ganz. Was hat deine Versicherung mit der Geschichte zu tun? Vermietung, was willst du vermieten?

Egal, jedenfalls, wenn dein Wagen ein Totalschaden ist, kannst du mehr als den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung als Schadenersatz nicht bekommen. Abgezogen wird davon auch noch der Restwert des Unfallautos.

Du kannst also nur noch zusätzliche Aufwendungen von der gegnerischen Versicherung fordern. Da du dir ein anderes Fahrzeug kaufen musst, steht dir für 10 bis 14 Tage ein Mietwagen zu. Ersatzweise kannst du auch Nutzungsausfall fordern. Wenn du dir einen Mietwagen nimmst, recherchiere im Internet und hole dir mindestens 3 Vergleichsangebote ein. Es gibt Mietwagenvergleichsportale, über die das gut geht. Ein Bildschirmausdruck reicht dann als Nachweis für die Versicherung aus. Natürlich musst du dann auch das günstigste Angebot nutzen. Machst du das nicht, könnte die Versicherung die Zahlung der Mietwagenkosten verweigern.

Wenn du nicht vorfinanzierungsfähig bist, also ohne die Zahlung der Versicherung nicht genügend Geld hast, um dir ein anderes Auto zu kaufen, so kannst du ja erst mit der Fahrzeugsuche beginnen, wenn du das Geld von der Versicherung hast. Also kannst du versuchen, auch hier noch einige Tage Nutzungsausfall von der Versicherung zu fordern. Wichtig dabei ist, dass die Versicherung auch weiß, dass du nicht vorfinanzierungsfähig bist. Daher sollte man das der Versicherung möglichst frühzeitig mitteilen.

Natürlich kannst du noch weitere Auslagen und Kosten von der Versicherung fordern, eben alle Aufwendungen, die du aufgrund des Unfalls hattest.

Für die Zukunft, du kannst dir auch einen eigenen Gutachter nehmen, der den Schaden an deinem Fahrzeug schätzt und die Schätzung fällt meist etwas höher aus als beim Versicherungsgutachter. Das Problem beim eigenen Gutachter ist allerdings, dass man diesen erst selbst bezahlen muss und kann diese Kosten dann von der gegnerischen Versicherung einfordern.

Allerdings ist immer fraglich, was die Versicherung letztendlich von den Forderungen tatsächlich zahlt. Mit Anwalt sieht das natürlich besser aus. Ich vermute mal, den willst du aber nicht einschalten.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 31. August 2023 um 11:18

Vielen Dank euch allen für euren Rat. Ich habe heute erfahren, dass die Versicherung nur 1200 € anbietet. Und nachdem ich mit einigen Einheimischen gesprochen hatte, sagten sie mir, dass dieser spezielle Anwalt wirklich schwach und schlecht sei, und er erzählte mir sogar, dass der Gutachter, der den Bericht erstellt hatte, von der Versicherungsgesellschaft angestellt sei, die die Entschädigung zahlt, und ich habe jetzt herausgefunden, dass ich das getan hätte Ich habe meinen eigenen Gutachter engagiert, dann hätte ich mehr bekommen können. Das ist der Rat, nach dem ich hier gesucht habe, nichts Illegales, ich weiß nur, wie man mit den hinterhältigen Versicherungsgesellschaften umgeht. Mit dem Geld, das ich bekomme, kann ich kaum noch ein anständiges Auto kaufen, zumindest war mein Auto von Anfang an in Familienbesitz und ich wusste, dass es gut war. Jetzt habe ich auf die harte Tour herausgefunden, wie man richtig mit Versicherungen umgeht! Ich hoffe, dass ich mich nicht noch einmal mit ihnen herumschlagen muss!

Welche Versicherung? Deine oder die des Unfallgegners?

Mit welcher Versicherung hast Du Dich jetzt konkret herumschlagen müssen?

Doch bestimmt mit der von dieser Dame die in Dein Auto hineingekracht ist, ja?

Wie ist der Name der Versicherung? Das kannst Du ohne Angst zu haben hier offen sagen.

(Und Deine Haftpflichtversicherung hat mit diesem Unfall eigentlich gar nichts zu tun.)

Vielleicht ist die Dame bei der gleichen Versicherung wie Du mit Deinem Auto? Z.B. bei der HUK Coburg oder HUK 24 ?

Zitat:

@Claus1122 schrieb am 31. August 2023 um 13:18:25 Uhr:

Vielen Dank euch allen für euren Rat. Ich habe heute erfahren, dass die Versicherung nur 1200 € anbietet. Und nachdem ich mit einigen Einheimischen gesprochen hatte, sagten sie mir, dass dieser spezielle Anwalt wirklich schwach und schlecht sei, und er erzählte mir sogar, dass der Gutachter, der den Bericht erstellt hatte, von der Versicherungsgesellschaft angestellt sei, die die Entschädigung zahlt, und ich habe jetzt herausgefunden, dass ich das getan hätte Ich habe meinen eigenen Gutachter engagiert, dann hätte ich mehr bekommen können. Das ist der Rat, nach dem ich hier gesucht habe, nichts Illegales, ich weiß nur, wie man mit den hinterhältigen Versicherungsgesellschaften umgeht. Mit dem Geld, das ich bekomme, kann ich kaum noch ein anständiges Auto kaufen, zumindest war mein Auto von Anfang an in Familienbesitz und ich wusste, dass es gut war. Jetzt habe ich auf die harte Tour herausgefunden, wie man richtig mit Versicherungen umgeht! Ich hoffe, dass ich mich nicht noch einmal mit ihnen herumschlagen muss!

Wieviel Geld hattest du den bei einem 24 Jahr alten Kleinwagen erwartet?

Schau doch selbst bei Mobile, da gibt's über 80 model 206 aus den Baujahren.

Bei der Wiederbeschaffung wird ein vergleichbares Model gesucht und danach die Entschädigung festgelegt.

Wieviel Geld hättest du denn bei eigenem Gutachter erwartet?

 

 

Nutzungsentschädigung wird die Versicherung auf die Vorhaltekosten beschränken wollen, bei dem Alter normal, aber im Prinzip bei Erstwagen unzulässig. Dass der Anwalt nicht viel tut, ist bei dem Streitwert normal. Ruf die Versicherung an, die sollen dir vergleichbare Autos nennen oder gleich hinstellen. Die Kosten der Wiederbeschaffung kannst du ggf. geltend machen, ebenso Zulassung etc.. Bis auf die Zulassungskosten kannst du das auf jeden Fall geltend machen, wenn die das auf die Vorhaltekosten beschränken. Und mindestens drei Besichtigungstermine stehen dir zu, bei schwierigen Modellen/Ausstattungen auch fünf, incl. Fahrkosten. Und führe Buch über jeden Weg und ggf. Zeitaufwand.

Das müsste dein Anwalt aber alles auch wissen.

Es wäre durchaus hilfreich, wenn du sagst, welche Versicherung die Unfallgegnerin hat. Manche von denen sind nämlich für ihre Methoden bekannt und man kann gegensteuern.

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