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Autoverkauf mit "möglichem" Mangel

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 7:02

Guten Tag, ich möchte mein Fahrzeug verkaufen, welches seit ca. einer Woche etwas schlechter anspringt und dann im Leerlauf etwas unruhig läuft. Ich weiß nicht um welchen Schaden es sich handelt, oder ob es überhaupt ein Schaden ist. Würde es aber dennoch gerne im Kaufvertrag erwähnen, um spätere Probleme mit einem potenziellen Käufer zu umgehen. Die Frage ist jetzt unter welchem Punkt und mit welcher Formulierung ich das im Vertrag erwähnen sollte.

Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Viele Grüße

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11 Antworten

Mit Mangel wirst du auch von privat immer deutlich weniger bekommen.

um welches Fahrzeug handelt es sich? GGf. ist es ja eher ein Fall für Export oder wir-kaufen-dein-auto, da ist sowas dann weniger relevant.

Unter Mängel oder Freifeld als Mangel beschreiben.

Den Schaden der Zylinderkopfdichtung kannst im Formular dort erwähnen, wo die freien Linien für eigene Anmerkungen unter sonstiges vorhanden sind.

So wie du es hier auch reingeschrieben hast: "Schlechtes Startverhalten, unruhiger Leerlauf - Ursache unbekannt"

Natürlich auch nur, wenn du wirklich nicht weißt woran es liegt.

Themenstarteram 24. Oktober 2023 um 7:33

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Oktober 2023 um 09:11:59 Uhr:

Den Schaden der Zylinderkopfdichtung kannst im Formular dort erwähnen, wo die freien Linien für eigene Anmerkungen unter sonstiges vorhanden sind.

Hmmm, das glaube ich nicht. Zylinderkopf wurde in diesem Jahr komplett erneuert.

Auch dabei werden Fehler gemacht.

Gib den Mangel so an, wie du es oben beschriebn hast, inkl. dem Hinweis, dass die Ursache unbekannt ist.

Dazu natürlich die Sachmängelhaftung ausschließen, ist ja klar.

Aber: Sowas kauft kaum einer und wenn, dann mit großem Abschlag. Willst du nicht vorher mal zur Werkstatt und es prüfen lassen? Vielleicht kommt nur Feuchtigkeit in die Zündanlage oder du hast einen Marderbiss. Beides wäre relativ günstig zu richten und du kannst dann ein voll funktionstüchtiges Auto anbieten.

Es wird halt in solchen Fällen immer unterstellt, dass der Verkäufer eben doch mehr oder weniger genau weiß was Sache ist.

Deshalb wird sich sowas idR kein privater ohne entsprechende Kenntnisse oder Möglichkeiten antun wollen.

Und ein gewerblicher aufkäufer wird das als Kernschrott heruntee handeln wollen.

Von daher, entweder mit erheblichem Abzug verkaufen, oder den Fehler/Defekt genau(er) ermitteln lassen.

 

... und der Vollständigkeit halber:

Bekannte Mängel und Defekte sind anzugeben und nicht nur irgendwie ganz vage zu umschreiben.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 25. Oktober 2023 um 09:43:28 Uhr:

... und der Vollständigkeit halber:

Bekannte Mängel und Defekte sind anzugeben und nicht nur irgendwie ganz vage zu umschreiben.

und auch der Vollständigkeit halber:

Ein Privatverkäufer zählt als aus Juristischer Sicht als KFZ Laie dh. er kann nur aussagen was für ihn augenscheinlich vorliegt.

Gibt er zb. an "KFZ springt schlecht an" & beim Käufer wird hinterher ein Kopfdichtungsschaden festgestellt, kann der sich nicht darauf berufen das dieser auch so vom Verkäufer hätte angegeben werden müssen.

Genau

Wenn er aber vor dem Verkauf z.B nach dem Werkstattbesuch gesagt bekommt, dass die ZKD im Arsch ist, kann er sich nicht damit herauswinden dass er lediglich angibt dass die karre unrund läuft.

Aber leider kommen damit trotzdem immer welche durch

Themenstarteram 25. Oktober 2023 um 16:41

Guten Tag, ich habe den Volvo heute beim Händler in Zahlung gegeben, natürlich mit dem oben erwähnten Hinweis und einem recht hohen Abschlag. Vielen Dank für eure Hilfe

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