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B8 Falsch geliefert (Innenraumfarbe, Holzverkleidung, Raucherpaket...) Was nun?

VW Passat B8
Themenstarteram 21. Juli 2016 um 23:14

Hey Leute

Hab vor zwei Wochen meinen selbst konfigurierten B8 Highline Firmen/Leasingfahrzeug bekommen.

Ist mit Privatnutzung also 1% von c.a. 50.000€ monatlich von meinem Brutto

Hab komplette innenfarbe +Sitze Hell(St. Tropez), Aluoptik innen (leisten am Armaturenbrett) und Raucherpaket wegen 12V anschluss Vorne bestellt

Gekommen ist das ding mit Rabenschwarzer innenfarbe, Edelholz leisten überall und Raucherpaket fehlt natürlich....

Was kann ich machen ? Ist ja nix kleines wenn das Auto innen komplett anders aussieht.

Der zuständige in unserer Firma, der unsere Fuhrpark firma beauftragt, die wiederum die Bestellung dem Autohaus gibt sagte : "da ist wohl ein Fehler unterlaufen, passiert vielleicht einmal in drei Jahren... Da müssen Sie wohl die Kröte schlucken und die nächsten drei Jahre das Auto so fahren"

ich find das unakzeptabel... hab ich ihm auch gesagt, er aber wisse nicht was er mir da dazu noch sagen soll...

Kann ich mich direkt an das Autohaus wenden ?

Kann ich irgendeine Entschädigung erwarten/raushandeln ? (wenn der Fehler beim Autohaus liegt)

Total ärgerlich

Gruß

Beste Antwort im Thema

Moin!

In so einem Fall sollte man aber auch schnell handeln oder aber gleich die Übernahme verweigern. Wenn Du jetzt schon 2 Wochen damit herum fährst wirst Du das wohl auch die nächsten Jahre machen.

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Wenn der Fehler eindeutige beim Autohaus liegt, und die Ausstattung falsch vom Autohaus bestellt wurde dann kannst natürlich reklamieren. Hat dein Fuhrparkmanager Mist gemacht und dir Innenausstattung so in schwarz bestellt hast du keine Chance. Hast du eine Auftragsbestätigung erhalte? Wir (bin auch Dienstwagenfahrer) bekommen immer eine AB zum abgleichen, ob das Auto so ist wie bestellt.

Moin!

In so einem Fall sollte man aber auch schnell handeln oder aber gleich die Übernahme verweigern. Wenn Du jetzt schon 2 Wochen damit herum fährst wirst Du das wohl auch die nächsten Jahre machen.

am 22. Juli 2016 um 6:13

Zitat:

@Luigi02 schrieb am 22. Juli 2016 um 06:06:09 Uhr:

Wenn der Fehler eindeutige beim Autohaus liegt, und die Ausstattung falsch vom Autohaus bestellt wurde dann kannst natürlich reklamieren. Hat dein Fuhrparkmanager Mist gemacht und dir Innenausstattung so in schwarz bestellt hast du keine Chance. Hast du eine Auftragsbestätigung erhalte? Wir (bin auch Dienstwagenfahrer) bekommen immer eine AB zum abgleichen, ob das Auto so ist wie bestellt.

Das bringt es auf den Punkt... Ist das Auto falsch geliefert ist die Sache mangelhaft in Sinne des BGB und du hast einige Möglichkeiten. Habt ihr bzw euer Fuhrparkleiter den so bestellt gibt es keine Chance gegenüber dem Händler oder Hersteller irgend welche Ansprüche geltend zu machen. Das müsstest du also als ersten Schritt mal in Erfahrung bringen!!!

Themenstarteram 22. Juli 2016 um 6:17

ajajaj, ja ich fahr den schon, woll ihn eigentlich stehen lassen aber der zuständige sagte ist kein Problem, ich solle ihn schon mal nehmen und er guckt was er machen kann... naja, jetzt hab ich schon 1600km drauf... also hat sichs wohl...

ich frag trotzdem mal beim fuhrpark nach wenn der bis nächste woche sich nicht rührt.

Danke schon mal.

wenn alles nach vorschrift gelaufen wäre und ich das auto nicht angerührt hätte, was hätte man rausholen können?

Auto zurückgeben oder nur ne entschädigung?

Wenn es über drei Ecken geht ist es eh recht schwierig, interessant wäre eben wer den Vertrag unterschrieben hat. Wenn du es am Ende warst kann nicht nur das Autohaus in die Verantwortung gezogen, aber zumindest über eine Einigung nachgedacht werden. Ansonsten kann ich nur sagen das schwarze Sitze nun nicht die schlechteste Wahl sind, gerade wenn das Auto nach drei Jahren zurück geht. Wenn dich das Holz stört überklebe es halt, oder tausche es auf deine Kosten aus.

Frag doch einfach mal den Fuhrparkleiter ob evtl. noch jemand mit seiner Bestellung nicht zufrieden ist, vielleicht wurden ja auch zwei Autos gänzlich vertauscht. ;)

Themenstarteram 22. Juli 2016 um 6:33

ne, ich hatte ein jahr lang im B7 helle Innenausstattung und fand es das beste was ich in meinem Leben gesehen habe. Schmutz war kein problem und das Optische war meiner Meinung nach eine wohlfühlsteigerung ums dreifache. Dazu ist die Ausleuchtung wie am Tage wenn man die Innenleuchten angemacht hat.

Ja, folieren ist vielleicht ne alternative, mal sehen.

Ich hatte bei meiner A-Klasse den gleichen Fall. Nach Reklamation beim Niederlassungsleiter wurde das Auto für eine Woche abgeholt, ich hab ein C220 Coupe kostenlos als Leihwagen bekommen und die komplette Innenausstattung (Sitze, Türverkleidung, Kabelbaum) wurde ausgetauscht und der Fahrzeugauftrag so umgestellt, dass es künftig bei Ersatzteilbestellungen keine Probleme gibt. War eine Riesenaktion...aber eine "für den Kunden Mercedes angemessene Vorgehensweise".

 

Ich hab aber den Verdacht, dass Dein Fuhrparkleiter den Bock geschossen hat...dann wirds nix mit Reklamation.

Themenstarteram 22. Juli 2016 um 6:43

also muss es das Autohaus falsch bestellt haben famit es klappt??

Ich frage mich wie man eine Bestellung so vermurksen kann..

Ich mein, auf der PDF sind doch auch Bilder vom hellen Design drinne... da muss man schon wirklich sich dähmlich anstellen...

Hast Du direkt nach der Uübernahme zumindest irgendwie schriftlich darauf hingewiesen, dass du den Wagen nicht nehmen willst? Wenn nicht, sieht es echt schlecht aus. Die richtige Entscheidung wäre gewesen, das Ding auf dem Hof stehen zu lassen. Hast Du ein Übernahmeprotokoll unterschrieben?

Themenstarteram 22. Juli 2016 um 6:55

ne, ich habe es nur unserem zuständigen in der Firma am nächstem Tag gesagt der sich um die Fahrzeuge kümmert.

Er steht in Kontakt mit dem Fuhrparkleiter und regelt normalerweise alles was mit unseren Fahrzeugen zu tun hat.

Ich denke auch,du hättest direkt handeln müssen und das Auto entweder stehen lassen oder es wenigstens schriftlich vermerken lassen. Da du das nicht gemacht hast,wirst du jetzt Pech haben. Eine Entschädigung wird dir ja auch nichts nützen,ist ja nicht dein Wagen. Du nutzt ihn ja nur. Die 1% vom Brutto Listenpreis bleiben ja auch. Der ändert sich nicht.

Also erstmal aufdröseln, wer hier wem etwas schuldet...

Das Autohaus dem externen Fuhrparkunternehmen, das Fuhrparkunternehmen dem eigenen Arbeitgeber und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer. Zwischen den Firmen ist es ein Handelskauf, also muss ein Mangel unverzüglich gerügt werden, es ist nur fraglich, wer dafür verantwortlich ist. Der Arbeitnehmer steht in keinem Vertragsverhältnis mit dem Autohaus und dürfte auch garnicht ermächtigt sein eine Mängelrüge auszusprechen.

Also informiert der Arbeitnehmer den Verantwortlichen in der eigenen Firma, der rügt beim Fuhrparkunternehmen, dieses beim Autohaus. (Ausnahme wäre, wenn das Fuhrparkunternehmen nur vermittelt oder selbst schon Zugriff auf das Auto hatte und den Fehler selbst hätte sehen müssen.) Da der Fehler aber nicht erheblich ist, dürfte es auf einen Preisnachlass oder Sachleistung (zB Inspektion umsonst) hinauslaufen, die dem Arbeitnehmer nichts bringen, selbst wenn es für eine ordentliche Mängelrüge noch nicht zu spät wäre.

Die Mängelrüge selbst ist formfrei, kann also mündlich erfolgen (hat aber das Problem der Beweisbarkeit, sollte hier aber nicht kritisch sein)

Was ist also mit dem AN? Erstmal wird der geldwerte Vorteil natürlich vom gelieferten PKW und nicht von der Bestellung berechnet, dürfte hier aber keinen Unterschied machen. Dann kommt es darauf an, wie die betriebliche Übung, Betriebsvereinbarung, der Arbeitsvertrag oder ähnliche Absprachen definieren, schuldet der AG dem AN genau das Auto das angefordert wurde? Dürfte der AG dem AN überhaupt irgendeine Ersatzlseitung zukommen lassen ohne die versteuern zu müssen?

Sieht für mich schwierig aus, ich vermute der AN wird mit dem Wagen ohne großen Schadensersatz leben müssen. Vielleicht kann das Autohaus ja irgendetwas dem Auto beilegen/einbauen, das dem AN eine Freude macht und nicht zu einem zu versteudernden geldwerten Vorteil zählt. (Wackeldackel, Schneeketten, Rheumaholzperlenüberzug... :) )

War bei meinem Sharan vor einigen Jahren auch so

Grundsätzlich haben wir keinen Anspruch auf einen Neuwagen, aber es wurde ein Neuwagen bestellt, ich hab dafür eine Bestellungbestätigung erhalten.

Als er dann kam, hab ich nur gesagt, daß kann nicht meiner sein und bin mit meinem alten DW wieder weggefahren.

Nach 3 Monaten war der Richtige da...

am 22. Juli 2016 um 15:41

Bevor hier lang und viel geschrieben wird. Sollte man erst einmal prüfen, wo der Fehler lag.

Nach dem Motto "viele Köche verderben den Brei"

Über Wandlung und Schadenersatz kann man nachdenken, wenn man den Verursacher gefunden hat.

Deshalb empfehle ich dieses vorher zu tun, bevor man sich hier ausgiebig auslässt.

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