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Bestehender Sachmangel ohne Gewährleistung
Hallo zusammen,
ich schildere einfach mal mein Problem:
Ich habe im März einen A4 (B7) bei einem Autohandel gekauft. Bei der Probefahrt und bei der Durchsicht eines Mechnikers nichts gefunden. Der Händler machte mich auf den Fehler der Klima aufmerksam (Econ-Lampe leuchte trotz AUTO-Schaltung), es wurde auf dem Kaufvertrag vermerkt, dass die Klima instandgesetzt wird/wurde. Durch die langen kalte Periode habe ich mehr geheizt als gekühlt und deshalb ist es mir nicht aufgefallen. Jetzt durch die heißen Tage wurde es mir "schmerzlich" bewusst - zwei schreiende Kinder, denen es zu warm ist .
Im Forum habe ich etwas rumrecherchiert und angenommen, dass einfach nur Kältemittel fehlt. Dies habe ich dann gestern in einer Fachwerkstatt machen lassen. Sie haben alles durchgecheckt und aus der Anlage 275g Kältemittel geholt (obwohl vor 4 Monaten die Klima instandgesetzt wurde). Die Fehlerdiagnose ergab Hochdrucksensor PLUS?.
Das Problem ist nur, dass ich das Auto ohne Gewährleistung gekauft habe. (Ich höre schon die Stimmen, die schreien ). Aber meine Frage wäre: Das Sachmangel bestand schon vor der Unterschrift des Kaufvertrages! Dieser sollte behoben werden, dies ist aber nicht geschehen, da es nachweislich durch eine andere Werkstatt ausgeschlossen werden kann. Denn nach meiner Überlegungen leuchtete die ECON-Lampe immer! (Fehler meinerseits!). Ich könnte mich doch jetzt einfach darauf gerufen, dass er Sachmangel (der ja schon bestand) behoben wird. Oder???? Ich würde dem Händler vorab schreiben, ihn eine Frist setzen zur Behebung des Mangels. Dazu benötige ich aber einige Paragrafen aus dem BGB (privatrechtlicher Vertrag). kann jemand von euch helfen????
Meinen Audi würde ich aber schon sehr gerne behalten!
Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt (auch auf die Schelte ).
Lieben Gruß
audibraut81
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17 Antworten
Hi.
Da du den Wagen bei einem Händler gekauft hast, hast Du immer eine Sachmängelhaftung.
Es sei denn, du hast den Wagen von ihm "im Auftrag" gekauft, oder als Bastlerfahrzeug.
Ansonsten muss der Händler haften. Garantie != Sachmängelhaftung.
Wie lange ist der Kauf her?
Evtl. musst Du ihm beweisen, dass der Mangel schon bei kauf bestand. (In Deinem Fall einfach, da im Vertrag vermerkt.)
Zitat:
Original geschrieben von ollivah
Wie lange ist der Kauf her?
Evtl. musst Du ihm beweisen, dass der Mangel schon bei kauf bestand. (In Deinem Fall einfach, da im Vertrag vermerkt.)
Oben steht doch das der Wagen im März gekauft wurde. 1/2 Jahr nach Vertragsschluß enedet die Periode indem der Käufer den Sachmangel beim kauf beweisen muss. Z.zt muss der Verkäufer beweisen das der Sachmangel nicht vorhanden war. Als ab hin mit nem netten Gruß und instandsetzen. Du musst nämlich ihm zuerst (am besten Schriftlich) die Chance zur Mangelbeseitigung überlassen.
Der Händler hat mich auf die Problematik der Klima aufmerksam gemacht. Aber im Kaufvertrag steht auch, dass die Klima instandgesetzt wurde. Aber der Fehler betand meines erachtens trotzdem noch. Mir war nicht bewusst, dass die Econ-Schaltung ausgehen muss, wenn man AUTO einschaltet.
Ich habe leider mit dem Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Möglichkeit der Behebung des Mängels möchte ich Ihn ja geben, aber er sag, dass ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe.
LG
audibraut81
Stimmt, das mit dem März hatte ich überlesen.
Aber wie ich schon sagte, da der Mangel (und seine Ausbesserung) schon im Vertrag festgehalten wurde, ist die Beweislastumkehr hier eher kein Problem.
Trotzdem: Ab zum Händler.
Versucht und Ich würde mehr oder minder abgewimmelt!
Deshalb wollte ich die Rechtlage einfach mal erfragen!!!!
LG audibraut81
Zitat:
Original geschrieben von audibraut81
Der Händler hat mich auf die Problematik der Klima aufmerksam gemacht. Aber im Kaufvertrag steht auch, dass die Klima instandgesetzt wurde. Aber der Fehler betand meines erachtens trotzdem noch. Mir war nicht bewusst, dass die Econ-Schaltung ausgehen muss, wenn man AUTO einschaltet.
Ich habe leider mit dem Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Möglichkeit der Behebung des Mängels möchte ich Ihn ja geben, aber er sag, dass ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe.
LG
audibraut81
Die gesetzliche Gewährleistung (= Sachmängelhaftung) des gewerblichen Verkäufers kann man nicht per Vertrag ausschließen, auch wenn einige ganz clevere Händler das immer wieder versuchen.
Also, wie ollivah schon schrieb: ab zum Händler, auf Sachmängelhaftung bestehen, d. h. Reparatur des Schadens. Es gilt zu Deinen Gunsten noch die 6 Monate ab Kauf bestehende Beweislastumkehr! Bei Ablehnung sofort zum Anwalt. Das ist das Einzige, was Du sinnig machen kannst. Nach Ablehnung auf keinen Fall mehr selbst irgendetwas versuchen, nur mit professioneller Hilfe. Und die Rechtslage kennst Du ja jetzt....
Grüße
Markus
Die gesetzliche Gewährleistung (= Sachmängelhaftung) des gewerblichen Verkäufers kann man nicht per Vertrag ausschließen, auch wenn einige ganz clevere Händler das immer wieder versuchen.
Also, wie ollivah schon schrieb: ab zum Händler, auf Sachmängelhaftung bestehen, d. h. Reparatur des Schadens. Es gilt zu Deinen Gunsten noch die 6 Monate ab Kauf bestehende Beweislastumkehr! Bei Ablehnung sofort zum Anwalt. Das ist das Einzige, was Du sinnig machen kannst. Die Rechtslage kennst Du ja jetzt.
Grüße
Markus
Danke, dann werde ich Ihn einfach noch einmal damit konfrontieren.
Danke für Eure Hilfe!
Lg audibraut81
ich glaube nicht das es ligitim ist, auf die Gewährleistung zu verzichten...
Also rein vom Handeln des Händlers her, er ist gesetzlich dazu verpflichtet...
Und nur weil du eine Garantie abgeschlossen hast, wenn du sie abgeschlossen hast, setzt die nicht Gewährleistung ausser Kraft.
Die Garantie läuft nebenher und ist freiwillig(du bezahlst diese Garantie), hat den Sinn bei evtl. auftretenden Mängeln, DIE NOCH NICHT BEI ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGES BESTANDEN, ohne großes TAMTAM die Zahlung zu klären. Die GEWÄHRLEISTUNG bezieht sich AUSSCHLIEßLICH auf Mängel die beim Kauf bestanden-wie bei dir- ob nun vermerkt wurde "Klima in reparatur" oder nicht...er muss so lange auf SEINE KOSTEn nachbessern bis die Klimaanlage funktioniert-so wie sie funktionieren soll-und nicht nur halb.
Leider handhaben viele das so dass sie behaubt "ist n Garantiefall-da haben Sie ja nichts zu befürchten"---nur leider musst du dich dabei an den Materialkosten beteiligen.
Dem ist aber meistens nicht so und viele bezahlen braf...
Wenn der Händler jetzt 2-3 mal nachgebessert hat und es funktioniert trotzdem noch nicht hast du die Möglichkeit-aufgrund der rechtssprecher der GEWÄHRLEISTUNG vom Kaufvertrag zurück zu treten oder
den Wertverlust des Autos vom Händler wieder einzuholen.
Die ersten 6 Monate nach Kauf ist der Händler eigentlich immer der- der alles bezahlt(bezahlen müsste)..insofern der Schaden bestand als du den Kaufvertrag unterschrieben hast-oder der Schaden zwar noch nicht da war-aber abzusehen war...
Zitat:
Original geschrieben von audibraut81
Dazu benötige ich aber einige Paragrafen aus dem BGB (privatrechtlicher Vertrag). kann jemand von euch helfen????
Wie die Vorredner schon geschrieben haben, ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung (§ 434 BGB) bei einem Verbrauchgüterkauf (§ 474 BGB) nicht zulässig. Dies Regelt § 475 BGB.
Soweit meine laienhafte juristische Einschätzung. Das ist keine Rechtsberatung und ich würde damit sofort zum RA gehen, wenn das Autohaus nicht einlenkt...
Gruß und viel Erfolg
André
Unerheblich, ob es sich um ein AutoHANDEL handelt? Ein gewerblicher Käufer bleibt er ja trotzdem! Oder?
LG
audibraut81
P.S. Leider muss ab und zu mit Paragrafen geschmießen werden.
Zitat:
Original geschrieben von audibraut81
Unerheblich, ob es sich um ein AutoHANDEL handelt? Ein gewerblicher Käufer bleibt er ja trotzdem! Oder?
LG
audibraut81
P.S. Leider muss ab und zu mit Paragrafen geschmießen werden.
Mit Paragrafen "um sich zu schmeißen" bringt sicher nichts, wenn man a) eigentlich keine Ahnung davon hat was man sagt weil man selber kein Jurist ist und b) der Verkäufer absolut uneinsichtig ist, weil er denkt er sei trotzdem im Recht oder weil er weiß was Sache ist und trotzdem denkt er kann dich mit billigen Ausreden abspeisen!
Mein Tipp: letzte Frist zur Reparatur setzen (am Besten schriftlich), wenn die verstreicht ab zum Anwalt (den dann auch dein Verkäufer zahlen darf).
Du sagtest doch es ist ein Autohandel oder?
Es kommt darauf an, ob der Verkäufer beim Verkauf Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und du Verbraucher im Sinne von § 13 BGB warst.
Nach deiner Schilderung sollte das der Fall sein.
Rechnung für die Rechtsberatung schick ich dir dann zu ok (kleiner Scherz)
Zitat:
Original geschrieben von audibraut81
Hallo zusammen,
ich schildere einfach mal mein Problem:
Ich habe im März einen A4 (B7) bei einem Autohandel gekauft. Bei der Probefahrt und bei der Durchsicht eines Mechnikers nichts gefunden. Der Händler machte mich auf den Fehler der Klima aufmerksam (Econ-Lampe leuchte trotz AUTO-Schaltung), es wurde auf dem Kaufvertrag vermerkt, dass die Klima instandgesetzt wird/wurde. Durch die langen kalte Periode habe ich mehr geheizt als gekühlt und deshalb ist es mir nicht aufgefallen. Jetzt durch die heißen Tage wurde es mir "schmerzlich" bewusst - zwei schreiende Kinder, denen es zu warm ist .
Im Forum habe ich etwas rumrecherchiert und angenommen, dass einfach nur Kältemittel fehlt. Dies habe ich dann gestern in einer Fachwerkstatt machen lassen. Sie haben alles durchgecheckt und aus der Anlage 275g Kältemittel geholt (obwohl vor 4 Monaten die Klima instandgesetzt wurde). Die Fehlerdiagnose ergab Hochdrucksensor PLUS?.
Das Problem ist nur, dass ich das Auto ohne Gewährleistung gekauft habe. (Ich höre schon die Stimmen, die schreien ). Aber meine Frage wäre: Das Sachmangel bestand schon vor der Unterschrift des Kaufvertrages! Dieser sollte behoben werden, dies ist aber nicht geschehen, da es nachweislich durch eine andere Werkstatt ausgeschlossen werden kann. Denn nach meiner Überlegungen leuchtete die ECON-Lampe immer! (Fehler meinerseits!). Ich könnte mich doch jetzt einfach darauf gerufen, dass er Sachmangel (der ja schon bestand) behoben wird. Oder???? Ich würde dem Händler vorab schreiben, ihn eine Frist setzen zur Behebung des Mangels. Dazu benötige ich aber einige Paragrafen aus dem BGB (privatrechtlicher Vertrag). kann jemand von euch helfen????
Meinen Audi würde ich aber schon sehr gerne behalten!
Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt (auch auf die Schelte ).
Lieben Gruß
audibraut81
guggsd du:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://www1.adac.de/.../default.asp?quer=recht_und_rat
www.recht-find.de/sachmaengelhaftung.htm#_Toc34908011
http://www.google.de/search?...
http://www.motor-talk.de/suche.html?...
p.s. so und jetzt die schelte einfach mal guuggln odda SuFu,thema hatten wir schon des öfteren--------------aber nen neuen thread aufmachen is einfacher als selber suchen gelle!?
gruß
Ich habe SEHR intensiv die SUFU genutzt!!!
Neuen Thread wegen eignen Ausschluß der Gewährleistung (Sachmängelhaftung).
LG audibraut81
wenn ich es richtig verstanden,
Zitat:
Dies habe ich dann gestern in einer Fachwerkstatt machen lassen. Sie haben alles durchgecheckt und aus der Anlage 275g Kältemittel geholt (obwohl vor 4 Monaten die Klima instandgesetzt wurde). Die Fehlerdiagnose ergab Hochdrucksensor PLUS?.
hast du in einer anderen Werkstatt die KLima wieder herrichten lassen, und nun möchtest du die Kosten beim Händler der die Erstinstandsetzung gemacht hat, einfordern oder
aufgrund deines Fehlers kann ich dir sagen, das es ein Fehler des AH war das deine Klima nicht funktionierte.
bin beruflich Wärmepumpen Techniker und hab eben tag täglich mit dem zutun, und diese Fehlermeldung mit der Rep. der anderen Werkstatt, er hat ja nur KM abgelassen, ist rein durch "Überfüllung" zustande gekommen, dadurch staut sich das KM, der Kompressor kann es nicht so schnell verarbeiten und Schwupps geht dir es immer auf Hochdruck, und Autoklima´s sind sehr genau zu füllen da sie sonst eben Probleme machen.
ergo würd ich deinen Händler freundlich darauf hinweisen, das sie die Sache verbockt haben, Zeit hin oder her, wer seine Arbeit nicht gewissenhaft macht sollte zuhause bleiben