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Bitte um Hilfe: ernstes Problem beim Gebrauchtwagenkauf

Themenstarteram 21. März 2011 um 16:11

Guten Tag,

letzte Woche habe ich einen gebrauchten PKW gekauft. Und als ich heute damit

bei einem Karosseriebauer war, hat mich schier der Schlag getroffen.

Nun hat sich herausgestellt, dass dieser wohl einen Aufsetzer/Schaden auf der linken

Seite hatte, wodurch der komplette Schweller bis zum Innenraum durchgerostet ist.

Bei der Besichtigung sah dies bei weitem nicht so schlimm aus. Auch von dem Unfall links

wusste der Käufer natürlich nichts.

Heute hat ein Karosseriebauer die Reparaturkosten auf 2.400€ geschätzt, da man den

kompletten Schweller ausflexen muss, und auch Stücke vom Unterboden.

Jetzt wollte ich von euch wissen, ob man sich auf einen Schadenersatz / Teilung der Rechung

seitens des Verkäufers hoffen kann?

Im Kaufvertrag steht nichts von dem Unfall links. Lediglich "Unterboden links rost". Aber kein Wort über den Schweller.

Dabei ist dieser durch bis zum Innenraum & gefährdet die Festigkeit des Fahrzeugs nach den Worten des Karosseriebauers.

Außerdem steht im Kaufvertrag das folgende Klausel :

"Unter Ausschluss der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer

Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluss nicht. "

Außer die Sache mit komplett durchgerostetem Schweller hat der Verkäufer mir auch noch folgendes verschwiegen:

es hieß das Radio sei nur ab & zu ohne Funktion ist _(so steht es auch im Kaufvertrag)...

Habe das Auto seit bald einer Woche und das Radio hat genau 1x funktioniert. Das Navi geht überhaupt nicht.

Was kann ich nun machen bevor die berühmten 2 Wochen abgelaufen ist?

Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe, da ich langsam am Verzweifeln bin....

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stephan_22

Nachdem es hier schon öfters falsch gelesen wurde, möchte ich die Formulierung im Kaufvertrag richtigstellen:

Da steht "Rost am Unterboden".

Sorry, aber du hast bekommen, was du gekauft hast.

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Kauf von privat oder vom Händler?

Datum der letzten HU?

Fahrzeugalter?

Laufleistung?

Preis?

Das Fahrzeug wurde hoffentlich nicht als "Bastlerfahrzeug" verkauft.

Themenstarteram 21. März 2011 um 17:00

Verkäufer war eine Privatperson.

Letzte HU war letztes Jahr im April.

Alter: 10 Jahre.

Laufleistung : 115.000km

Preis: 9.000€

Hat jemand eine Idee?

was meinst du mit den berühmten 2 Wochen?

Themenstarteram 21. März 2011 um 17:09

Habe gehört man kann den Wagen 2 Wochen nach dem Kauf zurückgeben.

Weiß aber nicht ob das stimmt, weshalb ich mich an euch wende.

am 21. März 2011 um 17:09

Mache doch mal ein Bild vom Schweller und stelle das hier rein.

wo gehört?

stimmt definitiv nicht.

Themenstarteram 21. März 2011 um 17:13

Das hat sich hinter der Plastikabdeckung verborgen:

Schweller

Zitat:

Original geschrieben von Stephan_22

Außer die Sache mit komplett durchgerostetem Schweller hat der Verkäufer mir auch zugesichert...

Steht das so im Kaufvertrag?

am 21. März 2011 um 17:16

Zitat:

Original geschrieben von Stephan_22

Habe gehört man kann den Wagen 2 Wochen nach dem Kauf zurückgeben.

Weiß aber nicht ob das stimmt, weshalb ich mich an euch wende.

Dieses Recht gibt es, anwendbar ist es aber nur bei Haustürgeschäften und bei Verträgen, die auf der Strasse abgeschlossen werden und noch bei Onlineeinkäufen. In deinem Fall dürfte aber keine der drei Punkte zutreffen.

Themenstarteram 21. März 2011 um 17:20

@Drahke:

habe mich etwas ungünstig ausgedrückt . Ich meinte:

Zitat:

Außer die Sache mit komplett durchgerostetem Schweller hat der Verkäufer mir auch noch folgendes verschwiegen:

es hieß das Radio sei nur ab & zu ohne Funktion ist _(so steht es auch im Kaufvertrag)...

Habe das Auto seit bald einer Woche und das Radio hat genau 1x funktioniert. Das Navi geht überhaupt nicht.

@Stephan22

Lass da nix dran machen !! Stell dem Verkäufer den Kübel vor die Tür und verlang Dein Geld zurück. Wenn der Probleme macht...ab zum Anwalt. Dass ist ja wirklich der Hammer ! So verfault wie dass aussieht, hätte der Ofen nie und nimmer TÜV bekommen dürfen.

So rostet dass nie in 11 Monaten durch.

Die Klausel im Kaufvertrag ist nichtig...dass wird dir jeder halbwegs gescheite Jurist bestätigen. Weiterhin der verschwiegenen Unfall Schaden fällt unter den §§ arglistige Täuschung. Allein dieses, ohne den Rostschaden berechtigt dich zur Wandlung...sprich Geld zurück.

hast du den Wagen bei Neumond probegefahren/besichtigt?

also: nächstesmal den obligatorischen Automechanikerkumpel mitnehmen und in seiner Werkstatt auf die Bühne oder ADAC check o.ä.

in deinem Fall jetzt: Anruf beim Verkäufer, Rückabwicklung besprechen oder Minderung, falls kein Entgegenkommen ab zum Anwalt, der wird dir sagen, was machbar ist.

am 21. März 2011 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel

Lass da nix dran machen !! Stell dem Verkäufer den Kübel vor die Tür und verlang Dein Geld zurück. Wenn der Probleme macht...ab zum Anwalt. Dass ist ja wirklich der Hammer ! So verfault wie dass aussieht, hätte der Ofen nie und nimmer TÜV bekommen dürfen.

So rostet dass nie in 11 Monaten durch.

Wuerde da auch nix machen lassen - schon garnicht, wenn das auto 9000,- EUR gekostet hat. Fuer das Geld sollte es was besseres geben.

Auto zurueck und Geld zurueck - am besten guetlich, wenn nicht, dann mit Anwalt.

am 21. März 2011 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von Stephan_22

Das hat sich hinter der Plastikabdeckung verborgen:

Der Verkäufer hat im Kaufvertrag  " Rost Schweller" geschrieben, wieviel Rost dort ist hättest du vor der Unterschrift des Kaufvertrages selbst oder durch Fachleute begutachten müssen.

 

Ob und  in wie weit man dem Verkäufer eine arglistige Täuschung unterstellen kannst mag ich nicht beurteilen, da der Schaden am Schweller so immens groß ist das selbst ein Laie dieses hätte erkennen können.

 

Ich glaube du bist da ganz schön übelst reingefallen, bei einem 10 Jahre alten Auto für 9 k€ sollte man das Auto vorher checken lassen.

 

 

Zum 14 tägigen Rückgaberecht :

 

Dieses muss im Kaufvertrag so geschrieben sein, es sei denn du hast mit dem Verkäufer ein Verbundgeschäft Autokauf und Kreditvertrag abgeschlossen, hier hast du 14 tage das Recht den Kreditvertrag zu widerrufen dann ist auch der Kauf nichtig.

 

In deinem Falle habt ihr kein Widerrufsrecht vereinbart somit ist der Kauf vertraglich zustande gekommen.

 

§ 355

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

 

 

 

 

 

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