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Bleibt Nötigung auch dann Nötigung wenn man sie nicht ernst nimmt oder schwächt sich das ab?

Themenstarteram 30. März 2018 um 0:09

Angezeigt hat mich der Polizeichef weil ich mich zuvor über den Polizisten beschwert habe, der mich wegen eines angeblichen Handyverstoßes anzeigte, obwohl ich über Bluetooth telefonierte und ich ihm im Navi mein Handy zeigt dass ich mit Bluetooth telefonierte und als ich gefragt wurde Aussage zur Sache zu machen sagte ich, dass ich im Internet von einem Anwalt gelesen habe, dass das was ich gemacht habe nicht strafbar ist. Leider hat er das nicht geschrieben, sondern dass ich vorher meinen Anwalt fragen muss. Ich sagte ihm, dass ich keinen Anwalt benötige und er das schreiben soll was ich ihm sage und bevor er das nicht tut ich keine Aussage mache, so hat er das dann wieder durchgestrichen. Ich habe mich dann beim Polizeichef beschwert, weil er das nicht schreiben wollte was ich ihm sagte, schliesslich ist es ja meine Aussage und ich muss dafür unterschreiben und auch dass ich über Bluetooth telefonierte hat ihn nicht interessiert.

Der Polizeichef sagte mir, dass er mit dem Kollegen darüber redet und ich nächste Woche ein Anruf von ihm bekomme. Ein Anruf habe ich nicht bekommen, stattdessen eine Anzeige wegen Nötigung. Ich wusste überhaupt nicht was das sein soll, da stand auch drauf Gemarkung "...meine Adresse..." und Uhrzeit.

Ich war aber in dieser zeit überhaupt nicht bei mir zuhause.

Da ich von der Stadt die gleiche Anzeige auch bekam, hatte ich letzte Woche einen Termin bin aber aus zeitlichen Gründen dort nicht hin und habe die Ortspolizeibehörde (Stadt) angeschrieben. Sie schrieb mir vorgestern zurück und meinte, dass man dies auch telefonisch machen könnte.

 

Sie hat mir vorgelesen, dass ich gesagt haben soll, wenn ich eine Anzeige wegen der Handynutzung bekommen würde, ich mich umbringen würde, was ich aber nie gesagt habe.

Jetzt ist es aber so, dass der Polizist mich wegen angeblicher Handynutzung trotzdem angezeigt hat.

Meine Frage: Ist die Nötigung des Polizeichefs dann überhaupt ernst zu nehmen wenn er mich trotzdem angezeigt hat. Wenn ich tatsächlich gesagt hätte, dass ich mich umbringe wenn ich eine Anzeige bekommen, so hätte der Polizeichef doch zuerst die Strafanzeige wegen Nötigung machen müssen und abwarten müssen was dabei rauskommt - oder sehe ich das falsch?

Ansonsten nimmt er die Nötigung doch überhaupt nicht ernst wenn er seinen Mitarbeiter die Anzeige wegen angeblichem Handyverstoß machen lässt. Ich hätte mich dann ja auch umbringen können.

Und wie kann die Polizei die Gemarkung angeben wo ich wohne?

Er weiß doch überhaupt nicht von welchem Ort ich ihn (den Polizeichef) angerufen habe?

Es steht nur Nötigung, Gemarkung und Uhrzeit.

Deshalb dachte ich anfangs, dass ich jemand im Strassenverkehr genötigt habe aber ich war überhaupt nicht zuhause.

Und von dem Polizist der mich wegen Handyverstoß anzeigte wurde ich entegegen der Aussage des Polizeichefs auch nicht angerufen.

Ist die Nötigung dann überhaupt eine Nötigung wenn er diese doch nicht ernst nimmt?

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 30. März 2018 um 0:29

Sollen wir das "ernst" nehmen ?

Oder sind einfach wieder Ferien ?

58 weitere Antworten
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58 Antworten
am 30. März 2018 um 0:29

Sollen wir das "ernst" nehmen ?

Oder sind einfach wieder Ferien ?

Wer versucht, mit einer Drohung mit einem "empfindlichen Übel", einen Menschen dazu zu bringen, etwas Bestimmtes zu tun oder nicht zu tun - der versucht, eine Nötigung zu begehen.

Und der Versuch einer Nötigung ist auch schon strafbar. Auch wenn er untauglich war, weil das Zielobjekt die Drohung nicht ernst genommen hat.

Zu klären wäre noch, ob der eigene Selbstmord ein "empfindliches Übel" für den Polizisten darstellt. Ich denke ja, bin mir aber nicht sicher. Die Frage, ob er die Drohung ernst genommen hat, ist aber nicht entscheidend. Wichtig war nur, ob die Drohung mit dem Ziel ausgesprochen wurde, das Zielobjekt zu beeinflussen.

am 30. März 2018 um 5:33

Geschichtenerzähler.

Er hat es halt gerne mit Nötigung. Siehe anderen Thread.

Erst diese Geschichte

https://www.motor-talk.de/.../...igt-wegen-noetigung-t6300907.html?...

und jetzt das mit dem Polizeichef. Manche Menschen haben wohl nichts besseres zu tun.

Da hat es aber einer nötig mit den Nötigungen...!

-:)

Aber nun zu den wichtigen Punkten, wie heißt denn das Zeugs, was Du Dir einwirfst + wo kann ich es bekommen?

Bei mir steht der "Lachs" auf einer bestimmtem Liste :D :p ...

Diese Aprilscherze tu ich mir nicht mehr an..... :D

Osterferien. :D

Mimimimimi.....

Soll ich mit dem Polizeichef mal reden? - ich bin nämlich Batman. Aber psst...

am 30. März 2018 um 7:41

Oh Herr

lass Hirn regnen .....

Amen ..........

Was sagt denn sein Pflegedienst dazu , oder hat er dem Pfleger das Handy gemopst :D

Ist es eigentlich auch Nötigung, mit seinen Beiträgen dazu konfrontiert zu werden ;-) ?

am 30. März 2018 um 10:18

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 30. März 2018 um 10:42:20 Uhr:

Ist es eigentlich auch Nötigung, mit seinen Beiträgen dazu konfrontiert zu werden ;-) ?

Da musst noch etwas warten und dann Batgirl oder Supermann fragen, die sind kompetent dafür...:D

Einfach einen Rechtsanwalt damit belästigen. Der ist es gewohnt mit unmöglichsten Geschichten konfrontiert zu werden. Im Gegenzug dazu ist er dann auch berechtigt dafür eine Rechnung zu schreiben.

Selbst wenn Du einen Polizisten nötigst, darf er die berechtigte Ordnungswidrigkeit nicht fallen lassen. Daraus kann man doch nicht schließen, dass er es nicht ernst nimmt.

Wo kämen wir denn da hin wenn man einfach probehalber Polizisten beschimpft oder nötigt und wenn es nichts nutzt bleibt man straffrei, weil es nichts genutzt hat. So war doch die Argumentation.

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