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Dachkantenspoiler vom GSi Eintragen lassen ???

Opel Astra F
Themenstarteram 28. Juli 2010 um 11:02

Hallo Leute ich habe mir für meinen Astra F CC einen Schönen Astra GSi Dachkanten Spoiler geholt,passt wunderbar ^^ Ich wurde von der Polizei gestern angehalten und als die gefragt haben" Ähm ist das Teil eingetragen??" daraufhin antwortete ich das der von nem Astra Gsi ist und das ein Original Opel Teil ist und man den nicht eintragen muss. Da haben die nur OK gesagt und ich durfte weiter fahren. Nun meine Frage muss ich ein Original Opel Teil wirklich nicht eintragen lassen??Ich bin mir nämlich da nicht so sicher ob der Tüv meckert.

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27 Antworten
am 28. Juli 2010 um 11:15

Orginalteile , die auch von dem Modell sind, mußt Du nicht eintragen lassen.

am 28. Juli 2010 um 11:22

selbst das original gsi fahrwerk braucht man auch nicht eintragen, es sind ja auch das GM-logo, die original teilenummern und e-prüfnummern drauf.

nur sieht der original spoiler anderen sehr ähnlich und die müßen eingetragen oder das ABE mit geführt werden.

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 12:42

Danke für die Antworten ;)

am 28. Juli 2010 um 12:52

er muss eingetragen werden, da die GSi teile nur in der BE des GSi´s aufgeführt sind und nicht im fahrzeugdatenblatt (anhaltspunkt für die polizei bei einer kontrolle) des normalen Astras stehen

Themenstarteram 28. Juli 2010 um 13:31

Was denn nun^^ die einen sagen nein die anderen sagen ja

am 28. Juli 2010 um 13:35

Mich haben auch die Grünen angehalten, sollte das Ding eintragen lassen, bin zur Dekra hin und sie haben mich dort ausgelacht.

Habe aber wenigstens dann ein Schreiben bekommen für die Polizei das es sich um ein Orginalteil handelt was nicht eintragungpflichtig ist.

am 28. Juli 2010 um 13:40

Grundsätzlich muss jedes Teil das nicht dem Serienzustand des speziellen wagens entspricht eingetragen werden, solange es keine ABE besitzt, da kann als hersteller draufstehn wer will

am 29. Juli 2010 um 10:11

Sagen wir einfach mal, die Dekra oder der TÜV dulden den Anbau von Teilen anderer Fahrzeugvarianten an das Auto, da alle Varianten auf der selben Basis aufbaun, also schon mal im Zusammenhang mit der Karosserieform geprüft und abgenommen wurden.

Ob es vom Gesetz her so geregelt ist oder nicht, der Augenmerk liegt auf "Dulden".

Zitat:

Original geschrieben von obituz

Ob es vom Gesetz her so geregelt ist oder nicht, der Augenmerk liegt auf "Dulden".

So ist es.

Streng genommen muss es aber eingetragen werden da, wie bereits gesagt, die GSI-Teile NICHT in der BE der regulären Astras enthalten ist.

am 29. Juli 2010 um 11:00

Zitat:

Original geschrieben von Habichnet

Zitat:

Original geschrieben von obituz

Ob es vom Gesetz her so geregelt ist oder nicht, der Augenmerk liegt auf "Dulden".

So ist es.

Streng genommen muss es aber eingetragen werden da, wie bereits gesagt, die GSI-Teile NICHT in der BE der regulären Astras enthalten ist.

welche be nummer hat den der gsi ?

dann dürfte auch keiner aus einem vfl einen fl machen, die teile würden dann nicht in der be auftauchen

F 857 hat der GSi. Hat aber auch jeder andere VFL Astra F-CC. Trotzdem dürfen die GSi Spoiler theoretisch nicht an einem normalen Astra F gefahren werden. Opel hat die GSi Verspoilerung mit der Bemerkung "nur für GSi Ausführung" im Umrüstkatalog vermerkt, heißt, daß diese Verspoilerung nicht für andere Versionen genommen werden darf.

Beim Kadett war das noch anders, da war die GSi Verpoilerung auch ausdrücklich für andere Versionen erlaubt, allerdings musste die Reifenklasse der gestiegenen Höchstgeschwindigkeit angepasst werden.

am 29. Juli 2010 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Omega 242

F 857 hat der GSi. Hat aber auch jeder andere VFL Astra F-CC. Trotzdem dürfen die GSi Spoiler theoretisch nicht an einem normalen Astra F gefahren werden. Opel hat die GSi Verspoilerung mit der Bemerkung "nur für GSi Ausführung" im Umrüstkatalog vermerkt, heißt, daß diese Verspoilerung nicht für andere Versionen genommen werden darf.

Beim Kadett war das noch anders, da war die GSi Verpoilerung auch ausdrücklich für andere Versionen erlaubt, allerdings musste die Reifenklasse der gestiegenen Höchstgeschwindigkeit angepasst werden.

na klar die spoiler machen locker 25 kmh aus :rolleyes:

reifenindex H 210 kmh lautschein, eingertagen ist meiner mit 185 kmh und mein anderer mit T 190 kmh und v max 167 kmh

macht also wirklich sinn die reifenklasse zu ändern

F857 steht nur für den Astra-F-CC egal welches bj , bei meinen fl steht noch dabei nachtrag 13.

welchen nachtrag hat den der gsi noch?

somit darf man die teile auch nicht am vfl verwenden, steht ja im epc auch drin bis fahrgstellnummer und ab fahrgstellnummer, nur gsi, nur vauxhall, usw......

Edit:

es steht im umrüßtkatalog auch drinn bis und ab modelljahr, somit ist der umbau von vfl zum fl auch nicht zugelassen

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

Zitat:

Original geschrieben von Omega 242

F 857 hat der GSi. Hat aber auch jeder andere VFL Astra F-CC. Trotzdem dürfen die GSi Spoiler theoretisch nicht an einem normalen Astra F gefahren werden. Opel hat die GSi Verspoilerung mit der Bemerkung "nur für GSi Ausführung" im Umrüstkatalog vermerkt, heißt, daß diese Verspoilerung nicht für andere Versionen genommen werden darf.

Beim Kadett war das noch anders, da war die GSi Verpoilerung auch ausdrücklich für andere Versionen erlaubt, allerdings musste die Reifenklasse der gestiegenen Höchstgeschwindigkeit angepasst werden.

na klar die spoiler machen locker 25 kmh aus :rolleyes:

reifenindex H 210 kmh lautschein, eingertagen ist meiner mit 185 kmh und mein anderer mit T 190 kmh und v max 167 kmh

macht also wirklich sinn die reifenklasse zu ändern

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es ging im Absatz um die Kadett GSi Verspoilerung. Im Umrüstkatalog sieht das dann so aus:Klick mich

 

Zitat:

welchen nachtrag hat den der gsi noch?

somit darf man die teile auch nicht am vfl verwenden, steht ja im epc auch drin bis fahrgstellnummer und ab fahrgstellnummer, nur gsi, nur vauxhall, usw......

Einen Nachtrag hat der GSi nicht. Die ABE Nummer bezieht sich auf den Fahrzeugtyp, nicht auf die Ausstattungsvariante. Und was im EPC drin steht, ist für die Frage von Eintragungen vollkommen irrelevant. Im EPC werden die logistischen Parameter abgearbeitet, nicht die rechtlichen.

Hier nochmal der Auszug aus dem Astra F Umrüstkatalog von 1995 (im Umrüstkatalog von 1991 steht es genauso drin, bzgl. GSi Verspoilerung): Klick mich nochmal

Also für mich ist das eine Begrenzung der GSi Verspoilerung auf die originalen VFL Astra GSi.

am 29. Juli 2010 um 13:07

es steht auch im umrüßtkatalog bis und ab modelljahr, dann ist der umbau vom vfl zum fl nicht zulässig, besser gesagt eintragungspflichtig.

ausschlaggebend ist die BE nummer ( F857 ) auf der die spoiler geprüft worden sind, es ist natürlich logisch das opel sagt nur für gsi oder nur ab modeljahr 94.

dann geht man eben zum tüv und trägt sie anhand des prüfberichtes eben ein der unter der F 857 hinterlegt ist

 

PS: auch beim kadett hatte die verspoilerung keine 20-25 kmh ausgemacht, das ist immer die sicherheitsreserve

 

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