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Defekter Adblue Tank / Gewährleistung

BMW 5er G30
Themenstarteram 25. Januar 2024 um 16:22

Mal eine Frage in die Runde zum Thema Adblue Tank und Gewährleistung: ich habe Ende Oktober bei einem freien Händler einen BMW 520D aus 2017 mit knapp 130tkm gekauft. Vor kurzem ging die Motoranzeige an. Beim Auslesen kam raus, dass es ein Problem mit dem Addblue Tank gibt. Beim BMW Händler ergab sich dann, dieser defekt ist und getauscht werden muß. Gemäß gesetzlicher Gewährleistung müßte der Händler bzw. für Garantie und Gewährleistung zuständige Versicherung für den Schaden aufkommen.

Diese hat eine Regulierung abgelehnt, da wir ja schon 10tkm gefahren sind, bis durch die aufleuchtende Motorleuchte sich der defekte Tank zeigte. Laut Versicherung (und derem "Gutachter") tritt dieser Schaden bei einem Adblue Tank immer sofort auf, weshalb dieser Schaden beim Kauf des Wagens nicht vorhanden gewesen war - und damit die Gewährleistung nicht greift. Laut BMW ist dieses Aussage quatsch. Der Defekt eines Adbluetanks ist laut BMW ein schleichender Prozess über einen längeren Zeitraum und viele Kilometer. Alleine bis die Fehlermeldung kommt vergeht schon einige Zeit. Im System gibt es hier verschiedene Warnstufen, die dann irgendwann in der Warnstufe 3 mit dem nicht mehr starten des Autos enden.

Hatte hier jemand schonmal diese Thematik? Ich glaube da BMW ehrlich gesagt mehr als der Versicherung des Händlers...

BMW 520d
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7 Antworten
am 25. Januar 2024 um 17:23

Also wenn das KFZ bei einen Händler im Oktober gekauft wurde gilt ja als erstes die Gewährleistung von 2 Jahren, die ja auf ein (1) Jahr im Regelfall in den Geschäftsbedingungen bei fast jedem Händler reduziert ist, was ja gesetzlich völlig okay ist und in deinem Fall nun erst 3 Monate zurück liegt.

Und ob dein Händler das nun schön oder Scheiße findet ist nicht dein Problem...

 

Er ist gesetzlich verpflichtet hier nachzu besseren bei einen Defekt der auftritt in der Gesetzlichen Gewährleistungsfrist.!!!!

In der Praxis ist das immer relativ schwer umzusetzen, weil die Händler zwar gern schnell Verkaufen wollen und auch Tun aber sobald der Kunde kommt und was von Defekt am erworbenen KFZ erzählt und er dann als Händler bezahlen soll ist die sogenannte "hart"verdiente Marge dahin.

Somit versucht qausi fast jeder Händler sich Dumm zu stellen um eben nicht zahlen zu müssen und eine eventuelle beim Kauf mit erworbene Reparatur oder Garantie Versicherung heißt nicht das der Händler von seiner Gesetzlichen Gewährleistung automatisch raus ist, sondern nur das du qausi und Er besser gestellt ist und natürlich hofft das Du die Garantieversicherung bezahlst und somit beruhigt bist und Er wiederum den Glauben erwäckt das nun allein die Garantieversicherung zuständig ist/wäre ( gängige Methode), aber so ist es nicht !!!!

Zahlt oder Repariert die Garantieversicherung oder ähnliches nicht ist für Dich nach wie vor in der Gesetzlichen Gewährleistung Frist (1Jahr bei gebrauchten Sachen) der Verkaufende Händler dein Ansprechpartner. Ob er das mag oder nicht....!

Wahrscheinlich wird es wie fast immer auf einen Anwalt hinaus laufen um deine Ansprüche geltend zu machen. Er hat zumindest das Nachbesserungsrecht und das muss ihm möglich gemacht werden, also ohne Einwilligung oder so von ihm das KFZ Reparieren bei BMW und dann die Rechnung dort hin schicken läuft bei den Preisen so gut wie gar nicht.

Versuche das Er es Repariert, wenn nicht dann gibts erstmal nur nen Anwalt zu konsultieren und dort Rechtlichen Beistand anfordern.

am 25. Januar 2024 um 17:51

Hab was auf der ADAC seite gefunden:

Bei Verträgen, die seit dem 1.1.2022 geschlossen werden, muss der Händler private Kunden und Kundinnen auf unübliche Gebrauchsspuren hinweisen. Macht er das nicht, muss er für diese haften.

Wer muss den Mangel beweisen?

Der Mangel muss schon bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen. Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben (sogenannter Verbrauchsgüterkauf), gilt eine Beweiserleichterung: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer/die Käuferin beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

am 25. Januar 2024 um 20:09

Richtig in diesem Fall müsste er den korrekten Zustand zum Zeitpunkt des Kaufes nachweisen ;)

am 25. Januar 2024 um 22:15

Ich sage nur: Beweislastumkehr!!!

Damit ist alles erledigt, positiv für den Kunden!

Hinzu kommt noch die einjährige gesetzliche Händlergarantie!

am 26. Januar 2024 um 6:39

Die gibt es nicht, das ist tatsächlich nur eine Gewährleistung

am 26. Januar 2024 um 13:11

Ja es ist ne Händler Gewährleistung und nicht Händler Garantie dafür ist diese Gesetzlich Vorgeschrieben und die Garantie wäre freiwillig was qausi keiner macht bei gebrauchten Sachen.

Und in dem Fall liegt der Kauf 3 Monate zurück somit greift die Gesetzliche Gewährleistung.!

Diese muss natürlich notfalls mit Beistand einen Rechtsanwalt's den Händler gegenüber geltend gemacht werden damit er sozusagen "freiwillig" einlenkt oder besser gesagt einknickt.....

So nach dem Motto bist du nicht willg so brauch ich Gewalt/ äh Anwalt.

am 26. Januar 2024 um 13:38

Naja, ihr seid immer sehr optimistisch und die Erklärung zum Fall ist leider mehr als dürftig.

Wenn ich jetzt korrekt interpretiere ist das Auto bei BMW gelandet und die haben den Schaden irgend einer Garantieversicherung gemeldet. Warum die Garantieversicherung nicht greift ist vermutlich das der AdBlue Tank auf irgend eine Art ausgeschlossen ist, die Liste ist ja in der Regel länger als die Teileliste eines Autos. Was folgt scheint sich auf eine Gewährleistungs-Restrisikoversicherung (GRRV) zu beziehen.

Wurde also der Schaden der Versicherung gemeldet oder dem Händler??? Das ist wichtig, das zu trennen.

Wichtig ist eine klare Ablehnung vom Händler zu bekommen, nur weil die Versicherung ablehnt heißt das nicht der Händler hat abgelehnt.

Hier ist leider etwas mehr Vorsicht geraten. Diese GRRV sind mit Gutachter und Rechtsberatung komplett darauf spezialisiert die Ansprüche des Kunden abzuwehren. Genau diese Spitzfindigkeit, dass man bisher vermutlich nicht mit dem Händler gesprochen hat und dieser die Gewährleistung bewusst nicht ablehnt ist Teil der Masche.

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