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DSG 7 Gang, Rucken/Ruckeln in Gang 1 bei Belastung bzw Anfahren

VW Touran 2 (5T)
Themenstarteram 3. März 2021 um 13:45

Wer hat Erfahrungen mit der Anschlußgarantie von VW selbst in Bezug auf das DSG Trocken 7 Gang 1.4TSI.

Ich habe eine VW Anschlussgarantie mit 100 Euro Selbstbeteiligung und angeblich auch das Bauteil DSG mit inklusive, laut Vertrag.

Der 1. Gang ruckelt in ca. 0,5s Abstand beim Anfahren am Berg,wenn der Motor warmgefahren ist.

Bei Kaltem noch nicht.

KM Stand erst 105000 .

Hat jemand Erfahrungen wie VW Defekte am DSG während der Anschlussgarantie händelt?

Danke für eure Hilfe.

PS Normaler gemischter Stadt-Land Betrieb ,normale Fahrweise immer.

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29 Antworten

Erst 105000 ?

Bis zu welcher Kilometerleistung geht deine Garantie?

Ist es eine Anschlussgarantie oder eine Garantieversicherung? Die kann durchaus bis nach 100 tkm greifen.

Aber ansonsten bleibt bei Anschlussgarantie auch die Frage, wie viele Jahre und Kilometer genommen wurden.

Themenstarteram 7. März 2021 um 6:41

Es ist das was VW nach der Werksgarabtie anbietet.

Bis 200000 km und 100 Euro Selbstbeteiligung.

60 Euro im Monat.

Es sind auch das DSG versichert ,ausgenommen Verschleißteile und Geräusche und Undichtheiten.

106000 km hat der Touran runter.

Mir hat mal jemand gesagt,das VW die Lebensdauer auf 10 Jahre bzw 160000 km auslegt.

Das heißt Lebensdauerbauteile müssen so lang halten und länger.

Deßhalb die Frage,ob jemand Erfahrungen hat damit.

Die Frage kann die Werkstatt am besten beantworten

Themenstarteram 7. März 2021 um 14:59

Zitat:

@Susannaburatzka schrieb am 7. März 2021 um 08:11:18 Uhr:

Die Frage kann die Werkstatt am besten beantworten

Das kann die Werkstatt eben nicht richtig beantworten,das Forum schon,wenn es Erfahrungen dazu gibt.

Und im Ablehnen ist ja VW bzw die Werkstatt richtig gut.

Ich will aber mit eben den Erfahrungen Anderer dahin gehen bzw vorher wissen, wie ich verhandeln kann.

Bsd mit der Garantieversicherung.

Natürlich kann dir das die Werkstatt beantworten.

Glaube kaum, dass wenn du dort sagst, hier im Forum ist man aber anderer Meinung, dass dann der Freundliche "anderer Meinung" ist.

Sicherlich gibt es Erfahrungswerte, die aber nicht angewendbar sein können, weil halt auch jeder Fall anders gelagert ist. Was willst du dort verhandeln, entweder du hast Gewährleistung oder nicht!

Themenstarteram 8. März 2021 um 16:11

Zitat:

@Puhbert schrieb am 7. März 2021 um 16:28:57 Uhr:

Natürlich kann dir das die Werkstatt beantworten.

Glaube kaum, dass wenn du dort sagst, hier im Forum ist man aber anderer Meinung, dass dann der Freundliche "anderer Meinung" ist.

Sicherlich gibt es Erfahrungswerte, die aber nicht angewendbar sein können, weil halt auch jeder Fall anders gelagert ist. Was willst du dort verhandeln, entweder du hast Gewährleistung oder nicht!

Es geht hier nicht um einen anders gelagerten Fall,sondern um den Gleichen mit gleichen Symptomen.

Zu finden in diversen Foren hier und anderswo.Nur keiner hatte die Anschlussgarantie.

Die Werkstatt kann es nur der VW Garantieversicherung melden.

Genau dort fällt die Entscheidung.

Um diese Erfahrungswerte geht es.

Und genau da kommt es drauf an, denn VW unterscheidet zw. sogenannten Verschleiß,eingeschränkter Funktionsfähigkeit und Funktionsausfall und das nach Belieben.

Gerade bei Garantiesachen sollte man vorbereitet und mit den Erfahrungen Anderer in die Verhandlung gehen.

Was ich dort verhandeln will.......ist das dein ernst Puhbert?

Stell dir vor, VW hat bei einem Kunden mit voller Kulanz entschieden und bei einem Anderen mit selben Fehler nur mit 70 Prozent Kulanz.

Wird dir jetzt klar Puhbert, um was es geht?

Rein zufällig ging es mir während der Werksgarantie genau so.

VW wiegelte garantiemäßig ab....nur zu gut das ich erfahren habe ,das das Teil bei anderen auf Garantie gewechselt wurde.Das habe ich dann angesprochen.Und siehe da,plötzlich ging es.

Nur mal zur Info für dich .....Bei einem Kupplungswechsel des DQ200 fallen bis zu 3000 Euro Reparaturkosten an.

 

Was ich dort verhandeln will.......ist das dein ernst Puhbert?

Ja...war genauso geschrieben

nur zu gut das ich erfahren habe ,das das Teil bei anderen auf Garantie gewechselt wurde.Das habe ich dann angesprochen.Und siehe da,plötzlich ging es.

Das heißt, du hast heute bei VW vorgesprochen und gesagt bei anderen wurde es gewechselt bei mir nicht, warum!..... Und schon ging das ;-)

Hat sich ja heute scheinbar für dich das Ganze zum Guten entwickelt! Glückwunsch

Zitat:

@bueroschwalm schrieb am 8. März 2021 um 17:11:47 Uhr:

Zitat:

@Puhbert schrieb am 7. März 2021 um 16:28:57 Uhr:

Natürlich kann dir das die Werkstatt beantworten.

Glaube kaum, dass wenn du dort sagst, hier im Forum ist man aber anderer Meinung, dass dann der Freundliche "anderer Meinung" ist.

Sicherlich gibt es Erfahrungswerte, die aber nicht angewendbar sein können, weil halt auch jeder Fall anders gelagert ist. Was willst du dort verhandeln, entweder du hast Gewährleistung oder nicht!

Was ich dort verhandeln will.......ist das dein ernst Puhbert?

Stell dir vor, VW hat bei einem Kunden mit voller Kulanz entschieden und bei einem Anderen mit selben Fehler nur mit 70 Prozent Kulanz.

Wird dir jetzt klar Puhbert, um was es geht?

 

Nur mal zur Info für dich .....Bei einem Kupplungswechsel des DQ200 fallen bis zu 3000 Euro Reparaturkosten an.

@bueroschwalm: ich versteh Dein Ansinnen. Da Kulanz jedoch eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch ist - also ein Geschenk- werden auch vorgebrachte Vergleichsfälle keinen Einfluß auf die Entscheidung von VW haben. Einfluß hat hier eine VW Vertragswerkstatt / ein VW Händler, die Dir wohlgesonnen ist und sich für dich reinhängt, weil Du dort eine wertvolle Kundenhistorie hast.

Für den Fall Du trägst die Kosten komplett empfehle ich dir auch Freie Werkstätten zu prüfen. Es gibt Reparatursätze hierzu, der Austausch kann in Freien Werkstätten erfolgen, sowohl Teile als auch Stundensatz sind deutlich günstiger.

Viel Erfolg!

Wenn etwas unter die Garantiebedingungen fällt ist es keine Kulanz.

In den Garantiebedingungen steht dazu folgendes:

"Natürlicher Verschleiß, also gewöhnliche Abnutzungserscheinungen des Fahrzeugs, die nicht durch Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit verursacht worden sind, und Folgeschäden, die auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, sind nicht von dieser Garantie umfasst."

Ich zweifle stark daran, dass es natürlicher Verschleiß sein soll, wenn eine Kupplung nach wenigen tausend Kilometer bereits nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Zumindest wenn man das Fahrzeug nicht überladen hat oder das DSG "falsch" bedient wurde (warum hat das dumme Ding eigentlich keinen Sensor für so was, damit der Fahrer gewarnt wird? Temperaturen oder zu häufiges Schleifen lässt sich heutzutage ja anzeigen und sollte leicht integrierbar sein).

Besonders wenn Probleme bei Bauteilen bereits bekannt sind kann sich ein Hersteller eigentlich nicht so leicht herausreden, das es "natürlicher" Verschleiß gewesen sein soll. Ob da die Beweislastumkehr gilt, kann ich jetzt nicht beurteilen, dazu bräuchte man einen Rechtsanwalt.

Und einfach in eine andere, freie Werkstatt gehen würde ich auch nicht, der Grund seht ebenfalls in den Garantiebedingungen:

"Eine Garantieleistungist daher insbesondere ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

- das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder durch einen Dritten unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist, es sei denn, dies geschah im Rahmen einer Garantieleistung durch einen autorisierten Volkswagen Partner;"

Manchmal hilft es übrigens auch einfach die Werkstatt zu wechseln, bei meinem 118 kW Golf hatte man mir auch erst erzählt, dass das Kettenrasseln noch nicht lange genug zu hören ist. Ich bin dann zu einer anderen Werkstatt und die haben dann den Kettenspanner auf Garantieversicherung getauscht. So ließ sich das Fahrzeug auch besser verkaufen, mich abwimmeln zu lassen hätte mir den finanziellen Schaden gebracht, trotz Versicherung gegen solche Fälle. War übrigens der 2. Kettenspanner der eingebaut wurde, ebenfalls auf Garantie. Ich wusste also, dass VW so was schon macht.

Zitat:

@Eggy78 schrieb am 10. März 2021 um 08:27:51 Uhr:

Wenn etwas unter die Garantiebedingungen fällt ist es keine Kulanz.

In den Garantiebedingungen steht dazu folgendes:

"Natürlicher Verschleiß, also gewöhnliche Abnutzungserscheinungen des Fahrzeugs, die nicht durch Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit verursacht worden sind, und Folgeschäden, die auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, sind nicht von dieser Garantie umfasst."

Ich zweifle stark daran, dass es natürlicher Verschleiß sein soll, wenn eine Kupplung nach wenigen tausend Kilometer bereits nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Zumindest wenn man das Fahrzeug nicht überladen hat oder das DSG "falsch" bedient wurde (warum hat das dumme Ding eigentlich keinen Sensor für so was, damit der Fahrer gewarnt wird? Temperaturen oder zu häufiges Schleifen lässt sich heutzutage ja anzeigen und sollte leicht integrierbar sein).

Besonders wenn Probleme bei Bauteilen bereits bekannt sind kann sich ein Hersteller eigentlich nicht so leicht herausreden, das es "natürlicher" Verschleiß gewesen sein soll. Ob da die Beweislastumkehr gilt, kann ich jetzt nicht beurteilen, dazu bräuchte man einen Rechtsanwalt.

Und einfach in eine andere, freie Werkstatt gehen würde ich auch nicht, der Grund seht ebenfalls in den Garantiebedingungen:

"Eine Garantieleistungist daher insbesondere ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass:

- das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder durch einen Dritten unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist, es sei denn, dies geschah im Rahmen einer Garantieleistung durch einen autorisierten Volkswagen Partner;"

Manchmal hilft es übrigens auch einfach die Werkstatt zu wechseln, bei meinem 118 kW Golf hatte man mir auch erst erzählt, dass das Kettenrasseln noch nicht lange genug zu hören ist. Ich bin dann zu einer anderen Werkstatt und die haben dann den Kettenspanner auf Garantieversicherung getauscht. So ließ sich das Fahrzeug auch besser verkaufen, mich abwimmeln zu lassen hätte mir den finanziellen Schaden gebracht, trotz Versicherung gegen solche Fälle. War übrigens der 2. Kettenspanner der eingebaut wurde, ebenfalls auf Garantie. Ich wusste also, dass VW so was schon macht.

Eine Kupplung ist ein Verschleißteil, ähnlich Bremsen, Reifen, Scheibenwischer. Darauf gibt es auch keine Mindest-Laufleistungsgarantie, weder vom Teilezulieferer noch vom OEM. Eine andere Diskussion ist, wenn das Teil unmittelbar nach Tausch nicht funktioniert. Inwiefern "ein paar tausen KM" in Zusammenhang mit unmittelbar stehen, sollte ein Jurist beantworten - der bin ich nicht.

Die Aussage, dass der Garantieanspruch bei Besuch einer Freien Werkstatt verfällt ist FALSCH. Dies hat die Europäische Kommission im Rahmen der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) geregelt. Hintergrund ist, dass hier ein Kartellrechtlicher verstoß der OEMs vorlag. Es geht darum, die Arbeiten in einem Fachbetrieb durchführen zu lassen der nachHerstellervorgaben arbeitet, egal ob markengebunden oder frei. Es gilt die Kfz-GVO (EU) Nr. 461/2010 nebst Leitlinien, gültig bis 31.05.2023 - google. Der Zentralbverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) hilft hier im Zweifel weiter. Nach Herstellervorgaben arbeiten die Freien übrigens auch. Die pflegen auch deinen eletronischen Wartunsgplan. Die Daten und Zugänge müssen die OEMs den freien zugänglich machen, auch das regelt die Europäische Kommission. Im prinzig geht es um das Verhindern von Kartellen und um ermöglichen von freiem Wettbewerb.

https://qualitaet-ist-mehrwert.de/.../...ungsverordnung_210x297_4c.pdf

Der Besuch einer Freien Werkstatt kann sich höchstens auf die Kulanzregelung auswirken. Da diese seitens OEM freiwillig, also geschenkt, entscheidet der OEM auch nach freiem Willen wem gegenüber er kulant sein will und ein Geschenk machen möchte und wem ggü nicht. Aber wie Du selbst gerade erlebst, ist lückenlose Vertragswerkstatthistorie ja auch kein Garant für Kulanz.

Zitat:

@koscri schrieb am 10. März 2021 um 13:30:46 Uhr:

Eine andere Diskussion ist, wenn das Teil unmittelbar nach Tausch nicht funktioniert. Inwiefern "ein paar tausen KM" in Zusammenhang mit unmittelbar stehen, sollte ein Jurist beantworten - der bin ich nicht.

Eben, das ist dann ein Fall für den Anwalt.

 

Zitat:

@koscri schrieb am 10. März 2021 um 13:30:46 Uhr:

Die Aussage, dass der Garantieanspruch bei Besuch einer Freien Werkstatt verfällt ist FALSCH.

Das hatte ich so auch nicht geschrieben, bitte nochmal genauer lesen was VW fordert:

"einen autorisierten Volkswagen Partner".

Wie Du übrigens selbst schreibst: "der nach Herstellervorgaben arbeitet"

Das sollte man vorher in Erfahrung bringen, es gibt mit Sicherheit freie Werkstätten, die das nicht erfüllen bzw nachweisen können. Darauf sollte man achten.

Zitat:

@Eggy78 schrieb am 10. März 2021 um 15:38:15 Uhr:

Zitat:

@koscri schrieb am 10. März 2021 um 13:30:46 Uhr:

Eine andere Diskussion ist, wenn das Teil unmittelbar nach Tausch nicht funktioniert. Inwiefern "ein paar tausen KM" in Zusammenhang mit unmittelbar stehen, sollte ein Jurist beantworten - der bin ich nicht.

Eben, das ist dann ein Fall für den Anwalt.

Zitat:

@Eggy78 schrieb am 10. März 2021 um 15:38:15 Uhr:

Zitat:

@koscri schrieb am 10. März 2021 um 13:30:46 Uhr:

Die Aussage, dass der Garantieanspruch bei Besuch einer Freien Werkstatt verfällt ist FALSCH.

Das hatte ich so auch nicht geschrieben, bitte nochmal genauer lesen was VW fordert:

"einen autorisierten Volkswagen Partner".

Wie Du übrigens selbst schreibst: "der nach Herstellervorgaben arbeitet"

Das sollte man vorher in Erfahrung bringen, es gibt mit Sicherheit freie Werkstätten, die das nicht erfüllen bzw nachweisen können. Darauf sollte man achten.

Ich arbeite seit fast 20 Jahren in der Branche und kenne zumindest in D keine Freie Werkstatt, die nicht Zugriff auf die Inspektions- und Herstellervorgaben hat. Das sind keine Pommesbuden ohne Licht, das sind Betriebe die häufig in der Vergangenheit Markenvertragswerkstätten waren, aber keine Lust mehr haben Vertrags-/Franchisingauflagen des OEMs zu erfüllen (wie z.B. Abstand der Fahnenmasten im Hof, Bezugsquellen der Innenauststtung des Raums, Kostenpflichtige Pflichttrainings der Mitarbeiter, etc.).

Die Freien, die fit sind um die Doppelhupplung in deinem DSG zu wechseln sind meist an Kooperation der Teilehändler (Stahlgruber, AD, usw) angeschlossen und bekommen über diesen Kanal Infos, Trainings, Zugang zu Herstellervorgaben.

Bei Deiner Absicht der rechtlichen Prüfungs gegen VW bleibt mir nur Dir viel Erfolg zu wünschen - alleine der Glaube daran fehlt mir.

Themenstarteram 27. April 2021 um 9:04

Das habe ich bei Autobild gefunden.Siehe Anhang.

Finde keinen Link mehr.

Das gesamte Fahrzeugleben eines VW.

Ist das nicht 10 Jahre oder 160000km?

Achtung ,bitte nicht Verewechseln mit der Haltbarkeit.

20210426
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