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Eintragung von höherer zulässiger Anhängelast beim PKW

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 19:49

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich Anhängelast bei meiner R-Klasse

Ich habe einen WoWa, der eine zulässige Gesamtmasse von 2200kg hat. Im Moment nutze ich den mit meinem andere Fahrzeug. Jetzt habe ich mir überlegt, ob ich nicht die R-Klasse auch dafür missbrauche. Ich habe noch keine AHK, würde evtl eine nachrüsten. Aber alle die ich gefunden habe, sind bis 2100kg freigegeben. Nun habe ich gelesen, dass man wohl die Anhängelast erhöhen kann, wenn man die Steugungsfähigkeit begrenzt. Hat da da jemand Erfahrung mit Erhöhung der Anhängelast?

Würde mich freien, wenn jemand mit seinem Wissen helfen kann.

Gruß

Al

Beste Antwort im Thema

Das stand Anfang des Jahres in der Caravaning..

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Normalerweise steht das schon in dem CoC vom Auto.

Die normale Prüfsteigung ist 12% und, als Beispiel, die Anhängelast liegt hier bei 1.700 kg.

Die Abstufung liegt dann bei 10 oder 8% mit entsprechend höheren Anhängelasten.

Aber unter Umständen bleibt dabei das zGG vom Zug gleich. Die Zuladung im Zugwagen sinkt dann entsprechend.

Bei der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs, handelt es sich um die tatsächliche Masse des Anhängers, nicht um die zulässige Maße des Anhängers.

Wenn dein Zugfahrzeug 2.100 kg maximal zulässige Anhängelast hat, dann darfst du den Anhänger mit einer zulässigen Maße von 2.200 kg ziehen, wenn du den nur bis 2.100 kg belädst.

Man kann sogar noch die Stützlast ausnutzen, wenn die z. B. 100 kg beträgt und ausgenutzt wird, dann darfst du sogar die zulässige Maße 2.200 kg des Anhängers ausnutzen.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das zulässige Gespanngewicht und die zulässigen Achslasten eingehalten werden.

Hallo,

wenn in den Papieren steht max. Abhängelast 2100 kg. dann sind das max. 2.100kg.

Da kann man NICHT die Stützlast abziehen.

Da kann man NICHTS ausnutzen. BASTA.

Wer so was erzählt handelt fahrlässig! :):(:(:(:(:(

Der Anhänger darf Max. 2.100 Kg Gewicht haben !!! Bzw. beladen sein.

Wenn man keine Ahnung hat, dann einfach mal den Mund halten.

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 8. Juni 2020 um 23:04:41 Uhr:

Hallo,

wenn in den Papieren steht max. Abhängelast 2100 kg. dann sind das max. 2.100kg.

Da kann man NICHT die Stützlast abziehen.

Da kann man NICHTS ausnutzen. BASTA.

Wer so was erzählt handelt fahrlässig! :):(:(:(:(:(

Der Anhänger darf Max. 2.100 Kg Gewicht haben !!! Bzw. beladen sein.

Anhängelast ist die angehängte Last, also was hinterherrollt + Stützlast, die wird vom Auto getragen und nicht gezogen. Kingt komisch, ist aber so.

Die tatsächliche Stützlast wird als Zuladung vom PKW gerechnet (wird ja auch beim Wiegen mit dem PKW mitgewogen) und reduziert somit die Zuladung vom PKW. Es gibt aber auch Hersteller, die bei Anhängerbetrieb die zul. Hinterachslast und/oder das zul. GG um 60-100kg erhöhen.

@Oetteken hat Recht.

Bei 2100kg Anhänglast darf der Anhänger eine Achslast von 2100kg plus Stützlast (kleinster Wert von Anhänger oder PKW) haben, abgehängt darf der Anhänger dann sein max. GG haben.

m.E. darf im geltungsbereich der deutschen STVO/STVZO die tatsächliche Stützlast von der tatsächlichen Anhängelast abgezogen werden un d der Beladung/Achslast des Zugfahrzeugs zugerechnet werden... aber egal, das gilt eh nur in Deutschland... in andren Ländern gibts das nicht! Also, ab sofoert nur noch Urlaub in der Heimat ;-)

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 22:33

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Die Sache mit der Anrechnung der Stützlast würde mir tatsächlich helfen... jedoch wiederum nicht, wenn das unsere Nachbarn anders handhaben :-(

Dann dich nochmal die ursprüngliche Frage:

Hat schon mal jemand die zulässige Anhängelast erhöhen lassen?

Zitat:

@stero111 schrieb am 9. Juni 2020 um 00:27:10 Uhr:

m.E. darf im geltungsbereich der deutschen STVO/STVZO die tatsächliche Stützlast von der tatsächlichen Anhängelast abgezogen werden un d der Beladung/Achslast des Zugfahrzeugs zugerechnet werden... aber egal, das gilt eh nur in Deutschland... in andren Ländern gibts das nicht! Also, ab sofoert nur noch Urlaub in der Heimat ;-)

Dann dich nochmal die ursprüngliche Frage:

Hat schon mal jemand die zulässige Anhängelast erhöhen lassen?

.

.

Ja, hab ich, mehrfach! Bei BMW, VW, Opel, Volvo.

1) ich bin zum Markenhändler hab die Papiere auf den Tresen gelegt und gefragt obs geht... und hab dann ca 2 Wochen Später ein Schreiben (Freigabe) vom Werk bekommen in dem die Erhöhung beschrieben wurde und der Text für den Eintrag vorgeschlagen wurde (Das was vor der Erfindung von eMail und I-Net)

2) Ich hab beim Hersteller die Homologationsabteilung angerufen und um Freigabe gebeten... die Freigabe für meine Fahrgestellnummer kam per Post

3) Ich hab den hersteller Angemailt... Freigabe kam per post

Ich würde Dir empfehlen mal beim Vertragshändler Deines geringsten Misstrauens vorstellig zu werden... die wissen was geht und wie.

ggf gibt es Auflagen wie andere Federn, Stossdämpfer, andere Radmuttern, andere Bereifung usw

Zitat:

@stero111 schrieb am 9. Juni 2020 um 00:43:48 Uhr:

Dann dich nochmal die ursprüngliche Frage:

Hat schon mal jemand die zulässige Anhängelast erhöhen lassen?

.

.

Ja, hab ich, mehrfach! Bei BMW, VW, Opel, Volvo.

1) ich bin zum Markenhändler hab die Papiere auf den Tresen gelegt und gefragt obs geht... und hab dann ca 2 Wochen Später ein Schreiben (Freigabe) vom Werk bekommen in dem die Erhöhung beschrieben wurde und der Text für den Eintrag vorgeschlagen wurde (Das was vor der Erfindung von eMail und I-Net)

2) Ich hab beim Hersteller die Homologationsabteilung angerufen und um Freigabe gebeten... die Freigabe für meine Fahrgestellnummer kam per Post

3) Ich hab den hersteller Angemailt... Freigabe kam per post

Ich würde Dir empfehlen mal beim Vertragshändler Deines geringsten Misstrauens vorstellig zu werden... die wissen was geht und wie.

ggf gibt es Auflagen wie andere Federn, Stossdämpfer, andere Radmuttern, andere Bereifung, Ölkühler nachrüsten, Hochleistungskühler usw

 

Ich habe für mein GLC vom Werk keine Antwort bekommen.

 

Hier: https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/

 

bin ich dann fündig geworden und habe nun 2800kg Anhängelast.

Themenstarteram 9. Juni 2020 um 5:22

Hi ZSaleh,

Was hat‘s gekostet?

Gruß

Al

Bei Subaru, Tüf-Gebühren + Zulassungsstelle Eintrag ca. 150,- EU.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Juni 2020 um 22:13:17 Uhr:

...

Wenn dein Zugfahrzeug 2.100 kg maximal zulässige Anhängelast hat, dann darfst du den Anhänger mit einer zulässigen Maße von 2.200 kg ziehen, wenn du den nur bis 2.100 kg belädst.

Man kann sogar noch die Stützlast ausnutzen, wenn die z. B. 100 kg beträgt und ausgenutzt wird, dann darfst du sogar die zulässige Maße 2.200 kg des Anhängers ausnutzen.

....

Das gilt für Deutschland (festgelegt vom Bundesverkehrsministerium) aber nicht international:

In der Schweiz wird bei der Polizei-Kontrolle des zulässigen Anhängelast des Anhängers immer die Achslast mit der Stützlast addiert. Ist dann die zulässige Anhängelast tiefer, bedeutet das entlanden plus Bussgeld.

die Achslast mit der Stützlast addiert. Ist dann die zulässige Anhängelast tiefer,

?? addieren und dann kommt weniger raus? höchstens für das ges. des ziehenden.

Also Hänger darf das ges. Gewicht + Stüztlast wiegen.

PKW darf ges. Gew. - Stüzlast wiegen.

Wenn im Schein eingetragen ist , gern bei Tranportern, Kleinbussen, bei Anhängerbetrieb erhöht sich das zul ges Gew. um 100kg, dann fahren da einige ohne Führerschein, da dann das Kfz 3,6 to zul ges. gew. hat.

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