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Fahrzeug schlecht lackiert - Rost / Gewährleistung?
Grüße Euch.
Ich habe leider ein Problem mit meinem Fahrzeug.
Mir ist vor zwei Monaten aufgefallen, dass das Dach an der Finne rostet. Der Lack ist auf ca. 5cm aufgeplatzt und es sieht aus, als wäre darunter Spachtelmasse.
Es rostet nicht nur an der Finne, sondern auch weiter vorne. Sieht aus wie Orangenhaut also ziemlich viele kleine Rostbläschen
Aber von vorne: wir haben vor knapp 2 Jahren einen gebrauchten BMW gekauft (27.000km) in einer Niederlassung in München. Das Auto wurde nachlackiert, weil es einen Hagelschaden hatte.
Nun habe ich vor zwei Monaten die Niederlassung kontaktiert und um Hilfe gebeten. Einen Monat hat es gedauert, bis sich jemand bei mir gemeldet hat (hatte zu dem Zeitpunkt auch die Kundenbetreuung kontaktiert). Nach 1 1/2 Monaten hat sich der Verkäufer gemeldet und uns den Vorschlag gemacht, dass wir das Auto lieber wechseln sollten (hatte bis dahin schon 2 neue Turbolader, das Steuergerät unter dem Dach wurde gewechselt, Rückruf wegen der Ansaugbrücke und beide Signalhörner defekt). Das haben wir besprochen und zugestimmt - solang der Preis passt (Inzahlungnahme).
Wir waren dann im München um das Auto begutachten zu lassen, uns umzusehen und die Lösung unseres Problems voranzutreiben.
Es war eine Katastrophe.
Das Treffen (kurz zur Erläuterung: wir wohnen 200km entfernt (einfache Strecke) und haben ein kleines Kind) war die Kirsche auf der Torte.
Der Termin zur Begutachtung war nicht vermerkt, wir wurden mehr oder weniger "reingeschoben". Zur Begutachtung sollten wir eine viertel Stunde (15 Minuten) warten, dann würde der Verkäufer wieder kommen. Aus den 15 Minuten wurden über 90 Minuten. Man könnte davon ausgehen, dass wir einfach vergessen wurden. Wir waren 2,5 Stunden in der Niederlassung und hatten 4 Stunden Fahrtweg.
Das alles für eine Bewertung des Fahrzeuges (Dach wurde nicht berücksichtigt).
Da eine Inzahlungnahme nicht in Frage kommt, stellt sich mir die Frage, ob die Herrschaften das Fahrzeug reparieren müssen (Gewährleistung).
Muss ich beweisen, dass die Lackierung schlecht war?
Hoffentlich kann mir jemand eine Antwort geben.
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44 Antworten
Selbstverständlich gibts auf die Nachlackierung auch eine Gewährleistung.
Die Frage ist: Wie lange? Wann wurde das Fzg nachlackiert?
..und wie sieht der Kaufvertrag aus? Ich nehme an die Niederlassung hat ihn euch nicht als unfallfrei verkauft, oder etwa doch?
Zitat:
@VentusGL schrieb am 18. Oktober 2023 um 09:52:42 Uhr:
..und wie sieht der Kaufvertrag aus? Ich nehme an die Niederlassung hat ihn euch nicht als unfallfrei verkauft, oder etwa doch?
Der Hagelschaden ist kein Unfall.
Ist zwar kein Unfallwagen aber mit angezeigtem Vorschaden. Die Frage ist einmal, was der Vertrag über die Gewährleistung aussagt. Normalerweise sind es zwei Jahre; die können aber auf ein Jahr begrenzt werden im Vertrag.
Dann liegt die Beweislast nach knapp zwei Jahren eh bei Dir und Du musst den Schaden innerhalb des Gewährleistungszeit nachweislich anzeigen und die Chance zur Reparatur geben. Im Zweifel würde ich mich anwaltlich beraten lassen, wenn Du noch im Gewährleistungszeitraum bist und den Schaden in der Zeit angemeldest hast.
Warum kommt Inzahlungnahme nicht mehr in Frage, wie ursprünglich angedacht?
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 19. October 2023 um 06:38:56 Uhr:
Dann liegt die Beweislast nach knapp zwei Jahren eh bei Dir und Du musst den Schaden innerhalb des Gewährleistungszeit nachweislich anzeigen und die Chance zur Reparatur geben.
Die Beweislastumkehr tritt nach 12 Monaten ein, nicht nach 2 Jahren.
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 19. October 2023 um 06:38:56 Uhr:
Ist zwar kein Unfallwagen aber mit angezeigtem Vorschaden. Die Frage ist einmal, was der Vertrag über die Gewährleistung aussagt. Normalerweise sind es zwei Jahre; die können aber auf ein Jahr begrenzt werden im Vertrag.
Dann liegt die Beweislast nach knapp zwei Jahren eh bei Dir und Du musst den Schaden innerhalb des Gewährleistungszeit nachweislich anzeigen und die Chance zur Reparatur geben. Im Zweifel würde ich mich anwaltlich beraten lassen, wenn Du noch im Gewährleistungszeitraum bist und den Schaden in der Zeit angemeldest hast.
Warum kommt Inzahlungnahme nicht mehr in Frage, wie ursprünglich angedacht?
Eine Inzahlungnahme ist bei den gebotenen Konditionen ein schlechter Scherz. EK wäre deutlich unter 20.000€.
Wir haben ein Angebot für ein Fahrzeug bekommen: 520d xDrive und Anhängerkupplung für 34.000€. Allrad und Anhängerkupplung ist Pflicht. Auf HeadUp-Display, WLAN,...kann ich verzichten.
Das Auto haben wir vor knapp 2 Jahren gekauft für knapp 28.000€. Die 2 Jahre sind Ende September ausgelaufen, angezeigt habe ich den Mangel Anfang August 23.
Der Verkaufsleiter meinte in dem letzten Telefonat, dass die Niederlassung die Reperatur nicht in Auftrag gegeben hat, sondern der Vorbesitzer (Leasing-Rückgabe). Dazu meinte der Verkaufsleiter, dass die Niederlassung zwar eine Bewertung gemacht hat bezüglich der Rücknahme, aber es wohl keinem aufgefallen ist.
Bmw veranschlagt für die Reperatur ~15.000€, da das ganze Dach ausgetauscht werden muss. Da wurde scheinbar alles nur grob zugespachtelt und drüber lackiert.
Zitat:
@hansi2004 schrieb am 17. October 2023 um 22:39:14 Uhr:
Selbstverständlich gibts auf die Nachlackierung auch eine Gewährleistung.
Die Frage ist: Wie lange? Wann wurde das Fzg nachlackiert?
Vor knapp zwei Jahren.
Wir haben den Kaufvertrag unterschrieben, da war das Fahrzeug noch beim Lackierer.
Zitat:
@suzyyy schrieb am 19. October 2023 um 12:40:03 Uhr:
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 19. October 2023 um 06:38:56 Uhr:
Dann liegt die Beweislast nach knapp zwei Jahren eh bei Dir und Du musst den Schaden innerhalb des Gewährleistungszeit nachweislich anzeigen und die Chance zur Reparatur geben.
Die Beweislastumkehr tritt nach 12 Monaten ein, nicht nach 2 Jahren.
Hatte ich was anderes geschrieben? Ich habe nicht geschrieben, dass die nach zwei Jahren eintritt, sondern dass sie nach knapp zwei Jahren beim Käufer liegt.
Aber wenn es bekannt war, dass es gemacht wurde und nachweislich schlecht gemacht wurde, dann würde ich jetzt fix beim Anwalt vorbeischauen. Einen solch hohen Schaden repariert niemand freiwillig.
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 19. October 2023 um 18:12:08 Uhr:
Hatte ich was anderes geschrieben? Ich habe nicht geschrieben, dass die nach zwei Jahren eintritt, sondern dass sie nach knapp zwei Jahren beim Käufer liegt.
Ein Denkfehler von mir, habe deine Formulierung falsch interpretiert.
Zitat:
@WirliebenAutos schrieb am 19. October 2023 um 18:12:08 Uhr:
Zitat:
@suzyyy schrieb am 19. October 2023 um 12:40:03 Uhr:
Die Beweislastumkehr tritt nach 12 Monaten ein, nicht nach 2 Jahren.
Hatte ich was anderes geschrieben? Ich habe nicht geschrieben, dass die nach zwei Jahren eintritt, sondern dass sie nach knapp zwei Jahren beim Käufer liegt.
Aber wenn es bekannt war, dass es gemacht wurde und nachweislich schlecht gemacht wurde, dann würde ich jetzt fix beim Anwalt vorbeischauen. Einen solch hohen Schaden repariert niemand freiwillig.
Vielen Dank für deine Antwort.
Das wird wohl oder übel der nächste Schritt.
Meine Frage ist nun: besteht Aussicht auf eine Chance?
Ich befürchte, dass du gar keine Chance hast. Wenn die Niederlassung die üblichen Verträge für gebrauchte Fahrzeuge verwendet hat, dann haben sie – und das ist zulässig bei gebrauchten Fahrzeugen – die Gewährleistungsdauer auf ein Jahr beschränkt. Schau dir deshalb den Kaufvertrag genau an, bevor du weitere Schritte unternimmst.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 20. October 2023 um 10:25:15 Uhr:
Ich befürchte, dass du gar keine Chance hast. Wenn die Niederlassung die üblichen Verträge für gebrauchte Fahrzeuge verwendet hat, dann haben sie – und das ist zulässig bei gebrauchten Fahrzeugen – die Gewährleistungsdauer auf ein Jahr beschränkt. Schau dir deshalb den Kaufvertrag genau an, bevor du weitere Schritte unternimmst.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe gestern Abend eine Email bekommen und werde daraus nicht wirklich schlau. Geht um connected Drive Services und Gewährleistung.
Hab's mal angefügt.
In den Vertrag schau ich umgehend.
Anbei die Fristsetzung auf ein Jahr.
Wichtig wäre für mich Absatz 2
Hab's mal angefügt:
Was Dein Connected Drive Abo angeht: Das endet automatisch nach 3 Jahren ab Neuwagenkauf und muß dann vom Käufer selbst auf seine Kosten zu gebucht/gekauft werden. Ist das nicht mit einer neuen Laufzeit im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen, bleibt das allein bei Dir. Hatte der vorige Besitzer diese Funktion gekauft, bleibt die an die FIN gebunden, bis der gekaufte Zeitraum automatisch endet.
Der Satz 2 sagt aufgelöst aus, dass sofern beim Verkauf und in der Gewährleistungsfrist danach keine Mängel aufgedeckt werden bzw. zu Schäden mit Personenschäden und/oder Verlust von Leib und Leben führen, nicht übernommen werden.
Da das bei Rost an der Antenne wohl eher nicht der Fall sein wird, hast Du da dann wohl Pech.