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Felgen mit ET35 eintragungsfrei zulässig?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 20. Oktober 2019 um 23:10

Hallo zusammen,

Ich will mir die nächsten Tage neue Winterfelgen bestellen.

Nun meine Frage: Sind Felgen mit der Bezeichnung 8x18 ET35 eintragungsfrei zulässig, oder soll ich mir lieber 8x18 ET45 Felgen aussuchen?

Beste Antwort im Thema

In der Regel hängt es von Felge und Gutachten ab ob sie eingetragen werden müssen.

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Wenn die Felgen ne ABE haben brauchst Du sie nicht eintragen. Zur Info, in der Regel müssen Zubehörfelgen eingetragen werden.

In der Regel hängt es von Felge und Gutachten ab ob sie eingetragen werden müssen.

Alle Felgen haben eine ABE, das heißt aber NICHT das sie eintragungsfrei sind, das steht ebend genau in der ABE, was bei welchem Fahrzeug, welchem Reifen zu tun ist, aber bei ET 35 würde ich sagen, da müssen evtl. noch einige Sachen am Fahrzeug geändert werden. Welche Felge und welche Reifengröße wäre interessant zu wissen?

ET 35 gehen beim Golf zumindest vorne nicht ohne entsprechende Karosseriearbeiten. Da stehen ET 45er schon weit außen.

ET45, und bei 8x18 in Verbindung mit der Seriengröße 225/40R18, ist i.d.R. die Wahl die keine bauartlichen Veränderungen am Fahrzeug selbst bedingen und damit eintragungsfrei ist.

Gruß

RSLiner

Alles was im Schein steht oder im COC kannst Du eintragungsfrei fahren.

Für alles andere brauchst Du entweder ein Gutachten, dass ausdrücklich schreibt, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist oder eben eine Einzelabnahme.

Um mit einem Satz auf die gestellte Frage zu antworten: 35er ET ist nicht eintragungsfrei.

am 21. Oktober 2019 um 10:33

... und ohne Karossserieveränderungen auch nicht eintragungsfähig.

Habe 8x17 225/45 R17 ET35 drauf. Wurden eingetragen bei der Dekra. Ohne Karosserie arbeiten. Golf 7 Variant 2.0 tdi bj 2016

Dann achte aber im eigenen Interesse darauf das du nicht in eine Kontrolle mit entsprechend geschultem Personal kommst oder aber bei der TÜ Abnahme nachgeprüft wird ob alle Auflagen erfüllt wurden . Bei 8x17 ET 35 ohne zusätzliche Abdeckungen etc ist auf keinen Fall die Radabdeckung vorschriftsgemäß und auch eine vorhandene Eintragung kann wenn es jemand genau nimmt jederzeit beanstandet und ggf. verworfen werden

Mfg Mario

Also ich glaube jetzt mal das was der dekra Prüfer geprüft hat. Ich habe ja auch ein entsprechendes Gutachten. Er wird auch bestimmt nicht sein eigenes Gutachten beim Tüv für unzulässig erklären. Ich glaub das wär dann was für die Bildzeitung:-))))

Dekra/TÜV/GTÜ-Leuten glaub ich erstmal gar nix! Hab dort schon die dollsten Sachen erlebt

Zitat:

@Arni7680 schrieb am 2. Januar 2020 um 17:25:17 Uhr:

Also ich glaube jetzt mal das was der dekra Prüfer geprüft hat. Ich habe ja auch ein entsprechendes Gutachten. Er wird auch bestimmt nicht sein eigenes Gutachten beim Tüv für unzulässig erklären. Ich glaub das wär dann was für die Bildzeitung:-))))

Hallo , auch für ET35 ohne Auflagen Karosserieseitig ? doch wohl eher nicht und das kann jederzeit wenn eventuelle Auflagen nicht erfüllt werden beanstandet werden - dann kannst du die Eintragung vergessen !

Mfg Mario

 

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 2. Januar 2020 um 17:44:19 Uhr:

Dekra/TÜV/GTÜ-Leuten glaub ich erstmal gar nix! Hab dort schon die dollsten Sachen erlebt

Willkommen im Club - hier hapert es auch des öfteren an Kenntnis der aktuellen Vorschriften "Stichwort" Fortbildung und Schulung ist was für die anderen ;)

Mfg Mario

 

Ist auch egal. Sommerreifen sind original VW und damit bekommt er TÜV. Die Felgen haben eine Betriebserlaubnis und sind abgenommen vom TÜV. Was das wichtigste ist die Räder sehen sehr gut aus an meinem Golf. Fertig!!

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