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Fiktiver Versicherungsfall (daher nicht eilig )

Themenstarteram 3. September 2008 um 14:12

es handelt sich um eine frage, die durch einen anderen unfall mit einem 323 fragen bei mir aufwarf.

in dem fall handelt es sich um um ein fahrzeug, deren erstzulassung eher "ungewoehnlich" ist.

"Ein Mazda 323 F GT BG, der Ende 1992 vom Band gerollt ist und den ich Anfang 2006 mit Kilometerstand 000012 und ohne Vorhalter für ca. 19 k€ kaufte."

(einige werden das fahrzeug des mt-users evtl kennen ;) )

wenn nun dieses fahrzeug durch einen anderen verkehrsteilnehmer einen schaden erleiden wuerde....

mal vom totalschaden ausgehend.

oder

falls unterschiedlich dazu: selbstverschuldeter totalschaden bei VK

in wieweit spielt das BJ dann eine rolle? oder zaehlt nur die EZ ? auf wessen grundlage wird der wert ermittelt?

( das fahrzeug hat volle mazda DE neuwagengarantie)

die kombination aus 14Jahren zwischen BJ und EZ wird ja nicht SO häufig bei "neuwagen" vorkommen.

Harry

Beste Antwort im Thema

Puhhhh..... das ist wirklich eine schwierige Frage :(

Da muss ich mal eine Nacht drüber schlafen. 

 

Ich gebe morgen mal meinen Senf dazu ab.

 

bis denne

 

Gruß

 

Delle

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Also normalerweise geht es nach EZ. Aber wie soll ein Gutachter den Zeitwert bestimmen wenn es kein anderes Fahrzeug mit gleicher EZ gibt? Er wird es sicherlich keinesfalls mit einem Fahrzeug der aktuellen Serie bzw. der zum Zeitpunkt der EZ gültigen Serie gleichsetzen bzw. gleichsetzen können. Ich bin mir zumindest in soweit sicher, dass es Probleme geben kann. Aber selbst ob ein Wertgutachten helfen würde, kann ich nicht beurteilen. Weil ich hätte soviel Geld für so ein altes Auto nicht bezhalt. Nur wenn es in eine Sammlung geht und dort bleibt bis es ein standesgemäßer Oldtimer ist und nicht einfach nur ein altes Auto ohne km auf dem Tacho.

Mal gucken was z.B. der Dellenzähler dazu sagt. . .

Hatte eben mal nach der Geschichte dieses Fahrzeugs hier im Forum gesucht, aber deine Beiträge gehen leider nur bis Anfang 2007 zurück . . . gibt es da noch was zum nachlesen zum Hergang bzw. Geschichte des Fahrzeugs? Finde das schon sehr interessant un ungewöhnlich . . .

Hab grad noch was gefunden - sthst mit meehster in Verbindung? Hba nen Artikel aus 2007 gefunden der mir noch ne ganz andere Idee bereitet hat:

2006 zugelassen und 2007 hat der Wagen "schon" 7000 km gelaufen. Das ist schon fast die Größenordnung eines Altagsfahrzeugs für viele Menschen ( für mich noch lange nicht, aber für viele andere ). Würde daraus schließen, dieses Jahr schon 14000 und 2009 bist bei 21000. Da geht es relativ schnell, dass du von der Laufleistung nicht mehr in Regionen bist, die als nahezu neu zu titulieren sind sondern einfach ein "altes" Auto mit nem geringen km stand. OK, der EZ nach ist es ein sehr neues Auto, entspricht jedoch nicht dem Stand der Technik und wird deswegen vermutlich auch nicht einen gleichen Wert zugebrochen bekommen wie ein Fahrzeug was BJ und EZ in 2006 hat und nun verunfallt.

Ich hab echt keine Ahnung! DELLE :D

Themenstarteram 3. September 2008 um 15:18

es gäbe dazu etwas (wenn auch evtl nicht dolle viel?) zum nachlesen.

der user / die userin weiss aber bescheid und wird dir dazu evtl noch etwas schreiben. dauert aber noch ;)

wie gesagt, ein unfall mit diesem fahrzeug ist ja nicht vorgekommen, mir kam die frage dabei nur in den sinn.

Harry

Puhhhh..... das ist wirklich eine schwierige Frage :(

Da muss ich mal eine Nacht drüber schlafen. 

 

Ich gebe morgen mal meinen Senf dazu ab.

 

bis denne

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 3. September 2008 um 16:22

wow ;)

delle owned by harrys frage? *g*

dass ich das nochmal erleben dufte...

ist aber auch eine sehr eigenartige kombination, die aber theoretisch (genau so) morgen passieren koennte.

ist also nicht voellig konstruiert.

Harry

Völlig konstruiert ist die Sache nicht, ich hatte heute tatsächlich einen Unfall mit einem Mazda 323, aber mit dem anderen EZ 1991. Der Schaden ist auch nicht besonders groß, ich denke, das wird sich noch im dreistelligen Rahmen bewegen.

Aber zum Fiktiven zurück: Besagter Mazda 323 hat derzeit knappe 13000 km auf der Uhr, ich habe ihn aber auch schon seit Mai 2006 angemeldet. Daß er wie ein "normaler" 1992er gerechnet wird, kann und will ich mir nicht vorstellen, auch weil die Werksgarantie bis Mai 2009 gilt und die weiteren Garantien wie z.B. gegen Rost noch deutlich länger. Außerdem habe ich in eine Garantieverlängerung investiert, so daß ich bis Mai 2011 Garantie habe. Zudem hat mein Exemplar bis jheute keine (!) sichtbare Gebrauchsspur. Wie der Wert im Falle eines Schadens angesetzt werden würde, würde mich schon sehr interessieren.

Liebe Grüße

Meehster

Themenstarteram 3. September 2008 um 17:34

garantie ist aber eben nur eine freiwillige leistung des herstellers...

aber das thema koennte a) spannend werden, oder b) einfach im zweifelsfall dann (was ich nicht hoffe) vor gericht enden.

danke, dass du aber das raetsel ueber das fahrzeug aufgeloest hast (letzte seite von meehsters blog)

Harry

Moin Moin.

Im falle eines Haftpflichtschadens "denke ich",hat dieser "neue" MAZDA einen

Markt/Widerbeschaffungswert von 2500 bis 4000 €,

In diese Größenordnung denke ich ,werden Versicherungen und Gutachter

dieses Fahrzeug beurteilen.

4000 bis Max. 5000€ dürfte das höchste der Gefühle sein.

So sehe ich das Fahrzeug Marktwirtschaftlich aus der ferne.

MfG.alrock01

Themenstarteram 4. September 2008 um 22:28

delle hat nen guten schlaf :> ;)

ist aber auch ne ueble konstellation..

ein neuwagen ist es nicht.. (auch 2006 nicht) und somit tendiere ICH eher in richtung alrock

Harry

naja mal blöde antwort, ;) warum fragst du nicht mal direkt bei deinem versicherer? musst halt nachhaken. weil die sicher nicht sofort die antwort parat haben :)

lg chris

Moin,

der Versicherer=Versicherung,ist nicht dumm genug,um eine pauschale/verbindliche Aussage zu machen.:confused:

MfG.alrock01

Die Aussage muß ja auch nicht verbindlich in der Höhe sein, nur in dem Verfahren der Wertfindung. Das würde schon reichen um zu zeigen ob die aus dem Frischling einen alten Wagen machen oder nicht.

Dies wird aber niemals eine Allgemeingültigkeit für andere Versicherer haben. Kasko könntest du dir dann sicher sein, aber Haftpflicht wird dann vermutlich bei jedem gegnerischen Versicherer auf Probleme stoßen - zu deinem Nachteil.

Delle hat sich bestimmt im Archiv verlaufen auf der Suche nach einem ähnlich gelagerten Fall der mal vor Gericht entschieden worden ist :D

LOL..... Ja so ungefähr.... :D

 

Ich hab da schon so eine Idee, wie man das rechtfertigen könnnte.

 

Gemach, ich schlage euch da mal vor. Aber wirklich ein sehr Interessanter Fall.

So etwas hat man nicht jeden Tag

 

Gruß

 

Delle

 

 

am 5. September 2008 um 16:05

Unbenutzt ist nicht auch gleich neu oder neuwertig.

 

Eine Standzeit von 14 Jahren (!) zwischen Herstellung und erster Zulassung eines Fahrzeuges führt auch bei einem nicht benutztem Fahrzeug zu einem Alterungsprozess. Auch dürfte die Fahrzeugtechnik dieses Fahrzeuges nicht mehr den gestiegenen Anforderungen entsprechen.

 

Wird das Fahrzeug nach der Zulassung dann auch wie ein normales Fahrzeug im Alltagsbetrieb genutzt, sehe ich hier keinen Anhaltspunkt, das Fahrzeug anders als ein „altes Fahrzeug mit geringer Laufleistung“ zu bewerten.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Wird das Fahrzeug nach der Zulassung dann auch wie ein normales Fahrzeug im Alltagsbetrieb genutzt, sehe ich hier keinen Anhaltspunkt, das Fahrzeug anders als ein „altes Fahrzeug mit geringer Laufleistung“ zu bewerten.

Und wie macht man das ? Wie bewertet man die geringe Laufleistung von 13.000 KM ?

Warum ist das ein "altes" Fahrzeug ?

 

Ganz so einfach ist das nicht, sonst hätte ich da schon lange etwas dazu gesülzt...... :(

 

Gruß

 

Delle

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