ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frage Kostenrechnung Gerichtskosten

Frage Kostenrechnung Gerichtskosten

Themenstarteram 6. Mai 2021 um 9:34

Hallo.

Hier sind ja immer einige Leute unterwegs, welche sich mit so Gerichtssachen auskenn und ich hoffe, ich bekomme keine auf den Deckel wegens der Frage.

Also, ich frage mal für einen Freund nach folgendem Sachverhalt. Dieser hypothetische Freund reicht eine Klage gegen seinen Leasinggeber wegens des Widerrufsjokers über ein hypothetische Anwaltskanzlei ein. Diese Kanzlei ist nun nicht sehr kommunikativ und alles zieht sich. Nach einem halben Jahr wird dann die Klage eingereicht und wieder ist ein paar Monate Ruhe. Kanzlei so: Ja, wir haben die Klage eingereicht, können im Moment auch nix machen, warten auf das Gericht...

Nach geraumer Zeit trudelt dann beim fiktiven Kläger völlig überraschend eine Kostenrechnung einer Justizzahlstelle ein. Okay, nach ein paar Recherchen im Prinzip kein Problem, ist wohl der Vorschuß für die Gerichtskosten.

Nun bringt eine tiefere Analyse den Klageeinreicher etwas aus dem Konzept. Er hat sich erlesen, dass der Vorschuß eigentlich immer dem 3.0-Satz entspricht (KV-GKG 1210). Nun sagt sein Kostenbescheid aber, es sind Gerichtskosten nach dem 1.0-Satz (KV-GK 1211) fällig. Was den streitlustigen Gesellen eigentlich sehr erfreut, da hier ja weniger zu zahlen ist. Noch dazu wird zur Berechnung die Tablle mit den Streitwerten zurate gezogen, die bis letztes Jahr gültig war. Okay, das könnte damit zusammenhängen, dass die Klage theoretisch auch noch letztes Jahr eingereicht wurde.

Er ist sich aber nun unsicher, ob das wirklich der Vorschuß ist, da es ja eigentlich der falsche Posten ist. Eine Nachfrage bei seiner klageführenden Kanzlei war auch nicht hilfreich.

Deshalb hier noch mal an euch die Frage des Freundes: Kann das wirklich der Vorschuß sein und jetzt geht es richtig los? Oder ist das schon die Schlußrechnung und alles ist vorbei, ohne dass er es mitbekommen hätte? Oder hat das Gericht schon eine Idee, wo die Reise hingeht und stellt deshalb nur den ermäßigten Satz in Rechnung?

Verdammt viel Text für so einen theoretischen Fall, aber vllt weiß ja jemand eine Antwort. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Ähnliche Themen
29 Antworten

Mach das Schreiben mal unkenntlich und lag's hier hoch.

Den ganzen Quatsch, von wegen hyphothetisch, Freund, usw. kannst du dir sparen.

Das macht die Geschichte nur undeutlich und verleitet zu falschen Vermutungen.

Themenstarteram 6. Mai 2021 um 11:13

Ich dachte das wäre vllt besser so. ;)

Aber hier ist der Bescheid. Ist bisher das einzigste Schreiben vom Gericht. Zumindest welches ich gesehen habe.

Kostenbescheid

Dein / der Anwalt sollte eigentlich wissen, wie der Stand des Verfahrens ist.

http://gkg.rechtsanwalt-darmstadt.de/.../

Themenstarteram 6. Mai 2021 um 11:55

Das hab ich auch gefunden. Dann hätte aber nach meiner Auffassung dieser Beschreibung, die Klage zurückgenommen. Dieser jemand war aber nicht icht ich noch wurde ich informiert. Und es war ja auch das erste Schreiben. Kam auch vorher nix z. B. wegen GK-Vorschuss.

Ich bin sehr verwirrt. Und die Kanzlei ist auch keine wirkliche Hilfe. Die hüllen sich in Schweigen bzw. geben nichtssagende Auskünfte.

Ich könnte mich ob der ganzen Geschichte eh in den Hintern beißen. Aber reingefallen bleibt reingefallen. Ich habe gelernt.

Dein Anwalt ist verpflichtet, dir Auskunft zu geben.

Normalerweise bekommst du Schriftstücke dazu.

Themenstarteram 6. Mai 2021 um 12:21

Ich hab jetzt nochmals nachgefragt. Wäre aber schon ein recht starkes Stück, wenn man das Verfahren einfach so ohne irgendwelche Rücksprachen beendet hätte.

Dann gibt es auf den theoretischen Fall mal eine theoretische Antwort.

Da kein Zivilgericht eine Klageschrift an den Gegner zustellt bevor der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt ist (§ 12 Abs. 1 GKG) kann das Verfahren noch nicht beendet sein. Warum das Gericht statt der KV-Nr. 1210 hier die KV-Nr. 1211 heranzieht, die nur bei Beendigung des Verfahrens in den dort genannten Fällen gilt, bleibt ein Geheimnis des Gerichts, das auch nur dieses aufklären kann. Aber dafür zu sorgen, gibt es theoretisch den Anwalt.

Grüße vom Ostelch

am 6. Mai 2021 um 13:43

Und wenn das Gericht statt der KV-Nr. 1210 hier die KV-Nr. 1211 heranzieht, weil zunächst eine Schlichtung durchgeführt werden muss, bevor es die Klage zur Verhandlung animmt ?!

gibt es im Zivilrecht öfter, abhängig vom Bundesland;

Das sollte dann aber auch der betr. RA wissen und mitteilen.....

Themenstarteram 6. Mai 2021 um 13:55

Ich hab jetzt noch mal die Kanzlei angeschrieben und um Auskunft gebeten. Danke schon mal und ich halte euch natürlich auf dem Laufenden.

Ist ne Schlichtung im Zivilrecht mehr oder wenig verpflichtend?

Zitat:

@remix schrieb am 6. Mai 2021 um 15:43:36 Uhr:

Und wenn das Gericht statt der KV-Nr. 1210 hier die KV-Nr. 1211 heranzieht, weil zunächst eine Schlichtung durchgeführt werden muss, bevor es die Klage zur Verhandlung animmt ?!

gibt es im Zivilrecht öfter, abhängig vom Bundesland;

Das sollte dann aber auch der betr. RA wissen und mitteilen.....

Der Gütetermin im Verfahren ist ohnehin obligatorisch. Eine verpflichtende Streitschlichtung nach § 15a EGZPO gibt es für diesen "theoretischen Fall" nicht. Dafür sind auch keine Gerichtsgebühren zu zahlen. Als Gerichtskostenvorschuss ist nach dem GKG immer die "Gebühr für das Verfahren im allgemeinen" zu zahlen ist (§ 12 Abs. 1 GKG), das entspricht nach dem Kostenverzeichnis Nr. 1210 eben drei Gebühren, zu zahlen. Über die endgültige Höhe wird erst nach Abschluss des Verfahres entschieden.

Grüße vom Ostelch

https://beck-online.beck.de/.../CurrentDoc?...

Wenn dir (oder dem fiktiven Freund) der Anwalt keine Auskunft erteilt, so hilft dir die Rechtsanwaltskammer bestimmt weiter.

Mit Klageeinreichung sind im Normalfall drei Gebühren einzuzahlen. Entweder verauslagt das der Anwalt und holt es sich dann von der RS-Versicherung zurück. Oder er wartet, bis das Gericht ihm die Kostenrechnung präsentiert, reicht die dann bei der RS-Vers. oder dem Mandanten ein, damit einer von den beiden die Rechnung bezahlt und danach die Klage zugestellt werden kann.

Wenn die Klage nach Einreichung dann zurück genommen wird, entsteht m.W. diese Gebühre nach Nr. 1211 ebenfalls. Und wenn dir darüber die Rechnung geschickt wurde, wurden die drei Gerichtsgebühren bei Klageeinreichung bisher von niemanden gezahlt.

Hintergrund so einer Klagerücknahme kann z.B. ein nicht zu korrigierender Fehler in der Klageschrift sein.

Ist hier allerdings alles Glaskugellesen.

Themenstarteram 6. Mai 2021 um 14:56

Okay, das ist ja mal eine erschöpfende Antwort, danke. Aber insgesamt, meiner Meinung nach, eine sehr komische Geschichte. Sollte der Anwalt nicht wenigstens mal mit seinem Mandanten reden, wenn er aus irgendwelchen Gründen die Klage zurückzieht/zurückziehen muss?

Ich ärgere mich immer mehr über den Juristen.

Warum ärgerst du dich und nicht dein Freund? ;)

Grüße vom Ostelch

Es kommt halt vieles in Betracht. Du hast ein Aktenzeichen und das dazugehörige Gericht. Ruf einfach dort an und frag nach, ob das Verfahren evtl. schon beendet ist oder ob ein Fehler vorliegt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Frage Kostenrechnung Gerichtskosten