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Unverschuldeter Unfall (HUK-Gerichtskosten ?)

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 10:40

Hallo alle zusammen,

dies wird jetzt einer der bereits 400 Threads über einen unverschuldeten Unfall mit HUK Beteiligung.

Allerdings ist meine Frage spezifisch auf den bevorstehenden Gerichtstermin bezogen.

Aber Trotzdem mal Infos zum Unfall an sich:

Mein Auto geparkt in unserem Firmenparkhaus, wurde durch einen indirekten Kollegen von mir während seines auspark Vorgangs beschädigt. Er hatte mich kontaktiert seine Schuld auch sofort zugegeben und mir alle Daten weitergegeben die ich benötige,bis hierhin vorbildlich. Er ist mir in die hintere Tür auf der linken Seite gefahren und hatte eine Delle und große Kratzer reingefahren. Das Auto erst vor 6 Monaten als Neuwagen gekauft (Skoda,Fabia Soleil) AUTSCH !!!. Ich habe dies Sicherheitshalber auch Telefonisch meiner Versicherung mitgeteilt und er hat es seiner mittgeteilt. Kurz darauf habe ich ein Gutachten von einem freien annerkannten Gutachter erstellen lassen, der gleich bekannt gab, das die Tür komplett ersetzt und die ganze linke Seite bei lackkiert werden muss. Die Kosten waren ungefähr bei insgesamt 3000 €. Noch während des Gespräches hat mir der Gutachter gleich empfohlen (weil ihm die HUK als Problemkind bekannt ist) einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Da ich da schon einen Anwalt aus einer früheren Schadenssache eines anderen Fahrzeugs kannte und damals zufrieden war, habe ich diesen erneut beauftragt.

Das Gutachten wurde auch sofort an den Anwalt geschickt und dieser hat sich ebenfalls vorbildlich gleich darum gekümmert. Kurz darauf kam ein schreiben der HUK das sie die schuld ihres versicherers als alleinig betrachten und ich meine Schäden reguliert bekomme,gut dachte ich....Da nun der Anwalt die weitere Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung erledigt, habe ich mich erstmal zurück gelehnt und die Sache beobachtet um erst im Notfall zu intervenieren und den Profi seine Sache machen zu lassen. Die HUK hat sich ordentlich gewehrt aber am Ende die Leihwagenkosten,Gutachterkosten bezahlt ausstehen da noch die Wertminderung (wo ich leider immer noch auf die Freigabeerklärung der Bank warte) und die Reparaturkosten. Vor ein paar tagen hat sich die HUK erneut gemeldet und gesagt das sie die Kosten der Reparatur um 50 % regulieren und ansonsten keine weitere Zahlungen mehr durchführen.Die Begründung der HUK war das sie einfach ihren eigenen Gutachter verständigt haben und der hat obwohl schon ein Gutachten von mir vorlag, einfach sein eigenes gemacht hat,was ich schon seltsam finde weil dieser mein Auto nie live gesehen hat, sondern sein Gutachten nur auf der Basis eines anderen Gutachten erstellt hat... Und ihr Gutachter meitne die Reparatur ist 50 % zu teuer einfach so und das die Werkstatt unnötige Reparaturen durchgeführt hätte.Das war die finale Aussage der HUK. Mein Anwalt hat erst einmal die Werkstatt dazu ermutigt/aufgefordert bzw erfragt ob dieser seine Interessen selber vertreten möchte, und seine Kosten selber eintreibt (weil ich Schadenersatzansprüche an sie abgetreten habe) oder sie diese Ansprüche wieder an mich zurück abtreten damit ich ggf Klagen kann bzw muss. Auf diese Antwort warten wir noch derzeit.

 

Frage 1:

Wie realistisch ist es das die Werkstatt/Autohaus (Skoda Meister-Werkstatt) die die Reparatur durchgeführt haben, nun ihre Interessen dort selbst vertreten ? Ist es nicht realistischer das sie sagen der Kudne soll sich darum kümmern ?

zu Frage 2:

Mein Anwalt erwähnte gestern bevor er zu seinem einwöchigen Urlaub antrat das wenn es zu einer Klage kommt ich evtl checken sollte ob ich eine Verkehrsrechtschutz habe und ob diese greift. Leider habe ich versäumt nachzufragen warum genau. Nun erhalte ich wohl 1 Woche lang keine Antwort darauf und ich bin ein Mensch der gern weiß wie er sich wehren und was er tuen kann wenn gewisse Fälle auftreten bzw auch gerne mal andere Meinungen hört:

Frage 2:

Wenn ich doch in einen Unverschuldeten Unfall verwickelt bin, sollten dann nicht alle Auslagen gedeckt sein durch die gegnerische Versicherung ? Oder sieht das für den Klagefall anders aus ? Müsste ich da irgendwie für Gerichtskosten oder ähnliches in Vorlage treten ? Und geht das nicht am Thema vorbei wenn ich trotz eindeutiger Schuldfrage,schuldlos meine Rechtschutzversicherung bemühen muss ?

Natürlich ist mir ja bewusst, das wenn sie meine Anwaltskosten und co für mich decken würden während einer Gerichtsverhandlung gegen sie selbst, sie sich selbst ein bein stellen würden bzw ihren Gegner finanzieren was ja unsinnig ist...wäre das die Begründung quasi zu sagen das das Gerichtsverfahren ne andere Instanz ist ?

Beste Antwort im Thema

Auch bei einer "klaren" Sache bitte die RS sofort informieren und Kostenzusage anfordern. Nimm einfach mal den schlechtesten Fall an, dass die HUK sich auch vor Gericht noch wehrt und das Gericht dann die Schadenshöhe durch einen dritten Gutachter überprüfen lässt. Kommen locker 800,- € an Sachverständigenkosten zusammen. Dazu Gerichts. und Anwaltskosten und dann gewinnst du nicht 100%, es gibt Kostenteilung. Nun schreibst du erstmalig deine RS-Versicherung an und die teilt dir locker mit, dass du vor Klageerhebung eines Kostenzusage hättest einholen müssen.

Zu Frage 1: Stimme ich Oetteken zu, warum sollte die Werkstatt das Kostenrisiko eingehen? Die schicken dir als Auftraggeber die Rechnung.

Zu Frage 2: Bei Klageerhebung muss der Kläger die Gerichtskosten einzahlen - bei 2000,- € Streitwert sind das schon 267,- €. Dazu arbeiten Anwälten oft vergeblich, doch selten umsonst - wären weitere 470,- €.

Wäre nett, wenn du mir per PN den Namen des Gutachters der HUK mitteilen könntest.

 

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Die Werkstatt wird die Reparaturkosten von dir, als Auftraggeber, erstattet haben wollen, sofern sie entsprechend Gutachten repariert hat.

Wenn dein Gutachter sein Gutachten ordnungsgemäß erstellt hat, würde ich mir keine Sorgen machen.

Bezüglich Anwalts- und Gerichtskosten wirst du in Vorleistung treten müssen.

Ob du deine Rechtsschutzversicherung einschaltest, mußt du selbst beurteilen.

Bei so einer klaren Sache, würde ich das evtl. nicht über die Rechtsschutzversicherung machen, wenn dir vertragliche Nachteile entstehen können.

Allerdings kommt es letztendlich auf den Urteilsspruch an, wenn du zu 100 % obsiegst, ist alles klar, wenn nicht, dann gehen die Streitigkeiten womöglich weiter, dann aber mit dem Gutachter und vielleicht auch mit der Werkstatt.

Bei einem 6 Monate alten Auto wird beilackiert? Wahrscheinlich liegt da der Hund begraben was die Huk stört.

Auch bei einer "klaren" Sache bitte die RS sofort informieren und Kostenzusage anfordern. Nimm einfach mal den schlechtesten Fall an, dass die HUK sich auch vor Gericht noch wehrt und das Gericht dann die Schadenshöhe durch einen dritten Gutachter überprüfen lässt. Kommen locker 800,- € an Sachverständigenkosten zusammen. Dazu Gerichts. und Anwaltskosten und dann gewinnst du nicht 100%, es gibt Kostenteilung. Nun schreibst du erstmalig deine RS-Versicherung an und die teilt dir locker mit, dass du vor Klageerhebung eines Kostenzusage hättest einholen müssen.

Zu Frage 1: Stimme ich Oetteken zu, warum sollte die Werkstatt das Kostenrisiko eingehen? Die schicken dir als Auftraggeber die Rechnung.

Zu Frage 2: Bei Klageerhebung muss der Kläger die Gerichtskosten einzahlen - bei 2000,- € Streitwert sind das schon 267,- €. Dazu arbeiten Anwälten oft vergeblich, doch selten umsonst - wären weitere 470,- €.

Wäre nett, wenn du mir per PN den Namen des Gutachters der HUK mitteilen könntest.

 

.

Zitat:

@carbonix schrieb am 1. Mai 2020 um 16:15:19 Uhr:

Bei einem 6 Monate alten Auto wird beilackiert? Wahrscheinlich liegt da der Hund begraben was die Huk stört.

Je nach Lackfarbe gibt es herstellerseitig Empfehlungen, ob und bis wohin beilackiert werden soll.

Übrigens stört die HUK im Schadensfalle eigentlich so ziemlich alles und möchte daher möglichst eine von ihr beauftrage SV-Organisation einschalten. Die wirbt auf ihrer Homepage damit, die Probleme im Schadensfall zu lösen und damit, Partner von diversen Versicherungen zu sein, u.a. der HUK Coburg.

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 14:34

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Mai 2020 um 16:22:42 Uhr:

Zitat:

@carbonix schrieb am 1. Mai 2020 um 16:15:19 Uhr:

Bei einem 6 Monate alten Auto wird beilackiert? Wahrscheinlich liegt da der Hund begraben was die Huk stört.

Je nach Lackfarbe gibt es herstellerseitig Empfehlungen, ob und bis wohin beilackiert werden soll.

Übrigens stört die HUK im Schadensfalle eigentlich so ziemlich alles und möchte daher möglichst eine von ihr beauftrage SV-Organisation einschalten. Die wirbt auf ihrer Homepage damit, die Probleme im Schadensfall zu lösen und damit, Partner von diversen Versicherungen zu sein, u.a. der HUK Coburg.

JA also der Gutachter meinte das müsste gemacht werden um eben dafür zu sorgen das sich die Tür nicht von dem restlichen Lack der linken Seite abhebt und das auch üblicherweise so gehandhabt wird. Ich habe die Reparatur durchführen lassen originalgetreu in einer Skoda Werkstatt dort wurde das Auto finanziert über die dortige Bank also eigentlich bin ich ja mehr oder minder auch dazu verpflichtet weil das Auto ja auch immernoch Sicherheitsübereignet ist an die Skoda Bank. Aber wenn auch nicht, sollte meiner Meinung nach das Auto genauso instand gesetzt werden wie vor dem Unverschuldeten Unfall.

Die RS wurde bereits informiert und mir wurde bereits eine Vorgangsnummer gegeben sobald ich die Antwort von dem Autohaus/Werkstatt habe, gebe ich die Vorgangsnummer an meinen Anwalt wieder so das gleich alles gedeckt ist. Die 150 Euro Selbstbeteiligung die noch involviert sind muss ich zahlen bekomme ich aber selbst bei einem Teilsieg wieder zurück was ja ziemlich wahrscheinlich ist.

Die einzigen nachteile entstünden mir dadurch das ich bei einer etwaigen niederlage vor Gericht quasi schon ne gelbe Karte der Versicherung habe und die Kulanz was eine etwaige Kündigung der Versicherungspoliceangeht nicht mehr so hoch ist.

Ich würde mich mit Versicherung also auch deutlich sicherer fühlen.Aber abseits dessen hat die nicht die kosten der Beilackierung kritisiert sondern gleich 50 % aller Kosten..natürlich kann die beilackierung da involviert sein. Ich finde es aber schon interessant das sie einfach nen neuen Gutachter stellen der mein Fahrzeug nie zu gesicht bekam und auf Basis des Gutachtens (meines gutachter) einfach ne neeue Prognose stellt nur um ihre Kosten zu drücken. Ich habe mir aber sagen lassen das es die HUK sehr gerne bis kurz vor der Klage laufen lässt und erst dann so spät wie irgendmöglich einlenkt, weil die meisten leute wohl vorher klein beigeben. Ich bin echt nicht dazu bereit irgenwelche Kosten zu tragen wenn ich für die ganze Unfall sache gar nichts kann. Sieht das Gesetz eigentlich auch so vor aber man weiß ja " Recht haben ist nicht Recht bekommen"...

Deine Selbstbeteiligung bekommst du nur dann zurück, wenn der Gegner die Kosten vollständig tragen muss. Bei einer Quotelung zahlst du max. die 150,- € aus eigener Tasche.

Bei uns aktueller Fall der HUK "wir können den Wiederbeschaffungswert nicht nachvollziehen und ohne eine Nachbesichtigung durch xxx (diese o.g. Organisation) können wir nicht regulieren" - und da sie nach einer Nachbesichtigung nicht regulieren wollen, liegt das Ganze jetzt beim örtlichen Amtsgericht.

Du als Geschädigter musst dich auf das erstellte Gutachten verlassen können und wenn die Reparatur so ausgeführt wurde, wie im Gutachten beschrieben, hat erst die HUK die A....karte und ggfls. der Gutachter (wenn sich herausstellt, dass sein Gutachten falsch gewesen sein sollte).

Das sind Haifische dein Gutachten hatte doch Bilder das reicht für die.

Themenstarteram 1. Mai 2020 um 14:44

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Mai 2020 um 16:40:12 Uhr:

Deine Selbstbeteiligung bekommst du nur dann zurück, wenn der Gegner die Kosten vollständig tragen muss. Bei einer Quotelung zahlst du max. die 150,- € aus eigener Tasche.

Bei uns aktueller Fall der HUK "wir können den Wiederbeschaffungswert nicht nachvollziehen und ohne eine Nachbesichtigung durch xxx (diese o.g. Organisation) können wir nicht regulieren" - und da sie nach einer Nachbesichtigung nicht regulieren wollen, liegt das Ganze jetzt beim örtlichen Amtsgericht.

Du als Geschädigter musst dich auf das erstellte Gutachten verlassen können und wenn die Reparatur so ausgeführt wurde, wie im Gutachten beschrieben, hat erst die HUK die A....karte und ggfls. der Gutachter (wenn sich herausstellt, dass sein Gutachten falsch gewesen sein sollte).

Ok verstehe danke für das mitteilen deiner Erfahrungen.

Genau ich als Laie muss mich auf einen Profi verlassen können der seine Fachmännische Meinung abgibt und mir mitteilt wie es gemacht wird.Sie haben aber auch nie angefragt mein Fahrzeug zu besichtigen oder ähnliches. Die Kosten die veranschlagt wurden sind ja nur tatsächliche Reparaturkosten fiktiv Abrechnen möchte ich auch nichts. Ich möchte keinen Cent verdienen durch diese Sache,aber auch keinen ausgeben :P

Ich denke ich habe in dem Fall einfach Glück das von Anfang an ein Anwalt involviert war und meine Interessen vertritt.Alleine schon den Papier und kürzungskrieg den die HUK fährt ist ja echt übel,...aber dazu gibts ja hier schon 2000 Themen.

Zitat:

@carbonix schrieb am 1. Mai 2020 um 16:43:51 Uhr:

Das sind Haifische dein Gutachten hatte doch Bilder das reicht für die.

Je nachdem, wie die argumentieren. Bei unserem Gutachten sind auch Bilder dabei, da könnte ein richtiger SV schon den Zustand richtig einschätzen und den Wiederbeschaffungswert beziffern. Hier aber legen sie Wert auf eine Nachbesichtigung und regulieren gar nichts. Leider fährt der Geschädigte mit dem nur bedingt fahrsicheren Fahrzeug weiter, kann sich so keinen Neuen leisten. Wäre sonst sehr spaßig, den Nutzungsausfall geltend zu machen.

Mal kurz OT: Nach Zustellung der Klage ging alles ganz schnell - Geld ist bereits überwiesen. Auf einen Rechtsstreit wollte die HUK sich (leider) nicht einlassen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Mai 2020 um 23:07:19 Uhr:

Mal kurz OT: Nach Zustellung der Klage ging alles ganz schnell - Geld ist bereits überwiesen. Auf einen Rechtsstreit wollte die HUK sich (leider) nicht einlassen.

Hattet Ihr beim Klagen einen Anwalt?

Nun muss die gegnerische Versicherung zum Streitwert von o.g. Beispiel (2000€) doch den klagenden Anwalt (470€) und die von Euch eingezahlten Gerichtskosten (267€) noch zusätzlich übernehmen, oder verstehe ich da was falsch? Was steckt denn da für eine Logik dahinter?

Zitat:

@bobbysix schrieb am 7. Mai 2020 um 02:16:04 Uhr:

 

....Was steckt denn da für eine Logik dahinter?

Wenn man bei 100 Vorfällen Zahlungen geringfügig kürzt und nur 5% sich damit zufrieden geben hat man Geld für einen Streitfall und noch genug übrig um seine Bürogebäude mit Marmor anstatt Beton zu verkleiden.

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 7:57

Zitat:

@onzlaught schrieb am 7. Mai 2020 um 07:57:22 Uhr:

Zitat:

@bobbysix schrieb am 7. Mai 2020 um 02:16:04 Uhr:

 

....Was steckt denn da für eine Logik dahinter?

Wenn man bei 100 Vorfällen Zahlungen geringfügig kürzt und nur 5% sich damit zufrieden geben hat man Geld für einen Streitfall und noch genug übrig um seine Bürogebäude mit Marmor anstatt Beton zu verkleiden.

etwas ähnlich andeutendes hat mir auch mein Anwalt vermittelt.

Er sagt das er zig Mandate hatte bei denen es die HUk bis zur Klagestellung kommen lässt,denn viele nehmen ihre Rechte wohl nicht war oder es ist ihnen zu viel Arbeit. Da hat die Huk dann Blut gerochen.Da sie die Mehrheit offensichtlich über den Tisch ziehen können machen ihnen wohl die paar Fälle bei denen sie so mal mehr zahlen müssen nichts aus. Die wollen einen echt bis zum letzten reizen und sehen ob man wirklich vor Gericht gehen würde. "Ach der will vor Gericht gehen ? NA dann ziehen wa uns zurück haben nen paar Euro mehr bezahlt...was solls eh alles idioten." oder " Was der lässt sich kürzen und geht nicht vor Gericht ? Der Idiot gut Geld gemacht bei dem"...

Zitat:

@bobbysix schrieb am 7. Mai 2020 um 02:16:04 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Mai 2020 um 23:07:19 Uhr:

Mal kurz OT: Nach Zustellung der Klage ging alles ganz schnell - Geld ist bereits überwiesen. Auf einen Rechtsstreit wollte die HUK sich (leider) nicht einlassen.

Hattet Ihr beim Klagen einen Anwalt?

Nun muss die gegnerische Versicherung zum Streitwert von o.g. Beispiel (2000€) doch den klagenden Anwalt (470€) und die von Euch eingezahlten Gerichtskosten (267€) noch zusätzlich übernehmen, oder verstehe ich da was falsch? Was steckt denn da für eine Logik dahinter?

Bei 2.000,- € betragen die Gerichtskosten zwar 267,- €, ohne Urteil gibt es aber davon 178,- € zurück.

Für den Anwalt entsteht dann nur eine 0,65 Gebühr, da er sich die Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit anrechnen lassen muss.

Hier hat das die HUK rund 228,- € zusätzlich gekostet.

Die Logik wurde schon erklärt - die Masse machts. Gleiche Spielchen mit der AXA, ziehen 209,- € - niemand bei "klarem" Verstand klagt diesen Minibetrag ein, Kostenrisiko ist einfach zu hoch. Diese Logik geht aber auch anders herum - niemand bei klarem Verstand bei der Versicherung lässt sich da auf die Klage ein, also lieber schnell bezahlen und heimlich fluchen. Da waren es nur 70,- € zusätzliche Kosten für die AXA.

Es wird zwar oft und gerne über die HUK hergezogen, aber die anderen Versicherungen arbeiten nicht anders.

 

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