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Frage unfall und versicherung ( Tuning)

Themenstarteram 3. Juni 2008 um 18:49

Frage sagen wir ich tue ein MSD-Ersatzrohr drauf und baue einen Unfall. So laut Stvo ist das ja nicht zulässig, normal erlicht die Betrieberl. aber es ist doch kein teil was die sicherheit beinflusst ? Ind so mit müsste die Versicherung ja auch dann zahlen ??? oder liege ich da falsch??????????

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12 Antworten
am 3. Juni 2008 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von Ahrtal12

Frage sagen wir ich tue ein MSD-Ersatzrohr drauf und baue einen Unfall. So laut Stvo ist das ja nicht zulässig, normal erlicht die Betrieberl. aber es ist doch kein teil was die sicherheit beinflusst ? Ind so mit müsste die Versicherung ja auch dann zahlen ??? oder liege ich da falsch??????????

der versicherung ist das egal. wenn es nicht eingetragen ist oder eine abe besitzt.

Hi,

bauliche Veränderung müssen dem Versicherer gemeldet werden, sonst erlischt der Versicherungs-

bzw. Kasko-Schutz.

am 3. Juni 2008 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von jnmarczi

Hi,

bauliche Veränderung müssen dem Versicherer gemeldet werden, sonst erlischt der Versicherungs-

bzw. Kasko-Schutz.

ist nicht richtig, es muß ein abe geben oder einen eintrag.

nach § 20 und 22 der StVZO oder des §19 der versicherer hat nichts damit zu tun.

wenn der versicherer raus bekommt, dass es kein abe oder eine eintragung gibt ist dies somit grob fahrläßig und der versicherte muß für den schaden aufkommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von D-Max

Zitat:

Original geschrieben von jnmarczi

Hi,

bauliche Veränderung müssen dem Versicherer gemeldet werden, sonst erlischt der Versicherungs-

bzw. Kasko-Schutz.

ist nicht richtig, es muß ein abe geben oder einen eintrag.

nach § 20 und 22 der StVZO oder des §19 der versicherer hat nichts damit zu tun.

wenn der versicherer raus bekommt, dass es kein abe oder eine eintragung gibt ist dies somit grob fahrläßig und der versicherte muß für den schaden aufkommen.

siehe http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=17378&template=dr_pressemitteilung_print

Bei Neuverträgen musst Du i.d.R. sogar angeben, ob das Fahrzeug durch Tuning verändert wurde. Wie

weitreichend der Begriff "bauliche Veränderung" geht, kann ich allerdings nicht sagen.

In jedem Fall hast Du aber mit den beschriebenen möglichen Folgen bzgl. fehlender

Eintragung/ABE Recht... Und wenn es rauskommt, kann man evtl. sogar mit einer Anzeige rechnen.

am 4. Juni 2008 um 3:19

Zitat:

Original geschrieben von jnmarczi

Zitat:

Original geschrieben von D-Max

 

ist nicht richtig, es muß ein abe geben oder einen eintrag.

nach § 20 und 22 der StVZO oder des §19 der versicherer hat nichts damit zu tun.

wenn der versicherer raus bekommt, dass es kein abe oder eine eintragung gibt ist dies somit grob fahrläßig und der versicherte muß für den schaden aufkommen.

siehe http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=17378&template=dr_pressemitteilung_print

Bei Neuverträgen musst Du i.d.R. sogar angeben, ob das Fahrzeug durch Tuning verändert wurde. Wie

weitreichend der Begriff "bauliche Veränderung" geht, kann ich allerdings nicht sagen.

In jedem Fall hast Du aber mit den beschriebenen möglichen Folgen bzgl. fehlender

Eintragung/ABE Recht... Und wenn es rauskommt, kann man evtl. sogar mit einer Anzeige rechnen.

Na dann haben die versicherungen ja einiges zu tun.

Es kann ja schon sein, aber es wird nicht gemacht da es ja nicht grob fahrläßig ist.

Es auch nicht in allen AGB´s steht.

am 4. Juni 2008 um 7:44

Außerdem kann der Versicherer nicht gleich sagen, dass es grob fahrlässig ist.

Dies kann er nur, wenn die Veränderung Einfluss auf den vorliegenden Unfall gehabt haben könnte.

Dies könnte beispielsweise bei geänderten Bremsen, Fahrwerk, o.ä. der Fall sein.

Natürlich muss dann der VN aber beweisen (durch teure Gutachten und eventuellen Rechtsstreit),

dass der von der Versicherung benannte Umstand keinen Einfluss auf den Unfall gehabt haben kann.

 

@D-Max

AGBs bzw. hier korrekterweise die AKB's sind immer gleich. "Allgemeine" Kraftfahrzeug Versicherungs-Bedingungen

 

MfG!

Hi,

ist es nicht so, dass die baulichen Änderungen auch Einfluss auf die Risikoeinstufung

haben...?

am 4. Juni 2008 um 10:57

Zitat:

Original geschrieben von jnmarczi

Hi,

ist es nicht so, dass die baulichen Änderungen auch Einfluss auf die Risikoeinstufung

haben...?

ja, wenn der wagen durch durch die baulichen Veränderungen aus der typklassentabelle rausrutsch, dann kann die versicherung den wagen willkürlich einstufen, die kasko verweigern usw.

und wer meint sein auto ohne abe fahren zu müssen, der sollte mal vorher seinen agenten fragen, bezüglich der versicherungsleistungen. grobe fahrlässigkeit ist ein schwammiger begriff. Und wenn man nicht in seiner police den verzicht auf die einrede grober fahrlässigkeit stehen hat, sollte sich mal gedanken machen, was er wie der Assecurance übermittelt, denn die prüfen weiterhin und haben auch nach neusten versicherungsvertragsrecht die möglichkeit den Versicherungsnehmer in die haftung mit einzubeziehen.

am 4. Juni 2008 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee

@D-Max

AGBs bzw. hier korrekterweise die AKB's sind immer gleich. "Allgemeine" Kraftfahrzeug Versicherungs-Bedingungen

 

MfG!

Die AGB´s (und dieses ist richtig) sind nicht gleich, sie setzt sich zusammen aus AKB´s diese sind Musterbedingungen, die je nach Versicherer unterschiedlich sein können.

Also AKB´s sind die Bedingungen an die Versicherungen vom Gesetz an die sie sich halten müssen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Also die Gesetzliche-Rechtslage für den Versicherten!!!!!!

Also für die Versicherung AKB´s und Versichertem AGB´s.;)

 

So um hier mal etwas aufzuräumen.

Kurz und knapp vom Hauptberuflichen Versicherunsmenschen.

Also wenn du dir nen MSD ersatz drunterbaust etc. / wie auch immer.

Solange es also Illegal ( was es ist ) ist erlischt mit sofortiger Wirkung deine betriebserlaubnis für dein Fahrzeug. Fakt !

D.h. du darfst es nichtmehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzen. Fakt !

Machst du es doch ist dies Grob fahrlässig. meist noch in Verbindung von Vorsatz.

Demnach erlischt dein Versicherungsschutz. Fakt !

Baust du nun einen Unfall gibt es 2 Möglichkeiten.

1. es kommt nicht raus und alles ist gut.

2. Es kommt raus. Die Versicherung leistet für den schaden und holt sich von dir eine summe X ( meist ca. 5000 € ) aufgrund der Vertragsstrafe von dir wieder. Dazu kommt dann aber noch in dem Fall vom MSD ersatzrohr, das die Polizei dich noch wegen Umweltbelästigung ( durch die lautstärke ) und wegen Steuerhinterziehung ( veränderte Abgaswerte ) dranbekommen "Kann" nicht muss.

Das mit der Steuerhinterziehung wäre dann auch mit der Schlimmste Fall. ( Wenn man mal eben 5000 €auf der Bank hat )

Also einfach etwas kaufen was Tüv / Abe hat und glücklich sein....

am 5. Juni 2008 um 8:54

Zitat:

Original geschrieben von D-Max

Zitat:

Original geschrieben von Bluce Lee

@D-Max

AGBs bzw. hier korrekterweise die AKB's sind immer gleich. "Allgemeine" Kraftfahrzeug Versicherungs-Bedingungen

 

MfG!

Die AGB´s (und dieses ist richtig) sind nicht gleich, sie setzt sich zusammen aus AKB´s diese sind Musterbedingungen, die je nach Versicherer unterschiedlich sein können.

Also AKB´s sind die Bedingungen an die Versicherungen vom Gesetz an die sie sich halten müssen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Also die Gesetzliche-Rechtslage für den Versicherten!!!!!!

Also für die Versicherung AKB´s und Versichertem AGB´s.;)

Jetzt glaube ich zu wissen, was du ursprünglich mit AGB's meinstest.

Ich kam bei deinem Post auf AKB's weil die von dir benannten AGB "ALLGEMEINE-Geschäfts-Bedingungen" bedeutet.

"Allgemeingültig" sind bei Versicherungsverträgen aber immer nur die "ALLGEMEINEN"-Versicherungsbedingungen. Im Falle eines KFZ sind dies die AKB's!

Was du also hingegen, sofern ich dich jetzt richtig verstanden habe, mit AGB's meinst, sind die AKB's in Verbindung mit den "Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen"... "BESONDERE Bedingungen" sind aber wie der Name schon sagt, nicht"ALLGEMEIN" weshalb der Begriff "AGB's" schlichtweg FALSCH ist!

AGB's sagen im Falle dieser Versicherung (mit Ausnahme der AGB's welche für "Allgemeine-Gebäudeversicherungs-Bedingungen" stehen) also nichts über den Deckungsumfang des Versicherungsvertrags aus, bzw. diesen Begriff gibt es dort garnicht, und nichts anderes habe ich mit meinem ursprünglichen Post sagen wollen! (Ich erspare mir weitere Ausrufezeichen, denn davon wird es auch nicht anders.)

 

 

@Sean Paul

Das stimmt so grob natürlich alles. ;)

Aber es gibt (gab?) irgendwo mal einen Vermerk in den AKB's, dass die bauliche Veränderung auch Einfluss auf den Unfall gehabt haben muss, um den Schaden ablehnen bzw. den VN Regresspflichtig machen zu können...

PS: Auch von einem hauptberuflichen Versicherungsmensch. ;)

 

 

MfG!

Der Nichtversicherungsmensch:

Im übrigen schauen sich Unfallschäden liebend gerne Gutachter an (ob neutral oder von der Versicherung ist hier wahrscheinlich wurscht, wenn der seinen Job liebt), und die müssen diagnostizieren, ob Fahrzeug baulich verändert war/ist bzw. seit Unfall verändert wurde (für die die meinen mal schnell abzuschrauben).

Es mag sein, dass sowas vielleicht wirklich nicht rauskommt, aber wer ein neueres Fahrzeug tunt, ohne Legitimation, sollte im Versicherungsfall einen Lottogewinn oder Vorstandsgehalt in der Hinterhand haben. Abgsehen von der möglichen rechtlichen Folge...

@Versicherungsmenschen: weiß nicht wie das in Eurem Metier exakt läuft, aber es gibt neben der unmittelbaren Kausalität (z.B. das Bauteil war schuldbeteiligt am Unfall) auch die mittelbare (ohne das Bauteil hätte sich der Schaden unter gewissen - wenn auch oft hypothetischen - Umständen vermeiden lassen können), und findige Rechtsabteilungen bekommen da richtigen Heißhunger auf sowas.

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