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Frage zum B196

Hallo zusammen,

ich habe den B196 vor einem Jahr gemacht. Ich interessiere mich für alte Vespas aus den 60ern, 70ern und 80ern. Hier gibt es einige Modelle mit 150ccm und 200ccm, aber mit einem Motor unter 11KW bzw. 15 PS. Zum Beispiel eine Vespa PX 200 aus dem Jahr 1979 hat 200ccm Motor, aber nur 12 PS. Kann man diese Modelle mit dem B196 fahren? Laut Bußgeldkatalog heißt es bis zu 125ccm und max. 11 KW Motorleistung. Bei meinem Beispiel wäre die Motorleistung ja noch unter den 11KW. Gibt es spezielle Reglungen für Oldtimer Vespas/Roller? Wo könnte man sonst nachfragen, vielleicht bei der Führerscheinstelle?

Danke für eure Hilfe.

Enzo

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19 Antworten

125 ccm max. in Kombination mit 11 KW max.

Hallo,

nein, die 125cc sind die Obergrenze für den Hubraum.

Bei den Vespa PX sind die 200er die teuersten und gesuchtesten Modelle.

Im gleichen Rahmen gab es 80 und 125 cc - Motoren, die du beide mit deinem Führerschein fahren darfst.

Nach so etwas würde ich dann auch suchen.

Die ganz alten Schätzchen bei Vespa gab es meist auch mit 125cc. Je nach Budget gibt es da sehr feine Sachen.

Übrigens auch bei den kleinen "50er"-Rahmen. Z.B. die 125 Primvera oder die PK 125.

So etwas läuft dann 75 - 90 Km/h, je nach Modell und Baujahr.

Wenn es dir um die maximal mögliche Leistung geht, musst du bei den deutlich jüngeren Fahrzeugen mit 15 PS suchen.

Steht doch eindeutig in der FeV

§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. 

Also diese Vespas sind keine "Trikes" und auch nicht mit Beiwagen zu bekommen? Weil wenn man einen PKW-Führerschein vor dem 19.1.2013 gemacht hat, hat man automatisch einen Führerschein für dreirädrige Motorräder, also IIRC mehr Hubraum und Leistung erlaubt als bei A1 bzw. B196.

notting

Nein. Es sind auch keine selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, keine Traktoren und keine Luft- oder Wasserfahrzeuge.

Es gibt Beiwagen für die Vespa PX:

https://www.sip-scootershop.com/.../...-cozy-rechts-retro_40772000?...

Aber ob damit die B196-Beschränkungen aufgehoben werden, wage ich doch stark zu bezweifeln.

Hier Beispiele:

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Die Dinger sind zwar vergleichsweise teuer, lassen sich aber über Jahrzehnte nutzen, da man sie immer wieder zu vernünftigen Kosten instandsetzen kann.

Meine 1986er PX habe ich seit 1988.

Mit der Brechstange finde ich auch Trike Umbauten. :D

Image.jpeg
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Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 27. Dezember 2022 um 14:32:11 Uhr:

Mit der Brechstange finde ich auch Trike Umbauten. :D

Der Will-Haben-Faktor entspricht da bei mir dem beim Golf Plus...

Und ein Kraftrad mit Beiwagen ist immer noch ein Krraftrad, Trikes sind stets dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrischer Anordnung der Räder.

Die Fahrzeuge mit drei Rädern sind doch hier gar nicht gefragt.

Warum reitet man da nun drauf herum.

 

Schön wäre ja eine Rückmeldung des TE, ob ihm geholfen werden konnte...

Mit dem Schwachsinn hat notting angefangen, der TE ist vermutlich schon ausgestiegen.

@Enzo97

Du kannst Dir die Suche nach Stellen die Du fragen könntest oder ob es Ausnahmeregelungen gibt sparen.

Die Antworten zuvor sind alle insoweit richtig, daß Du definitiv keine 150 ccm oder 200 ccm Vespa mit Deinem B 196 Zusatz fahren darfst.

Allerdings steht es Dir natürlich frei, den A2 Führerschein zu machen.

Wenn Du den PKW Führerschein schon vor dem 1.4.1980 erworben haben solltest, hast Du sogar gewisse Erleichterung beim Erwerb.

Zum Beispiel musst Du dann nur eine praktische Prüfung ablegen, Fahrschule und eine gewisse Anzahl Praktische Unterrichtsstunden sind natürlich schon vorgeschrieben .

Wenn der TE die Voraussetzungen für B196 erfüllt, sollte er (spätestens demnächst)auch Klasse A direkt machen können. Da würde ich mich mit A2 garnicht aufhalten.

Zitat:

@Rudi1974 schrieb am 01. Jan. 2023 um 18:14:47 Uhr:

Wenn der TE die Voraussetzungen für B196 erfüllt, sollte er (spätestens demnächst)auch Klasse A direkt machen können. Da würde ich mich mit A2 garnicht aufhalten.

Ich glaube das hast du nicht richtig verstanden.

 

Der TE hatte die FE Klasse B.

Klasse A2 ist hier überhaupt kein Thema, da der TE auch keinen A1 hat.

 

Insofern ist auch die A Frage obsolet.

Auch der Tip von @Pauliese ist nicht zielführend. Denn der Erwerb der FE vor dem Stichtag in 1980 kommt ja gar nicht in Frage, sonst hätte der TE keinen B196 gemacht.

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