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Fragen zu den Fahrzeugpapieren meines Boots Trailers - TÜV Begutachtung falsch?

Themenstarteram 12. April 2020 um 13:03

Hallo zusammen,

ich habe für mein Motorboot einen Alu Anhänger. Gezogen wird das ganze Gespann mit einem BMW E46 330d, der 1.800kg ziehen darf.

Mein Boot wiegt 1.300kg leer, mit restlichem Kraftstoff und sonstiger Ausstattung wohl eher 1.400-1.500kg

Ich habe mir hierzu nun auch einen Alu Trailer besorgt, welcher laut Den Fahrzeugpapieren nur 280kg wiegt und eine zulässige Gesamtmasse von 1.800kg hat. Somit passt für das Gespann erst mal alles gut zusammen. Anbei mal ein Bild des Gespanns, die Verzurrung mache ich noch besser für die langen Strecken, hier fehlen mir gerade noch gute Verzurrpunkte am Hänger.

Nun meine eigentlichen Fragen:

1. zulässige Achslast:

Laut Fahrzeugpapieren 7.1/7.2 bzw. 8.1/8.2 soll ich scheinbar 2 Achsen haben, diese mit einer zulässigen Achslast von je 1.000kg. Ich habe aber nur eine Achse.

Laut den Papieren handelt es sich um eine Knott VGB 18MV-6A0509 Achse, die 1.800kg Achslast eigentlich hat. Da hat der TÜV Begutachter wohl schlampig die Fahrzeugpapiere eingetragen?!

2. 100km/h Zulassung:

Der Anhänger ist mit allen notwendigen Ausstattungen für die 100km/h Zulassung ausgerüstet und hat diese auch offiziell erhalten. Allerdings stört mich der Satz „Leermasse mind. 1818KG...“. Wie ich es kenne muss das Zugferd bei der 100km/h Zulassung doch mindestens die zul. Gesamtmasse des Trailers geteilt durch 1,1 haben?!?

In dem Fall wären es 1.800kg / 1,1 = 1.636kg?!

Das was in Schein steht würde einem zul. Gesamtgewicht des Trailers von 2.000kg entsprechen:

1.818 kg * 1,1 = 2.000kg

—> da hat der TÜV Prüfer doch auch was falsch gemacht?!

Ich vermute, dass der TÜV Prüfer einen anderen Prüfbericht als Vorlage genommen hat und die entsprechenden Parameter nicht abgeändert hat? Seht ihr das auch so?

Viele Grüße und schöne Ostern

Philipp

Gespann
Betriebserlaubnis Seite 1
100kmh Zulassung
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. April 2020 um 10:13

Habe gerade mit dem TÜV Prüfer telefoniert. War super nett und hat die Fehler auch direkt eingesehen. Ich bekomme jetzt ein neues Gutachten sowie auch ein neues Typenschild per Post zugestellt. Also alles gut.

Euch danke für die Hilfe.

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Ja, die Fahrzeugbeschreibung ist offensichtlich fehlerhaft.

Auch das Leergewicht des Zugfahrzeugs für Tempo 100 müsste 1637 kg sein (da wird aufgerundet) bzw. 1500 kg bei TSP im Zugfahrzeug.

Also ein Achsabstand unter 1 Meter gilt als *eine* Achse.

Ja, es gibt mehrere Fehler in der Abnahme.

Unter L sind 2 Achsen statt einer eingetragen. Daraus folgt

unter 7.1 müßte 1800 eingetragen sein und unter 7.2 müßte -- eingetragen sein

unter 8.1 müßte 1800 eingetragen sein und unter 8.2 müßte -- eingetragen sein

 

Tempo 100km/h ist bei Faktor 1.1 = 1637kg mind. Leermasse des Zugfahrzeugs

und bei Faktor 1.2 1500kg mind. Leermasse

Gab es beim E46 schon Anhänger ESP? Ich dachte, das kam erst später.

Um den Faktor 1,2 zu nutzen müsste man das Kupplungsmaul durch eine Antischlingerkupplung ersetzen. Das sollte man aber vor der Änderung machen, sonst muss man noch eine weitere Abnahme bezahlen.

Themenstarteram 12. April 2020 um 19:38

Okay, gut zu wissen, dann muss ich hier zeitnah eine Änderung der Fahrzeugpapiere vorantreiben.

Muss ich in diesem Fall selbst die Kosten eines neuen Gutachtens bezahlen oder kann man hier gegen die Begutachtung aus Dezember 2018 vorgehen? Ich habe den Trailer aus der Nähe gekauft, dem Vorbesitzer scheinen diese Themen nicht aufgafallen zu sein.

Aufgefallen ist mir die ganze Geschichte, als ich auf das Typenschild am Trailer geschaut habe und auf welchem die Achslast stand. Kann ich so ein Typenschiild selbst ändern (lassen)? Oder gilt ohnehin nur das was im Schein steht? Ich habe keine Lust deswegen im Urlaub in Frankreich oder Spanien stillgelegt zu werden.

Zum Thema Anhänger DSC... das hat der E46 nicht. Aber ein Leergewicht von knapp über 1,7 to. als Automatikfahrzeug.

Zitat:

@KiN9Bi9BaUeR schrieb am 12. April 2020 um 21:38:11 Uhr:

Muss ich in diesem Fall selbst die Kosten eines neuen Gutachtens bezahlen oder kann man hier gegen die Begutachtung aus Dezember 2018 vorgehen?

Ist denn bekannt, wer damals das Gutachten erstellt hat?

Wenn ja wäre das dein erster Ansprechpartner, die Dokumentation sollte dort ja noch vorhanden sein.

Zitat:

Aufgefallen ist mir die ganze Geschichte, als ich auf das Typenschild am Trailer geschaut habe und auf welchem die Achslast stand.

Ist das etwa auch falsch?

Nicht, dass da noch viel mehr im argen liegt. Die FIN hattest du natürlich schon überprüft?

Frage , ist das ein selbst gebauter Bootsanhänger oder einer aus Massenfertigung also wo mehrere gleiche gebaut wurden . Mir kommt da was komisch vor vor allem was die Achslast angeht , wie kommt da einer auf zwei Achsen wenn vor einem ein Fzg. mit nur einer steht , hat der eine schwarze Brille auf gehabt ? was im folgenden dann falsch gemacht wurde denke ich kommt von der zuviel genannten Achse , dadurch stimmt ja folgen richtig gar nichts mehr .

Die Vermutung des TE aus dem Eröffnungspost ist schon naheliegend:

Vermutlich ist das ein Hersteller, der "immer mal" einen Anhänger baut und begutachten lässt, und der Gutachter hat kein komplett neues Gutachten "von Null an" geschrieben, sondern ein altes Gutachten als Vorlage genommen und (falsch) angepasst. Oder er hat mehrere Anhänger an einem Termin abgenommen und ist mit seinen Notizen durcheinander geraten.

@TE hast Du das Gutachten Paragraph 13 nicht bekommen?

Evtl wurde ja der Fehler auch bei der nachträglichen Änderung auf die Alufelgen im Jahr 2019 gemacht.

Gruß M

Themenstarteram 14. April 2020 um 11:52

Hallo zusammen, doch ich habe das Gutachten nach Paragraph 13. Dort ist auch schon der Fehler enthalten.

Es handelt sich sozusagen um einen neu aufgebauten Anhänger, das Typenschild und die 2 Achsen zu je 1.000kg sowie die 100km/h Gewichtsbeschränkung sind wahrscheinlich vom alten Trailer so übernommen worden.

Ich versuche mal den Gutachter von damals ans Telefon zu bekommen, wobei das wahrscheinlich schwierig wird. Habe nur keine Lust noch einmal eine neue Begutachtung zu zahlen/durchführen zu lassen.

Okay , so langsam kommt man der Sache nun näher , also kein wirklich neuer Anhänger wie am Anfang vermutet sondern ein alter so wie ich es nun richtig lese welcher neu aufgebaut /gerichtet wurde evtl. passend umgebaut und nur das Fahrgestell beibehalten . Trotzdem habe ich das Gefühl bzw. lässt mich das Gefühl hier nicht los das hier der Prüfer wohl aus zwei Fzg. eins machen sollte oder musste bzw. evtl. aus zweitem Anhänger gewisse Teile übernommen auf die nun obige Fahrgestellnummer und damit wohl oder übel nicht ganz durchgeschaut hat bzw. wohl das eine mit dem anderen verwechselt .

Hier bleibt dir wohl oder übel nichts weiter über als zum dortigen TÜV zu fahren und das ganze anhand der alten Unterlagen bzw. den aktuellen so dem FZG. passend zu ändern , im normal Fall wenn der Fehler dort beim TÜV (Prüfer) liegt bzw. gelegen hat dürfte es auch so wie ich es mir denke soweit ohne Zusätzliche Kosten auskommen zumal ja der Fehler nicht bei dir liegt , okay das Ändern bei der Zulassungsstelle bleibt vermutlich dann bei dir hängen wird aber vermutlich kein so großes Loch werden im Portmone .

Solltest so in eine Kontrolle kommen kannst evtl. Probleme bekommen vor allem wenn auch noch im Ausland wo man da schnell mit Diebstahl usw. in Verbindung gebracht wird , also Diebesgut usw. und da wird dich dann keiner so schnell vom Hacken lassen von den evtl. angesprochenen Problemen dort dann nicht zu schweigen .

Also ab zum TÜV und denen mal das ganze zeigen , natürlich den Hänger mitnehmen sonst bringt das wenig .

Viel Glück bei der Sache .

Für einen Umbau hätte es aber kein 13er Gutachten geben dürfen sondern nur ein 21er bzw 19(2), und vor allem keine neue Erstzulassung? ??

Der TE hat doch das Gutachten, damit zur gleichen Prüforganisation fahren. Die sollen in ihrer Datenbank nachsehen und den Trailer begutachten. Der Fehler im Gutachten wird dem Prüfer wohl auffallen. Ich denke das wird kostenlos geändert. Man ist ja schließlich beim gleichen Arbeitgeber. ;)

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. April 2020 um 19:03:34 Uhr:

Für einen Umbau hätte es aber kein 13er Gutachten geben dürfen sondern nur ein 21er bzw 19(2), und vor allem keine neue Erstzulassung? ??

Davon bin ich auch ausgegangen das es ein Neufahrzeug war und kein Umbau von 2 auf 1 , da er ja bestätigt das er ein 13-er Gutachten hat . Jedoch irgendwie komme ich mit seinen Angaben auch nicht richtig klar was er genau meint oder wie das ganze erfolgt ist bzw. ob es auch ein Neufahrzeug ist also von Grund auf neu .

 

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