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Fußraum Beleuchtung durch Schalter erlaubt?

Opel Corsa C
Themenstarteram 7. April 2012 um 13:45

Hallo Motorfreunde,

darf ich mir eine Fußraumbeleuchtung einbauen, wenn diese durch einen Schalter geschaltet wird. So das ich diese z.B. nur an mache wenn ich irgendwo stehe? Dürfen diese Schalter sichtbar sein? würde der TüV bzw. die Polizei etwas sagen wenn sie die Schalter sehen aber die Beleuchtung nicht an ist?

 

MfG

Snowly

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20 Antworten

jein, du kannst dir eine Fußraumbeleuchtung ("FB") einbauen. Mit einem Schalter, ist die beste Variante. Da wird kein TÜV-Prüfer oder die Polizei etwas sagen. Nur das Licht der FB darf nicht von außen sichtbar sein bzw. zu sehr ins Fahrzeuginnere leuchten. Ist ja aber eig. auch nicht der Sinn einer FB. Laut Stvzo aber trotzdem nicht legal!

am 7. April 2012 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von OpelYoungster

jein, du kannst dir eine Fußraumbeleuchtung ("FB") einbauen. Mit einem Schalter, ist die beste Variante. Da wird kein TÜV-Prüfer oder die Polizei etwas sagen. Nur das Licht der FB darf nicht von außen sichtbar sein bzw. zu sehr ins Fahrzeuginnere leuchten. Ist ja aber eig. auch nicht der Sinn einer FB. Laut Stvzo aber trotzdem nicht legal!

Bei mei Fahrschuleauto damals (GOLF 6 GTD) war auch eine drinn un mein fahrlehrer hat gesagt das es legal ist.

Zitat:

Original geschrieben von Frip

Zitat:

Original geschrieben von OpelYoungster

jein, du kannst dir eine Fußraumbeleuchtung ("FB") einbauen. Mit einem Schalter, ist die beste Variante. Da wird kein TÜV-Prüfer oder die Polizei etwas sagen. Nur das Licht der FB darf nicht von außen sichtbar sein bzw. zu sehr ins Fahrzeuginnere leuchten. Ist ja aber eig. auch nicht der Sinn einer FB. Laut Stvzo aber trotzdem nicht legal!

Bei mei Fahrschuleauto damals (GOLF 6 GTD) war auch eine drinn un mein fahrlehrer hat gesagt das es legal ist.

Die ist dazu da damit der Fahrlehrer sieht wo du bei Nachtfahrten deine Füße hältst.

Es gibt aber auch bei den neueren Fahrzeugen eine Fußraumbeleuchtung. Leuchtet zwar dezent aber warum soll sowas nicht legal sein :confused:

http://www.maxrev.de/fussraumbeleuchtung-t171603.htm

(Edit)

hallooo, wir leben in Deutschland?! :D

Hier bei uns muss alles "abgenommen und begutachtet" werden.

Wenn es ab Werk schon verbaut ist, dann ist das etwas anderes.

Grundsätzlich legal ist es nicht. Ob es beanstandet bzw. gar bei einer Polizei-Kontrolle oder bei der HU entdeckt wird, ist eine andere Geschichte.

Viel zu umständlich. Einfach vor der HU Leitung kappen :D

Zitat:

Original geschrieben von OpelYoungster

Hier bei uns muss alles "abgenommen und begutachtet" werden.

nö!

die stvzo greift - bis auf wenige kontrollanzeigen - im innenraum nicht!

insofern ist es völlig legtim und zulässig, sich eine fußraumbeleuchtung zu verbauen, solange diese keine direkte licht/signalwirkung nach außen hin hat!

am 7. April 2012 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von OpelYoungster

Hier bei uns muss alles "abgenommen und begutachtet" werden.

nö!

die stvzo greift - bis auf wenige kontrollanzeigen - im innenraum nicht!

insofern ist es völlig legtim und zulässig, sich eine fußraumbeleuchtung zu verbauen, solange diese keine direkte licht/signalwirkung nach außen hin hat!

richtig,

du kannst quasi dein Innenraum so beleuchten wie ein Kirmeswagen. Wichtig ist wie schon gesagt, es sollte/ darf nicht nach außen leuchten.

so darf man das nicht immer verallgemeinern!

Zitat:

Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht

explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.

.

.

.

Dringt die Innenbeleuchtung oder die Fussraumbeleuchtung nach aussen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Wirkung der Beleuchtung muss im Einzelfall beurteilt werden. Es dabei unerheblich, ob die direkte Lichtquelle von aussen sichtbar ist oder nicht.

hab selbst auch FB verbaut gehabt. Bei der HU hats den TÜV Prüfer auch nicht sonderlich interessiert. Trotzdem sollte man für den TE erwähnen, dass es beanstandet werden könnte. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Themenstarteram 8. April 2012 um 14:21

Danke für eure Antworten, also ich könnte mir jetzt die Fußraumbeleuchtung einbauen. Ich lasse sie bei der fahr auch aus, selbst wenn sie nicht nach aussen etc. dringt. Somit ist es egal wenn die Polizei mal meine Schlager sieht und wenn sie diese Einschalten sehen sie zwar die Beleuchtung, diese ist aber bei der fahr nicht an und dringt nicht nach außen ;) danke euch. Gilt das eigentlich auch für Lüfterungsbeleuchtung. Eigentlich ja solange sie nicht nach ausgeleuchtet? ist doch in Ordnung ;)

 

danke

Themenstarteram 8. April 2012 um 14:22

Sorry Schalter nicht Schlager kp warum das immer so getauscht wird.

am 8. April 2012 um 14:31

Ach, was in Deutschland nicht alles illegal ist.. :o ;) die Polizei hat sogar schon meine LED Kennzeichenbeleuchtung gesehen und nix gesagt.. warum auch, leuchtet doch weiss :D ! Sogar TÜV mit bekommen :p

Die Prüfer sind auch nur Menschen und übersehen halt den einen oder anderen Mangel...

am 8. April 2012 um 18:54

Häh ?! In welchem Beitrag war denn hier die Rede von einem "Mangel".... :confused:

Von einem Mangel war hier nicht die Rede, aber ein unvorschriftsmäßiges Leuchtmittel stellt bei der HU einen Mangel dar, wenn's vom Prüfer erkannt wird.

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