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Gebrauchtwagenhändler Visitenkarten - Vandalismus mit System?
Nein, es geht nicht um eine Beschädigung von Gummidichtungen durch das Anbringen dieser 'Beleidigungskarten' ( Ich bin sehr zufrieden mit meinem Auto!:-))
Sondern um einen mittlerweile merkwürdigen Zusammenhang: Mir wurde eine Licht-Waschdüse sichtbar abgehebelt, zeitgleich (oder kurz darauf? Ich hatte das erst möglicherweise gar nicht gleich bemerkt) fand ich eines dieser Kärtchen an der Scheibe.
So, und jetzt schon wieder! Kärtchen drin, Düse ab!
Ist das wirklich noch Zufall? Hat jemand etwas Ähnliches erlebt?
Also, wenn da System dahinter ist, werd ich mich wehren. Wie, weiss ich noch nicht. Bin stinksauer!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Ihr könntet ja die Hunde nachts in den Autos einsperren,.....
Wenn Du zum Thema keine gehaltvolleren Beiträge verfassen kannst, dann lass es bleiben.
Ich finde es nervig, wenn ein interessantes Thema von einem Deppen kaputtgetextet wird.
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111 Antworten
Moin.
Nervt mich auch ab und zu
Zitat:
In der Rechtssprechung ist seit Geltung von § 7 UWG eine Trendwende zu bemerken: Scheibenwischerwerbung ist belästigende Werbung und unzulässig nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG. Ein Wettbewerber des jeweiligen Werbers kann demnach die unlautere Werbung mit den üblichen Mitteln der Abmahnung und einstweiligen Verfügung effektiv unterbinden.
Gruss TAlFUN
Ich glaube eher an einen Zufall.
Wer ist denn so blöd und macht sich denn zur Masche "Ein Teil vom Auto abschrauben/stehlen und dabei immer eine Visitenkarte hinterlassen"
Das ist ja wohl die Beste Methode um die Polizei auf sich aufmerksam zu machen.
Ich konnte vor einem Jahr einen Zusammenhand feststellen zwischen den Kärtchen und gestohlenen Spiegelgläsern. Wenige Zeit später kamen Autoaufbrüche hinzu. Meine Frau und ich hatten während unseres Spaziergangs mit dem Hund außerdem beobachtet, wie sich diese Verteiler Notizen gemacht haben bei einigen Fahrzeugen. Nachdem dies in unserer Nachbachschaft immer öfter vorkam haben wir der Polizei diesen Tipp mal gesteckt. Daraufhin wurde öfter Streife gefahren und im Laufe von zwei Wochen wurden nachts ein paar dieser "Verteiler" beim Diebstahl eines Navis gestellt. Seit dem ist Ruhe.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Zitat:
In der Rechtssprechung ist seit Geltung von § 7 UWG eine Trendwende zu bemerken: Scheibenwischerwerbung ist belästigende Werbung und unzulässig nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG. Ein Wettbewerber des jeweiligen Werbers kann demnach die unlautere Werbung mit den üblichen Mitteln der Abmahnung und einstweiligen Verfügung effektiv unterbinden.
Toll. Mal wieder völlig am Verbraucher vorbei.
Und wie finde ich so einen Wettbewerber, der seinem Konkurrenten abmahnen kann, wenn der mir auch keine Visitenkarten mehr anpinnen darf?
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Toll. Mal wieder völlig am Verbraucher vorbei.
Und wie finde ich so einen Wettbewerber, der seinem Konkurrenten abmahnen kann, wenn der mir auch keine Visitenkarten mehr anpinnen darf?
Scherzkeks
Unzulässig und Abmahnung sind zwei Paar Schuhe
Als Verbraucher kannst Du direkt dagegen vorgehen, allerdings ohne Abmahnung
Gruss TAlFUN
p.s.
Ist das gleiche wie "Telefonwerbung" , nur das Du hier die Adresse hast.
An meinem ollen Focus fand ich zwar bestimmt an die 50 derartiger Kärtchen verschiedener Kaufinteressenten, aber nie eine Beschädigung......
Genau das hat mich ab einem gewissen Fahrzeugalter auch genervt (ca. 7 bis 12 Jahre nach EZ), irgendwann war mein Auto nicht mehr in ihrer Zielgruppe, dann kamen irgendwann die Afrikaaufkäufer, angelockt durch das nummernschildlose Auto im Vorgarten, das kapital untenrum durchgegammelt und für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb in DE nicht mehr sinnvoll war. Die Summe war schier unglaublich, da die alte Kiste als Baustellenfahrzeug in ihren letzten Wochen noch richtig hart rangenommen wurde, Stoßdämpfer durchgeknallt und innen völlig versifft war.
Hallole ...
Siehe Pic
Gruß
Hermy
Als ich mal so ein Kärtchen an meinem Opel hatte und ich diesen auch tatsächlich verkaufen wollte, hab ich da mal angerufen.
Mir wurde dann laaaange erzählt wie scheiße mein Auto doch wäre und schließlich hat man mir 200 Euro geboten. Lächerlich! Hab das Auto dann wenig später für immer noch recht günstige 1300 Euro verkauft.
Seit gestern hab ich folgenden Aufkleber:
http://www.fusselshop.de/images/product_images/popup_images/1384_0.jpg
Der kommt morgen dran ^^
Der Link funzt nicht. Ich helfe mal: Klick mich sanft.
Danke! Hab meinen Link dann mal korrigiert...
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2010, Az. IV-4 RBs25/10 § 18 Abs. 1 StrWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das Verteilen von Visitenkarten oder Werbeflyern, die bei parkenden Autos z.B. unter den Scheibenwischer geklemmt werden, eine ordnungswidrige Sondernutzung im Straßenverkehr darstellt, wenn dafür keine Sondererlaubnis der Straßenbaubehörde vorliegt. Das Verteilen von Werbung sei nicht von der Zweckbestimmung eines öffentlichen Parkplatzes umfasst, welche lediglich den Parkverkehr, d.h. das Aufsuchen des Parkplatzes mit dem Fahrzeug, das Abstellen und das spätere Wegfahren von dem Parkplatz sowie das Begehen von Fußgängern auf dem Parkplatz zum Verlassen oder Aufsuchen des abgestellten Fahrzeugs beinhalte. Quelle
Ob UWG oder OLG, kann man sich alles ausdrucken und selbst hinter dem Wischer klemmen. In der Realität handelt es sich hierbei um einen rechtsfreien Raum, bei dem "die Ordnungsmacht" nur ein Interesse hat, dem Betroffenen noch eine rein zu würgen.
.... mit diesen Kätchen befasse ich mich nicht länger als nötig. Deshalb würde ich auch nie Aufkleber kleben oder Zettel schreibe.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
In der Realität handelt es sich hierbei um einen rechtsfreien Raum, bei dem "die Ordnungsmacht" nur ein Interesse hat, dem Betroffenen noch eine rein zu würgen.
Wohl eher weil nicht klar ist:
Wer ist wovon "betroffen"? Was gibt es für Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Visitenkarten- Ansteckern und mutwilligen Schäden? Was soll "rein würgen" bedeuten?
Als Zeugenaussagen vorlagen (s. oben) gab es ja offenbar Konsequenzen.