Geschichte zum lachen :)
Hi Leute,
ich hofe Ihr findet meine geschilderte Geschichte auch lustig und mir paar gute Ratschläge geben:
Ich habe eine e46(330d) für 19500 € bei eine VW-Händler vor 2 Wochen gekauft.
Ich und mein Freund haben beide mit dem Wagen eine Probefahrt. Mir persönlich hat der Wagen gut gefallen, deshalb habe ich gleich unterschrieben und 1000 € Anzahlung geleistet.
Gestern haben Sie mir die KFZ-Brief zu geschickt und heute bin ich damit zu Zulassungsstelle gegangen und wollte es zulassen.
Jetzt die Übberraschung ist, daß der keine Betrieberlaubnis hat, weil er mehr als 2 Jahren vom letzte Halter stillgelegt.
Deshalb must der Wagen eine Vollgutachten gemacht werden, bevor er auf der Straße bewegen darf.
Aber dieser V***trottel vom Händler hat uns trotzdem eine Probefahrt machen lassen. Das heißt wir haben ohne Betriebserlaubnis und Versicherung durch die Gegen gekurvt.
Hat irgen jemand ein paar gute Ratschläge wie ich mich verhalten soll.
Sollte ich vom meine Kauftvertrag zurücktreten wegen arglistige Täuschung oder den Wagen troztdem kaufen?
Danke für die Antwort schon mal voraus
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37 Antworten
ich würde sagen den händler die kosten übernehmen lassen für die komplette zulassung- ansonsten mit rücktritt vom kaufvertrag drohen- evtl in der zwischenzeit auch noch mal durch drittwerksstatt den technischen zustand überprüfen lassen- aber wenns da nix zu beanstanden gibt obwohl das auto so lang stand (wieso eigentlich?) ist doch alles klar...
gruß,
Kai
Au weia!!!!
Erste Maßnahme sollte immer ein Gespräch mit dem Verkäufer sein. Ziel hierbei: Er übernimmt die Kosten des Vollgutachtens. Tut erdas, ists OK, sonst wirst du m.E. um zumindest eine Beratung bei einem Rechtsanwalt nicht umhinkommen. Es sei denn, ihr einigt euch auf das Anrufen der Schlichtungsstelle des Kfz-Handels.
@ KaiMüller
Danke für die schnelle Antwort.
Wie ist eure Meinung über die technische Zustand eine Wagen der mehr als 2 Jahren stillgelegt und was must unbedingt gemacht werden, wenn man es fahren will.
Danke!
nach jahren stillstand?- hmm-- definitv alle! flüssigkeiten austauschen (öl in motor, getriebe, differential, bremsflüssigkeit, kühlflüssigkeit) mit filtern- reifen prüfen- bremsen prüfen- klimaanlage falls vorhanden prüfen... jo und sonst halt allgemein äusseres- kommt drauf an wo er stand
Gruß,
Kai
Zitat:
Original geschrieben von wang888
@ KaiMüller
Danke für die schnelle Antwort.
Wie ist eure Meinung über die technische Zustand eine Wagen der mehr als 2 Jahren stillgelegt und was must unbedingt gemacht werden, wenn man es fahren will.
Danke!
Hi,
wenn das Auto die zwei Jahre nicht gerade auf der Miste gestanden hat, sondern vielleicht in einer Halle oder Showroom ist an sich nichts gegen ein Wägelchen dieser Art einzuwenden, vorausgesetzt, er ist auch sonst technisch i.O. Auf jeden Fall würde ich unmittelbar nach Erwerb einen Motoröl- und Filterwechsel machen lassen. Wenn es ein seriöser Händler ist, müßte ansich dieser das machen!
Re: Geschichte zum lachen
Zitat:
Original geschrieben von wang888
Aber dieser V***trottel vom Händler hat uns trotzdem eine Probefahrt machen lassen. Das heißt wir haben ohne Betriebserlaubnis und Versicherung durch die Gegen gekurvt.
wieso das?
der Händler hat doch bestimmt eine rote Nummer dran gemacht,oder seit Ihr ohne Kennzeichen rumgefahren?
natürlich haben wir eine rote Nummerschild, aber Versicherung haben wir trotzdem nicht, weil der keine Betrieberlaubnis hat (rechtliche gesehen habe ich keine gebrauchtswagen gekauft, sondern eine Schrottswagen).
Oder?
Zitat:
Original geschrieben von wang888
natürlich haben wir eine rote Nummerschild, aber Versicherung haben wir trotzdem nicht, weil der keine Betrieberlaubnis hat (rechtliche gesehen habe ich keine gebrauchtswagen gekauft, sondern eine Schrottswagen).
Oder?
Quatsch,natürlich ist der Wagen über die rote Nummer versichert,oder meinst du die bekommt der Händler kostenlos?Da braucht der Wagen nichtmal TÜV oder AU haben,er muß nur verkehrssicher sein
Verkehrsicher ist er auf jedenfall, aber wenn bei der Probefahrt eine Unfall passieren wurde, zahlt dir keine Versicherung, wenn die Betrieberlaubnis fehlt.
Ihr könnt mich korigieren, wenn ich falsch liege ?
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Quatsch,natürlich ist der Wagen über die rote Nummer versichert,
Nein ist es nicht !
Hier ein Auszug...
5) Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt nach Ablauf einer etwa festgesetzten Frist, bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, und wenn der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn der Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis gegen die mit dieser verbundenen Pf1ichten verstößt oder sich als unzuverlässig erweist oder wenn sich herausstellt, daß der genehmigte Fahrzeugtyp den Erfordernissen der Verkehrssicherheit nicht entspricht.
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 zu führen.
(Quelle:www.autorecht24.de)
die probefahrt diente doch sicherlich der wiedererlangung der BE, oder?
würde auf jeden fall TÜV/AU selber machen und dem händler die rechnung geben. nur dann kann man sicher sein, dass auch wirklich alles kontrolliert wird - wenn man die vollabnahme von einem händler machen lässt, schauen die prüfer meistens nicht genau hin und mängel im abgassystem (kat oder so) bzw techn mängel bleiben bis zur nächsten untersuchung unentdeckt - und DANN ist es zu spät für gewährleistungsansprüche
auf Umwegen um die 20 Ecken und mal hoch zehn zum Quadrat kommt schon hin.
Lol
Probefahrten mit roter Nummer sind immer legal und versichert.
Gruss
Joe
Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
Probefahrten mit roter Nummer sind immer legal und versichert.
Gruss
Joe
dachte ich eig auch aber laut aussage von karakus siehts anders aus