ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Golf 6 1,2 TSI evtl. Totalschaden? - Fahrzeug ist finanziert, wie wird das abgewickelt?

Golf 6 1,2 TSI evtl. Totalschaden? - Fahrzeug ist finanziert, wie wird das abgewickelt?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 26. September 2013 um 12:31

Hallo,

ich bin ziemlich ratlos und hab mich deshalb hier angemeldet.

Ich hatte heute früh einen Unfall, wo mir eine ältere Frau die Vorfahrt genommen hat und ich in ein parkendes Auto ausweichen musste.

Mein Golf (Baujahr 11/2010, Team, 1,2 TSI 86 PS, 52 000 Kilometer) sieht ziemlich böse aus. Meine Frage an Euch denkt Ihr anhand der Bilder das es auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinausläuft?

Der Motor ging noch beim verladen des Golfs an, roch aber ziemlich. Kühlwasser etc ist ausgelaufen.Fahrertür ging nicht mehr auf.

Problem für mich ist, dass ich ihn noch finanziere und gut 10.000 Euro Restschuld habe.

Wie seht Ihr die Sache? Reparieren? Privat verkaufen?

Beste Antwort im Thema

Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wenn diese Summe nicht reicht um die Schulden die noch durch die Finanzierung übrig sind abzulösen geht das der Versicherung, mit Verlaub, am Arsch vorbei. Ist ja auch nicht deren Problem wenn die Raten unterm Wertverlust liegen.

So hart es auch ist, am Ende ist man als Unfallopfer immer der Arsch.

Auch ein Grund ein Auto nie so zu finanzieren das man entweder einen überhöhten Restwert am Ende der Finanzierung stehen hat, auch wenn man so finanziert das man am Schluß die Restschuld zb mit dem Geld aus einer Festanlage bezahlt die dann frei wird, und auch nicht ewig lange finanziert um niedrige Raten zu bekommen.

Wenn zB ein Modell wie beim TE auf 72 Monate finanziert wird und nach zwei Jahren ein Totalschaden passiert sitzt man in der Klemme das der Wertverlust erheblich höher ist als die Summe die man bis dahin abbezahlt hat, sprich man hat eine fette Finanzierungslücke die perfekt geeeignet ist um in die Pleite zu schlittern.

Aber in diesem Fall bleibt im Moment nur zu warten bis das Gutachten fertig ist. Vielleicht schlittert die Kiste haarscharf am Totalschaden vorbei.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Lässt sich anhand der Bilder natürlich schlecht sagen. Ich meine kein Totalschaden. Hat das Dach eine Längsdelle? Wie gut/schlecht öffnen noch die Türen?

Themenstarteram 26. September 2013 um 13:01

Das Dach hat soweit ich es sehen konnte nichts abgekommen. Die Fahrertür ging mit viel Druck so ca. 40 CM auf.

Dann warte erst mal das obligatorische Gutachten ab und lass dich vorher nicht verrückt machen....

richtig.

Die Tür hat sich vermutlich wegen dem Kotflügel nicht richtig öffnen lassen.

Nehme an die Airbags sind offen?

Bei VW mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein totalschaden.

Wie tief der Schaden rein geht kann man auf den Fotos natürlich nicht beurteilen, aber richten lässt sich alles. Am Golf 6 ists ein schönes Arbeiten.

Nachdem die Karosserieteile (Haube, Kotflügel, Stoßfänger und Pralldämpfer, Wasserkasten, Kühler) weg sind sieht mans eh.

Aber wie schon gesagt wurde, nicht verrückt machen lassen und erstmalt abwarten.

Hoffe es ist gesundheitlich keiner zu Schaden gekommen.

Wenn die Airbags geöffnet sind ist ein Fahrzeug i.d.R. ein Totalschaden - eine Faustregel, die nicht immer korrekt ist, aber häufig. Ob das so ist kann man m.E. anhand der Bilder nicht sehen.

Die Frage ist letztlich, ob die Karosserie strukturell etwas abbekommen hat. Indikatoren dafür sind die A-Säulen, das Dach und die Spaltmaße rund um die Türen (Veränderungen durch die deformierten Kotflügel zählen natürlich nicht). Wenn das alles i.O. ist stehen die Chancen nicht schlecht, dass es kein Totalschaden ist.

Aber endgültig beurteilen kann das nur ein Gutachter vor Ort.

vg, Johannes

Das hier war mein Up!, dies war ein Wirtschaftlicher Totalschaden (Rep. Kosten 22000€). Ohne, dass ich jetzt besondere Vorahnungen habe, würde ich von deinen Bildern aus schließen das dies wie ein Totalschaden aussieht, aber wie gesagt ich bin kein Gutachter.

 

Grüße

Julien

2013-03-13-13-04-17
2013-03-13-13-04-23
2013-03-13-13-04-42

Ich denke der Wagen ist platt, aber warum hast Du die Frau , die Dir die Vorfahrt genommen hat nicht einfach weg gerammt, denn wenn die Frau jetzt weg ist , hast Du die *rschkkarte, weil Du in parkende Autos gerast bist. Beweis das hinterher mal. Würde nie ausweichen , sondern immer feste drauf, ist der Verursacher weg, dann Pech gehabt. :confused:

Themenstarteram 26. September 2013 um 16:37

Ich bin ausgewichen um einen Personenschaden zu vermeiden. Die Polizei hat auch alles aufgenommen und die Unfallgegnerin ihre Schuld eingestanden. Das Geld was ihre Versicherung zahlt geht doch bei Totalschaden an die vw Bank wenn ich noch finanziere? Am Ende leg ich noch drauf :(

Restsumme größer Restwert oder Reparatur aber Wertverlust durch den Unfall. Airbags waren nicht aufgegangen.

Reparatur bei dem Schaden, da ist doch an der Front kein Teil mehr heile, denke die Karossserie ist ehe krumm. Du bekommst Marktwert minus Restwert und die Summe kannst Du dann an die VW bank überweisen, aber warum solltest Du drauflegen :confused:

Themenstarteram 26. September 2013 um 17:10

Weil ich laut Auskunft der VW Bank noch 9600 Euro als Vbl dastehen habe. Ich bezweifel das ich soviel erhalte. Und selbst wenn stehe ich nach Begleichung der Restschuld ohne Anzahlung und Auto da

@rg86:

Es kann und wird nicht sein, dass Du, als unschuldiger Unfallbeteiligter einen Nachteil erfährst.

Zur Not, falls etwas aus dem Ruder läuft, musst Du Dir einen Anwalt nehmen.

Ich hoffe, Du bist Rechtschutz versichert.

Du must ja in de Summe soviel ersetzt bekommen, wie der Schaden und der Wagen "wert" sind.

D.h.: Du darfst durch das fremdverschuldete Schadensereignis nicht schlechter gestellt sein, als ohne den Unfall. Den Ärger, die Aufregung, den Zeitverlust, die Lauferei hast Du ja ohnehin schon. Und das zahlt einem keiner!

Viel Erfolg

Gonzo

Aus einem Haftpflicht-Schaden geht in der Regel niemand mit einem Nachteil raus. Es gibt ein paar Ausnahmen, etwa wenn jemand ein 10 Jahre altes Fahrzeug aus Erstbesitz hat und von dem erstatteten Geld dann eine verbrauchte Gurke kaufen müsste oder auch im Youngtimer-Bereich, wo der Zeitwert ggf. gerade auf dem Tiefpunkt ist aber eine Reparatur um jeden Preis durchgeführt werden soll.

Als Golf 6-Fahrer wirst du da keine Probleme bekommen, entweder das Auto wird repariert oder die Versicherung kauft der Bank das Ding ab und du kannst dir einen gleichwertigen Wagen kaufen (da würde sich mit der Bank sicher eine Lösung finden lassen) - in der Regel bekommt man von der Versicherung immer etwas mehr als man bei einem Verkauf rausholen könnte, was aber angesichts des Aufwands und der Rennerei auch legitim ist. Auch ein Leihwagen für einige Zeit (14 Tage?) ist drin, falls du auf ein Auto angewiesen bist.

Der Worst-Case liegt eher darin, dass die Verursacherin im Nachhinein doch noch alle Schuld von sich weist, dann kann es erstmal vor Gericht landen und das dauert dann oft. Ich würde dir vorschlagen du wartest erstmal das Gutachten ab (denk dran, dass du das Recht auf einen eigenen Gutachter hast, sonst schickt die Versicherung einen). Derweil schiebe ich den Thread mal in's Versicherungs-Forum, da dort die Experten sitzen, die sich mit der Abwicklung auskennen (unabhängig davon ob das Fahrzeug repariert wird oder nicht) und dir Tipps geben können.

vg, Johannes

Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wenn diese Summe nicht reicht um die Schulden die noch durch die Finanzierung übrig sind abzulösen geht das der Versicherung, mit Verlaub, am Arsch vorbei. Ist ja auch nicht deren Problem wenn die Raten unterm Wertverlust liegen.

So hart es auch ist, am Ende ist man als Unfallopfer immer der Arsch.

Auch ein Grund ein Auto nie so zu finanzieren das man entweder einen überhöhten Restwert am Ende der Finanzierung stehen hat, auch wenn man so finanziert das man am Schluß die Restschuld zb mit dem Geld aus einer Festanlage bezahlt die dann frei wird, und auch nicht ewig lange finanziert um niedrige Raten zu bekommen.

Wenn zB ein Modell wie beim TE auf 72 Monate finanziert wird und nach zwei Jahren ein Totalschaden passiert sitzt man in der Klemme das der Wertverlust erheblich höher ist als die Summe die man bis dahin abbezahlt hat, sprich man hat eine fette Finanzierungslücke die perfekt geeeignet ist um in die Pleite zu schlittern.

Aber in diesem Fall bleibt im Moment nur zu warten bis das Gutachten fertig ist. Vielleicht schlittert die Kiste haarscharf am Totalschaden vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von gonzo26

Es kann und wird nicht sein, dass Du, als unschuldiger Unfallbeteiligter einen Nachteil erfährst.

Zur Not, falls etwas aus dem Ruder läuft, musst Du Dir einen Anwalt nehmen.

So pauschal kann man das nicht sagen... Ein nicht ganz unwichtiger Faktor ist dabei, zu welchen Konditionen das Fahrzeug finanziert ist und ob der Preis beim Kauf marktgerecht war.

Wenn bei TE ein Reparaturschaden vorliegt, passts ohnehin... Fahrzeug wird repariert, TE bekommt die Reparatur, den Nutzungsausfall, die Wertminderung und die Unkostenpauschale erstattet. Die Finanzierung läuft weiter und er hat sein Auto wieder.

Im Totalschadenfall bekommt der TE maximal den Wiederbeschaffungswert (WBW) zzgl. Nutzungsausfall und Unkostenpauschale erstattet. Der WBW wird zum Teil von der Versicherung reguliert, den Rest bekommt der TE von einem im Gutachten benannten Aufkäufer. Sollte das Fahrzeug zu teuer eingekauft worden sein und/oder die Finanzierungskonditionen miserabel sein, kann es durchaus passieren, dass der TE "drauflegt".

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Golf 6 1,2 TSI evtl. Totalschaden? - Fahrzeug ist finanziert, wie wird das abgewickelt?