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Golf 7 1.4 TSI nur Fahrerseite warm

VW Golf
Themenstarteram 5. Juni 2024 um 20:55

Servus miteinander,

Ich hab folgendes Problem:

Auto vor c.a 1 Monat beim Händler gekauft,

Ventilschaftdichtung wurde gemacht über die Gewährleistung

Allerdings ist mir nach Kauf aufgefallen das die Heizung nur die Fahrerseite heizt.. stellklappen in den jeweiligen fußräumen habe ich Geprüft und beide sitzen in der Verzahnung und drehen auch, Wärmetauscher Problem habe ich gehört soll nur bei diesel vorkommen. Als ich das meinem Händler berichtet hatte meinte er nur ne das lohnt sich dann nicht dass er das repariert und er möchte das Auto zurück nehmen?! Wie sieht es da rechtlich aus ich möchte das Auto nicht zurückgeben Vorallem weil er mir sagt das die Kilometer abgerechnet werden und mir natürlich auch er nicht die Zulassungskosten etc bezahlen würde.

Golf 7 bj14 1.4TSI 139.000km

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11 Antworten

Nein, du hast hier ein Recht auf Nachbesserung.

 

Möchte der Verkäufer diesem nicht nachkommen, muss er vom Kaufvertrag zurücktreten. Die daraus entstehenden Kosten darf er dir natürlich nicht in Rechnung stellen, sprich du bekommst den vollen Preis wieder!

 

Zulassungskosten etc. bekommst du jedoch nicht wieder

Meiner Meinung nach kann dein Händler nicht einseitig beschliessen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Du hast einen Kaufvertrag und wenn du das Auto behalten möchtest dann ist das dein gutes Recht. Klingt für mich ein wenig danach als will sich der Händler aus der Gewährleistung raus winden? Eine defekte Heizung klingt doch nach einem lösbaren Problem.

Da hat @sebi707 Recht. Der Kaufvertrag ist bindend. Er hat im Rahmen seiner Gewährleistung die Pflicht den Mangel zu beseitigen (zwei Mal). Schafft er das nicht wird Rückabgewickelt, aber nicht zu deinem Nachteil!

 

Etwas anderes ist, wenn ihr beide euch bei der Rückabwicklung einig werdet.

Er selbst kann das auf jeden Fall nicht beschließen!

Zitat:

@BatuE350 schrieb am 5. Juni 2024 um 22:55:04 Uhr:

Ventilschaftdichtung wurde gemacht über die Gewährleistung

was war mit Ventilschaftdichtung? Undicht oder sonst was?

Für mich was neues...

Zitat:

@B9Lover schrieb am 5. Juni 2024 um 23:45:59 Uhr:

Er hat im Rahmen seiner Gewährleistung die Pflicht den Mangel zu beseitigen (zwei Mal). Schafft er das nicht wird Rückabgewickelt, aber nicht zu deinem Nachteil!

Das mit den zwei Versuchen für die Reparatur ist richtig. Allerdings ist das keine Obergrenze, sondern eine untere Grenze. Du als Käufer musst dem Händler wenigstens zwei Reparaturversuche ermöglichen. Ist das Problem danach nicht gelöst sind verschiedene andere Lösungen denkbar: weitere Reparaturversuche, Reparatur in einer anderen Werkstatt mit Kostenübernahme durch den Händler, Preisminderung oder eben Rückabwicklung des Kaufs. In jedem Fall kannst du als Käufer die Rückabwicklung ablehnen.

Themenstarteram 6. Juni 2024 um 9:57

Zitat:

@AVF schrieb am 6. Juni 2024 um 06:37:18 Uhr:

Zitat:

@BatuE350 schrieb am 5. Juni 2024 um 22:55:04 Uhr:

Ventilschaftdichtung wurde gemacht über die Gewährleistung

was war mit Ventilschaftdichtung? Undicht oder sonst was?

Für mich was neues...

Ventilschaftdichtung am 3. Zylinder war undicht, sprich im schichtladebetrieb (Gang drinnen aber Berg ab) war alles oke sobald man beschleunigt hat, warf er ne 6 Meter blaue Wolke

 

ach so, ok. Das war aber schon aufwendige Reparatur...

Warum aber der Händler wegen dem Wärmetauscher (der es wahrscheinlich ist) so rum macht erschließt sich mir nicht. So ein großer Aufwand ist dies nun nicht...

Ein Rücktritt vom Verkäufer wäre nur bei Unmöglichkeit denkbar (oder wirtschaftlichem Totalschaden der Reparaturkosten).

Ich würde mal stur ne schriftliche Frist zur Reparatur setzen. Mal gucken was dann passiert. Wenn dann nix passiert, mal an die zuständige Schlichtungsstelle wenden (kostenlos), um den Druck zu erhöhen.

Themenstarteram 13. Juni 2024 um 13:35

Zitat:

@6N1 schrieb am 7. Juni 2024 um 19:35:21 Uhr:

Ein Rücktritt vom Verkäufer wäre nur bei Unmöglichkeit denkbar (oder wirtschaftlichem Totalschaden der Reparaturkosten).

Ich würde mal stur ne schriftliche Frist zur Reparatur setzen. Mal gucken was dann passiert. Wenn dann nix passiert, mal an die zuständige Schlichtungsstelle wenden (kostenlos), um den Druck zu erhöhen.

Hab jetzt mal ne nachbesserungs aufforderung abgeschickt, gehe am Montag auch zum Anwalt um zu schildern was los ist und mal gucken wies wird

 

Mit dem Anwalt würde ich noch warten (kostet idr. Geld, das man wieder einklagen müsste). Daher der Tipp über die Schlichtungsstelle Druck auszuüben.

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