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Gutachten

Themenstarteram 25. August 2010 um 11:19

Hallo Forumuser,

Ich habe da mal eine Frage. Ich hatte einen Autounfall gehabt und war nicht der schuldige.es wurde die Vorfahrt nicht beachtet. Am nächsten morgen habe ich das Auto in eine Werkstatt gegeben und es wurde ein Gutachten erstellt. Ich habe einen Mercedes c180 (w202) es wurde ein wiederbeschaffungswert von 1750euro ermittelt und einen Restwert von 350euro. Damit war ich absolut nicht einverstanden und habe ein 2Gutachten von einem anderen Gutachter erstellen lassen. Bei dem 2ten Gutachten kam ein wiederbeschaffungswert von 2800euro raus und ein Restwert von 350euro. Das hört sich natürlich schonmal um einiges besser an.

So nun zu meiner frage oder meinen Problem:Ich habe Bei der Werkstatt unterschrieben, dass der Gutachter das Gutachten direkt zur Gegnerischen Versicherung schicken darf.Dies ist auch passiert wo ich natürlich alles andere als erfreut bin.Die Gegnerische Versicherung ist die Allianz. Ich habe mit der Versicherung gesprochen und das Problem mit den 2 Gutachten geschildert.Ich habe der Versicherung gesagt, dass ich mit dem ersten Gutachten nicht einverstanden bin und sie es mir zurücksenden sollen und sie bekommen ein neues bekommen.Die Versicherung hat nun vermerkt, dass das 1te Gutachten nicht bewertet werden soll.

Wie wird das gehandhabt? Müssen die jetz das 2te Gutachten bewerten oder wird es da Probleme geben? Ein Gutachten muss ich ja sowieso selber zahlen müssen, denn die Versicherung übernimmt ja nur eins. Es ist eine differenz von 1050euro.Das ist ja jetz nicht wenig.Wie geht die Allianz vor.Oder was habe ich für möglichkeiten?

Ich hoffe ihr könnt mir dabei ein bisschen weiterhelfen.

Ich bedanke mich schonmal im vorraus

Mfg Markus

Beste Antwort im Thema

Wenn Du (oder die Werkstatt in Deinem Namen) das erste Gutachten in Auftrag gegeben hast, besteht für die Allianz keine Veranlassung, sich mit dem zweiten Gutachten auseinander zu setzen.

 

Ob Dir das Ergebnis des ersten Gefällt oder nicht, spielt keine Rolle. Du hast bereits mit dem ersten Gutachten Deinen Anspruch beziffert und es gibt keinen Anspruch darauf, soviele Gutachten machen zu lassen, bis Dir die Zahlen gefallen, überspitzt formuliert.

 

Ich würde mich darauf einstellen, dass nach dem ersten Gutachten abgerechnet wird.

 

Sollte der erste SV von der Versicherung gekommen sein, wirst Du -zur Not gerichtlich- klären müssen, wer besser geschätzt hat.

 

Hafi

 

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wie die allianz vorgeht kann dir nur die allianz sagen... du hast doch schon mit denen telefoniert, warum stellst du denen nicht die frage.

entweder sie werden das zweitgutachten akzeptieren oder ein eigenes neues anfordern, gegen das du dann widerspruch einlegen kannst. so jedenfalls der normale weg.

vg stephan.

Wenn Du (oder die Werkstatt in Deinem Namen) das erste Gutachten in Auftrag gegeben hast, besteht für die Allianz keine Veranlassung, sich mit dem zweiten Gutachten auseinander zu setzen.

 

Ob Dir das Ergebnis des ersten Gefällt oder nicht, spielt keine Rolle. Du hast bereits mit dem ersten Gutachten Deinen Anspruch beziffert und es gibt keinen Anspruch darauf, soviele Gutachten machen zu lassen, bis Dir die Zahlen gefallen, überspitzt formuliert.

 

Ich würde mich darauf einstellen, dass nach dem ersten Gutachten abgerechnet wird.

 

Sollte der erste SV von der Versicherung gekommen sein, wirst Du -zur Not gerichtlich- klären müssen, wer besser geschätzt hat.

 

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ich würde mich darauf einstellen, dass nach dem ersten Gutachten abgerechnet wird.

Oder die Versicherung einen eigenen schickt. Bei den Differenzen passt ja ein Gutachten nicht. Um 100 oder 200€ kann je nach Einschätzung der WBW ggf. schwanken, aber nicht um über 1000.

Problem wird sein dass die Versicherung beide Gutachten in der Hand hatte, ggf. hat der erste Gutachter mehr Vor- und/oder Altschäden gefunden oder den Zustand schlechter bewertet. Das würde die Akzeptanz des zweiten Gutachtens nicht gerade erhöhen.

Edit: Mal so auf die schnelle geguckt, die Spanne von 1700-2800 je nach Zustand und Ausstattung kann grob hinkommen. Je nach Zustand und Ausstattung halt ...

Zitat:

Original geschrieben von SYLA1337

 

...

 

So nun zu meiner frage oder meinen Problem:Ich habe Bei der Werkstatt unterschrieben, dass der Gutachter das Gutachten direkt zur Gegnerischen Versicherung schicken darf.Dies ist auch passiert wo ich natürlich alles andere als erfreut bin.Die Gegnerische Versicherung ist die Allianz. Ich habe mit der Versicherung gesprochen und das Problem mit den 2 Gutachten geschildert.Ich habe der Versicherung gesagt, dass ich mit dem ersten Gutachten nicht einverstanden bin und sie es mir zurücksenden sollen und sie bekommen ein neues bekommen.Die Versicherung hat nun vermerkt, dass das 1te Gutachten nicht bewertet werden soll.

Wie wird das gehandhabt? Müssen die jetz das 2te Gutachten bewerten oder wird es da Probleme geben? Ein Gutachten muss ich ja sowieso selber zahlen müssen, denn die Versicherung übernimmt ja nur eins. Es ist eine differenz von 1050euro.Das ist ja jetz nicht wenig.Wie geht die Allianz vor.Oder was habe ich für möglichkeiten?

Ich hoffe ihr könnt mir dabei ein bisschen weiterhelfen.

Ich bedanke mich schonmal im vorraus

Mfg Markus

Meine Kunden sprechen mit mir und selbiges erwarten sie auch von mir mit ihnen! Damit kann man vorab viel klären und gerade auch solche Dinge wie den Versand von Gutachten. Der hätte verhindert werden können.

Wie es zu dem entscheidend höheren Wert kam erschliesst sich uns hier nicht, kann aber theoretisch vorkommen, wie Meik schon erwähnte. Doch sollte bei ausgebildeten, erfahrenen freien Sachverständigen eine solche Differenz in der Altersklasse eher selten sein. Wie der Unterschied zustande kommt würde ich zunächst einmal in Erfahrung bringen, bevor man sich mit der Versicherung "anlegt".

Wie Hafi es beschrieben hat wird es ablaufen. Warum sollte die Versicherung auch weitere Gutachten akzeptieren? Wenn jeder Geschädigte so verfahren würde leben lediglich einige SV gut, Anspruchsteller können irgendwann hoffen, dass sie ihren Schaden nach 12 Monaten ersetzt bekommen. Und dann war da ja noch der 3. SV, der 3500 € ermittelt hat, wie auch immer.......

Fakt ist, dass von Deiner Entschädigungsumme wenigstens das 2. Gutachten selbst bezahlt werden muss und das war höchstwahrscheinlich teurer als das Erste.

Themenstarteram 27. August 2010 um 0:21

Das 2te Gutachten war sogar günstiger es lag bei 287 und das 1te "schlechtere" bei 332. Ich verstehe das auch alles nicht aber was ich nur sagen kann das ich für 1750 dieses auto mit so einem perfekten gepflegten motor einfach nicht bekomme werde. Deswegen auch das 2te Gutachten..

Mfg Markus

Zitat:

Original geschrieben von SYLA1337

Das 2te Gutachten war sogar günstiger es lag bei 287 und das 1te "schlechtere" bei 332. Ich verstehe das auch alles nicht aber was ich nur sagen kann das ich für 1750 dieses auto mit so einem perfekten gepflegten motor einfach nicht bekomme werde. Deswegen auch das 2te Gutachten..

Mfg Markus

Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes gibt es bestimmte Grundlagen, dazu gehören der Gesamtzustand, die Ausstattung, Wartung und Pflege, technischer Zustand, Fahrzeugmarkt, Vor-, Altschäden etc. pp. Der technische Zustand sollte natürlich immer i. O. sein, d. h. auch der Motor sollte im Rahmen der Herstellervorschriften gewartet worden sein. Aber was nützt der beste Motor, wenn drumherum alles wegrostet?

Klar kommen bei den Bewertungen verschiedene Meinungen zustande und wie gesagt finde ich die Differenz auch zu hoch, es sei denn der 2. Gutachter hat etwas übersehen, das wertmindernt einfliesst. Aber das werden wir hier nicht erörtern können.

Das Problem ist, dass Du auch den ersten SV beauftragt hast und die Versicherung verfährt, wie Hafi es nachvollziehbar beschrieben hat. Ich sehe die einzige Chance für Dich darin, den ersten Gutachter anzusprechen und eine Korrektur zu verlangen, wenn es denn etwas zu korrigieren gibt. Ändert er sein Gutachten mit Begründung ist evtl. etwas möglich. Dazu wird Dir sicherlich dann einer unserer Versicherungsfachleute hier mehr sagen können.

Wie hoch ist denn der Schaden?

Es bestünde hier noch die Möglichkeit den ersten Gutachter auf Schadenersatz zu belangen. Das ginge aber nur, wenn es sich tatsächlich beweisen lassen würde, dass sein Gutachten fehlerhaft ist.

 

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum der TE hier so leichtfertig ohne sich vorher zu informieren einen zweiten Gutachter beauftragt hat.

 

Man kann hier doch nicht einfach so mal eben nach belieben  Gutachten einholen und sich das beste heraussuchen.

 

Das sowas in die Hose gehen muss, sagt doch eigentlich schon der gesunde Menschenverstand...........:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

Morgen zusammen,

was ich nicht verstehen mag ist, warum wird hier auf dem zweiten Sachverständigen ohne Kenntnis seiner Ermittlungen des WBW rum gehackt!?! Vielleicht hat der Kollege des ersten GA´s einfach Mist gemacht und hat nun nicht den nötigen Willen es zu korrigieren. Wie einfach es sich heute einige Kollegen machen wissen alle die, die sich tagtäglich mit einer solchen Problematik auseinander zu setzen haben.

Das der Sachverständige des ersten Gutachten eventuell *nur* in seiner Schadenskalkulation eine einfache Bewertung aus dem AD System angehängt hat, auf die Idee ist bisher niemand gekommen. Das dieses Bewertungssystem antiquiert ist wird der Kollege Delle sicher bestätigen und das sich viele Kollegen damit einfach tun den Hacken zum Auslösen einer 08/15 Fahrzeugbewertung als ausreichend empfinden ist schon bedenklich.

Das nur einmal zum weiterem nachdenken ausgesprochen.

 

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

was ich nicht verstehen mag ist, warum wird hier auf dem zweiten Sachverständigen ohne Kenntnis seiner Ermittlungen des WBW rum gehackt!?!

Man kann nur auf einem der beiden Rumhacken - welcher steht noch in den Sternen. Tendenziell ist es aber doch häufiger dass die hohe Schätzung unpassender ist weil wertmindernde Dinge "übersehen" wurden.

Standard-Kurzbewertungen taugen eh nichts, höchstens um mal eine Größenordnung zu bekommen. Weder der lokale Markt noch weitere Ausstattungsdetails usw. werden da ausreichend berücksichtigt.

Tja, wo der "echte" Wiederbeschaffungswert liegt - sorry, meine Glaskugel habe ich heute zu Hause vergessen :p

....ich versteh nur nicht, warum TE nicht mit dem ersten SV gesprochen hat oder nicht die Reaktion des Versicherers abgewartet hat....

Ganz im Ernst: grade bei den angestellten SV der Versicherungsgesellschaften wird häufig ein zu niedriger WBW ermittelt (meist, weil Ausstattungsdetails wie Klima oder TÜV oder AHK nicht bewertet werden)...

Man kann dann mit den Schadenbearbeitern durchaus reden und Ihnen die Sachlage erklären. Meist wurde in solchen Fällen dann noch nachreguliert. Die Schadenbearbeiter versuchen auch nicht (entgegen der landläufigen Meinung), den Schaden auf Teufel komm raus zu drücken, sondern werden einigermassen revisionssicher regulieren....

Im vorliegenden Fall, wirds so laufen, wie Hafi gepostet hat und an Stelle des TE würde ich das zweite GA aus eigener Tasche zahlen und mit dem Sachbearbeiter verhandeln....

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Morgen zusammen,

 

was ich nicht verstehen mag ist, warum wird hier auf dem zweiten Sachverständigen ohne Kenntnis seiner Ermittlungen des WBW rum gehackt!?! Vielleicht hat der Kollege des ersten GA´s einfach Mist gemacht und hat nun nicht den nötigen Willen es zu korrigieren. Wie einfach es sich heute einige Kollegen machen wissen alle die, die sich tagtäglich mit einer solchen Problematik auseinander zu setzen haben.

 

Das der Sachverständige des ersten Gutachten eventuell *nur* in seiner Schadenskalkulation eine einfache Bewertung aus dem AD System angehängt hat, auf die Idee ist bisher niemand gekommen. Das dieses Bewertungssystem antiquiert ist wird der Kollege Delle sicher bestätigen und das sich viele Kollegen damit einfach tun den Hacken zum Auslösen einer 08/15 Fahrzeugbewertung als ausreichend empfinden ist schon bedenklich.

 

Das nur einmal zum weiterem nachdenken ausgesprochen.

 

 

Gruß Peter

Das wäre unter Umständen eine Erklärung für den "komischen unrunden" WBW. Wer heute noch einen WBW nur über die Schwacke oder andere Bewertungsprogramme ermittelt, hat in der Tat den Zug der Zeit verpasst und wird sicher bei der "Verteidigung" seines WBW in Erklärungsnotstand kommen.

 

Mann müsst hier in der Tat mal beide Gutachten einsehen können um sich eine Meinung bilden zu können.

 

Gruß

 

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Mann müsst hier in der Tat mal beide Gutachten einsehen können um sich eine Meinung bilden zu können.

Und das Auto dazu sehen wäre auch nicht schlecht.

Warum man mit dem ersten Gutachter aber nicht spricht sondern gleich teuer einen zweiten Beauftragt ... der hätte ja seinem Kunden erklären können wie er auf den Wert kommt. Oder ggf. einen Fehler korregieren können.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Und das Auto dazu sehen wäre auch nicht schlecht.

Ja, wäre nicht schlecht...;)

 

Aber in einem ordentlichen Schadengutachten gibt es ja auch eine Zustandsbeschreibung.

 

Sollte zumindest so sein......:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Es bestünde hier noch die Möglichkeit den ersten Gutachter auf Schadenersatz zu belangen. Das ginge aber nur, wenn es sich tatsächlich beweisen lassen würde, dass sein Gutachten fehlerhaft ist.

......aber nur dann, wenn er derjenige war der fehlerhaft gearbeitet hat -- nur das können wir hier nicht beurteilen und ob der Auftraggeber mit den $ - Noten in den Augen es kann möchte ich nicht beurteilen.

Wie schon geschrieben, einige gewechselte Worte hätten vllt. alles aufklären können. Der erste SV wurde ja von der Werkstatt im Namen des AST beauftragt, evtl. sind ihm wichtige Infos vorenthalten worden wie "scheckheftgepflegt", Erstbesitz usw. Vllt. hat der zweite SV auch einfach nur einen Vorschaden übersehen....... Es gibt etliche Erklärungen. Tatsache ist, dass m. E. die Differenz zu gross ist, also ein oder beide Gutachten fehlerhaft (ist) sind.

Zitat:

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum der TE hier so leichtfertig ohne sich vorher zu informieren einen zweiten Gutachter beauftragt hat.

Leider passiert das häufiger, eben aus reiner Geldgier, nur sollte man vorsichter rangehen und die Gutachten schon gar nicht an Versicherer versenden (lassen). Ich denke auch, in einem einfachen Gespräch hätte alle geklärt werden können.

Zitat:

Man kann hier doch nicht einfach so mal eben nach belieben  Gutachten einholen und sich das beste heraussuchen.

Das sowas in die Hose gehen muss, sagt doch eigentlich schon der gesunde Menschenverstand...........:rolleyes:

Gruß

Delle

Scheinbar doch, ist eben doch nur eine Frage des Geldes, aber was interessieren ca. 1000 €, wenn vorab schon etliches für Gutachtenerstellungen verjubelt wurde.

 

Im Übrigen ist doch gar nicht auf einem der SV rumgehackt worden, ausser auf dem Ersten seitens des TE. Die Antworten waren doch relativ neutral und beinhalteten lediglich Möglichkeiten der Fehler in dem einen oder auch dem anderen Gutachten.

Möglicherweise hat der TE Glück und die Versicherung macht sich die Mühe und trägt die Kosten, ihren hauseigenen Gutachter rauszuschicken. Der ermittelt irgend einen Mittelwert und die beiden beauftragten Gutachten werden nicht bezahlt. Der Erfolg wäre dann gleich Null oder anders gesagt, im Ergebnis bekommt der TE in etwa das, was im ersten Gutachten steht.......

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