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Händler ignoriert Wunschkennzeichen bei Zulassung

Themenstarteram 27. Januar 2021 um 19:11

Hallo,

ich ärgere mich gerade über mich und meinen Händler. Über mich, weil ich mich mit diesem Luxus-Problem stresse und über meine Händler, weil er unsere Abmachungen offenbar ignoriert hat:

Fakten:

Leasingfahrzeug, Neuzulassung durch Händler. In der Zulassungsvollmacht steht eindeutig ein Kreuz bei reserviertem Wunschkennzeichen (was auch benannt ist).

Mein aktuelles Fahrzeug wurde durch einen anderen Händler (Leasing lief aus) abgemeldet. Dem neuen Händler hatte ich (mehrfach) mitgeteilt, dass zuerst das bisherige Fahrzeug abgemeldet werden muss, damit dann mein Kennzeichen wieder frei wird und zugelassen werden kann (logisch).

Mein Wunschkennzeichen wurde nachweisbar vorab resierviert (ich kenne da jemanden ... ;-)

Nun ist es offenbar so, das der neue Händler das offenbar verbockt hat und der Wagen jetzt mit irgendeinem Kennzeichen zugelassen wurde.

Ja, es gibt Schlimmeres. Aber es ärgert mich trotzdem massiv und ich frage mich (und Euch), was ich da jetzt machen kann? Spontan habe ich ihm geschrieben, dass ich die Rechnung für die Zulassung nicht bezahlen werde. Kann ich auf Umschreibung / Neuzulassung bestehen? Das Kennzeichen ist ja reserviert. Seit über zehn Jahren fahre ich mit dem Kennzeichen und hätte es halt schon gerne wieder gehabt.

Was würdet Ihr machen und wie sieht es rein rechtlich aus? Und ja, es ist ein Luxusproblem ...

Schönen Abend und viele Grüße, Ramu

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30 Antworten

Umkennzeichnen und die Kosten an den Händler weiterreichen.

Genauso würde ich es auch handhaben.

Dafür muss er aber die ZB 2 anfordern.

Ich würde den Händler umkennzeichnen lassen.

Wir es rechtlich aussieht? Vertrag ist Vertrag, würde ich sagen. Es liegt kein Fall objektiver Unmöglichkeit vor, wenn die Kombination reserviert war und die Vergabe nicht an der Zulassungsstelle, sondern am fehlerhaften Vorgehen des Händlers scheiterte. Also muss er auch den Schaden tragen, der nun durch weiteres Ummelden entsteht. Daran habe ich wenig Zweifel, auch wenn das Interesse an einer bestimmten Kennzeichenkombination manchen als wenig wertvoll erscheinen mag.

(Viele Worte mit dem selben Ergebnis der anderen, für schon geantwortet haben.)

Ich würde nichts fordern. Ich würde ein freundliches Gespräch mit dem Händler führen und ihn um die Vornahme der Umkennzeichnung bitten. Man muss nicht immer alles rechtlich sezieren und auf Ansprüche hinweisen. In den meisten Fällen kommt man mit einem freundliichen Miteinander besser klar, als immer gleich auf die Barrikaden zu steigen.

Themenstarteram 28. Januar 2021 um 7:59

Moin, vielen Dank für die schnellen und ehrichen Antworten. Ich habe den Händler gestern angeschrieben und spontan meinem Ärger etwas Luft gemacht (von wegen ich werde die Zulassungsrechnung erst einmal nicht zahlen). Der Ball ist jetzt also bei ihm und ich bin gespannt, ob / wie / wann er sich meldet.

Ihr habt natürlich Recht, ein juristisches Vorgehen steht in keinster Weise im Verhältnis. Und schon bald ist mir wahrscheinlich auch egal (ist ja nur ein Kennzeichen). Andererseits ärgert es mich aber aktuell noch. Eine Umkennzeichnung (wenn er sie denn überhaupt macht) dauert wieder und ich schneide mir ja letztlich ins eigene Fleisch, wenn ich den Wagen nicht abhole. Es ist halt einfach schade, und ich hoffe auch auf ein klärendes Gespräch mit irgendeinem Angebot bzw. einer Einsicht. Mal abwarten, ich melde mich wieder. Schönen Tag Euch und nochmal Danke!

Falls sich der Händler quer stellen sollte ein kleiner Tip am Rande: wenn einem ein Kennzeichen geklaut wird und man das der Polizei meldet, wird das für mehrere Jahre gesperrt und man muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen ausstellen lassen.

Wobei bei Diebstahl der Händler dann eh raus ist. Dann kann der TE das Auto direkt auf seine Kosten "umlabeln" (lassen).

Kurze Frage zum besseren Verständnis: Was war denn genau die Vereinbarung mit dem neuen Händler, wann er die Zulassung in die Wege leiten darf/kann bzw. wie er an die Info kommt, dass der alten Wagen nun abgemeldet und das gewünschte Kennzeichen auch wirklich verfügbar ist?

Themenstarteram 28. Januar 2021 um 8:45

Ich hatte mit mehrfach eindeutig kommuniziert, dass das Kennzeichen ja noch auf dem alten Wagen ist und erst dann wieder frei wird, wenn dieser abgemeldet ist (logisch). Solange muss er warten bzw. hätte er warten müssen. Das Kennzeichen ist nach wie vor auf mich reserviert. Die Neuzulassung erfolgte schlichtweg zu früh, also bevor der alte Wagen abgemeldet war. Insofern war natürlich das Wunschkennzeichen (noch) nicht verfügbar. Anstatt zu warten, hat der Händler aber den Wagen zugelassen. Ich hatte sogar noch mit einem Mitarbeiter telefoniert, der den Zulassungscode haben wollte. Ihm schilderte ich die ganz Situation auch noch mal. Ich bin der Meinung, dass etwas mehr Kommunikation (Ihr Wunschkennzeichen ist nicht verfügbar, was sollen wir tun?) hier hilfreich gewesen wäre.

Aktuell habe ich diese Rückmeldung vom Autohaus:

Wir konnten und können leider ihr Wunschkennzeichen in xxx nicht für Sie reservieren, da dieses nicht verfügbar ist.

Oh Mann, Herr schmeiß Hirn vom Himmel. Sorry, aber irgendwie können oder wollen die es nicht kapieren.

Ich habe Ihnen jetzt angeboten, entweder den Wagen neu umzumelden oder die Zulassungskosten zu stornieren. Mal sehen ...

und wie immer die Frage:

wurde dieser Vertragsbestandteil schriftlich vereinbart oder gibt es (verwendbare) Zeugen?

Okay, du hast mehrfach kommuniziert dass das alte Kennzeichen noch nicht verfügbar sei, solange der alte Wagen nicht abgemeldet ist. Logisch.

Aber was war die Vereinbarung mit dem Händler wie er an die Info kommen soll, dass der alte Wagen jetzt abgemeldet ist und er zulassen kann? Hast du ihm explizit gesagt er soll warten, bis du dich wieder bei ihm meldest und ihm mitteilst, dass er zulassen kann. Was war denn da die genaue Abmachung zu?

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